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Demöblierung Wohngebiet Heinhausstraße, Langenbusch, Heisterbusch, Dornbusch, Ginsterbusch, Beltener Straße

Sehr geehrter Herr Dr. Prusa,

vor etlichen Jahren, als o.a. Straßen noch als Abkürzung zwischen B 51 und Kenkhauser Straße benutzt wurden, wurden in dem Gebiet zur Verkehrsberuhigung Schwellen aufgetragen und Ringe, Kübel, Tonnen etc. aufgestellt.

Diese Möblierung ist in die Jahre gekommen und macht mittlerweile einen katastrophalen optischen Eindruck.

Ich frage daher an:

– Hält die Verwaltung die Maßnahmen in Anbetracht der jetzigen Verkehrssituation noch für erforderlich?

– Gibt es Hinweise auf Geschwindigkeitsübertretungen der direkten Anwohner und damit verbundene Probleme?

– Was würde eine schrittweise Beseitigung (1. Schritt = Beseitigung der Ringe, Kübel, Tonnen etc., 2. Schritt = Beseitigung der Schwellen) kosten?

 

Wirt bitten Sie um Beantwortung der Fragen bis zu den beginnenden Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen, damit wir ggfls. erforderliche Mittel dort beantragen können.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Hermann Jaeger
– Wahlkreisbetreuer –

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Geschwindigkeitsbeschränkung eines Teilbereichs der L 409 (1)

Antrag zur nächsten Sitzung des StuVU:
Mehr Sicherheit und Lebensqualität für die Anwohner im Neuenweg, Wickhausen sowie für motorisierte und nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer, hier:
Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung eines Teilbereichs der L 409

Sehr geehrter Herr Burghoff,

sehr viele Anwohner in den o.g. Wohngebieten machen sich große Sorgen um ihre Sicherheit und Gesundheit. Dabei stellen nicht die verkehrsberuhigten Wohnstraßen das Problem dar, vielmehr ist es die Anbindung und direkte Nähe zur L 409. Zwischen Dhünn und dem Kreisverkehr in Habenichts gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung, 100 km/h dürfen gefahren werden und werden in Teilbereichen auch deutlich überschritten.

Die Demografische Entwicklung sagt für die nahe Zukunft deutlich mehr Senioren voraus, welche sich motorisiert oder als Fußgänger im Verkehr bewegen. Dieser Entwicklung muss eine vorausschauende Verkehrspolitik Rechnung tragen.

Es gibt zahlreiche Gefahrenstellen, nachfolgende Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit:

  • Kreuzung Neuenweg – Alte Straße – L 409: Fahrzeuge aus Richtung Habenichts kommend können erst sehr spät erkannt werden. Hier kreuzt der Schulweg die L 409!
  • Einfahrt zum Gewerbegebiet „Schöpp“: die Einfahrt liegt in der Kurve, Fahrzeuge aus Richtung Dhünn kommend werden erst sehr spät wahrgenommen.
  • „S-Kurve“: im Bereich dieser Kurve kommt es immer wieder zu Unfällen. Eine entsprechende Anfrage bei der Polizei wird das untermauern.
  • Einfahrt Wickhausen 100: die Einfahrt liegt in einer Kurve, Fahrzeuge aus beiden Fahrtrichtungen tauchen „plötzlich“ auf, der Schulweg für die dort wohnenden Kinder verläuft über die Fahrbahn der L 409, es gibt keinen Weg oder Trampelpfad entlang der Straße.
  • Einfahrt Wickhausen „Mitte“: nicht ausreichendes Sichtfeld Richtung Dhünn, ausgangs der Doppelkurve beschleunigen die Verkehrsteilnehmer und fahren im Bereich der Einfahrt in beide Fahrtrichtungen in aller Regel mit einer hohen Geschwindigkeit.
  • Obere Einfahrt Wickhausen: Abbieger aus Wickhausen sind mit ihren Fahrzeugen schräg aufgestellt was zunächst eine schlechte Sicht auf die L 409 bedeutet, dieses wird durch die Straßenbäume in Richtung Kreisverkehr nochmals verschlechtert. Wenn das Straßenbegleitgrün nicht kurz gehalten wird (was oftmals der Fall ist), muss sich der Abbieger aus Wickhausen in die L 409 „reintasten“. In diesem Bereich werden ebenfalls hohe Geschwindigkeiten auf der L 409 gefahren.
  • Fuß-Radweg: es gibt keinen Fuß- Radweg von Wickhausen nach Dhünn. Bei trockenem Wetter können die Wickhausener zwar den Waldweg benutzen, für Senioren, Kinder und Radfahrer ist der aber nur bedingt geeignet. Bei feuchter Witterung, also besonders im Herbst und Winter, bleibt nur die Möglichkeit über die Fahrbahn der L 409 zu laufen/fahren.
  • Gefahrenquelle Lärm: alle Anwohner in direkter Linie zur L 409 sind besonders in den Monaten von März bis Oktober mit Lärm von den zahlreichen Motorradfahrern und „Möchtegern-Schumis“ konfrontiert. Zwar verhält sich ein Großteil der Motorradfahrer vernünftig, doch die wenigen „Krachmacher“ mit ihren Beschleunigungsrennen bedeuten in ihrer Summe so viele, dass eine Benutzung von Gärten und Terrassen an schönen Tagen und ohne Lärm nahezu unmöglich ist. Schallschutz ist in den genannten Bereichen nicht vorhanden.

Aus Sicht der WNK UWG sollte diese Aufzählung in Verbindung mit dem realen Verkehrsaufkommen schon ausreichen, um als verkehrsregelnde Maßnahme eine Anordnung von Tempo 50 vorzunehmen. Und genau mit einem solchen Tempolimit sehen die Anwohner der genannten Wohngebiete ihre Sicherheit, Gesundheit und Lebensqualität gewahrt.

Die WNK UWG beantragt daher: Der StuV beauftragt den Bürgermeister, Gespräche mit dem Straßenbaulastträger dahingehend aufzunehmen, dass in den genannten Gefahrenbereichen bzw. zwischen dem Ortsausgang Dhünn und dem Kreisverkehr in Habenichts eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 Km/h angeordnet und auch überwacht wird.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag um damit der Forderung der Anwohner gerecht zu werden.

 

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Bushaltestelle und Wartehalle im Bereich Lehner Weg

Sehr geehrter Herr Weik,

die bereits erfolgte und noch geplante rege Bautätigkeit im Bereich Tente macht auch auf dem Gebiet des ÖPNV Neuplanungen notwendig.

Dieser Entwicklung haben wir bereits bei der Gestaltung des B-Planes 50 „Tente Unterstrasse“ Rechnung getragen.

So ist im Gebiet Floraweg / Lehner Weg im Zuge der Neuordnung der Einmündung auf die B51 eine komplett neue Straßenführung geplant, wodurch ein idealer Standort für eine neue Bushaltestelle entstehen kann.

Dies ist auch im Plan „Wartehallen- Finanzierungsplan 2009“ berücksichtigt.

Leider weiß man jedoch nicht, wie sich die Situation im „Märchenviertel“ weiter entwickelt.

Die neue Haltestelle mit Wartehalle ist aber jetzt erforderlich, da genügend – auch ältere Bürger – bereits dort wohnen  und auf eine gute Anbindung in die Stadt angewiesen sind.

 

Wir fragen daher an:
Was plant die Verwaltung, um das Ziel „Errichtung einer neuen Haltestelle mit Wartehalle im Bereich Floraweg / Lehner Weg“ so schnell wie möglich zu verwirklichen?

Ist es möglich, die Haltestelle vorab einzurichten, auch wenn die Wartehalle zurzeit noch nicht erstellt werden kann?

 

Ihrer hoffentlich positive Antwort sehe ich mit Interesse und Dank entgegen.

 

Mit den besten Grüßen
Bettina Bernhard

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Kündigung Vertrag Postfiliale Edeka-Markt-Wünsch

Sehr geehrte Frau Lasogga-Lonnes,

ich bin Mitglied des Rates der Stadt Wermelskirchen und in dem Wahhlkreis gewähltes Ratsmitglied, in dem die im Betreff angegebene Filiale liegt.

Nach ausgiebiger Befragung des Herrn Wünsch und der hiesigen Presseberichterstattung stellt sich die Lage für mich folgendermaßen dar: die Post will sich vor Ort in Dabringhausen von der Sparte Finanzdienstleistungen verabschieden und die hiesige Kundschaft über die Wermelskirchener Filiale bedienen.

Ob dies bei der Finanzkraft der Dabringhauser eine kluge Entscheidung ist, wage ich zu bezweifeln, aber das berührt ja nur Ihre Interessen und geht mich somit nichts an.

Als Sprecher für Stadtplanung der WNKUWG-Fraktion geht es mich aber etwas an, wenn in einer gut funktionierenden Struktur in unserer Stadt plötzlich und völlig willkürlich ein wichtiges Segment herausgebrochen werden soll.

Wir haben im Umkreis des Edeka-Marktes eine Wohnbebauung entwickelt, die insbesondere auch zugeschnitten wurde auf die im Ortskern vorhandene Infrastruktur.

Ein ganz entscheidender Zentralpunkt ist dabei der Edeka-Markt, nicht nur wegen seiner geographischen Lage und Funktion als Markt, sondern auch als Postfiliale mit dem kompletten Angebot – also auch Finanzdienstleistungen.

Wenn Sie dieser Filiale das Segment Finanzdienstleistung entziehen, zerstören Sie damit auch die wirtschaftliche Grundlage zum Weiterbetrieb der Filiale im Edeka-Markt.

Der Weiterbestand dieser Filiale an genau diesem Ort ist aber für den Ortsteil Dabringhausen von großer Bedeutung.

Die sehr sprunghafte und nicht voraussehbare Entscheidung bezüglich der Niederlassung in Dabringhausen ist für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unserer Stadt nicht sehr hilfreich.

Ich würde eine Neubewertung der Situation unter Einbeziehung einer Gesamtkonzeption für unsere Stadt auch in Hinsicht auf eine verlässliche Zukunftsplanung und der noch zu lösenden Probleme an anderer Stelle sehr begrüßen.

Mit den besten Grüßen
R. Bornhold

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Gutachten Loches-Platz

Sehr geehrter Herr Weik,

die Unterzeichner beantragen, zu Tagesordnungspunkt 19 (Loches Platz) der Ratssitzung am 16. November 2009 den nachfolgenden Ergänzungsantrag

„Gutachten für die Entwicklung des Loches Platz“

aufzunehmen.

 

Antrag:

Die unterzeichnenden Fraktionen beantragen, die Verwaltung möge ein Gutachten in Auftrag zu geben, welches eine mögliche Entwicklung des Loches Platz im Zusammenhang mit der bestehenden Innenstadt, dem vorhandenen und noch fehlenden Sortiment wie auch in Anbetracht der Marktlage realistisch zu erwartenden Investoren zum Inhalt hat.

Falls keine vergaberechtlichen Bendenken bestehen, beantragen wir zur Senkung der Kosten, dass dieses Gutachten als Anschlussauftrag zum Einzelhandelsgutachten an die gleiche Agentur vergeben wird.

Begründung:

Es ist die gemeinsame Überzeugung aller unterzeichnenden Fraktionen, dass Überlegungen zum Loches-Platz neu angestellt werden müssen und folglich auch das Pflichtenheft für die Nutzung des Loches Platz überarbeitet werden muss.
Hierzu ist eine aktuelle Expertise notwendig.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

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Gutachten zur Entwicklung der Bäderlandschaft

Antrag zur nächsten Sitzung des AK Freibäder bzw. darauf folgend zum Ausschuss für Schule/Kultur/Sport sowie HuF

„Gutachten zur Entwicklung der Bäderlandschaft“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Unterzeichner beantragen zur ersten Sitzung des Arbeitskreises Bäder den Punkt „Gutachten zur Entwicklung der Bäderlandschaft“ auf die Tagesordnung zu nehmen.

Mit dem Gutachten sollen belastbare Zahlen, Daten und Fakten betreffs der Bäderlandschaft in Wermelskirchen erarbeitet werden und realistische Zukunftsoptionen aufgezeigt werden.

Schwerpunktmäßig sollen u.a. Themen wie ein mögliches Außenbecken am Hallenbad, ein Gesamtkonzept zum Freibad Dhünn unter Einbeziehung der Ideen zur Wellness- und Saunalandschaft etc. auf ihre Realisierbarkeit und Auswirkungen auf die gesamte Bäderlandschaft hin untersucht und prognostiziert werden.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

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Abschaffung Parkautomaten

Die Unterzeichner beantragen, in die Tagesordnung der Ratssitzung am 14.Dezember 2009 den Tagesordnungspunkt

„Neuregelung des ruhenden Verkehrs“

aufzunehmen.

 

Antrag:

Die unterzeichnenden Fraktionen beantragen, die Verwaltung möge Schritte einleiten, die Bewirtschaftung des ruhenden Verkehrs im gesamten auch bislang bewirtschafteten Stadtgebiet durch Parkscheiben zu regeln.
Die zulässige Parkdauer sollte von einer halben Stunde für das Gebiet Telegrafenstraße Kölner Straße Eich auf die übrigen auch heute bewirtschafteten
Strassen und Parkplätze zeitlich gestaffelt bis auf 2 Stunden ausgedehnt werden.
Die heute vorhandenen Parkautomaten sollen gleichzeitig abgebaut werden und die Parkhinweisschilder entsprechend neu gestaltet werden.

Begründung:

Die Parkregelung mit Parkautomaten hat sich nicht bewährt:
Die laufenden Kosten übersteigen bei weitem die Einnahmen.
Die Straßen und Parkplätze werden durch die Parkscheine verunreinigt.
Durch den häufigen Ausfall der Parkautomaten hat die Ordnungsbehörde keine
eindeutige Beweisführung bei Falschparkern.
Da die Software der Parkautomaten kurzfristig erneuert werden müssten, ergibt sich aus diesem Antrag auch eine Investitionsentlastung für den städtischen Haushalt.

 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

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Klettergarten (Stellungnahme zur Berichterstattung in der BM vom 14.11.2009)

Die WNK UWG hat stets betont, wie wichtig für sie eine Ausweitung des Tourismus in Wermelskirchen ist und fördert dies auch durch ihre Arbeit im Rat, seinen Ausschüssen und Arbeitskreisen. Dazu zählen wir auch das Angebot eines Klettergartens auf Wermelskirchener Stadtgebiet.

Es ist schön, wenn sich mehrere Tausend Menschen für den Klettergarten aussprechen – sie werden ihn dann zukünftig sicherlich auch besuchen, gleich wo er sich in Wermelskirchen befindet. Allerdings muss man bei der Diskussion auch die Fakten akzeptieren: Zurmühle hätte nur mit für die direkten Nachbarn tragfähigen Lösungen funktioniert. Die mehrfach ins Feld geführten vom Betreiber in Auftrag gegebenen Gutachten – die heißen nicht umsonst Gut- und nicht Schlechtachten – helfen bei der Diskussion nicht weiter. Es wurde alles versucht, es gab keinerlei Zustimmung, stattdessen einen handfesten Nachbarschaftsstreit und damit ist dieser Standort für den Klettergarten mausetot.

Wobei der Kern des Problems beschrieben wäre: eine Einrichtung wie einen Klettergarten kann die Stadt nur dann in einem speziellen Verfahren genehmigen, wenn es entweder keine direkten Nachbarn gibt oder diese dem Projekt zustimmen.

Was letztendlich die Gründe für die Streitereien in Zurmühle sind mag dahin gestellt sein, es muss aber auch mal erlaubt sein, sich an der leicht nervigen PR-Strategie der Bewerber, ihrer Ja-Aber-Salami-Taktik und dem ein-Schritt-vor-zwei-Schritte-zurück-Prinzip zu stören. Es ist nicht deutlich und für die Bürgerinnen und Bürger völlig verwirrend, was der Betreiber damit eigentlich bezwecken will: der Standort Zurmühle wird keine „Fristverlängerung“ in das nächste Jahr hinein bekommen, da „spielen“ die Nachbarn nicht mit. Geld für einen Umzug des Klettergartens kann es in Anbetracht der städtischen Haushaltslage nicht geben, zudem ist die Stadt nicht der Verursacher der Problemlage in Zurmühle. Folglich sollte der Betreiber gemeinsam mit der Stadt schnell, konstruktiv und unkompliziert einen alternativen Standort finden und nicht schleichend in ein neues „Schlachtfeld“ stolpern, welches über die Presse ausgetragen wird.

Die WNK UWG ist gerne bereit konstruktiv mitzuwirken, damit ein Klettergarten an einem neuen Standort schnell in Betrieb gehen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Paas
Stadtverordneter

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Mehr Sicherheit im Kreis – Veröffentlichung der mobilen Geschwindigkeitsmesspunkte

Sehr geehrter Herr Landrat,

mit Runderlass des Innenministers vom 30.12.2008, veröffentlicht in Mbl. NRW 2009, S. 63, hat die Landesregierung die Vorschriften über die Veröffentlichung von Geschwindigkeitsmesspunkten ersatzlos gestrichen. Die Messpunkte der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung dürfen nun veröffentlicht werden. Bislang musste von einer Bekanntgabe der Messstellen und Einsatzzeiten abgesehen werden.

Sinn und Zweck der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung soll es nach der VV OBG sein, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Diesem Anspruch wird die Polizei dann besonders gerecht, wenn der motorisierte Verkehrsteilnehmer die Kenntnis darüber hat, an welchen Stellen sich konkrete Gefahrenpunkte befinden.

Die Autofahrer sollen nicht erst nach dem „Blitzen“ wissen, dass sie etwas falsch gemacht haben, sondern vorher wissen, warum sie an jenen Stellen nichts falsch machen sollen. 

Außerdem zeigt der Kreis damit dem Verkehrsteilnehmer, dass es nicht ums „Geldverdienen“ sondern um die Sicherheit geht. Dort wo es besonders gefährlich – im Sinne der Vorschrift – ist, soll der Verkehrsteilnehmer auch besondere Aufmerksamkeit im Straßenverkehr walten lassen.

Wir regen daher an, dass die Standorte der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung im Kreis mit Ort, Straße, zulässiger Höchstgeschwindigkeit sowie dem Grund der Messung – Schule, Spielplatz, Seniorenheim, Unfallbrennpunkt, etc. – auf der Internetseite des Kreises veröffentlicht werden. Die Städte und Gemeinden können die sie betreffenden Stellen dann auf ihren Internetseiten publizieren. Damit die allgemeine Präventivwirkung nicht beeinträchtigt wird, sollen Einsatztage, Einsatzzeiten sowie die Fahrtrichtung der Messungen nicht veröffentlicht werden.

Wir bitten um Umsetzung unserer Anregung und sehen Ihrer Antwort mit Interesse entgegen.

 

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Die neue Homepage der Fraktion finden Sie hier.