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Bezahlkarte für Flüchtlinge

Antrag an den Rat der Stadt Wermelskirchen sowie die zu beteiligenden Ausschüsse:
Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

der Bund und 14 Bundesländer haben die Einführung einer Bezahlkarte für Flüchtlinge beschlossen. 

Das Land Nordrhein-Westfalen will die Kommunen selbst entscheiden lassen, ob sie die Bezahlkarte für Geflüchtete einführt. Die NRW-Landesregierung stellt zur Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge keine einheitliche Musterlösung für die Kommunen zur Verfügung. Eine Kostenübernahme ist in NRW nicht geplant, über eine flächendeckende einheitliche Regelung für NRW wurde zwar gesprochen, aber nichts entschieden. 

Wir wollen vermeiden, dass zumindest innerhalb des Rheinisch-Bergischen Kreises es Bezahlkarten für Flüchtlinge mit unterschiedlichen Parametern, Leistungen und Konditionen gibt.

Aus unserer Sicht gilt es, keine Zeit zu verlieren um einer möglichen Binnenmigration der Flüchtlinge aufgrund unterschiedlicher Bedingungen vorzubeugen. 

Dieser Antrag soll als Vorratsbeschluss aufgefasst werden, um ein schnelles Handeln der Verwaltung bei diesem Thema zu ermöglichen. 

Antrag:

Die Verwaltung schafft die Voraussetzungen, dass die Bezahlkarte für Flüchtlinge schnellstmöglich in Wermelskirchen umgesetzt werden kann. 

Die Verwaltung nimmt Gespräche mit dem RBK und den Nachbarkommunen dahingehend auf, dass möglichst alle Kommunen im RBK (oder darüber hinaus) eine einheitliche Bezahlkarte einführen und hier kein „Flickenteppich“ entsteht. 

Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, sich über die ihr verfügbaren Kanäle dafür einzusetzen, dass es zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte in ganz NRW kommt.

Begründung:

Die Freien Wähler verweisen auf die positiven Erfahrungen anderer Landkreise und Kommunen, die die Bezahlkarte bereits eingeführt haben. 

Die Abschaffung sogenannter Pull-Faktoren wie Bargeldleistungen ist eine zentrale Aufgabe der kommunalen Politik, damit die Anreize sinken, irregulär einzureisen und um den wirklich hilfebedürftigen Menschen besser helfen zu können. 

Mit der Karte soll unter anderem verhindert werden, dass Flüchtlinge Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen. Hierbei weisen wir insbesondere auf die in Bayern praktizierten Regelungen hin.

Die Karte ermöglicht eine transparente Verteilung finanzieller Mittel und reduziert Missbrauch, eine unauffällige Gestaltung, schließt eine Diskriminierung aus. 

Eine einheitliche Karte im RBK bzw. für ganz NRW sichert den Karteninhabern die Möglichkeit, in mehreren Kommunen einkaufen zu können und spart Kosten bei der Einführung. 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Foto: pixabay