Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen am 09. Dezember 2024:
Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen ab Januar 2025
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Holthaus,
mit Datum 21. Februar 2024 stellte die Fraktion der Freien Wähler im Rat der Stadt Wermelskirchen den Antrag auf Einführung einer Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 14. März 2024 von dem Vertreter der Freien Wähler allumfassend erläutert. Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf den seinerzeit gestellten Antrag der Freien Wähler hiermit verwiesen. Leider lehnte der Ausschuss den Antrag (als geplanten Vorratsbeschluss für das Jahr 2025) mit den Stimmen von CDU, SPD, B 90 / Die Grünen, FDP und dem Bürgerforum ab.
Die Fraktion Freie Wähler thematisierte den Sachstand weiter in diversen Anfragen an die Verwaltung.
Gemäß der Quelle Westdeutscher Rundfunk (Stand: 18. November 2024, 13.27 Uhr) möchte das Land NRW die Bezahlkarte für geflüchtete Menschen zunächst in den Landesunterkünften einführen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Kommunen hinzukommen. Vorgesehen ist weiter eine Bargeldobergrenze von EUR 50,00 pro Monat. Auf die weiteren Vorhaben sei verwiesen. Die Kosten der Bezahlkarte werden vom Land NRW übernommen.
Gemäß § 4 der Bezahlkartenverordnung ist eine Opt-Out-Regelung vorgesehen. Demnach kann jede Kommune abweichend vorgehen, die Verordnung ignorieren und beschließen, die Leistungen für Asylbewerber nicht in der Form der Bezahlkarte zu erbringen. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW sieht diese Entwicklung mit Sorge, da die Gefahr eines „kommunalen Flickenteppichs“ eintreten kann. So besteht die Gefahr, dass Kommunen vorrangig von Asylbewerbern aufgesucht werden, die die Leistungen weiterhin in Bar gewähren (Sogwirkung). Dies gilt es für die Stadt Wermelskirchen zu verhindern.
Die Fraktion der Freien Wähler beantragt daher für die nächste Sitzung des Rates der Stadt, dass der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Bezahlkarte für Flüchtlinge zwingend einzuführen (mit entsprechender Bargeldobergrenze von EUR 50,00 pro Monat), nachdem die Landesregierung die entsprechenden Weichenstellungen für die Kommunen vorgenommen hat.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher
Foto: pixabay