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Fortsetzung der Inklusionshilfe an Schulen im Schuljahr 2016/2017

Antrag zur Sitzung des Rates am 04.07.2016 und ggf. zuvor zu beteiligender Ausschüsse:
Fortsetzung der Inklusionshilfe an Schulen im Schuljahr 2016/2017

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit beantragen wir, außerplanmäßig zur Fortführung dieses Projektes 70.000 € bereit zu stellen.

Begründung:

Nachdem mehrfach seitens aller Beteiligten wie auch das Fachdezernenten, Herrn Jürgen Gräf, die Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit dieses Projektes dargestellt wurde und der Träger Lebenshilfe sich bereit erklärt hat, selber 10.000 € in das Projekt zu investieren, sehen wir den Rat in der Pflicht auch seinen Anteil zum Erhalt des Projektes beizutragen.
Inklusion kann und darf nicht nur ein in Sonntagsreden gerne benutzter Begriff sein, sondern muss sich auch im städtischen Handeln widerspiegeln.

Wir verweisen auf die beigefügte Stellungnahme des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 29.02.2016, wonach der Rat der Stadt Wermelskirchen frei ist, Inklusion als pflichtige Aufgabe zu betrachten.

 

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