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Schaffung von sog. Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Transferleistungsempfänger in Wermelskirchen

Antrag an den Ausschuss für Soziales und Inklusion am 06.03.2025, hier:
Schaffung von sog. Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Transferleistungsempfänger in Wermelskirchen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Faubel,

die Fraktion Freie Wähler im Rat der Stadt Wermelskirchen beantragt die Schaffung von sog. Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Transferleistungsempfänger auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Zweiten Sozialgesetzbuches.

Begründung:

Viele arbeitsfähige Transferleistungsempfängerinnen und Transferleistungsempfänger (ganz gleich welcher Herkunft) haben eine wichtige Befähigung / Grundkompetenz für den ersten Arbeitsmarkt verloren bzw. nie besessen, einen geordneten, strukturierten Tages- und Wochenablauf zu verinnerlichen. Eine Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Gemeinarbeit ist ein geeignetes Instrument, diese Kompetenzen zu vermitteln und zu festigen, mit dem Ziel die Mitbürgerinnen und Mitbürger langfristig für den ersten Arbeitsmarkt zu gewinnen. Der Fraktion der Freien Wähler ist bekannt, dass hierbei besondere Rücksicht auf nachgewiesene Erkrankungen und ggf. Sprachbarrieren genommen werden muss und es eines umfangreichen Netzwerkes bedarf, eine berufliche Positionierung der Betroffenen perspektivisch vorzunehmen. Die Regularien eines möglichen Asylverfahrens gelten entsprechend. Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und größer sind ausdrücklich von den AGH ausgenommen, sofern es dem Wunsch der Betroffenen entspricht. Für alle anderen arbeitsfähigen Transferleistungsempfänger sollten sog. Arbeitsgelegenheiten, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, verpflichtend wirken.

Weiter schafft die Teilnahme an der Gemeinarbeit einen sinnvollen und nachhaltigen Beitrag u. a. zur Integration und löst die oft beklagte Langeweile in den Wohnungen und Unterkünften auf. Die Teilnahme vermittelt weiter das positive Gefühl, sich einbringen und einen Nutzen für die Gemeinschaft stiften zu können. Dies fördert die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt und baut Vorurteile gegenüber den erwerbsfähigen Empfängern von Transferleistungen, ganz gleich welcher Herkunft, deutlich ab.

Wirkungsfelder für Gemeinarbeit gibt es viele in unserer Kommune. Die Erhöhung der Sauberkeit in Wermelskirchen, Grünflächen- u. Friedhofspflege sowie Tätigkeiten im caritativen Bereich bieten sich als beispielhafte Aufzählungen an. Positive Erfahrungen aus anderen Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen zeigen deutlich auf, dass der Weg über die sog. Arbeitsgelegenheiten sehr erfolgversprechend ist und von der Stadt Wermelskirchen nun auch mit angegangen werden sollte.

Bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ist darauf zu achten, dass keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängt oder die Einrichtung neuer Arbeitsplätze verhindert wird. Die geschaffenen Arbeitsgelegenheiten müssen daher im öffentlichen Interesse liegen, wettbewerbsneutral und zusätzlich sein.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

Foto: pixabay

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Finanzielle Unterstützung der Musikschule Wermelskirchen mit Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. Mai 2024 stellen die Fraktionen von CDU und FREIEN WÄHLERN den nachfolgenden Antrag:

„Finanzielle Unterstützung der Musikschule Wermelskirchen mit Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt“

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen, die Musikschule Wermelskirchen im Zuge der Haushaltsplanberatungen 2024 mit weiteren Finanzmitteln aus dem städtischen Haushalt zu unterstützen.

Begründung:

Die Musikschule ist in Wermelskirchen ein fester Bestandteil der Stadtgesellschaft.
Sie selbst hat es sich zum Ziel gesetzt, als zentrale Anlaufstelle für alle musikalischen Belange einen unverzichtbaren Beitrag zu Bildung, Kultur und Jugendpflege in Wermelskirchen zu leisten.

Kindern, Jugendlichen aber sicher auch Erwachsenen werden durch die Schule die Tür zur Musik geöffnet, um ein Instrument zu erlernen. Die Musikschule arbeitet hierbei sehr effizient.

Aufgrund der auszugsweisen Vorstellung eines Fachgutachtens zu den Finanzstrukturen der Musikschule durch die Vorsitzende, Anke Schopphoff, im Ausschuss für Kultur, Freizeit und Tourismus am 05. März 2024 beantragen die Fraktionen von CDU und FREIEN WÄHLERN die weitere und gemessen am derzeitigen Zuschuss auch zusätzliche Unterstützung dieser für Wermelskirchen wichtigen, kulturellen Einrichtung durch weitere Finanzmittel aus dem städtischen Haushalt.

Die Tatsache, dass der in o.a. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Freizeit und Tourismus präsentierte Jahresabschluss 2021 ein Minus von 40.168 Euro aufweist und die Musikschule nach eigenen Angaben seit dem Jahr 2017 den eigenen Haushalt mit eigenen Reserven ausgleicht, rechtfertigt weiterhin die bisherige wie auch zukünftig wieder erhöhte finanzielle Unterstützung.

Foto: pexels

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Bezahlkarte für Flüchtlinge

Antrag an den Rat der Stadt Wermelskirchen sowie die zu beteiligenden Ausschüsse:
Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

der Bund und 14 Bundesländer haben die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge beschlossen. 

Das Land Nordrhein-Westfalen will die Kommunen selbst entscheiden lassen, ob sie die Bezahlkarte für Geflüchtete einführt. Die NRW-Landesregierung stellt zur Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge keine einheitliche Musterlösung für die Kommunen zur Verfügung. Eine Kostenübernahme ist in NRW nicht geplant, über eine flächendeckende einheitliche Regelung für NRW wurde zwar gesprochen, aber nichts entschieden. 

Wir wollen vermeiden, dass zumindest innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises es Bezahlkarten für Flüchtlinge mit unterschiedlichen Parametern, Leistungen und Konditionen gibt.

Aus unserer Sicht gilt es, keine Zeit zu verlieren um einer möglichen Binnenmigration der Flüchtlinge aufgrund unterschiedlicher Bedingungen vorzubeugen. 

Dieser Antrag soll als Vorratsbeschluss aufgefasst werden, um ein schnelles Handeln der Verwaltung bei diesem Thema zu ermöglichen. 

Antrag:

Die Verwaltung schafft die Voraussetzungen, dass die Bezahlkarte für Flüchtlinge schnellstmöglich in Wermelskirchen umgesetzt werden kann. 

Die Verwaltung nimmt Gespräche mit dem RBK und den Nachbarkommunen dahingehend auf, dass möglichst alle Kommunen im RBK (oder darüber hinaus) eine einheitliche Bezahlkarte einführen und hier kein „Flickenteppich“ entsteht. 

Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, sich über die ihr verfügbaren Kanäle dafür einzusetzen, dass es zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte in ganz NRW kommt.

Begründung:

Die Freien Wähler verweisen auf die positiven Erfahrungen anderer Landkreise und Kommunen, die die Bezahlkarte bereits eingeführt haben. 

Die Abschaffung sogenannter Pull-Faktoren wie Bargeldleistungen ist eine zentrale Aufgabe der kommunalen Politik, damit die Anreize sinken, irregulär einzureisen und um den wirklich hilfebedürftigen Menschen besser helfen zu können. 

Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Flüchtlinge Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen. Hierbei weisen wir insbesondere auf die in Bayern praktizierten Regelungen hin.

Die Karte ermöglicht eine transparente Verteilung finanzieller Mittel und reduziert Missbrauch, eine unauffällige Gestaltung, schließt eine Diskriminierung aus. 

Eine einheitliche Karte im RBK bzw. für ganz NRW sichert den Karteninhabern die Möglichkeit, in mehreren Kommunen einkaufen zu können und spart Kosten bei der Einführung. 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Foto: pixabay

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Wirtschaftsfaktor Tourismus

Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Freizeit und Tourismus:

Wirtschaftsfaktor Tourismus

Sehr geehrter Herr Platt,

wir bitten in der nächsten Sitzung um Beantwortung folgender Fragen durch die Verwaltung:

Wie werden Möglichkeit der Wirtschaftsförderung durch Tourismus in Wermelskirchen wahrgenommen und umgesetzt?

Gibt es hierzu einen zwischen Wirtschaft, Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises, Naturarena, Kreis und Stadt bzw. weiteren „Playern“ abgestimmten Maßnahmenplan?

Falls ja, wie sieht dieser aus und gibt es hierzu Kennzahlen, die seine Umsetzung und Erfolg belegen?

Bild: pixabay

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Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Optimierung der Badeaufsicht im Hallenbad

An den Vorsitzenden des Sportausschusses
Herrn Karl Heinz Wilke

über Frau Bürgermeisterin Marion Lück

Rathaus

Prüfauftrag zum Einsatz von KI (Künstliche Intelligenz) im Hallenbad/Hallenbadneubau

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

in verschiedenen Städten, wie zum Beispiel in Lippstadt oder Wiesbaden, unterstützt der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) bereits jetzt die Badeaufsicht. Was als Pilotprojekt in Lippstadt begann, ist nun offenbar bundesweit auf dem Vormarsch.

Durch den Personalmangel sind die Öffnungszeiten unseres Hallenbads regelmäßig verkürzt oder es gibt Hallenbadschließungen. Der Betrieb kann nur mit ausgeliehenen Badaufsichtskräften einigermaßen aufrechterhalten werden.
Insbesondere für den Neubau des Hallenbades müssen wir derartige Umstände möglichst ausschließen.

Prüfauftrag:

Die FREIEN WÄHLER bitten die Verwaltung, dem Sportausschuss die Möglichkeiten von KI für die Badeaufsicht vorzustellen und zu bewerten. Neben dem Plus an Sicherheit für die Badegäste interessiert und besonders, ob vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels mit Personaleinsparungen zu rechnen ist, bzw. ob bei Vorhandensein eines solchen Systems Arbeitskräfte mit geringerer Qualifikation eingesetzt werden können.
Ebenso gilt es die Kosten für den möglichen Einsatz von KI zu ermitteln.

Begründung:

Immer mehr Städte setzen auf eine Spezialsoftware. Durch hochauflösende Kameras wird das Schwimmbecken überwacht und das Badepersonal durch eine Vibration und einem lauten Piepen via Smartwatch gewarnt. Zeitgleich wird der exakte Standort der Gefahrenmeldung im Schwimmbecken markiert. Die Spezialsoftware berechnet die Lichtbrechung der Wasseroberfläche und kann somit das Schwimmbecken bis zum Boden überwachen. Die Künstliche Intelligenz wird das Badepersonal nicht gänzlich ersetzen können, leistet jedoch einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit aller Badegäste und für mehr Öffnungszeiten. Durch die Vogelperspektive wird ein sogenanntes „drittes Sehendes Auge“ in den Decken der Schwimmbäder installiert. Vor allem im Gedränge und in unscheinbaren Gefahrensituationen agiert das Warnsystem sofort. Je mehr Informationen die KI über Unfälle und Fehlalarme sammelt, desto besser wird die KI und sicherer der Badeaufenthalt. Die benötigte Software lässt sich auch datenschutzkonform etablieren.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
gez. Olaf Allendorf
(Sachkundige Bürger)    

Foto: FREIE WÄHLER

          

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Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der Verkehrsregelung im Zuge der Baustelle Brücke L157 – BAB 1 in Hünger

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Lück,
sehr geehrter Herr Drescher,

in der letzten Ratssitzung konnten wir von Herrn Marner erfahren, dass de jure die Stadt Wermelskirchen als Straßenverkehrsbehörde die jetzige Verkehrsregelung angeordnet hat.
Bitte jetzt nicht falsch verstehen, das ist keine Kritik! Ich gehe davon aus, dass die Stadt das im besten Wissen getan hat, um, wie Herr Marner es angedeutet hat, noch verrücktere Vorstellungen der Autobahn GmbH zu verhindern.

Nichtsdestotrotz hat die Stadt damit aber schon das Gesetz des Handelns in der Hand:
Stellt sich eine Anordnung im Laufe der Zeit als nicht praktikabel dar, was in diesem Fall unstrittig so ist, hat sie das Recht die Anordnung zurückzunehmen und durch eine geeignete zu ersetzen.

Das geschieht im Übrigen sonst auch bei Anordnungen in Richtung Bürger, z.B. wenn sich bei Genehmigung eines Bauantrags bestimmte Sicherungsmaßnahmen der Baustelle während der Arbeiten als unzureichend herausstellen.
Der Bürger ist dann in der Pflicht nachzubessern – und zwar auf seine Kosten.

Ebenso verhält es sich m.E. in diesem Fall:
Die Autobahn GmbH ist der Bauherr, die Stadt Wermelskirchen kümmert sich aus verkehrstechnischer Sicht um den problemlosen Ablauf der Baustelle, der jedoch mit der derzeitigen Anordnung nicht gewährleistet ist.
Die Stadt ist also berechtigt und verpflichtet, eine praktikable Lösung anzuordnen.
Diese besteht in der Anordnung einer Baustellenampel, die die Verkehrsbeziehungen dort für Fahrzeuge und Fußgänger regelt und dabei mittels einer optischen Erkennung der Abfahrt von der Autobahn Vorrang gewährt, damit sich kein Rückstau bis auf die Autobahn bilden kann.
Die Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahme sind vom Bauherrn Autobahn GmbH zu tragen.

Ich bitte um kurzfristige Prüfung und Umsetzung dieses Vorschlags.

Mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen verbleibe ich
Ihr
Henning Rehse

Foto: Bergische Morgenpost

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Pflegeberatung ab dem 01.10.22 in Händen der Kreisverwaltung – ein fachlich unschöner Zug für die Bürgerinnen und Bürger von Wermelskirchen

Mit großem Erstaunen hat die Fraktion der FREIEN WÄHLER  in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion in Wermelskirchen zur Kenntnis genommen, dass die Pflegeberatung per 01.10.22 von der Kreisverwaltung Bergisch Gladbach übernommen wird, Pflege- und Seniorenberatung werden damit auseinandergerissen.

Der Fachausschuss wird hier vor vollendete Tatsachen gestellt, da der Prozess abgeschlossen zu sein scheint und man auf die Bedürfnisse der Wermelskirchener Bevölkerung in keinster Weise Rücksicht genommen hat.

Der Kreis bietet  nun eine wöchentliche Sprechstunde im Rathaus Wermelskirchen an – weitere Beratungen sollen direkt bei Hausbesuchen in Form der aufsuchenden Beratung erfolgen. 

Die Pflegeberatung ist telefonisch über eine zentrale Nummer in Bergisch Gladbach erreichbar, was sicherlich viele Anfragende abschrecken dürfte.

Zu der endgültigen personellen Bemessung der Pflegeberatung wollte man sich in der Sitzung des Fachausschusses in Wermelskirchen auf Nachfrage der FREIEN WÄHLER nicht äußern, sie wäre auskömmlich.

Hier weisen die FREIEN WÄHLER darauf hin, dass aufgrund des demografischen Wandels man Pflegeberatung neu denken muss, um  passgenaue Angebote an die Bevölkerung zu richten. Dies rückt nun in weite Ferne. Es konnte nicht zufriedenstellend beantwortet werden,  wie die Erfahrungen in den anderen Kreiskommunen sind.

Die Fraktion der FREIEN WÄHLER wird die Entwicklung kritisch begleiten und die Wermelskirchener hier nicht allein lassen.

Weitere Erkenntnisse erhoffen wir uns aus den Antworten der Kreisverwaltung zu dem Fragenkatalog bezüglich Zentralisierung der Pflegeberatung, den die Kreistagsfraktion der FREIEN WÄHLER für den zuständigen Ausschuss „Arbeit, Soziales und Pflege“ im Kreis am 12.09.2022 eingereicht hatte.

Stefan Kind
– Sprecher im Ausschuss für Soziales und Inklusion im Rat der Stadt Wermelskirchen –

Bettina Bernhard
– Sprecherin im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Pflege im Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises

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Bericht aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 01.02.2021: Rats-TV – Hausaufgabe für die Verwaltung

Hauptpunkt der Sitzung – zumindest hinsichtlich Austausch von Argumenten und Redezeit – war das Ansinnen von AfD und Linke, sich dem Thema Rats-TV zuzuwenden, einem Instrument, das in vielen Städten bereits angeboten wird.

Mit einem Augenzwinkern bedankte sich Henning Rehse (FREIE WÄHLER) bei AfD und Linken für die Initiative, könnte man so doch völlig unverdächtig Position beziehen, ohne Gefahr zu laufen, von irgendwem Interessierten in eine politische Ecke gerückt zu werden.

Rehse führte aus, dass auch die FREIEN WÄHLER ein Rats-TV für bedenkenswert halten, am Anfang jedoch die politische Entscheidung stehen müsse, ob man so etwas grundsätzlich wolle oder nicht. Im zweiten Schritt ginge es dann um Details.

Damit wäre eigentlich angesagt gewesen, Farbe zu bekennen: Während Grüne und FDP dem Thema eher positiv gegenüberstehen, die SPD die gehörten Argumente nochmal in der Fraktion wichten wollen, hielt sich die Begeisterung bei Oliver Platt (BüFo) wie auch Bernhard Meiski und Karl-Heinz Wilke (beide CDU) eher in Grenzen.

Was Meiski von Mike Galow (Linke) den Seitenhieb einbrachte, es sei nun mal nicht jeder Anwalt, der die Zeit habe, sich um 17 Uhr eine Ratssitzung anzuschauen, was Meiskis Parteikollegen Wilke in Richtung Galow zu der Replik veranlasste, dass das genau der „Richtige“ sage.

Nachdem sich dann alle wieder beruhigt hatte, folgte man dann schiedlich friedlich dem Vorschlag von Bürgermeisterin Marion Lück, dass die Verwaltung alle Argumente und Hinweise „mitnimmt“ und im Laufe des Jahres mit dem Thema „wiederkommt“.

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Bericht aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 26.01.2020: Nächster Schritt für das Hüpp-Tal ist getan

Nachdem unsere Vorschläge bereits durch die Mitarbeit unseres Mitgliedes Rüdiger Bornhold im Regionalrat Köln und  bei der Erstellung des von  Burscheid und Wermelskirchen gemeinsam erabeiteten  „Interkommunales Entwicklungs- und Handlungskonzept“ konzeptionell eingeflossen sind, konnte gestern im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Einmütigkeit bei der Umsetzung dieser Vorschläge erzielt werden.

Danach ist das Gesamtkonzept der gemeinsamen Betätigungsmöglichkeiten von Jung, Alt und Familien im Hüpp-Tal abgesegnet.

Bei den einzelnen Maßnahmen wie der Aufstellung von Geräten, der Einrichtung von Ruhe- und Spielplätzen wird der Ausschuss ducrch ein noch zu wählendes Auswahlgremium im Wettbewerb beteiligt.

Die Hüpp kann sich also auch weiterhin auf die erfolgreiche Mitarbeit der WNK UWG  verlassen, die mit ihrem Antrag aus 2016 den Anstoß zur Aufwertung des Hüpp-Tals gegeben hatte.

Rüdiger Bornhold

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Bericht aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 14.12.2020

Die Sitzung fand in Abwesenheit des Vertreters von Zukunft Wermelskirchen und seines Stellvertreters sowie in Abwesenheit des Vertreters der Linken statt.

Corona belastet den städtischen Haushalt 2020 mit hochgerechnet ca. 6 Mio.€. Dieser Betrag wird aus dem Haushalt „isoliert“, bilanziert und ab dem Jahr 2025 auf 50 Jahre verteilt. Dies führt ab 2025, bleibt es bei den 6 Mio.€ zu einer jährlichen Belastung von 120.000 €.
Damit ist aber für 2020 ein ausgeglichener Jahresabschluss möglich, sodass Wermelskirchen das Haushaltssicherungskonzept (HSK) verlassen kann.
Was es mit der Corona-Hilfe des Landes in Höhe von 7 Mio.€ auf sich hat, bleibt noch zu klären. Eine wirkliche Hilfe wäre es wahrlich nicht, wenn das Geld die nächsten Jahre auf die Landeszuweisungen angerechnet würde.

Die erforderlichen Beschlüsse zum EDEKA-Markt in Dabringhausen wurden jetzt einstimmig gefasst. Hier kann es jetzt voran gehen, sofern auch StraßenNRW seinen Beitrag mit dem Ok zu dem Kreisverkehr leistet.

Verhältnismäßig hoch her ging es hinsichtlich der Planung, Kostenaufstellung und Förderprogramm zum Feuerwehrgerätehaus Dhünn, was aber eher der Tatsache geschuldet war, dass Ausschussmitglieder Vorlagen nicht (richtig) lesen oder verstehen als der Sache selbst:
So meldeten FDP und Grüne zunächst Beratungsbedarf zu einem seit Monaten bekannten Thema und einer seit Wochen versandten Vorlage an. Diesen zogen sie dann allerdings zurück, sodass der Förderantrag – und um den ging es – bei 3 Enthaltungen (2 Grüne, 1 FDP) einmütig auf den Weg gebracht wurde.
Die WNK UWG machte deutlich, dass es für sie keine Verzögerungen mehr beim Thema Brandschutz geben darf und mahnt eine Sitzung des Arbeitskreises Brandschutz an, um das Thema in Gänze zu beraten.

Witzig wurde es bei der Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Elbringhausen, wo die Grünen forderten, die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf den Dachflächen vorzuschreiben.
Der Hinweis der Verwaltung, dass wie aus der Vorlage ersichtlich es sich nur um eine Änderung des Bebauungsplanes handele, die Gebäude bereits vorhanden seien, man insofern auch keine neuen Photovoltaik-Anlagen anordnen könne, des Weiteren die geänderten Flächen Wege seien, die keine Dächer hätten, auf die man Photovoltaik-Anlagen setzen könne, ließen einen interessanten Einblick zu, inwieweit die Grünen die Vorlage „verinnerlicht“ hatten.

Der Antrag der WNK UWG hinsichtlich des Aufbaus eines freien WLANs für Wermelskirchen wurde bei einer Gegenstimme der AfD angenommen.


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