Mit Unverständnis reagiert die WNK UWG auf die vom Bürgermeister nach der letzten Ratssitzung losgetretene Diskussion um den Standort des Skaterparks.
4 Fraktionen und damit eine deutliche Mehrheit des Rates hatten dem Bürgermeister signalisiert, dass für sie der Standort an der Dellmannstraße hinter den Autohäusern Messink und Hildebrandt nicht in Frage kommt.
„Unstrittig zwischen allen Fraktionen des Rates ist es, dass der Skaterpark kommen muss!“ so WNK UWG – Fraktionsvorsitzender Henning Rehse. „Das wurde den Jugendlichen versprochen und daran ist sich zu halten. Die Jugendlichen haben schon zu lange warten müssen!“
Rehse versteht jedoch nicht, warum Bürgermeister, SPD und GRÜNE die Standortfrage jetzt zum Knackpunkt machen. Dieser Streit kann im schlimmsten Fall das ganze Projekt gefährden, zumindest wird er es weiter verzögern, so Rehse.
Weiter Norbert Kellner, Sprecher im Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus: „Die Auswahl des Standorts kann nicht einfach wie im Wunschkonzert auf Zuruf eines oder zweier Aktivisten von Rollrausch und des ADFC erfolgen.
Wirtschaftliche Argumente wie auch aus verschiedensten Gründen zu erwartender und bereits geäußerter massiver Widerstand der Anlieger müssen ebenfalls berücksichtigt werden.“
Ausschließlich der Wunsch der Aktivisten aber keiner der vorgenannten Aspekte lagen bei der Beratung und Empfehlung im zuständigen Ausschuss im Oktober vor. Der Ausschuss beschloss lediglich, „am Standort ‚Zenshäuschen’ weiterhin festzuhalten und die Verwaltung zu beauftragen, eine entsprechende Planung incl. Kostenschätzung für diesen Standort bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus vorzulegen.“
Da sich nun bei dieser Planung und Kostenschätzung, das Projekt dort als nicht darstellbar erweist, sollten alle politischen Gruppierungen auch und vor allem im Interesse der betroffenen Jugendlichen zusammenrücken und die Umsetzung an einem anderen Standort vehement vorantreiben, so Kellner und Rehse
Norbert Kellner
– Sprecher im Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus –
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender –
Die Ausführungen von Herrn Janosi betreffs „Kerngebiet der Stadt“ können nicht unwidersprochen bleiben.
Was ist denn für Herrn Janosi in einem Wermelskirchen, das von Schöllerhof bis Töckelhausen und von Unterwinkelhausen bis Altenhof reicht, das „Kerngebiet“?
Flächen, die an der Beltener Straße fußläufig 3 Minuten vom Wunschstandort entfernt liegen oder im Seulenstil fußläufig 5 Minuten vom Rathaus und der dortigen Bushaltestelle wie auch 5 Minuten von der Eich entfernt liegen, nicht als im „Kerngebiet“ liegend zu bezeichnen, ist mehr als grotesk!
In weniger als einer Stunde hatte der neue und alte Vorsitzende Norbert Kellner die ausschließlich durch Regularien bestimmte Tagesordnung abgearbeitet.
Nahezu der gesamte alte Vorstand wurde einmütig bei Enthaltung der Betroffenen nach Entlastung des alten Vorstands im Amt bestätigt.
Dr. Werner Güntermann rückt im Vorstand vom Beisitzer zum Schriftführer auf, der Vorstand wird durch die neuen Beisitzer Doris Blicke und Thorn Seidel komplettiert:
Vorsitzender: Norbert Kellner
Stellvertretender Vorsitzender: Stefan Kind
Geschäftsführer: Henning Rehse
Pressesprecher: Hermann Opitz
Kassierer: Klaus Brosze
Schriftführer: Dr. Werner Güntermann
Beisitzer: Bettina Bernhard, Doris Blicke, Flavio Günther, Jan Paas, Thorn Seidel, Dirk Wartmann
Die WNK UWG sieht sich auch nach genau 20 Jahren – die Gründung erfolgte am 04. Juli 1996 – inhaltlich gut und erfolgreich aufgestellt, wie die Antragsbilanz seit der Kommunalwahl 2014 zeigt.
Die Bürgerschaft wird im Herbst flächendeckend über die Arbeit der WNK UWG im Detail mittels einer Postwurfsendung informiert.
Sicherlich ist es bedauerlich, dass Menschen ob ihrer Behinderung eingeschränkt sind und es sollte alles unternommen werden, ihnen jedwede Erleichterung und Hilfe zukommen zu lassen.
Allerdings springt die an die Betreiber von Außengastronomie adressierte Kritik hinsichtlich Blockierung der „Gehweg-Laufbänder“ deutlich zu kurz: Die von der Außengastronomie belegten Teilflächen der „Gehweg-Laufbänder“ machen nur einen Bruchteil der Flächen aus, wo die „Laufbänder“ bauseitig ohnehin durch Straßen- und Grundstückseinfahrten unterbrochen sind.
5% der Fläche jetzt zum Thema zu machen, ist gegenüber den Betreibern von Außengastronomie, die das Stadtleben nachhaltig bereichern, nicht angemessen und fair!
Mit Fassungslosigkeit und Unverständnis hat die WNK UWG die Position des Beirats für Menschen mit Behinderung bezüglich seiner Direktwahl durch die Betroffenen zur Kenntnis genommen.
Noch eine Woche vor Sitzung des Beirats, hatte die WNK UWG der Vorsitzenden des Beirats umfangreiches Material zum vorliegenden Antrag übersandt und sie gebeten, dies an die Mitglieder des Beirats weiterzuleiten. Entweder ist dies nicht erfolgt, oder die Mitglieder haben das Anliegen der WNK UWG schlichtweg nicht verstanden oder man möchte in der Tat, wie bisher ohne demokratische Wahlen durch die Menschen mit Behinderung, unter sich bleiben. Anders sind die erschreckenden Ausführungen einiger Mitglieder des Beirats nicht zu erklären.
Unverständlich ist auch, dass der von der WNK UWG der Vorsitzenden des Beirats ebenfalls vor einer Woche vorgelegte Kompromissvorschlag offenbar keinerlei Würdigung findet.
Dieser Vorschlag lautet wie folgt:
Der Beirat für Menschen mit Behinderung besteht aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern: 9 von den Behinderten zu wählende Mitglieder – nach dem „Lohmarer Verfahren“ (oder ähnlich), 6 vom Rat auf Vorschlag der Verbände zu wählende Mitglieder, plus der Vorsitzende des Sozialausschusses oder sein Stellvertreter (ohne Stimmrecht), plus der Vorsitzende des Seniorenbeirates oder sein Stellvertreter (ohne Stimmrecht).
So wird ein ausgewogener und demokratisch legitimierter Mix aller Beteiligten sichergestellt.
Was an diesem Vorschlag nicht akzeptabel sein soll, bleibt das Geheimnis des amtierenden Beirats!
Leider bleibt der jetzige Beirat erneut die Antwort auf die Frage schuldig, wie sich denn Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige, die nicht zum exklusiven Kreis der jetzigen „Interessenvertreter“ gehören, selbst zur Wahl stellen können und/oder ihr Wahlrecht ausüben können?
Zur Verdeutlichung: Bisher besteht der Beirat aus Vertretern von Institutionen, die sich gegenseitig immer aufs neue gegenseitig in den Beirat wählen! Es hat niemals eine demokratische Wahl zum Beirat stattgefunden!
Müssen/wollen Menschen mit Behinderung, diese im Jahr 2016 in Deutschland immer noch verbergen? Das ist wieder das gleiche, abwegige Totschlags-Argument, welches der Beirat schon vor 2 Jahren ins Feld geführt hat, um seine Demokratisierung zu verhindern. Mit dieser Haltung, die den Sinn der Inklusion ad absurdum führt, liefert der jetzige Beirat das beste Argument selber, das er dringend demokratisiert und reformiert werden muss!
Natürlich soll niemand gezwungen werden, sich als Mensch mit Behinderung auf einer öffentliche Liste wiederfinden zu lassen, aber wer sagt, dass dem überhaupt so ist?
Ebenso schwerwiegend ist jedoch das Argument, dass niemand daran gehindert werden darf, an der Beiratswahl teilzunehmen, weil ihm das passive wie auch aktive Wahlrecht, durch eben diesen Beirat verweigert wird! Haben Menschen mit Behinderung weniger demokratische Rechte als Senioren, die für ihren Seniorenbeirat genau diese Rechte zur Zeit wahrnehmen können?
Wie abstrus die jetzige Haltung des Beirats ist, verdeutlicht folgender Vergleich:
Würde der jetzige Rat vor der nächsten Kommunalwahl unter Ausschluss der Wahlberechtigten festlegen, wie der neue Rat sich zusammensetzt, würde sicherlich und zu Recht ein Aufschrei durch die Bürgerschaft gehen! Nicht anders funktioniert das jetzige „Verfahren“ zur Bildung des Beirats! Das muss sich ändern!
Thorn Seidel
Mitglied des Rates WNK UWG Fraktion
Mitglied des Ausschusses für Soziales und Inklusion
Antrag an die zuständigen Gremien des Rates:
Mehr Bürgerbeteiligung in Wermelskirchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
neben den gesetzlichen Regelungen zur Bürgerbeteiligung (z.B. Baugesetzbuch) oder Volks- und Bürgerentscheiden gibt es die Möglichkeit von freiwillig durchgeführten Beteiligungsprozessen.
Die grundlegenden Zuständigkeiten und Rechte von Bürgermeister, Rat und seine Ausschüsse bleiben bei solchen Bürgerbeteiligungsverfahren unberührt.
Denkbar sind solche freiwilligen Bürgerbeteiligungsverfahren beispielsweise in Bereiche der Stadtplanung, Kultur oder Raum- und Entwicklungsbedeutsamen Vorhaben.
Damit freiwillige Bürgerbeteiligungsverfahren in Wermelskirchen gewinnbringend funktionieren, sollte sich der Rat über Leitlinien und verbindliche Regelungen für die Umsetzung solcher Verfahren verständigen.
Die Fraktion der WNK UWG beantragt die Entwicklung von Leitlinien und Regelungen für freiwillige Bürgerbeteiligung in Wermelskirchen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept entsprechend unseres Antrags auszuarbeiten.
Alternativ beauftragt der Rat die Verwaltung, eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung dieses Ziels einzurichten. Für letztgenanntes gibt es zahlreiche Vorbilder in diversen Städten in unserem Land.
Ziel ist die Schaffung eines Rahmens für den anhaltenden transparenten Dialog zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft.
Aus Sicht der WNK UWG sollte festgelegt werden, welche Institutionen sich in freiwillige Bürgerbeteiligungsverfahren in Wermelskirchen einbringen können.
Neben der Vielzahl von Bürgerorganisationen wie z.B. dem Stadtsportbund, allen Schulen sollten ebenfalls Vertretungen von Industrie, Gewerbe, Handwerk, Landwirtschaft, Arbeitnehmervertretungen sowie anerkannte Umweltorganisationen dort gelistet werden.
Für die Mitarbeit von Bürgerinitiativen, welche sich oftmals zu klar definierten Themen sehr kurzfristig bilden, sollten deutliche Standards festgelegt werden (Mindestzahl der Mitglieder, Ziele entsprechend geltendem Recht, etc.).
Ferner sollte aus Sicht der WNK UWG klar herausgestellt werden, dass sämtliche „gewerbsmäßig“ auftretenden Protestorganisationen wie z.B. Campact, foodwatch, etc. oder ähnliche Gruppen und Organisationen, die nur für destruktiven Widerstand und Protest stehen, in freiwilligen Wermelskirchener Bürgerbeteiligungsverfahren keine Plattform finden können.
Nachfolgend noch ein paar interessante Links zum Thema:
http://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/kommunale-beteiligungspolitik-gestalten/kommunale-leitlinien-buergerbeteiligung/
http://www.uni-stuttgart.de/soz/leitlinien/leitlinien_buergerbeteiligung_bonn.pdf
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/mitwirkung/leitlinien-buergerbeteiligung/ueberblick
https://www.wuppertal.de/pressearchiv/meldungen-2016/februar/102370100000686657.php
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
gez. Jan Paas
(Mitglied des Rates)
Antrag zur Sitzung des Rates am 04.07.2016 und ggf. zuvor zu beteiligender Ausschüsse:
Fortsetzung der Inklusionshilfe an Schulen im Schuljahr 2016/2017
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit beantragen wir, außerplanmäßig zur Fortführung dieses Projektes 70.000 € bereit zu stellen.
Begründung:
Nachdem mehrfach seitens aller Beteiligten wie auch das Fachdezernenten, Herrn Jürgen Gräf, die Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit dieses Projektes dargestellt wurde und der Träger Lebenshilfe sich bereit erklärt hat, selber 10.000 € in das Projekt zu investieren, sehen wir den Rat in der Pflicht auch seinen Anteil zum Erhalt des Projektes beizutragen.
Inklusion kann und darf nicht nur ein in Sonntagsreden gerne benutzter Begriff sein, sondern muss sich auch im städtischen Handeln widerspiegeln.
Wir verweisen auf die beigefügte Stellungnahme des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 29.02.2016, wonach der Rat der Stadt Wermelskirchen frei ist, Inklusion als pflichtige Aufgabe zu betrachten.
