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Geschwindigkeitsbeschränkung eines Teilbereichs der L 409 (1)

Antrag zur nächsten Sitzung des StuVU:
Mehr Sicherheit und Lebensqualität für die Anwohner im Neuenweg, Wickhausen sowie für motorisierte und nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer, hier:
Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung eines Teilbereichs der L 409

Sehr geehrter Herr Burghoff,

sehr viele Anwohner in den o.g. Wohngebieten machen sich große Sorgen um ihre Sicherheit und Gesundheit. Dabei stellen nicht die verkehrsberuhigten Wohnstraßen das Problem dar, vielmehr ist es die Anbindung und direkte Nähe zur L 409. Zwischen Dhünn und dem Kreisverkehr in Habenichts gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung, 100 km/h dürfen gefahren werden und werden in Teilbereichen auch deutlich überschritten.

Die Demografische Entwicklung sagt für die nahe Zukunft deutlich mehr Senioren voraus, welche sich motorisiert oder als Fußgänger im Verkehr bewegen. Dieser Entwicklung muss eine vorausschauende Verkehrspolitik Rechnung tragen.

Es gibt zahlreiche Gefahrenstellen, nachfolgende Aufzählung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit:

Aus Sicht der WNK UWG sollte diese Aufzählung in Verbindung mit dem realen Verkehrsaufkommen schon ausreichen, um als verkehrsregelnde Maßnahme eine Anordnung von Tempo 50 vorzunehmen. Und genau mit einem solchen Tempolimit sehen die Anwohner der genannten Wohngebiete ihre Sicherheit, Gesundheit und Lebensqualität gewahrt.

Die WNK UWG beantragt daher: Der StuV beauftragt den Bürgermeister, Gespräche mit dem Straßenbaulastträger dahingehend aufzunehmen, dass in den genannten Gefahrenbereichen bzw. zwischen dem Ortsausgang Dhünn und dem Kreisverkehr in Habenichts eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 Km/h angeordnet und auch überwacht wird.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag um damit der Forderung der Anwohner gerecht zu werden.

 

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