Wie man aus der dankenswerterweise vom WGA recherchierten Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz entnehmen kann, gibt es durchaus Wege, Videoüberwachung in angemessenem Umfang rechtssicher durchzuführen.
Dazu muss man allerdings willens und fähig sein, eine letztendlich auch gerichtsfeste Begründung zu geben. Ob diese am Ende des Tages dann gerichtsfest ist, zeigt oftmals erst der mehrjährige Weg durch die Instanzen, falls jemand klagt. Dieses Risiko besteht jedoch bei jedem Thema.
Auch die ins Feld geführten praktischen Hürden sollten nicht unüberwindbar sein:
Gerade im Bereich der Innenstadt sollte es genügend Mauern und Masten geben, die eine Befestigung der Kameras an Bäumen sicherlich entbehrlich machen.
Kinder und Jugendliche können dahingehend „geschützt“ werden, dass die Videoüberwachung nur dann scharf geschaltet ist, wenn die Hauptnutzungszeit für Kinder und Jugendliche nicht und die Hauptrisikozeit für Taten gegeben ist – im Bereich von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche z.B. zwischen 19 und 7 Uhr.
Ob es sich materiell, zeitlich und räumlich um eine Serie handelt oder nicht, kann letztendlich wie zuvor schon geschrieben gerichtlich geklärt werden.
WDR Lokalzeit Bergisches Land 02.08.2024 ab Minute 02:58
Videoüberwachung gefordert
WDR Lokalzeit Bergisches Land 09.08.2024:
Wermelskirchen: Belohnung für Hinweise auf Brandstifter ausgelobt
Die Diskussion der letzten Tage hat gezeigt, wie dieses Thema auch verständlicherweise emotional besetzt ist.
Gerade deshalb rufen die FREIEN WÄHLER allen Betroffenen zu: „Wir lassen kein Kind zurück!“
Die gestern im Rat getroffenen Entscheidung für die Fünfzügigkeit war richtig, wobei alle von den Befürwortern einer Sechszügigkeit genannten Argumente zwar grundsätzlich und perspektivisch zutreffend waren, den jetzt notwendigen operativen Abläufen aber keine Rechnung trugen.
Mit der gestrigen Entscheidung hat die Stadtverwaltung einen klaren Handlungsauftrag, wie sie den Standort Weyersbusch ab sofort zu entwickeln hat. Sie kann dies betreffs Grundstücken, Gebäuden und Finanzen unverzüglich gesichert tun.
Zudem muss natürlich das „Anwachsen“ der Gesamtschule in den nächsten Jahren bis hin zur Einführung der Oberstufe sorgfältig begleitet werden. Natürlich muss es dann rechtzeitig die Option zur Erweiterung der Zügigkeit geben, so die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.
Mehrfach wurden in der Diskussion die Zahlen des Schulentwicklungsplans ins Feld geführt. Diese betrachten alle Wermelskirchener Schüler. Wer daraus allerding heute eine gesicherte Prognose, wie viele Schüler in den nächsten Jahren die Gesamtschule besuchen werden und daraus wiederum operative Schlüsse für das Raumprogramm zieht, berücksichtigt zwei Faktoren nicht:
Nicht alle Eltern möchten trotz optimalem Umfeld Ihr Kind auf die Wermelskirchener Gesamtschule schicken, sondern bevorzugen aus welchen Gründen auch weiterhin Optionen in benachbarten Städten.
Nicht alle Schüler sind für die Gesamtschule geeignet, es gibt einen Kreis von Schülern, denen die optimale Förderung nur an anderen Schulen zuteilwerden kann.
Durch vorgenannte Effekte reduziert sich das für die Gesamtschule verfügbare Schülerpotential und gibt aus heutiger Sicht der Fünfzügigkeit Sinn.
Die FREIEN WÄHLER versprechen allen Schüler und Eltern:
Kein Wermelskirchener Kind, das für die Gesamtschule geeignet ist, wird von dieser abgewiesen!
Natürlich ist es gut, wenn eine solche Anlage den dortigen Unfallschwerpunkt entzerrt.
Natürlich freut sich der Kreis, wenn das Verhalten von unverbesserlichen Rasern Geld in die Kreiskasse spült.
Aber ist das die ganze Wahrheit dieser und anderer Messstellen?
Auf der A1 gibt es hinter Burscheid etliche Schilderbrücken, auf denen eine dynamische Geschwindigkeitsregelung installiert ist. Diese Signalanlagen, welche aus der Ferne in Echtzeit gesteuert werden, passen je nach Bedürfnis die zulässige Höchstgeschwindigkeit an.
Ich sehe dort seit Jahr und Tag aber stets nur die eine Höchstgeschwindigkeit von 100km/h – unabhängig davon wie sich die Verkehrslage darstellt, sprich also auch wenn die dreispurige Autobahn nachts völlig leer und kein Gefahrenpotential vorhanden ist.
Ich frage mich dann, welches „Bedürfnis“ den 100km/h dann eigentlich zugrunde liegt.
Auch frage ich mich nach dem „Bedürfnis“, wenn zu nachtschlafender Zeit und/oder in den Ferien Tempolimits im Bereich von Schulen und Kindergärten überwacht werden.
Ich würde es im Falle der A1 sehr begrüßen, wenn die Geschwindigkeit dort wie auch technisch vorgesehen verkehrsabhängig geregelt würde und sich die Überwachung dann daran orientieren würde!
Henning Rehse
Foto: Bergische Morgenpost