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Bannmeile für Cannabis-Verkaufsautomaten- und Cannabisshops?

Anfrage zur nächsten Sitzung des Rates am 19. Juni 2023 zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen:
Bannmeile für Cannabis-Verkaufsautomaten- und Cannabisshops etc. um Schulen, Kindergärten, öffentliche Spielplätze, Jugendfreizeitpark und religiöse Gebäude

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Lück,

trotz einer nicht ganz eindeutig geklärten Rechtslage schreitet die Aufstellung von Cannabis Verkaufsautomaten für „Nutzhanf“ (CBD-Produkte mit bis zu 0,2% THC) rasend schnell voran. Außerdem können die Automaten problemlos mit E-Zigaretten und Ähnlichem bestückt werden.

Die FREIEN WÄHLER Wermelskirchen sehen durch die Aufstellung von Cannabis-Verkaufsautomaten ein Gefährdungspotential vor allem für Kinder und Jugendliche.

Wir wollen verhindern, dass Cannabiskonsum jeglicher Art in unmittelbarer Nähe von unseren Schulen und anderen von Kindern- und Jugendlichen aufgesuchten Orten zur Mode wird.
CBD-Blüten lassen sich rein äußerlich nicht von verbotenen Hanfblüten unterscheiden.

Bei Spielhallen gibt es gerade aus Gründen der Suchtprävention und -bekämpfung genaue Vorgaben, wo diese Spielstätten errichtet werden dürfen.

Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) hat sich im April 1997 verpflichtet, keine Zigarettenautomaten mehr im Umfeld von Schulen oder Jugendzentren anzubringen.

Vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung in Vorbereitung befindlichen Gesetzentwurfs zur Legalisierung von Cannabis drängt der Deutsche Philologenverband auf Schutzzonen von mindestens fünf Kilometern rund um Schulen und Kitas herum.

Wir fragen daher an:

  • Ist es rechtlich zulässig, eine „Bannmeile“ für Cannabis-Verkaufsautomaten um die oben genannten sensiblen Orte herum festzulegen?
    Welche Abstände sind angemessen?
  • Ist eine Forderung, dass Cannabis-Verkaufsautomaten auf Wermelskirchener Gebiet mit einer Technik ausgestattet werden müssen, die eine Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren verhindert, rechtlich zulässig?
  • Ist nach der geplanten Legalisierung von THC-Produkten die Einrichtung einer „Bannmeile“ für Verkaufshops, „Kifferclubs“ oder Genossenschaften um die oben genannten sensiblen Orte herum zulässig?
    Welche Abstände sind angemessen?

Wir FREIE WÄHLER warnen vor einer gesamtgesellschaftlichen Verharmlosung des Rauschmittels Cannabis.
Auch wenn der Automat legal ist und die Bundesregierung die Droge frei gibt, müssen wir versuchen, unsere Kinder und Jugendlichen so weit wie möglich davon fernzuhalten.

Foto: pexels

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Freiwillige Leistungen Haushalt 2024ff

Die Verwaltung wird gebeten für den Doppelhaushalt 2024/2025 wie auch die sich anschließende mittelfristige Finanzplanung folgende Positionen einzustellen:

PositionAnsatzVeränderung
Zuschuss Jugendmusikschule216.000 €+ 60.000 €
Zuschuss WiW80.000 €+ 47.000 €
Zuschuss Kulturverein10.000 €+ 10.000 €
Zuschuss VVVs
(jeweils 10.000 €)
30.000 €+ 30.000 €
Zuschuss Schlaganfallhilfe? €? €
Kommunaler Ordnungsdienst? €? €

Die Gegenfinanzierung soll im Rahmen des allgemeinen und generellen Haushaltsausgleichs erfolgen.

Begründung:

Die FREIEN Wähler möchten frühzeitig für die Haushaltsplanberatungen ein deutliches Zeichen setzen, was uns wichtig ist.
Damit wird auch der Wille zur Gestaltung in schwierigen Zeiten deutlich.

Das unwürdige Geschachere (Zitat: Michael Schneider) und gegenseitiges Ausspielen der freiwilligen Leistungen muss beendet werden.
Von 2020 bis 2023 stieg die Summer der freiwilligen Ausgaben um 388 T€ von 812 T€ auf 1.200 T€ an.
Die Hauptsteigerungen gingen in Zuschüsse an Kindergärten (+253 T€),Spielmaterial Kindergärten (+11 T€), Zuschüsse Kinder- und Jugendförderplan (+24 T€), Gebrauchsgegenstände Kindergärten (+8 T€), Eigene Maßnahmen des Jugendamtes (+19 T€), Zuschuss Katt (+38 T€). Keiner dieser Positionen lag ein Antrag der Politik zu Grunde. Diese sinnvollen und wichtigen Positionen wurden allesamt beschlossen, auch ohne Gegenfinanzierung durch Kürzung bei anderen freiwilligen Leistungen. Sie wurden aus und im allgemeinen Haushalt gegenfinanziert.

Die Finanzierung von freiwilligen Leistungen ist seriös und richtigerweise nur durch Gegenfinanzierung über Steuern sicherstellen.
Wir werden in absehbarer Zeit keine Reform der Gemeindefinanzierung bekommen, so notwendig und wichtig diese wäre, so laut auch Forderungen nach ihr erhoben werden, damit die Kommunen endlich die dringend benötigten Gelder zur Erfüllung der auf sie übertragenen Aufgaben bekommen.

Insofern ist es vertretbar, da es einer Solidargemeinschaft zuzumuten ist, diese im Verhältnis zum Gesamthaushalt verschwindend geringen Mittel in Höhe von ca. 1% des Gesamthaushalts aufzubringen.

Eine „Aufgabenteilung“, bei der die „Guten“ die Maßnahmen fordern und die „Schlechten“ sie dann über die Steuerhebesätze finanzieren müssen, lehnen die FREIEN WÄHLER ab. Wir bekennen uns zur Verantwortung für beide Seiten der Medaille.

Die Zuschüsse für das ehrenamtliche Engagement sind die Knete, der Kitt zum Zusammenhalt der Gesellschaft und unseres Gemeinwesens.

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wenn der Haushalt erst einmal durch die Verwaltung aufgestellt und durch Bürgermeisterin und Kämmerer eingebracht ist, die Politik nicht mehr Kraft und/oder Willen findet, politisch gewünschte Änderungen umzusetzen.
Vielmehr setzt dann das zuvor schon beschriebene „Spiel“ ein.

Insofern ist es JETZT an der Zeit, dass die Politik Zeichen aussendet, was ihr wie für die nächsten Haushalte wichtig und auch teuer ist.

Die Fraktion FREIE WÄHLER sendet dieses Zeichen hiermit aus und würde sich freuen, wenn andere Fraktionen das ebenso täten.

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Fahrradstraße Hinterhufe – Schürholz

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Lück,

im Namen der Fraktionen BürgerForum und FREIE WÄHLER stellen wir folgenden Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 05. Juni 2023:

Antrag:

Im Rahmen des von der Stadtverwaltung angekündigten Mobilitätskonzeptes für Wermelskirchen beantragen wir die Einrichtung einer durchgängigen Fahrradstraße gemäß StVO auf folgender Strecke:

Schürholz -> Emminghausen -> Neuemühle ->Hinterhufe,

sowie die dafür erforderliche Umstufung der „K 15“ nach § 8 StrWG NRW zu einer Gemeindestraße zu veranlassen.
Für die mit der Inbetriebnahme der Fahrradstraße verbundenen Umbau-, Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln zu prüfen. Hier kommen insbesondere die Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität (FöRi-Nah) des Landes infrage.

Begründung:

Die Fahrradstraße schafft Vorteile gegenüber des KFZ-Verkehrs und somit auch zu mehr Sicherheit für Radfahrer. Baulich unterscheidet sich die Fahrradstraße nicht von einer anderen Straße.

Die vorhandene Straße wird durch Umwidmung zu einer Fahrradstraße ausgewiesen.

Die Fahrradstraße darf weiherhin von Autos u.ä. Verkehrsteilnehmer genutzt werden, wobei für den Bereich der ausgewiesenen Fahrradstraße, Tempo 30 gilt.

Weitere Vorteile:

  • Erhöhung der Verkehrssicherheit für Fahrradfahrer
  • Fahrradanbindung von Dabringhausen nach Wermelskirchen Stadtmitte
  • Verkehrsberuhigung für Anwohner
  • Reduzierung von Verkehrslärm (besonders von Motorradlärm)
  • Fahrradtouristische Anbindung an Ausflugziele wie Straußenfarm oder Neuemühle
  • Nutzung von bereits bestehender Infrastruktur wie Pumpstation, Lademöglichkeiten und Schlauchautomaten

Mit besten Grüßen

Oliver Platt
Fraktionsvorsitzender BüFo
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER

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Ganztagsbetreuung in den Grundschulen?

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08. Mai 2023 und Schulausschusses am 23. Mai 2023:

Sachstandsbericht zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung an Grundschulen der ersten Jahrgangsstufe ab August 2026

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Lück, sehr geehrter Herr Bilstein,

die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Eltern eine zentrale Herausforderung. Ist erst die Hürde, einen Kita Platz gefunden zu haben geschafft, stehen viele Familien während der Grundschulzeit vor weiteren Betreuungsproblemen. Uns ist es ein wichtiges Anliegen, die Eltern dabei zu unterstützen und ihnen frühzeitige Planungssicherheit zu verschaffen.

  1. Die Fraktionen FREIE WÄHLER und BüFo fragen zum Thema OGS hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen und Finanzierung den Sachstand an.
  2. Ferner würden wir gerne erfahren, welche Auswirkungen es für die Stadt hat, wenn sie den gesetzlichen Anspruch auf die Ganztagsbetreuung nicht oder nicht rechtzeitig anbieten kann, sei es wegen Personalmangels oder weil die entsprechenden notwendigen Räumlichkeiten nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.
  3. Zu den vorgenannten Punkten würden wir zudem gerne wissen, wie die entsprechende Haltung / Entscheidung auf bundes- und landespolitischer Ebene dazu aussieht.

Um die hervorragende Qualität der Ganztagesbetreuung in unseren Grundschulen weiterhin sicherzustellen, ist es uns wichtig, frühzeitig die Maßnahmen für die Realisierung des Rechtsanspruchs ab August 2026 zu evaluieren und entsprechend umzusetzen. Für die Qualität in der Ganztagsbetreuung müssen hochwertige pädagogische Angebote mit den Kooperationspartnern abgestimmt sein. Die schon jetzt verlässliche Kommunikationsstruktur zwischen der Stadt und den Bildungspartnern spielt bei einer Erweiterung der Ganztagsbetreuungsplätze eine zentrale Rolle für die Qualität im Ganztag. Ebenso ist es wichtig festzustellen, inwieweit weitere Räumlichkeiten und ergänzende Infrastruktur an den Schulen geschaffen werden müssen.  

Mit dem Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung an Grundschulen der ersten Jahrgangsstufe ab 2026 sind höhere Anmeldezahlen zu erwarten. Der Bedarf wird stetig steigen und damit auch der Bedarf an Räumlichkeiten und qualifiziertem Personal. Dazu kommt, dass wir das nicht zum Null Tarif bekommen und entsprechende Ansätze in den Haushalten abgebildet werden müssen. Hier stellen sich natürlich Fragen.

Kann eigenes Personal ausgebildet werden? Pädagogisches und weiter qualifiziertes Personal ist bereits jetzt nur sehr schwer zu finden. Kann die Arbeit in der Ganztagsbetreuung attraktiver gestaltet werden?

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Oliver Platt, Fraktionsvorsitzender BüFo

Foto: unsplash

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Resolution zu Kosten der Flüchtlingshilfe

Antrag zur Ratssitzung am 27. März 2023:

RESOLUTION: DIE LASTEN GEMEINSAM TRAGEN – FÜR EINE SPÜRBARE ERHÖHUNG DER BUNDESBETEILIGUNG AN DEN KOSTEN DER FLÜCHTLINGSHILFE

Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin,

die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

  1. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen nachdrücklich auf, sich für eine nachhaltige europäische Lösung zur Ordnung und Steuerung der Migrationsströme einzusetzen.
  2. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen auf, eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Flüchtlingshilfe zu realisieren.
  3. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen auf, sich dafür einzusetzen, dass den Bundesländern die versprochenen finanziellen Mittel unverzüglich zur Verfügung gestellt werden und somit den Städten und Gemeinden ein fairer finanzieller Ausgleich gewährt wird.
  4. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Land NRW auf, sich hinsichtlich der Unterkünfte am Niveau aus dem Jahr 2015/16 zu orientieren und mindestens 70.000 Plätze zu schaffen. Es geht letztendlich darum, Obdachlosigkeit zu vermeiden.
    Bund wie auch Land sind aufgefordert, wieder selbst Unterkünfte zu betreiben.

Begründung:

Am 24. Februar dauerte der Krieg in der Ukraine bereits ein Jahr.

Die Mitglieder des Rats der Stadt Wermelskirchen verurteilen geschlossen diesen Akt der Gewalt, der Leid über sehr viele Menschen gebracht hat.

Wir stehen solidarisch an der Seite der geschundenen und überfallenen Ukrainerinnen und Ukrainer.

Unsere Solidarität gilt auch allen, die in den Westen geflohen sind. Millionen Menschen sind in die Länder der Europäischen Union geflohen. Mehr als eine Million Geflüchtete sind in Deutschland willkommen geheißen worden. NRW als starkes und verantwortungsvolles Bundesland hat allein rund 225.000 Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Dazu kamen allein im Jahr 2022 noch mehr als 42.000 Flüchtlinge aus anderen Ländern.

Auch Wermelskirchen zeigt sich solidarisch. Wir möchten den Menschen, die Schreckliches hinter sich haben, helfen und sie hier vor Ort nach Kräften unterstützen.

Die Städte und Gemeinden bewegen sich bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten seit bald einem Jahr an den Grenzen des Leistbaren. Die vor uns liegenden Herausforderungen meistern wir nur gemeinsam. Dazu gehört, dass der Bund die Kommunen vor allem finanziell deutlich stärker als bisher unterstützen muss.

Wir sollten die Hilferufe der Länder und Kommunen, die die Grenzen ihrer Belastbarkeit schon bald erreicht haben, weder überhören noch ignorieren.

Die Ausgaben Nordrhein-Westfalens für die Flüchtlingsaufnahme, -unterbringung und -integration belaufen sich in den Jahren 2022 und 2023 auf jeweils weit über drei Milliarden Euro. Doch die Beteiligungsquote des Bundes an diesen Kosten beträgt dabei lediglich 23 Prozent (2022) bzw. nur 19 Prozent (2023).

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat die Bundesministerin des Innern und der Heimat daher zurecht darauf hingewiesen, dass dies angesichts der aktuellen Herausforderungen bei weitem nicht ausreicht. Mit Blick auf die für Ostern vereinbarten Gespräche der Bundesregierung mit den Bundesländern über die Auskömmlichkeit der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel hat er die Ministerin daher aufgefordert, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Flüchtlingshilfe spürbar zu erhöhen.

Dass Bund und Land die Kommunen im Jahr 2022 finanziell unterstützt und weitere Plätze in Landesunterkünften geschaffen hätten, wird anerkannt. Doch reichen diese Hilfen bei weitem nicht aus.

Die Kommunen benötigten möglichst schnell spürbare finanzielle und organisatorische Entlastung. Wir sollten auch als Stadt Wermelskirchen das Nötige tun, und im Sinne der Kommunen und der geflüchteten Menschen den Druck auf die Bundesregierung erhöhen.

Wir fordern daher unsere Verwaltungsspitze eindringlich dazu auf und unterstützen sie nachdrücklich, sich an allen geeigneten Stellen für eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten zu beteiligen. Denn wir meistern die Krise nur gemeinsam!

Mit besten Grüßen
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Oliver Platt, Fraktionsvorsitzender BüFo
Michael Schneider, Fraktionsvorsitzender CDU

Foto: unsplash

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Hausärztliche Versorgung?

Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 09. März 2023:

Anfrage zu Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen, ggf. Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

im Rahmen einer vom damaligen Bürgerverein WNK UWG e. V. (heute Freie Wähler) durchgeführten Podiumsdiskussion (25.10.2018) zum Thema der Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen, hatte die Runde unter Beteiligung von Herrn Bürgermeister Bleek, Herrn Tebroke (MdB), Herrn Deppe (MdL) sowie Herrn Madsen (Geschäftsführer Krankenhaus GmbH) und einem Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) den damaligen Ist-Zustand in Wermelskirchen aufgenommen und fachkundig beraten.

Da die demografische Entwicklung voranschreitet und auch viele Medizinerinnen und Mediziner in absehbarer Zeit in den Ruhestand wechseln, sieht es die Fraktion der Freien Wähler als ihre Pflicht an, hier den aktuellen Sachstand einmal abzufragen.

Mag die Bereitstellung von Hausärztinnen und Hausärzten zwar Kernaufgabe der KV sein, ist es dennoch Aufgabe der Kommune / der Politik die Entwicklung kritisch (i. S. Versorgungssicherheit der Wohnbevölkerung) zu hinterfragen. Auch in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Rettungswesen und Verbraucherschutz (Kreis) vom 11.05.22 konnte die Frage, ob die kreisfreien Nachbarstädte von Wermelskirchen (u. a. Solingen, Remscheid) eine mögliche hausärztliche Unterdeckung kompensieren können, nicht hinreichend beantwortet werden.

Wir fragen daher an:

  • Besteht zurzeit eine rechnerische Unterdeckung an Hausärzten in Wermelskirchen?
  • Wenn ja, wie plant, die KV diesen Mangel abzustellen?
  • Führt die mögliche Unterdeckung an Hausärzten zu einer verstärkten Frequentierung der Ambulanz des örtlichen Krankenhauses?
  • Ist erkennbar, wie sich künftig geplante Ruhestände von ansässigen Hausärzten auswirken werden?

Die seinerzeit durchgeführte Podiumsdiskussion zum Thema „Hausärztliche Versorgung“ hat gezeigt, dass es eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen gibt, die die mögliche Unterdeckungsquote der Hausärztlichen Versorgung durchaus beheben kann. Hierbei fehlt es nicht am guten Willen der Beteiligten, oftmals mangelt es nur an einer Koordination von Aktivitäten und der Kommunikation der Akteure untereinander.

Insofern macht es Sinn, diese Themen koordinierend bei der Bürgermeisterin zu bündeln.

In diesem Zusammenhang hatte die damalige Fraktion WNK UWG (heute: Freie Wähler) mit Datum 08.11.2018 den u. g. Antrag gestellt:

Der Rat beauftragt den Bürgermeister, sich folgender Themen bezugnehmend auf die Verbesserung und Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Wermelskirchen koordinierend und moderierend anzunehmen:

  • One-Stop-Agency für anfragende Ärzte, die einen KV-Sitz hier suchen
  • Werbung der Stadt auf der Homepage der KV und in deren Medien
  • Anschubfinanzierung von Existenzgründungen mit Hilfe der Stadtsparkasse
  • regelmäßige Kontaktpflege der Stadt mit dem neu angesiedelten Arzt
  • Notfallpraxis am Krankenhaus Wermelskirchen
  • Öffnung des im Krankenhaus befindlichen hochmodernen MRT für die Diagnostik der Wermelskirchener Ärzteschaft
  • Beteiligung von nicht-ärztlichen Praxisassistenten (Modell Thüringen) an der Versorgung der Bevölkerung in dem bekannten gesetzl. zulässigen Rahmen

Der Bürgermeister wird weiter beauftragt, halbjährlich einen kurzen Bericht über den Sachstand vorgenannter Punkte zu geben.

Wir fragen somit weiter an, wie der Sachstand zu den o. g. Spiegelstrichen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

Foto: unsplash

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Machbarkeitsstudie Radweg entlang der L101 zwischen Dreibäumen und Limmringhausen

Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr:
Machbarkeitsstudie Radweg entlang der L101 zwischen Dreibäumen und Limmringhausen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 

der Ausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, (unter Zuhilfenahme externer Ressourcen) eine technische und finanzielle Machbarkeitsstudie hinsichtlich eines Rad-/Gehweges entlang der L101 zwischen Dreibäumen und Limmringhausen zu erstellen.

Begründung:

Dieser nahezu topografisch ebene Abschnitt der L101 stellt die wichtigste seit Jahrzehnten bislang nicht geschlossene Lücke im Wermelskirchener Radwegenetz dar.

Nachdem sich nunmehr mit dem Neubau bzw. der Ertüchtigung bereits bestehender Radwegeverbindungen (L409) ernsthaft beschäftigt wird, sollte besagter Strecke entlang der L101 vordringlich das Augenmerk gewidmet werden, da es entlang dieser Strecke in weiten Teilen überhaupt keine gesicherte Verkehrsführung für Radfahrer und Fußgänger gibt.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen    
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Oliver Platt, Fraktionsvorsitzender BüFo                                                                         

Foto: pexels

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Stellungnahme zum Doppelhaushalt 2022/2023..

… des Vorsitzenden der Fraktion FREIE WÄHLER, Henning Rehse am 23. Mai 2022 im Rat der Stadt

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Frau Lück

lieber Mitbürgerinnen und Mitbürger, Kolleginnen und -kollegen,

freudig war seit Jahren der Tag erwartet worden, wo die Stadt Wermelskirchen das Haushaltssicherungskonzept (HSK) verlassen würde. Einige gingen davon aus, dann würde alles besser, aber weit gefehlt: das Verlassen des HSK ist nur ein technischer auf Zahlen basierter Akt. Es geht allein darum, ob man sich diesseits oder jenseits einer Zahlengrenze befindet, allein wo diese Grenze schon absolut liegt, ist der eigentliche Maßstab dafür, wie die finanzielle Lage eigentlich ist. Und die ist nach wie vor schlecht!
Schlecht wie bei den meisten der Städte und Gemeinden in NRW. Und nicht deshalb schlecht, weil Bürgermeister, Verwaltungen und Räte eine schlechte Arbeit gemacht und mit dem Geld geaast hätten, sondern weil das den Kommunen von Bund und Land zur Verfügung gestellte Geld einfach nicht ausreicht, um die übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
Da wird dann halt gespart, dass die Schwarte kracht – und das schon seit Jahrzehnten.

Bei der Stadt Wermelskirchen hat sich dadurch allein für die Instandhaltung der städtischen Gebäude ein Investitionsstau von 230 Mio.€ aufgetürmt. Zum Beispiel ist das Rathaus nach über 40 Jahren schlichtweg Schrott und dieser schrottige Arbeitsplatz ist – am Rande bemerkt – nur ein weiterer Grund dafür, dass die Verwaltung kein Fachpersonal mehr findet.

Die Schulden der Stadt werden bis 2026 auf über 220 Mio.€ ansteigen.

Für 2023 sind Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuer beschlossen. Trotz dieser Erhöhung weist der Doppelhaushalt 2022/2023 im Jahr 2023 einen Überschuss von „nur“ 228.000 € aus, ist also auf Kante genäht. Nur eine nicht vorherzusehende Krise und das HSK ist wieder da.

Der städtische Haushalt hat für 2022 ein Volumen von ca. 115 Mio. Euro. Nur ca. 1 Mio. Euro davon sind freiwillige Leistungen. Wir setzen also nur 1 Mio. Euro der von unseren Bürgern in Höhe von über 58 Mio. Euro gezahlten Steuern für Dinge ein, die der Rat eigenverantwortlich beschlossen hat.
Der gesamte Rest aller Einnahmen wird in die Erfüllung von Pflichtaufgaben gesteckt, die Europa, Bund und Land den Kommunen übertragen haben, ohne jedoch die komplette Finanzierung zu übernehmen. Damit wird den Räten in den Kommunen die Möglichkeit genommen, selbst gestalterisch tätig zu werden und Schwerpunkte zu setzen.
Die FREIEN WÄHLER sind mit dieser Schieflage nicht einverstanden und wollten daher den Antrag stellen, die freiwilligen Leistungen um weniger als 0,1% des gesamten Haushaltsvolumens zu erhöhen und dieses Geld den ehrenamtlich Tätigen für ihre Projekte zur Verfügung zu stellen.
In Anbetracht des zuvor Gesagten keine Chance, und dies obwohl sich eine Vielzahl von Menschen in Vereinen und Organisationen und Organisationen ehrenamtlich engagiert und mit ihrem Einsatz das Zusammenleben bereichert und zudem oft die Daseinsvorsorge sichert. Sie machen manches möglich, was sonst unter ökonomischen Gesichtspunkten nicht realisierbar wäre. Gerade jetzt in Zeiten des Krieges in der Ukraine wird wieder sichtbar, was das bürgerliche Engagement bewirken kann. Aber nicht nur in der Flüchtlingshilfe, sondern in vielen anderen Bereichen des Sports, Kultur und Gemeinwesenarbeit ist das bürgerliche Engagement und Ehrenamt unverzichtbar.

Insofern gibt es eigentlich keine Punkte, die dafürsprechen, dem Haushalt zuzustimmen, was aber keine Kritik an der Bürgermeisterin und dem Kämmerer sein soll.
Es macht keinen Spaß mehr, in diesem finanziellen Umfeld zu agieren bzw. besser gesagt nur noch zu reagieren. Man muss sich langsam die Frage stellen, ob man durch sein Mittun noch Teil dieses „Systems“ sein und es stützen will und damit auch mittelbar und letztendlich Verantwortung für die ganzen Fehlentwicklungen zu übernehmen

Steuererhöhungen, der Rückzug des Antrags der Kollegen des BürgerForums betreffs des Eventsommers, andererseits aber Stellen für Klima- und Mobilitätsmanager im Stellenplan – das alles wären schon jeder für sich betrachtet für meine Fraktion Punkte den Haushalt abzulehnen.

Es muss aber weitergehen und dieser Verantwortung stellen wir uns: deshalb werden wir dem Haushalt zustimmen – nicht aus Lust, sondern aus Verantwortung für die Stadt und ihre Bürger!

Würde ein Haushalt nicht verabschiedet, hätte das gravierende negative Folgen für die Stadt und unsere Bürger:

§ 82       Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)

Vorläufige Haushaltsführung

(1) Ist die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, so darf die Gemeinde ausschließlich

  1. Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind; sie darf insbesondere Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan des Vorjahres Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen waren, fortsetzen,
  2. Realsteuern nach den Sätzen des Vorjahres erheben,
  3. Kredite umschulden.

(2) Reichen die Finanzmittel für die Fortsetzung der Bauten, der Beschaffungen und der sonstigen Leistungen des Finanzplanes nach Absatz 1 Nr. 1 nicht aus, so darf die Gemeinde mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde Kredite für Investitionen bis zu einem Viertel des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung des Vorjahres festgesetzten Kredite aufnehmen. Die Gemeinde hat dem Antrag auf Genehmigung eine nach Dringlichkeit geordnete Aufstellung der vorgesehenen unaufschiebbaren Investitionen beizufügen. Die Genehmigung soll unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder versagt werden; sie kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. 4Sie ist in der Regel zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht in Einklang stehen.

(3) Ist im Fall des § 76 Abs. 1 GO NRW die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht bekannt gemacht, gelten ergänzend zu den Regelungen der Absätze 1 und 2 die nachfolgenden Bestimmungen vom Beginn des Haushaltsjahres – bei späterer Beschlussfassung über die Haushaltssatzung vom Zeitpunkt der Beschlussfassung – bis zur Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes:

1.Die Gemeinde hat weitergehende haushaltswirtschaftliche Beschränkungen für die Besetzung von Stellen, andere personalwirtschaftliche Maßnahmen und das höchstzulässige Aufwandsvolumen des Ergebnishaushalts sowie die Regelungen zur Nachweisführung gegenüber der Aufsichtsbehörde zu beachten, die durch Rechtsverordnung des für Kommunales zuständigen Ministeriums im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium festgelegt werden.

2. Der in Absatz 2 festgelegte Kreditrahmen kann mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde überschritten werden, wenn das Verbot der Kreditaufnahme anderenfalls zu einem nicht auflösbaren Konflikt zwischen verschiedenen gleichrangigen Rechtspflichten der Gemeinde führen würde. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.

(4) Die Bestimmungen des Absatzes 3 gelten ab dem 1. April des Haushaltsjahres bis zur Beschlussfassung über einen ausgeglichenen Haushalt oder bis zur Erteilung der Genehmigung für ein Haushaltssicherungskonzept auch dann, wenn bis zu dem Termin kein ausgeglichener Haushalt beschlossen worden ist.

Würde der Rat der Stadt den Haushalt also jetzt nicht beschließen, würde dies z.B. folgendes bedeuten:

  • Wiederbesetzungssperren von Stellen (bis zu 24 Monate)
  • kein Bau der Gesamtschule oder des Hallenbades – nur mit Genehmigung der Kommunalaufsicht unter Einschränkung der Kreditaufnahme
  • keine weiteren neuen, freiwilligen Maßnahmen (investiv/konsumtiv)

Jedes Vorgehen in dieser Zeit wäre genehmigungspflichtig durch die Kommunalaufsicht.

Allein die Wiederbesetzungssperren würden die Verwaltung so treffen, dass sie kaum mehr handlungsfähig wäre.

Daher stimmt die Fraktion FREIE WÄHLER dem Haushalt und Stellenplan zu.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Foto: pexels

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Haushalt 2022/2023: Ertüchtigung Flutlicht Eifgenstadion

An die Bürgermeisterin
Frau Marion Lück
Telefgrafenstraße 29-33
429292 Wermelskirchen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
wir bitten Sie, den folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses aufzunehmen:

Flutlichtanlage im Eifgen

Beschluss:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt Mittel in Höhe von 20 Tsd. Euro für eine
Ertüchtigung der Flutlichtanlage im Eifgen in das Haushaltjahr 2022 einzustellen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat den Neubau des Eifgenstadions beschlossen und
umgesetzt. Auf eine Ertüchtigung der Flutlichtanlage wurde zunächst verzichtet, um zu
testen, ob die Bestehende ausreichend ist. Leider hat sich herausgestellt, dass die veraltete
Flutlichtanlage nicht ausreichend (zu dunkel) ist. Die Anlage muss ertüchtigt werden. Hierbei
ist vorrangig zu prüfen, ob eine Finanzierung durch Sportförderprogramme umgesetzt
werden kann. Ansonsten ist die Ertüchtigung über den Haushalt 2022 zu finanzieren.

Foto: pexels

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Radweg entlang der L 101 – Bitte an Herbert Reul

Sehr geehrter Herr Innenminister Reul,
lieber Herbert,

ich wende mich in dieser Sache an Dich weniger als Innenminister sondern als Mitglied des Kabinetts und zukünftigem direkt gewählten Landtagsabgeordneten für Wermelskirchen, der das Thema sicherlich auf kleinem Dienstweg der Kollegin Brandes und den Verantwortlichen bei StraßenNRW antragen kann.

Diese Radwegeverbindung war schon ein Thema, als ich 1979 in die Kommunalpolitik einstieg:
Ich erinnere mich noch daran, dass schon damals der in diesem Wahlbezirk direkt gewählte CDU-Stadtverordnete, Helmut Görne, das Thema immer wieder ansprach.

Seine nunmehr den Wahlkreis im Stadtrat vertretende Schwiegertochter, Karin Görne, unternimmt ebenfalls seit Jahren unermüdliche Anstrengungen, diesen Radweg zu bauen.
Kürzlich besprachen wir das Thema und stellten gemeinsam fest, dass leider über 40 Jahre ins Land gegangen sind, ohne dass sich etwas getan hätte.

Diese Unterhaltung mit Frau Görne und beigefügte aktuelle Artikel aus der Bergischen Morgenpost haben mich daher veranlasst, das Thema einmal abseits der üblichen Wege aufzugreifen und Dich direkt darauf anzusprechen.

Zu einem Radweg entlang der durchweg eben auf einem Höhenzug verlaufenden L101 gibt es keinerlei Alternative.

In Hückeswagen existiert er bereits bis zur Stadtgrenze; dann fehlt er zwischen Dreibäumen und Stumpf komplett, zwischen Stumpf und Dabringhausen gibt es Abschnitte und zwischen Dabringhausen und Limmringhausen fehlt er wieder ganz. Ab Limmringhausen gibt es eine Alternative über Maria in der Au und durch das Eifgental bis Altenberg. Auch ab dort ist er wieder vorhanden.

Es ist dringend geboten, die o.a. Lücken sowohl im Interesse der Verkehrssicherheit als auch der Attraktivität des Bergischen Landes für den Rad-Tourismus zu schließen.

Ich bitte Dich daher ganz herzlich, Dich dafür einzusetzen,  und verbleibe mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen
Dein
Henning Rehse

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Antrag zur historischen Aufwertung des Stadtfriedhofs Berliner Straße

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Krause,

im Rahmen einer gut vorbereiteten Führung auf dem Wermelskirchener Stadtfriedhof durch den Bergischen Geschichtsverein, Abteilung Wermelskirchen, wurden von einer Vielzahl verstorbener Wermelskirchener Bürgerinnen und Bürger wissenswerte Informationen übermittelt.

Die Erinnerung und die Geschichte unserer Stadt Wermelskirchen sollte auch für Wermelskirchener Bürgerinnen und Bürger, Neubürger und künftige Generationen eine tragende Rolle spielen.

Hierzu bedarf es allerdings deutlicher Bestrebungen der Stadt Wermelskirchen im Sinne Erhalt schützenswerter Grab- und Gedenkstätten. Zu vermeiden gilt, dass geschichtlich wertvolle Grabstätten, wie die der Industriellenfamilie Schumacher (seinerzeit hinter dem Ehrenfriedhof gelegen), nicht wie geschehen, dem Erdboden gleichgemacht und durch seelenlose „Mustergräber“ ersetzt werden. Gleiches gilt für das Grab des ehem. Bürgermeisters Mebus und des langjährigen verdienten Lehrers Kufuß am Hauptweg unseres Stadtfriedhofes (als negative Beispiele). Weiter ist z. B. das Grab des Altbürgermeisters und Ehrenbürgers Wiel gar nicht mehr zu erkennen.

Die Fraktion der WNK UWG Freie Wähler beantragt daher, den Stadtfriedhof entsprechend historisch aufzuwerten:

  • Enger, kontinuierlicher Austausch zwischen der Stadt Wermelskirchen und dem Bergischen Geschichtsvereins und geschichtlich Forschenden (Runder Tisch) über historisch wertvolle Grabanlagen, mit dem Ziel, diese für die Nachwelt zu erhalten
  • Nutzung sog. „Sperrvermerke“, so dass schützenswerte Gräber nicht einem neuen Urnenfeld „zum Opfer fallen“
  • Druck von Flyern zur Geschichte des Stadtfriedhofs und dessen Entwicklung und von geschichtsträchtigen Gräbern (zur Auslage)
  • Kategorisierung von historisch wertvollen Gräbern, mit dem Ziel, dass eine Tafel am Haupteingang / ggf. den Nebeneingängen Besucherinnen u. Besucher darauf hinweist
  • Diese entsprechenden Gräber sind, z. B. mit einer Metalltafel (sofern es die Angehörigen so wünschen), auch kenntlich zu machen, so dass Besucher an Ort u. Stelle etwas über die Person und ihr damaliges Wirken erfahren können.

Ggf. stellt sich die Frage, ob „ablaufende“ schützenswerte Gräber nach Willen der Angehörigen einer neuen Nutzung zugefügt werden?  Hier gilt es ggf. Mittel in den Haushalt einzustellen, die dazu führen, dass das Grab -ordentlich gepflegt- der Nachwelt weiter zur Verfügung steht und Angehörige nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kind
(Wahlkreisbetreuer)

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Neuer Geh-/Radweg an der K18 für 2,4 Mio. € ?

Der Verkehrsausschuss des Kreises hat anders als der Bergischen Morgenpost von der CDU berichtet am vergangenen Donnerstag keinen Beschluss gefasst, sondern in Respekt vor der ausstehenden Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.09. das Thema in den Kreisausschuss und Kreistag verschoben.


Zudem belaufen sich die Kosten laut Vorlage der Kreisverwaltung auf 2,4 Mio.€, immer noch ein stolzer Betrag trotz der avisierten Förderkulisse – aber: auch Fördergelder sind Steuergelder!
Der Bau eines Radwegs entlang der K18 stellt laut Kreistagsmitglied Henning Rehse (FREIE WÄHLER) nichts anderes als millionenschweres Prestigeprojekt von Grün-Schwarz dar, das am Ende der Steuerzahler zu zahlen hat.


Wer in Anbetracht der Pendlerströme, der Topographie und der Bergischen Witterung den Bedarf dieses Radwegs mit „Berufspendlern“ begründet, hat jedwede rationale Betrachtung des Themas verlassen und bewegt sich nur noch im ideologischen Wolkenkuckucksheim.


Auch für die FREIEN WÄHLER ist ein Radwegverbindung zwischen Dabringhausen und Hilgen unverzichtbar – diese allerdings für den Freizeitradverkehr. Die schöne Landschaft, die touristischen Anziehungspunkte in und um Dabringhausen müssen mit dem Panorama-Radweg Balkantrasse in Hilgen verbunden werden!


Dazu haben die FREIEN WÄHLER bereits im September 2019 ein attraktives Konzept erarbeitet:https://freie-waehler-wermelskirchen.de/3331/verbindung-dabringhausen-panorama-radweg-balkantrasse/

Bereits bestehende nahezu ebenerdige Wirtschaftswege werden von Bechhausen bzw. Asterweg kommend an der engsten Stelle des Eifgentals mit einer kleinen „Geierlay“ – einer Hängebrücke verbunden. Beim Überqueren dieser Hängebrücke müssen Fahrräder geschoben werden, was aber nicht das Ko-Kriterium für diese Lösung sein kann.
Diese Lösung stellt somit ein weiteres touristisches wie auch familienfreundliches Highlight wie auch einen „Radverkehr- Leuchtturm“ dar und wird eine Magnetwirkung in die Region entfalten.


Die Kosten dafür werden deutlich unter einer Million Euro liegen.Für ein Weniger an Geld gibt es somit ein Mehr an Attraktivität!


Die FREIEN WÄHLER werden sich daher auch weiterhin vehement für dieses schöne Zukunftsprojekt einsetzen!


Henning Rehse
Mitglied des Kreistags

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Positionen der WNK UWG FREIE WÄHLER für einen zeitgemäßen Radverkehr in Wermelskirchen

von Jan Paas

Die WNK UWG FREIE WÄHLER begrüßt grundsätzlich die Zunahme des Radverkehrs in Wermelskirchen als Ausdruck selbstbestimmter und eigenverantwortlicher Mobilität, sofern sich auch diese Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten.
Wir wollen dem Einzelnen die Form der Mobilität nicht vorschreiben und Verkehrsteilnehmer nicht gegeneinander ausspielen.
Wir treten daher dafür ein, dass das Fahrrad als Verkehrsmittel im urbanen Raum gefördert wird und in Wermelskirchen das bestehende Fahrradverkehrsnetz erweitert und optimiert wird.
Unsere zukunftsfähige Fahrradinfrastruktur verbindet die Stadt- und Ortsteile miteinander und erfüllt moderne Ansprüche hinsichtlich Befahrbarkeit, Beschilderung und Ladestationen für E-Bikes

Verkehrsflächen zur Optimierung der Verkehrsströme dürfen nur und ausschließlich ideologiefrei und rational umstrukturiert werden, wobei die hohe wirtschaftliche Bedeutung des motorisierten Verkehrs zu berücksichtigen ist.
Das wirtschaftliche Potenzial des Fahrrades kann hervorgehoben und gestärkt werden, weil eine Steigerung des Anteils des Radverkehrs grundsätzlich dazu geeignet ist, das hohe motorisierte Individualverkehrsaufkommen in der Wermelskirchener Innenstadt zu reduzieren, damit das Stadtklima auch hinsichtlich der Schadstoffemissionen zu verbessern und so volkswirtschaftliche Gewinne zu generieren.
Allerdings fußen solche Betrachtungen immer auf dem realen Anteil des Fahrrads am Verkehrsgeschehen in Wermelskirchen.

Wermelskirchen besitzt nur streckenweise gut befahrbare und beschilderte Fahrradwege.
Oftmals kommt es durch lückenhafte und mangelhafte Fahrradinfrastruktur sowie unzureichende Beschilderung zu Konflikten zwischen Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern. Die WNK UWG FREIE WÄHLER spricht sich für kombinierte Rad- Gehwege entlang aller Land- und Kreisstraßen in Wermelskirchen aus.
Wenn wir das Potential des Rades im Pendler- und Einkaufsverkehr wirklich anheben wollen, dann sind kurze und schnelle Verbindungen notwendig. Radwege die über Nebenstraßen führen und Umwege bedeuten helfen da nicht weiter und sind dem Freizeitradverkehr vorbehalten.

Die begrenzten Verkehrsflächen in Wermelskirchen lassen oftmals nicht zu, dass jedem Verkehrsteilnehmer auf jeder Straße der notwendige Raum zur Verfügung steht.
Daher ist der gegenläufige Radverkehr in der Telegrafenstraße auch zukünftig kritisch zu betrachten, auch und besonders aus Sicht der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Von den 400 Wuppertaler Einbahnstraßen sind 100 für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben, wie kann es dann sein, dass die Sperrung einer einzelnen Einbahnstraße in Wermelskirchen für den gegenläufigen Radverkehr so ein Aufsehen erregt?

Die Errichtung und der Ausbau von Fahrradinfrastruktur muss stets eine ideologiefreie und rationale Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung der Interessen aller Verkehrsteilnehmer sein.
Auch die hohe wirtschaftlichen Bedeutung des motorisierten Verkehrs, insbesondere für Kunden des Einzelhandels oder dem Handwerk ist ideologiefrei Rechnung zu tragen.
Das Fahrrad kann auf innerstädtischen Strecken mit intakter Fahrradinfrastruktur das schnellste Verkehrsmittel sein, wenn die Witterung nicht mitspielt wird das Fahrrad aber nur selten genutzt.
Das Fahrrad bietet für den lokalen Einzelhandel ein unterschätztes Potenzial. Durch die begrenzte Reichweite kaufen Radfahrer nach der Devise lokal radeln – lokal kaufen in der unmittelbaren Umgebung ein.
Daher sind in der Innenstadt ausreichend viele Radabstellanlagen aufzustellen.

Insgesamt gilt für die WNK UWG FREIE WÄHLER immer noch die Absprache, dass das Verkehrsgeschehen in der Innenstadt erst dann neu bewertet wird, wenn der Loches Platz fertig gestellt ist und die dann tatsächlich vorhandenen Verkehrsströme bewertet werden können.
In diese Bewertungen sollte die Entwicklung des Rhombus – Areals mit einfließen.
Am Ende diese Prozesses muss eine Bürgerbefragung zum Konzept stehen.
Grundsätzlich autofeindliche Einstellungen helfen in keiner Art und Weise, die Verkehrsflächen und Verkehrsströme zukunftsfähig aufzustellen und zu lenken.

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Verbindung Dabringhausen — Panorama-Radweg Balkantrasse

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Rainer,
sehr geehrter Herr Marner, lieber Thomas,

die Idee einer Anbindung Dabringhausens an de Panorama-Radweg Balkantrasse und die Forderung, diese schnellstmöglich zu verwirklichen, sind absolut berechtigt und nachvollziehbar.

Die K18 kann diese Funktion derzeit allein aus Sicherheitsgründen nicht wahrnehmen.

Allerdings dürfte die traditionelle Reaktion auf seine solche Situation – nämlich die Forderung nach einem Rad-Gehweg entlang der K18 – in Anbetracht der räumlichen und topografischen wie auch finanziellen Gegebenheiten zu einer endlosen Geschichte werden…

Was aus dem Vorschlag, die K18 temporär für andere Verkehrsteilnehmer zu sperren, am Ende des Tages wird, ist unabsehbar, da hier sowohl der Kreis, wenn es um die Sperrung einer klassifizierten Verbindungsstraße geht,  ein Wörtchen mitzureden hat als es auch durchaus kontroverse Stimmen zu dem Vorschlag aus Bürgerschaft und Politik in Wermelskirchen wie auch Burscheid gibt.

Insofern darf es nicht verboten sein, auch eine unkonventionelle Idee zu äußern, die im Rahmen einer umfänglichen Wanderung zwischen Bechhausen und Dabringhausen heute Morgen entstanden ist:

Die Strecke zwischen Bechhausen 77 und Asterweg 48 beträgt 1,3km. Zwischen beiden Punkten verlaufen auf der Trasse einer Erdgasleitung (orange Linie) relativ gradlinig Wirtschaftswege, die auf Bechhauser Seite bis zum Beginn des Gefälles auf 400m Länge asphaltiert sind. Daran schließen sich Wegstücke an, die über eine wassergebundene Decke verfügen und bis auf die Querung des Eifgentals und Eifgenbachs mittels einer Holzbrücke Fahrzeugbreite haben.

Diese Trasse könnte mit relativ einfachen Mitteln komplett asphaltiert werden.

Zudem sollte sie aus Sicherheitsgründen, da sie durch unbewohntes Gebiet führt, auch mit einer dem Mindeststandard genügenden Beleuchtung ausgestattet werden.

Ein Highlight könnte eine alterative Trassenführung (orange gestrichelte Linie) zur engsten Stelle des Tals sein. Von hier könnte eine Hängebrücke das Tal auf ca. halber Höhe überspannen, dadurch der Streckenführung Steigungen nehmen und ein Ausrufezeichen in der Streckenführung und des gesamten Panorama-Radweg-Netzes setzen.

Wir sind der Meinung, dass diese Ideen seitens der Verwaltung aufgegriffen werden sollten, auf ihre Machbarkeit hin geprüft und vor allem auch mögliche Förderkulissen insbesondere im Hinblick auf die Brückenlösung eruiert werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dirk Wartmann, Mitglied des Rates
gez. Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender

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Einladung Fraktion 07.06.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer 11. Fraktionssitzung im Jahr 2023 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:

Mittwoch, 07. Juni 2023
19.30 Uhr

Bistro Katt

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 05.06.2023
— Schulausschuss und Ausschuss für Bau und Umwelt am 06.06.2023
— Ausschusses für Umwelt und Bau am 06.06.2023

5. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

6. Politische Aktivitäten der FREIEN WÄHLER in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Neue Aktivitäten

7. Vorbereitung von Sitzungen:
— Haupt- und Finanzausschuss am 12.06.2023
— JHA am 15.06.2023

8. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Einladung Fraktion 31.05.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer 10. Fraktionssitzung im Jahr 2023 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:

Mittwoch, 31. Mai 2023
19.30 Uhr

Bistro Katt

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Ausschussumbesetzung

5. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— Schulausschusses am 23.05.2023
— Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb am 24.05.2023
— Rechnungsprüfungsausschuss am 25.05.2023

6. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

7. Politische Aktivitäten der FREIEN WÄHLER in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Neue Aktivitäten

8. Vorbereitung von Sitzungen:
— Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 05.06.2023
— Ausschusses für Umwelt und Bau am 06.06.2023

9. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Einladung Fraktion 17.05.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer 9. Fraktionssitzung im Jahr 2023 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:

Mittwoch, 17. Mai 2023
19.30 Uhr

Bistro Katt

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht des Vorsitzenden

4. Ausschussumbesetzung

5. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— Ausschuss für Kultur, Freizeit und Tourismus am 11.05.2023
— Rat am 15.05.2023

6. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

7. Politische Aktivitäten der FREIEN WÄHLER in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Neue Aktivitäten

8. Vorbereitung von Sitzungen:
— Schulausschusses am 23.05.2023
— Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb am 24.05.2023
— Rechnungsprüfungsausschuss am 25.05.2023

9. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Einladung Fraktion 10.05.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer 8. Fraktionssitzung im Jahr 2023 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:

Mittwoch, 10. Mai 2023
19.30 Uhr

Bistro Katt

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Gespräch mit dem Technischen Beigeordneten, Christian Pohl

4. Bericht des Vorsitzenden

5. Ausschussumbesetzung

6. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— HuF am 08.05.2023
— Zukunft am 09.05.2023

7. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

8. Politische Aktivitäten der FREIEN WÄHLER in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Neue Aktivitäten

9. Vorbereitung von Sitzungen:
— Ausschuss für Kultur, Freizeit und Tourismus  am 11.05.2023
— Rat am 15.05.2023

10. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

Willkommen bei den FREIEN WÄHLERN!

Wir sind für Sie da in Stadt und Kreis:


Vorsitzende Anja Güntermann
anja.guentermann@gmail.com


Fraktionsvorsitzender Henning Rehse
wnk-wermelskirchen@t-online.de