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Sachstand Bezahlkarte Flüchtlinge

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 18. Juni 2024:
Sachstand Bezahlkarte Flüchtlinge

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Faubel,

die Fraktion FREIE WÄHLER im Rat der Stadt der Wermelskirchen hatte mit Datum vom 21.02.2024 einen Antrag auf Einführung einer Bezahlkarte für geflüchtete Menschen gestellt.

Dieser wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 14.03.2024 behandelt und mehrheitlich von CDU, SPD, B90/Die Grünen, FDP und BürgerForum abgelehnt, mit der Begründung, dass der Bundestag erst später darüber abstimmen würde. Dies ist mittlerweile positiv erfolgt.

Wie schon in der Sitzung des o. g. Ausschusses vom Vertreter der Fraktion der FREIEN WÄHLER, Stefan Kind thematisiert, besteht nach wie vor die Befürchtung, dass die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete eine Verzögerung erfährt, da durch Vorarbeiten des Landes NRW plus ggf. einzuschaltende Gremien in den jeweiligen Kommunen unter Beachtung der Sitzungsintervalle eine Implementierung nicht vor dem Jahr 2025 erfolgen wird. 

Die Fraktion der FREIEN WÄHLER fragt daher für die nächste Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 18.06.2024 an:

  • Wie ist der aktuelle Sachstand bezogen auf Abstimmungen mit dem Land NRW?
  • Gibt es weitergehende Informationen bezüglich der IT-Ausschreibungsverfahrungen des Landes? 
  • Ist die Finanzierung geklärt, damit den Kommunen nicht weitere finanzielle Belastungen zugemutet werden?
  • Gibt es von Seiten der Stadt Wermelskirchen Austausch mit den Kommunen des RBK bezüglich einer möglicher Synergien?
  • Würde sich Wermelskirchen als Modellkommune für die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete eignen? Wenn nein, warum nicht?
  • Wird eine Bargeldobergrenze nach bayrischem Modell pro Berechtigtem und Monat das Mittel der Wahl sein, die bereits in einigen Kommunen außerhalb von NRW umgesetzt wird?
  • Wer legt diese Grenze in NRW fest?

Mit freundlichen Grüßen 
Stefan Kind (Sprecher Soziales und Inklusion)
Bettina Bernhard (Sachkundige Bürgerin)           

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Bezahlkarte für Flüchtlinge

Antrag an den Rat der Stadt Wermelskirchen sowie die zu beteiligenden Ausschüsse:
Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

der Bund und 14 Bundesländer haben die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge beschlossen. 

Das Land Nordrhein-Westfalen will die Kommunen selbst entscheiden lassen, ob sie die Bezahlkarte für Geflüchtete einführt. Die NRW-Landesregierung stellt zur Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge keine einheitliche Musterlösung für die Kommunen zur Verfügung. Eine Kostenübernahme ist in NRW nicht geplant, über eine flächendeckende einheitliche Regelung für NRW wurde zwar gesprochen, aber nichts entschieden. 

Wir wollen vermeiden, dass zumindest innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises es Bezahlkarten für Flüchtlinge mit unterschiedlichen Parametern, Leistungen und Konditionen gibt.

Aus unserer Sicht gilt es, keine Zeit zu verlieren um einer möglichen Binnenmigration der Flüchtlinge aufgrund unterschiedlicher Bedingungen vorzubeugen. 

Dieser Antrag soll als Vorratsbeschluss aufgefasst werden, um ein schnelles Handeln der Verwaltung bei diesem Thema zu ermöglichen. 

Antrag:

Die Verwaltung schafft die Voraussetzungen, dass die Bezahlkarte für Flüchtlinge schnellstmöglich in Wermelskirchen umgesetzt werden kann. 

Die Verwaltung nimmt Gespräche mit dem RBK und den Nachbarkommunen dahingehend auf, dass möglichst alle Kommunen im RBK (oder darüber hinaus) eine einheitliche Bezahlkarte einführen und hier kein „Flickenteppich“ entsteht. 

Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, sich über die ihr verfügbaren Kanäle dafür einzusetzen, dass es zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte in ganz NRW kommt.

Begründung:

Die Freien Wähler verweisen auf die positiven Erfahrungen anderer Landkreise und Kommunen, die die Bezahlkarte bereits eingeführt haben. 

Die Abschaffung sogenannter Pull-Faktoren wie Bargeldleistungen ist eine zentrale Aufgabe der kommunalen Politik, damit die Anreize sinken, irregulär einzureisen und um den wirklich hilfebedürftigen Menschen besser helfen zu können. 

Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Flüchtlinge Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen. Hierbei weisen wir insbesondere auf die in Bayern praktizierten Regelungen hin.

Die Karte ermöglicht eine transparente Verteilung finanzieller Mittel und reduziert Missbrauch, eine unauffällige Gestaltung, schließt eine Diskriminierung aus. 

Eine einheitliche Karte im RBK bzw. für ganz NRW sichert den Karteninhabern die Möglichkeit, in mehreren Kommunen einkaufen zu können und spart Kosten bei der Einführung. 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Foto: pixabay

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Resolution zu Kosten der Flüchtlingshilfe

Antrag zur Ratssitzung am 27. März 2023:

RESOLUTION: DIE LASTEN GEMEINSAM TRAGEN – FÜR EINE SPÜRBARE ERHÖHUNG DER BUNDESBETEILIGUNG AN DEN KOSTEN DER FLÜCHTLINGSHILFE

Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin,

die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

  1. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen nachdrücklich auf, sich für eine nachhaltige europäische Lösung zur Ordnung und Steuerung der Migrationsströme einzusetzen.
  2. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen auf, eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Flüchtlingshilfe zu realisieren.
  3. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen auf, sich dafür einzusetzen, dass den Bundesländern die versprochenen finanziellen Mittel unverzüglich zur Verfügung gestellt werden und somit den Städten und Gemeinden ein fairer finanzieller Ausgleich gewährt wird.
  4. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Land NRW auf, sich hinsichtlich der Unterkünfte am Niveau aus dem Jahr 2015/16 zu orientieren und mindestens 70.000 Plätze zu schaffen. Es geht letztendlich darum, Obdachlosigkeit zu vermeiden.
    Bund wie auch Land sind aufgefordert, wieder selbst Unterkünfte zu betreiben.

Begründung:

Am 24. Februar dauerte der Krieg in der Ukraine bereits ein Jahr.

Die Mitglieder des Rats der Stadt Wermelskirchen verurteilen geschlossen diesen Akt der Gewalt, der Leid über sehr viele Menschen gebracht hat.

Wir stehen solidarisch an der Seite der geschundenen und überfallenen Ukrainerinnen und Ukrainer.

Unsere Solidarität gilt auch allen, die in den Westen geflohen sind. Millionen Menschen sind in die Länder der Europäischen Union geflohen. Mehr als eine Million Geflüchtete sind in Deutschland willkommen geheißen worden. NRW als starkes und verantwortungsvolles Bundesland hat allein rund 225.000 Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Dazu kamen allein im Jahr 2022 noch mehr als 42.000 Flüchtlinge aus anderen Ländern.

Auch Wermelskirchen zeigt sich solidarisch. Wir möchten den Menschen, die Schreckliches hinter sich haben, helfen und sie hier vor Ort nach Kräften unterstützen.

Die Städte und Gemeinden bewegen sich bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten seit bald einem Jahr an den Grenzen des Leistbaren. Die vor uns liegenden Herausforderungen meistern wir nur gemeinsam. Dazu gehört, dass der Bund die Kommunen vor allem finanziell deutlich stärker als bisher unterstützen muss.

Wir sollten die Hilferufe der Länder und Kommunen, die die Grenzen ihrer Belastbarkeit schon bald erreicht haben, weder überhören noch ignorieren.

Die Ausgaben Nordrhein-Westfalens für die Flüchtlingsaufnahme, -unterbringung und -integration belaufen sich in den Jahren 2022 und 2023 auf jeweils weit über drei Milliarden Euro. Doch die Beteiligungsquote des Bundes an diesen Kosten beträgt dabei lediglich 23 Prozent (2022) bzw. nur 19 Prozent (2023).

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat die Bundesministerin des Innern und der Heimat daher zurecht darauf hingewiesen, dass dies angesichts der aktuellen Herausforderungen bei weitem nicht ausreicht. Mit Blick auf die für Ostern vereinbarten Gespräche der Bundesregierung mit den Bundesländern über die Auskömmlichkeit der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel hat er die Ministerin daher aufgefordert, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Flüchtlingshilfe spürbar zu erhöhen.

Dass Bund und Land die Kommunen im Jahr 2022 finanziell unterstützt und weitere Plätze in Landesunterkünften geschaffen hätten, wird anerkannt. Doch reichen diese Hilfen bei weitem nicht aus.

Die Kommunen benötigten möglichst schnell spürbare finanzielle und organisatorische Entlastung. Wir sollten auch als Stadt Wermelskirchen das Nötige tun, und im Sinne der Kommunen und der geflüchteten Menschen den Druck auf die Bundesregierung erhöhen.

Wir fordern daher unsere Verwaltungsspitze eindringlich dazu auf und unterstützen sie nachdrücklich, sich an allen geeigneten Stellen für eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten zu beteiligen. Denn wir meistern die Krise nur gemeinsam!

Mit besten Grüßen
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Oliver Platt, Fraktionsvorsitzender BüFo
Michael Schneider, Fraktionsvorsitzender CDU

Foto: unsplash

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