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Finanzielle Unterstützung der Musikschule Wermelskirchen mit Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. Mai 2024 stellen die Fraktionen von CDU und FREIEN WÄHLERN den nachfolgenden Antrag:

„Finanzielle Unterstützung der Musikschule Wermelskirchen mit Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt“

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen, die Musikschule Wermelskirchen im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2024 mit weiteren Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt zu unterstützen.

Begründung:

Die Musikschule ist in Wermelskirchen ein fester Bestandteil der Stadtgesellschaft.
Sie selbst hat es sich zum Ziel gesetzt, als zentrale Anlaufstelle für alle musikalischen Belange einen unverzichtbaren Beitrag zu Bildung, Kultur und Jugendpflege in Wermelskirchen zu leisten.

Kindern, Jugendlichen aber sicher auch Erwachsenen werden durch die Schule die Tür zur Musik geöffnet, um ein Instrument zu erlernen. Die Musikschule arbeitet hierbei sehr effizient.

Aufgrund der auszugsweisen Vorstellung eines Fachgutachtens zu den Finanzstrukturen der Musikschule durch die Vorsitzende, Anke Schopphoff, im Ausschuss für Kultur, Freizeit und Tourismus am 05. März 2024 beantragen die Fraktionen von CDU und FREIEN WÄHLERN die weitere und gemessen am derzeitigen Zuschuss auch zusätzliche Unterstützung dieser für Wermelskirchen wichtigen, kulturellen Einrichtung durch weitere Finanzmittel aus dem städtischen Haushalt.

Die Tatsache, dass der in o.a. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Freizeit und Tourismus präsentierte Jahresabschluss 2021 ein Minus von 40.168 Euro aufweist und die Musikschule nach eigenen Angaben seit dem Jahr 2017 den eigenen Haushalt mit eigenen Reserven ausgleicht, rechtfertigt weiterhin die bisherige wie auch zukünftig wieder erhöhte finanzielle Unterstützung.

Foto: pexels

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Bezahlkarte für Flüchtlinge

Antrag an den Rat der Stadt Wermelskirchen sowie die zu beteiligenden Ausschüsse:
Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

der Bund und 14 Bundesländer haben die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge beschlossen. 

Das Land Nordrhein-Westfalen will die Kommunen selbst entscheiden lassen, ob sie die Bezahlkarte für Geflüchtete einführt. Die NRW-Landesregierung stellt zur Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge keine einheitliche Musterlösung für die Kommunen zur Verfügung. Eine Kostenübernahme ist in NRW nicht geplant, über eine flächendeckende einheitliche Regelung für NRW wurde zwar gesprochen, aber nichts entschieden. 

Wir wollen vermeiden, dass zumindest innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises es Bezahlkarten für Flüchtlinge mit unterschiedlichen Parametern, Leistungen und Konditionen gibt.

Aus unserer Sicht gilt es, keine Zeit zu verlieren um einer möglichen Binnenmigration der Flüchtlinge aufgrund unterschiedlicher Bedingungen vorzubeugen. 

Dieser Antrag soll als Vorratsbeschluss aufgefasst werden, um ein schnelles Handeln der Verwaltung bei diesem Thema zu ermöglichen. 

Antrag:

Die Verwaltung schafft die Voraussetzungen, dass die Bezahlkarte für Flüchtlinge schnellstmöglich in Wermelskirchen umgesetzt werden kann. 

Die Verwaltung nimmt Gespräche mit dem RBK und den Nachbarkommunen dahingehend auf, dass möglichst alle Kommunen im RBK (oder darüber hinaus) eine einheitliche Bezahlkarte einführen und hier kein „Flickenteppich“ entsteht. 

Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, sich über die ihr verfügbaren Kanäle dafür einzusetzen, dass es zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte in ganz NRW kommt.

Begründung:

Die Freien Wähler verweisen auf die positiven Erfahrungen anderer Landkreise und Kommunen, die die Bezahlkarte bereits eingeführt haben. 

Die Abschaffung sogenannter Pull-Faktoren wie Bargeldleistungen ist eine zentrale Aufgabe der kommunalen Politik, damit die Anreize sinken, irregulär einzureisen und um den wirklich hilfebedürftigen Menschen besser helfen zu können. 

Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Flüchtlinge Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen. Hierbei weisen wir insbesondere auf die in Bayern praktizierten Regelungen hin.

Die Karte ermöglicht eine transparente Verteilung finanzieller Mittel und reduziert Missbrauch, eine unauffällige Gestaltung, schließt eine Diskriminierung aus. 

Eine einheitliche Karte im RBK bzw. für ganz NRW sichert den Karteninhabern die Möglichkeit, in mehreren Kommunen einkaufen zu können und spart Kosten bei der Einführung. 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Foto: pixabay

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Zukunftsaufgabe Flächenschutz für die Landwirtschaft

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 11.03.2024:
Zukunftsaufgabe Flächenschutz: Stärkere Gewichtung der agrarstrukturellen und landwirtschaftlichen Belange bei planerischen und politischen Entscheidungen in Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Schneider,

mit der Abnahme landwirtschaftlicher Flächen in Wermelskirchen geht auch ein Verlust vielfältiger flächengebundener ökologischer Funktionen und Nachteile für die Landwirteeinher. Landwirtschaftliche Flächen sichern unsere Ernährung durch direkte Erzeugung auf dem Acker oder durch Nutztierhaltung. 
Wer regionale Lebensmittel kaufen möchte, benötigt eine starke regionale Landwirtschaft.

Antrag:

Die FREIEN WÄHLER beantragen, dass intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen stärker als bisher gegenüber außerlandwirtschaftlichen Planungen abgesichert werden. 
Verwaltung und Politik anerkennen die Schutzbedürftigkeit dieser Flächen und deren vielfältiger Funktionen und beschränken die Inanspruchnahme auf ein zwingend notwendiges Maß bzw. sorgen durch Ausgleichsflächen für die betroffenen Landwirte dafür, dass deren Betriebe ungestört weiterlaufen können bzw. deren Existenz nicht durch Flächenmangel gefährdet werden.

Im Hinblick auf die natürlich weiterhin dringend gebotene Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen soll verstärkt auf Brachflächen und Baulücken gesetzt werden.

Begründung:

Die FREIEN WÄHLER wollen sicherstellen, dass landwirtschaftlich wertvolle und für die Existenz unserer heimischen Betriebe notwendige Flächen für landwirtschaftliche Zwecke dauerhaft gesichert werden. 
Gleichzeitig soll durch eine intelligente Planung die weitere städtebauliche Entwicklung nicht verhindert werden. 
Die Kommunikation mit den Bewirtschaftern der Flächen soll verbessert werden, dazu müssen sich Verwaltung, Politik und Landwirtschaft regelmäßig vor größeren Bauprojekten austauschen. 
Nur so können wir sicherstellen, dass realisierbare und zum betroffenen landwirtschaftlichen Betrieb passende Lösungen gefunden werden. Agrarstrukturelle Kriterien sollen fester Bestandteil unserer Bauplanung werden.

Foto: pixabay

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Wirtschaftsfaktor Tourismus

Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Freizeit und Tourismus:

Wirtschaftsfaktor Tourismus

Sehr geehrter Herr Platt,

wir bitten in der nächsten Sitzung um Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung:

Wie werden Möglichkeit der Wirtschaftsförderung durch Tourismus in Wermelskirchen wahrgenommen und umgesetzt?

Gibt es hierzu einen zwischen Wirtschaft, Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises, Naturarena, Kreis und Stadt bzw. weiteren „Playern“ abgestimmten Maßnahmenplan?

Falls ja, wie sieht dieser aus und gibt es hierzu Kennzahlen, die seine Umsetzung und Erfolg belegen?

Bild: pixabay

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Wegfall der Straßenbaubeiträge?!

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 27.11.2023 bzw. Haupt- und Finanzausschuss am 28.11.2023:
Wegfall der Straßenbaubeiträge

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Straßenbaubeiträge in NRW sind ab dem Jahr 2024 abgeschafft.

In der Berichterstattung wird jedoch immer wieder darauf hingewiesen, dass es auch Fälle geben kann, die noch bezahlen müssen, so Beiträge, die vor 2018 beschlossen wurden.

Auch wurde kolportiert, dass Straßen, deren Ausbau bereits in früheren Straßenausbauplänen, Haushalten und mittelfristigen Finanzplanungen wie auch Ausschussberatungen und Bürgerbeteiligungen thematisiert war, auch zukünftig beitragspflichtig bleiben würden.

Ich frage daher namens meiner Fraktion an, wie sich die Situation in Wermelskirchen darstellt, ob es vorgenannte Fälle auch in Wermelskirchen gibt und falls ja, welche das sind.

Mit freundlichen Grüßen   
Henning Rehse
(Fraktionsvorsitzender)                  

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Prüfauftrag zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Verwaltung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

der Ihnen vorliegende Antrag ist das Ergebnis einer Mensch-Maschine-Zusammenarbeit des Unterzeichners mit Künstlicher Intelligenz (KI). Vielen Dank an ChatGPT dafür, dass sie bei der Erstellung dieses Antrags mitgeschrieben hat (kursiv gedruckt). Das ist kein politischer Gag, sondern damit wollen wir herausstellen, wie weit die KI mittels Chatboots (technische Dialogsysteme) bereits heute ist. Plötzlich hat jeder Zugang zu einer leistungsfähigen KI. Was vor einem Jahr noch als ferne Zukunft aussah ist heute so normal wie google nutzen.

Prüfauftrag:

Die FREIEN WÄHLER stellen den vorliegenden Antrag zur Erörterung und Implementierung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) in verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung. Die fortschreitende Digitalisierung bietet Chancen zur Effizienzsteigerung, Verbesserung von Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie zur Förderung nachhaltiger und zukunftsorientierter Stadtentwicklung. Die Nutzung von KI kann dazu beitragen, diese Ziele zu erreichen.
Die Verwaltung wird beauftragt einen Überblick über die Möglichkeiten des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz in der Stadtverwaltung zu geben und hierbei aufzuzeigen, wo beim täglichen Einsatz von KI ein wirtschaftlicher Einsatz (Kosten, Personaleinsatz) erfolgen kann und welche Ressourcen finanzieller und personeller Art hierfür zunächst bereitgestellt werden müssen.
Ferner gibt es einen Überblick über mögliche Fördermittel.

Begründung:

Ziel dieses Prüfauftrags ist es, die Potenziale, Chancen und Herausforderungen des Einsatzes von KI in verschiedene Bereiche der Stadtverwaltung zu untersuchen. Wir möchten, dass die Verwaltung eine umfassende Analyse durchführt und Empfehlungen für mögliche Anwendungsfelder und Vorgehensweisen entwickelt.
Ziel unseres Prüfauftrags ist es nicht, eine ausschließlich theoretische Betrachtung der Potenziale künstlicher Intelligenz durch die Verwaltung vorzunehmen zu lassen. Die Untersuchung der Verwaltung soll sich auf das Mehrwerte generierende und tatsächlich Umsetzbare beziehen.

Die Rahmenbedingungen und das Umfeld in unserer Verwaltung sind recht einfach zu beschreiben: immer mehr Aufgaben treffen auf immer weniger Fachkräfte. Der anhaltenden Fachkräftemangel kann schlimmstenfalls dazu führen, dass die Verwaltung ihre Kernaufgaben nicht mehr vollständig erfüllen kann. Der Fachkräftemangel wird uns noch Jahre beschäftigen. Die zwei größten Reservoire an möglichen Fachkräften sind unsere Beschäftigten und unsere Kinder. Dementsprechend müssen Bildung und Weiterbildung ganz oben auf der Agenda stehen und Ausgaben dafür sind gut angelegtes Geld. Für die Anwendung von KI braucht es Wissen und Weiterbildung, auch innerhalb der Verwaltung.

Wir müssen dringend innovative Ideen entwickeln und gezielt dagegen vorgehen. Genau hier können mit der KI Lösungen aufgezeigt werden. Bei der rasanten Entwicklungsgeschwindigkeit von KI werden sich Fachkräfte in der Verwaltung sowie KI-Interessierte in den Fraktionen im Detail technischen, juristischen und organisationalen Fragestellungen für den KI Einsatz in der Verwaltung nähern müssen.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen     
gez. Jan Paas
(Sachkundiger Bürger)

Anlage:

Diese Anlage zeigt mit einem kleinen Ausschnitt auf, was KI in einer Stadtverwaltung heute bereits leistet oder leisten kann:

  • erste Kommunen setzen sogenannte Chatbots als automatisierte Service-Berater in den Bürgerbüros ein – 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche (z.B. nach Böblinger Vorbild,). Mit „Frag-den-Michel“ stellt die Freie und Hansestadt Hamburg einen Chatbot bereit, der Fragen zu städtischen Dienstleistungen beantwortet.
  • die Automatisierung von Antragsprozessen
  • die Automatisierung der Korrespondenzerfassung
  • die Vergabe von KiTa-Plätzen
  • die Beschleunigung von Antrags- und Genehmigungsverfahren im Bauwesen
  • ein personalisierter Förderassistent auf Basis von KI begleitet die oder den Antragsteller durch den kompletten Antragsprozess. Die Antragstellung wird zum Kinderspiel (intuitive Lösungen z.B. von ThinkOwl, fileee und PwC)
  • KI kann in Sekundenbruchteilen aus komplexen Datenstrukturen und Abläufen Erkenntnisse gewinnen, für die wir Menschen mit unseren traditionellen Methoden Stunden, Tage, Wochen benötigen. Organisatorische Fragestellungen spielen bei der Anwendung KI-basierter Systeme eine erhebliche Rolle – ganz besonders, wenn wir die Einsatzfelder der KI in der öffentlichen Verwaltung, im „Digitalen Staat“ betrachten.
  • KI erkennt Vorgangsnummern, extrahiert und validiert Personendaten, prüft vorliegende Vorgangs- und Personendaten auf im Kontext relevante Zusatzinformationen
  • KI-gesteuerte Übersetzungsprogramme im Ausländeramt
  • Antragsprozesse vereinfachen: nach der digitalen Einreichung können für Anträge für die spätere Verarbeitung komfortabel und schnell Dokumenten hochzuladen und „Cross-Checks“ – also die nachträgliche Prüfung korrespondierender Informationen aus anderen Quellen und Behörden – vorgenommen werden.
  • Effizienzgewinne im Verwaltungshandeln können durch die verbesserte Analyse von Daten, Dokumenten und Prozessen in Echtzeit erreicht werden.
  • Stadtentwicklung und Stadtplanung kann durch die automatisierte Durchforstung und Verschneidung von Datenbeständen sowie Mustererkennung in großen Datenmengen eine bessere Entscheidungsgrundlage erfahren
  • Ansinnen der Bürgerinnen und Bürger können durch eine KI-gestützte Strukturierung von Stellungnahmen besser berücksichtigt werden
  • Seit Juni 2020 steht in Hamburg Eltern der Service „Kinderleicht zum Kindergeld“ digital zur Verfügung. Mit diesem lassen sich mehrere verwaltungsübergreifende Dienstleistungen kombiniert ohne Behördengänge beantragen.
  • Stadtplaner nehmen KI und ChatGPT in ihre tägliche Arbeit auf
  • Da sich die KI ständig weiterentwickelt, macht es Sinn, wenn insbesondere kleinere Städte im Rahmen von interkommunaler Kooperation/Netzwerken/KI-Städte-Community die Implementierung der KI vorantreiben.
  • Die KI führt auch zu ganz neuen Fragen: z.B. wie gehen Lehrer an weiterführenden Schulen damit um, wenn immer mehr Schüler ihre Hausaufgaben durch ChatGPT erledigen lassen?

Foto: pixabay

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Gesamtschule: Wir lassen kein Kind zurück!

Die Diskussion der letzten Tage hat gezeigt, wie dieses Thema auch verständlicherweise emotional besetzt ist.
Gerade deshalb rufen die FREIEN WÄHLER allen Betroffenen zu: „Wir lassen kein Kind zurück!“
Die gestern im Rat getroffenen Entscheidung für die Fünfzügigkeit war richtig, wobei alle von den Befürwortern einer Sechszügigkeit genannten Argumente zwar grundsätzlich und perspektivisch zutreffend waren, den jetzt notwendigen operativen Abläufen aber keine Rechnung trugen.

Mit der gestrigen Entscheidung hat die Stadtverwaltung einen klaren Handlungsauftrag, wie sie den Standort Weyersbusch ab sofort zu entwickeln hat. Sie kann dies betreffs Grundstücken, Gebäuden und Finanzen unverzüglich gesichert tun.
Zudem muss natürlich das „Anwachsen“ der Gesamtschule in den nächsten Jahren bis hin zur Einführung der Oberstufe sorgfältig begleitet werden. Natürlich muss es dann rechtzeitig die Option zur Erweiterung der Zügigkeit geben, so die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.

Mehrfach wurden in der Diskussion die Zahlen des Schulentwicklungsplans ins Feld geführt. Diese betrachten alle Wermelskirchener Schüler. Wer daraus allerding heute eine gesicherte Prognose, wie viele Schüler in den nächsten Jahren die Gesamtschule besuchen werden und daraus wiederum operative Schlüsse für das Raumprogramm zieht, berücksichtigt zwei Faktoren nicht:
Nicht alle Eltern möchten trotz optimalem Umfeld Ihr Kind auf die Wermelskirchener Gesamtschule schicken, sondern bevorzugen aus welchen Gründen auch weiterhin Optionen in benachbarten Städten.
Nicht alle Schüler sind für die Gesamtschule geeignet, es gibt einen Kreis von Schülern, denen die optimale Förderung nur an anderen Schulen zuteilwerden kann.
Durch vorgenannte Effekte reduziert sich das für die Gesamtschule verfügbare Schülerpotential und gibt aus heutiger Sicht der Fünfzügigkeit Sinn.

Die FREIEN WÄHLER versprechen allen Schüler und Eltern:
Kein Wermelskirchener Kind, das für die Gesamtschule geeignet ist, wird von dieser abgewiesen!

Willkommen bei den
FREIEN WÄHLERN WERMELSKIRCHEN!

 Wofür stehen wir allgemein und kommunal?

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