Wie man aus der dankenswerterweise vom WGA recherchierten Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz entnehmen kann, gibt es durchaus Wege, Videoüberwachung in angemessenem Umfang rechtssicher durchzuführen.
Dazu muss man allerdings willens und fähig sein, eine letztendlich auch gerichtsfeste Begründung zu geben. Ob diese am Ende des Tages dann gerichtsfest ist, zeigt oftmals erst der mehrjährige Weg durch die Instanzen, falls jemand klagt. Dieses Risiko besteht jedoch bei jedem Thema.
Auch die ins Feld geführten praktischen Hürden sollten nicht unüberwindbar sein:
Gerade im Bereich der Innenstadt sollte es genügend Mauern und Masten geben, die eine Befestigung der Kameras an Bäumen sicherlich entbehrlich machen.
Kinder und Jugendliche können dahingehend „geschützt“ werden, dass die Videoüberwachung nur dann scharf geschaltet ist, wenn die Hauptnutzungszeit für Kinder und Jugendliche nicht und die Hauptrisikozeit für Taten gegeben ist – im Bereich von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche z.B. zwischen 19 und 7 Uhr.
Ob es sich materiell, zeitlich und räumlich um eine Serie handelt oder nicht, kann letztendlich wie zuvor schon geschrieben gerichtlich geklärt werden.
WDR Lokalzeit Bergisches Land 02.08.2024 ab Minute 02:58
Videoüberwachung gefordert
WDR Lokalzeit Bergisches Land 09.08.2024:
Wermelskirchen: Belohnung für Hinweise auf Brandstifter ausgelobt
Sehr geehrte Herren Görnert und Feldmann,
in der Vergangenheit hat die Fraktion FREIE WÄHLER mehrfach angeregt, öffentliche Gebäude und deren Umfeld wie auch Plätze in Wermelskirchen mittels Videoüberwachung sicherer zu machen.
Das Thema endete stets damit, dass die Verwaltung darlegte, warum etwas nicht gehe. Hauptargument war, dass Videoüberwachung nur zur Abwehr von Straftaten bzw. anlässlich derer eingesetzt werden dürfe.
Nun ist es in der Nacht vom Freitag auf Samstag mehrfach zu Brandstiftung gemäß § 306 wenn nicht sogar 306a bzw. b StGB, also eindeutig zu Straftaten in der Innenstadt von Wermelskirchen gekommen, die eine rechtlich saubere Begründung des Einsatzes von Videoüberwachung möglich machen sollten.
Nur wie durch ein Wunder kamen keine Menschen zu Schaden und wurde die Katt nicht vollständig ein Raub der Flammen.
Das sind keine „Dumme-Jungen-Streiche“, das sind Kriminelle, denen das Handwerk mit allen Mitteln gelegt werden muss. Zudem müssen Bevölkerung und deren Hab und Gut wie auch das der Stadt geschützt werden.
Wir regen daher an, dass die Verwaltung ein auch rechtlich belastbares Konzept zur Einführung von Videoüberwachung städtischer Gebäude und deren Umfeld wie auch öffentlicher Plätze zwecks Abwehr von Straftaten und Gefahren erarbeitet.
Der Politik möge dieses in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgestellt werden und gleichzeitig mitgeteilt werden, welche personellen und finanziellen Ressourcen die Verwaltung zur Umsetzung benötigt.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender
Foto: Stadt Wermelskirchen
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Frau Lück
lieber Mitbürgerinnen und Mitbürger, Kolleginnen und -kollegen,
Die Verabschiedung des Haushalts ist vornehmstes Recht des Stadtrates. Sie stellt aber auch eine große Verantwortung für den Rat dar, um den „Betrieb“ vollumfänglich am Laufen zu halten.
Die Fraktion FREIE WÄHLER stellt sich dieser Verantwortung und stimmt Doppelhaushalt und Stellenplan zu.
Der Haushalt enthält an vielen Stellen Positionen, die den FREIEN WÄHLERN nicht in allen Facetten gefallen.
Wir haben aber auch keine Ideen, wie diese Positionen geändert werden könnten. Folgerichtig haben wir keine Änderungsanträge gestellt. Folgerichtig ist insofern aber auch, dass wir dem Haushalt zustimmen.
Die finanzielle Situation der Stadt betrachtet gibt insbesondere die Einnahmeseite Anlass zur Sorge.
Als Stichwort sei hier die chronische Unterfinanzierung der Gemeinden bei gleichzeitig stets zunehmender Übertragung von Aufgaben und Normen ohne Kostenübernahme durch Land und Bund genannt.
Am Ende des Tages stehen dann Steuerhöhungen für die Bürger, wie sie sich auch für unsere Stadt „verlässlich“ abzeichnen, um dann wenige Jahre später doch wieder in einem neuen Haushaltssicherungskonzept zu enden.
Kurzum, alles sowohl sehr unerfreulich wie auch unabänderlich…
Natürlich gibt es seitens der FREIEN WÄHLER auch Vorstellungen, die Geld kosten:
Ordnung und Sauberkeit, Grünflächenpflege und die Unterstützung des Gemeinwesens durch die sogenannten freiwilligen Leistungen stehen hier ganz oben auf der Liste.
Aber auch hier gilt der alte Satz „Ohne Moos nichts los“, und dieses Moos fehlt halt an allen Ecken und Kanten.
Weder Verwaltung noch Politik können jedoch hierfür verantwortlich gemacht werden.
Insofern ist es, und hier schließt sich der Kreis, folgerichtig, dem Doppelhaushalt zuzustimmen!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender
Foto: pexels
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 11. September 2024:
Gesamtstrategie „Sauberes Wermelskirchen“
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Krause,
die Fraktion FREIE WÄHLER fragt an, wie die Verwaltung nachfolgende Vorschläge hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit für Wermelskirchen bewertet.
Die gezeigten Vorschläge reflektieren unsere Einschätzung, dass eine in der Realität für unsere Bürger wahrnehmbare Verbesserung der Situation v.a. durch Maßnahmen im Bereich der Geltendmachung des Verursacherprinzips erreicht werden kann.
Ergänzend werden von uns Maßnahmen angeregt, die unsere Bürger weiter sensibilisieren, erarbeitet und umgesetzt durch eine neu zu gründende – eventuell temporäre – Stabsstelle ‚Sauberes Wermelskirchen‘.
Hier unsere vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bewertung durch die Stadtverwaltung:
- Die Stadt richtet eine Stabsstelle zur Initiative ‚Sauberes Wermelskirchen – keine Toleranz für Schandflecken‘ ein, um die Abläufe im Bereich Sauberkeit in Wermelskirchen zu koordinieren. Durch eine optimierte Zusammenarbeit sollen Schwerpunkte besser ermittelt und Abläufe zur Problemlösung effizienter gestaltet werden. Die Stadt berichtet in regelmäßigen Abständen über wiederkehrende Sauberkeitsthemen im Umweltausschuss.
- Die Stadt zeigt Einzelheiten zu dieser Initiative über einen prominenten Link auf der Homepage der Stadt. Der Link enthält z.B.
- eine laufend aktualisierte ‚Online Littering‘ Karte, die alle seitens der Bürgern genannten Abfallschwerpunkte (‚Schandflecken‘) auch visuell zeigt, ergänzt durch ein jeweils von der Stabsstelle eingeleitetes Maßnahmenpaket.
- eine einfach gehaltene Darstellung für die Bürger, wo welcher Müll zu welchen Konditionen legal entsorgt werden kann.
- einen Aufruf an die Bürger, wachsam zu sein und ggf. die Stadt zu benachrichtigen. Hilfreich wären dabei z.B. Fotos oder Kfz-Kennzeichen.
- einen Sanktionskatalog bei Verstößen (s.u.)
- Die Stadt erarbeitet eine Aufstellung der Kosten, die jährlich durch eine Beseitigung des wilden Mülls entstehen, und kommuniziert diese Kosten aktiv an die Bürger.
- Die Stadt prüft ergebnisoffen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Videoüberwachung der ‚Schandflecken‘.
- Die Stadt prüft – ebenfalls ergebnisoffen – die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Sanktionierung von Verstößen gegen das gewünschte Sauberkeitsprinzip. Dazu sollte die Stadt an die obersten Grenzen der möglichen Sanktionierung gehen. Als Ergebnis dieser Prüfungen soll ein Sanktionskatalog erstellt werden, der klar die Sanktionierungen (z.B. Bußgelder) aufzeigt und dann diesen Sanktionskatalog auch offensiv den Bürgern mitteilt. Zu sanktionierende Verstöße müssen a) bekannt sein und b) deutlich teuer werde!
- Die Stadt intensiviert ergänzend die Zusammenarbeit mit eventuell betroffenen Gewerbebetrieben (Beispiel Gastronomie / u.a. etwa McDonalds) und erstellt einen gemeinsamen Verhaltenskodex zur Müllvermeidung.
Foto: FREIE WÄHLER