Den Plänen der Verwaltung, 78 Flüchtlinge im ehemaligen Polizeigebäude an der Telegrafenstraße unterzubringen, erteilt die WNK UWG – Fraktion eine klare Absage.
Zum einen erinnert die Fraktion an ihren Grundsatzbeschluss, dass sie Standorten für die Unterbringung von Flüchtlingen nur dann zustimmt, wenn im dichter besiedelten Bereich die Zahl von 40 und im ländlichen Bereich die Zahl von 20 Flüchtlingen nicht überstiegen wird.
Zum anderen bietet der Komplex von Bürgerzentrum, Rathaus und Polizeigebäude seit über 10 Jahren, ob der Fassadenproblematik und der aus „Sicherheitsgründen“ nicht darstellbaren Pflege der Umgebung ein Bild des Jammers.
Mit großer Freude werden daher die Fertigstellung der Fassade und die umfängliche Pflege des Areals von der gesamten Bürgerschaft freudig erwartet.
Noch im April 2016 – also vor gerade einmal 5 Monaten – hat die Verwaltung nachvollziehbar vorgestellt, wie die zukünftige Nutzung des Polizeigebäudes aussehen soll:http://www.rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/bgv-archiv-soll-ins-polizeigebaeude-ziehen-aid-1.5886771
Am 13.01.2016 wurde die Verwaltung in der BM wie folgt zitiert: „In diesem Zusammenhang stellte Scholz klar, dass die endgültige Nutzung der bisherigen Polizeiwache definitiv durch den Stadtrat abgesegnet werde. ‚Das Gebäude ist von zentraler Bedeutung. Da werden wir die Politik einbeziehen’, sagte Scholz. Das Thema soll – Stand jetzt – im März im Haupt- und Finanzausschuss sowie in der Stadtratssitzung auf die Tagesordnung gesetzt werden, kündigte der Stadtsprecher an. Ziel der Verwaltung ist, dass nach dem Auszug der Polizei möglichst schnell der Umbau im Gebäude beginnen kann. http://www.rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/politiker-entscheiden-ueber-kuenftige-nutzung-des-polizeigebaeudes-mit-aid-1.5686904
Der angesprochene Umbau wie auch die zugesagte Beteiligung der Politik ist bislang mal wieder nicht erfolgt – und so wurde dank der auch hier vorhandenen Verzögerung von 6 Monaten die jetzige gespenstische Entwicklung und Diskussion betreffs dieses Standorts in diese Richtung erst möglich!
Die WNK UWG – Fraktion wird sich nicht von dem von der Verwaltung nachvollziehbar dargestellten Konzepts des modernen Dienstleistungszentrums an dieser Stelle verabschieden.
Der Komplex von Rathaus, Bürgerzentrum und ehemaligem Polizeigebäude soll nach 10 Jahren der Verwahrlosung wieder zur ersten Adresse der Stadt werden.
Seit Oktober 2015, wo sich erstmals mit dem Thema der Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigt wurde, bis zum gestrigen Tag hat die Fraktion der WNK UWG wie auch die Kollegen der CDU wie auch hilfsbereite Bürger der Verwaltung zig Vorschläge und Konzepte, die in anderen Städten so laufen, zur baulichen Unterbringung der Menschen gemacht, die die Unterbringung im ehemaligen Polizeigebäude wie auch anderen strittigen Standorten absolut entbehrlich machen würden.
Die Verwaltung hat diese Vorschläge allerdings samt und sonders offenbar nicht bearbeitet bzw. nur in sinnlose Listen, wohlfeile Powerpoint-Präsentationen und lediglich theoretisch Betrachtungen aufgenommen, womit man jedoch leider keinen realen Wohnraum schafft.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
hiermit fragen wir an, wie der Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 09.05.2016 ist:
„Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit 30 Stimmen (16 CDU, 7 WNKUWG Freie Wähler, 5 Bürgerforum, Herr Karl Springer, Herr Andreas Müßener) mit 6 Nein-Stimmen (4 Bündnis 90/Die Grünen, 2 FDP) bei 13 Enthaltungen (10 SPD, 1 CDU, Herr Rainer Schneider, Herr Bürgermeister Rainer Bleek), dass die Verwaltung die konzeptionellen Voraussetzungen schafft, das Ortsrecht der Stadt Wermelskirchen nachhaltiger und konsequenter um- und durchzusetzen.“
Mit freundlichen Grüßen
Thorn Seidel
(Mitglied des Rates)
Im Sommer 2017 enden die Amtszeiten beider Beigeordneten.
Der Rat der Stadt muss noch in diesem Jahr entscheiden, wie er mit dem Thema verfahrenstechnisch gedenkt umzugehen.
Die WNK UWG – Fraktion spricht sich für eine Ausschreibung beider Stellen aus, damit abseits von Postengeschacher, Pflege von Erbhöfen und parteitaktischen Überlegungen die Stadt Wermelskirchen alle Optionen ausschöpft, diese Stellen mit den sachlich und fachlich besten Kandidatinnen und Kandidaten zu besetzten.
Die Fraktion der WNK UWG hat bislang die Detailbeschlüsse zum Loches-Platz mitgetragen, obwohl sie bei grundsätzlichen Entscheidungen wie dem Standort für einen Lebensmittelvollsortimenter wie auch der Frage der Direktvergabe von einer Mehrheit überstimmt worden ist.
Der WNK UWG Fraktion war und ist es wichtig, dass das Projekt zum Wohle der Stadt optimal wie auch schnell verwirklicht wird.
Neueste Informationen der Verwaltung bestätigen die bereits im Vorfeld von der WNK UWG – Fraktion geäußerten Befürchtungen, dass es mit dem Projekt weder optimal noch schnell voran geht. Am 11.08.2016 befanden wir uns gegenüber der am 30.11.2015 vorgestellten Zeitschiene bereits um 9 Monate im Verzug.
Wäre den Vorstellungen von WNK UWG und FDP gefolgt worden, wäre das Grundstück heute zu einem annähernd von der Stadt gewünschten Kaufpreis bereits veräußert, die Aufträge würden vor Ort bzw. regional vergeben und nach der Kirmes 2016!!! mit dem Bau begonnen.
Insofern wird die WNK UWG – Fraktion die nunmehr von der Verwaltung angekündigten und gewünschten Beschlüsse zur „Verfahrensanpassung“ nicht mittragen, sofern sie sich auf eine Reduzierung des Kaufpreises zu Lasten der Stadt in Millionenhöhe beziehen bzw. das Thema des Ersatzes für auf dem Loches-Platz wegfallenden Dauerparkplätze „klein reden“ und sich mit ihm nicht weiter ernsthaft beschäftigt werden soll.
Vor einem Jahr wäre es bereits möglich gewesen, den Loches-Platz gemeinsam mit einem heimischen Investor entscheidend voranzubringen, indem man Kaufpreis, Auflagen und wirtschaftliches Interesse des Investors in ein gesundes Verhältnis gesetzt und nicht seitens der Mehrheit und Verwaltung versucht hätte, völlig unrealistische Wunschträume durchzusetzen.
Das haben Verwaltung und Mehrheit damals anders gesehen; heute jedoch besteht auch für sie die Möglichkeit zum Gegensteuern.
Dabei mitzuwirken, ist die WNK UWG – Fraktion jederzeit gerne bereit!
Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 22.09.2016 und des Rates am 26.09.2016:
Reform des Wahlverfahrens zum Beirat für Menschen mit Behinderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ergänzung und Konkretisierung unseres Antrags vom 02.05.2016 beantragt die Fraktion der WNK UWG:
Der Rat möge in namentlicher Abstimmung beigefügte Satzung beschließen.
Die Begründung für die Reform ist beigefügt.
Die Gegner der Reform werden zudem gebeten, in der nun anstehenden Diskussion folgende Fragen zu beantworten:
1. Welche Konzepte verfolgen sie, allen an der Arbeit des Beirats interessierten Menschen eine aktive und passive Teilhabe zu ermöglichen und wie gedenken sie, eine möglicherweise notwendige Auswahl unter den Interessenten zu treffen und demokratisch zu legitimieren?
2. Welche Stelle aus dem Bereich Lohmars hat geäußert, das derzeit dort praktizierte Verfahren sei schlecht, nicht praktikabel und werde wieder abgeschafft?
In diesem Zusammenhang sei auf die beigefügte Stellungnahme der Stadt Lohmar hingewiesen…
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
Thorn Seidel
– Mitglied des Rates –
Die WNK UWG hat bereits mehrfach erklärt, dass sie die von der Bundeskanzlerin zu verantwortende Flüchtlingspolitik, die auch die Beugung von Recht und Gesetz billigend in Kauf nimmt, ablehnt.
Nichtsdestotrotz ist die Ablehnung dieser Bundespolitik das eine, die Verantwortung, menschenwürdige Unterbringung und freundliche Behandlung von vor Kriegen wirklich Schutzsuchenden, die sich rechtskonform und integrationswillig verhalten, das andere.
Alle unserer Stadt zugewiesenen Asylbewerber gilt es, ordentlich unterzubringen und zu versorgen, ohne dabei die Belastbarkeit der Bürger unserer Stadt in jedweder Hinsicht aus den Augen zu verlieren.
Wermelskirchen ist in 25 Stimmbezirke gegliedert, die das Stadtgebiet im Großen und Ganzen auch in 25, setzt man Bevölkerung und Fläche in Relation, gleiche Einheiten teilen.
Die WNK UWG schlägt vor, dass in jedem dieser Bezirke eine Unterbringungsmöglichkeit für bis zu 40 Menschen geschaffen wird.
Angenommen, dass in bestimmten Bezirken aufgrund der vorhanden Siedlungsdichte sozialverträglich Unterbringungsmöglichkeiten nur für 20 Menschen zum Beispiel in den dünn besiedelten ländlichen Bereichen geschaffen werden können, ergäben sich somit 40 x 15 = 600 Plätze plus 20 x 10 = 200 Plätze – macht in Summe 800 neu zu errichtende Plätze, eine Zahl, die sogar noch einen Puffer für unvorhergesehene Entwicklungen beinhaltet.
Dezentrale Unterbringung durch Anmietung oder Kauf von Einzelobjekten und bereits darin untergebrachte Menschen werden hierauf nicht angerechnet.
So ergibt sich eine gleichmäßige Verteilung auf das Stadtgebiet, eine Gettoisierung wird vermieden und die Grundlage für eine nachhaltige Integration gelegt.
Die WNK UWG – Fraktion ist sich bewusst, dass es auf das Stadtgebiet verteilt derzeit nicht für alle 25 Standorte Baurecht gibt.
Die WNK UWG- Fraktion erklärt hierzu aber auch klar und deutlich, dass ihr dies in der aktuellen Situation schlichtweg egal ist!
Kanal-, Gas-, Wasser-, Stromanschluss, eine gesicherte Zuwegung und eine Topgrafie des Grundstücks, die eine wirtschaftliche und schnelle Bebauung ermöglichen, sind aktuell gefragt – nicht die Deklination einer überbordenden dem Thema nicht gerecht werdenden Bürokratie!
Die WNK UWG sieht einem Szenario, dass irgendwelche Aufsichtsbehörden Flüchtlinge aus „Schwarzbauten“ – denn die werden es teilweise de jure sein – herauszerren, auf die Straße setzen und die Bauten abreißen, äußerst gelassen entgegen.
Grundvoraussetzung für eine solche Vorgehensweise ist allerdings, dass sich eine große Mehrheit der Politik hierfür findet und Seite an Seite mit Bürgermeister und Verwaltung solch einen Weg mutig und solidarisch geht!
Die jetzt entstehenden Probleme sind eindeutig der Bundesregierung zuzuordnen. Es kann und darf dann allerdings nicht sein, dass die kommunale Ebene durch das Festhalten an für diese Situation nicht geeignetem Baurecht den sozialen Frieden in der Stadt gefährdet und so Risiken jedweder Art produziert und potenziert!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktion der WNK UWG beantragt die Errichtung von Sportgeräten (ähnlich dem Modell der Stadt Frankfurt-Harheim) in der Hüpp-Anlage.
Begründung:
Sport stellt eine unerlässliche Größe für die Gesundung bis ins hohe Alter dar. Bedingt durch einen hohen Individualisierungsgrad nutzen Menschen heute auch Angebote außerhalb von Vereinen. Dieser Entwicklung möchten wir Rechnung tragen – gilt es auch hier kollektive Gesundheitsbelastungen zu senken und die Gesundheitsressource der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt zu stärken.
Die o. g. Sportanlagen sind so zu konzipieren (z. B. in der Anordnung eines Zirkeltrainings), dass gerade verstärkt ältere Menschen und Menschen mit Behinderung an den Stationen gezielt ihre Fitness, Kraft und Koordinationsfähigkeit trainieren und so u.a. typischen Altersleiden, wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder den so häufig vorkommenden Stürzen vorbeugen können. Auch jüngere Menschen sollten sich von der Anlage angesprochen fühlen und sind herzlich eingeladen, sich hier aktiv einzubringen.
Weiteres Ziel dieses Antrags ist es, die Hüpp-Anlage aus ihrem langjährigen „Dornröschen-Schlaf“ zu befreien. Dies gelingt aber nur, wenn man wie die WNK UWG-Fraktion für diesen Grüngürtel im Herzen der Stadt eine attraktive Nutzung vorsieht. Der aktuelle Status beinhaltet aufgrund des fehlenden Katasters verwilderte Grünflächen und lädt zum heutigen Zeitpunkt nicht zum Verweilen ein. Wir sind fest entschlossen, dies zu ändern – wobei die Nutzung als Fitnessanlage nur als ein Baustein für eine Annahme durch die Wermelskirchener Bevölkerung gelten kann.
Aufgrund der fußläufigen Lage vieler Seniorenzentren zur Hüpp (Dhünner Straße, Berliner Straße, Dörpfeldstraße etc.), sind wir der Auffassung, dass wir gerade hier verstärkt unserer älteren Bevölkerung ein ansprechendes sportlichen Angebot anbieten müssen. Ferner wird die Anlage bereits jetzt durch Mütter mit Kindern frequentiert, so dass die Hüpp-Anlage die Integration der Generationen und Inklusion von Menschen mit Behinderung fördern kann und soll.
Hintergründe zum Antrag finden Sie hier:
http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Harheim-will-Seniorenfitness;art675,204775
Es sollte frühzeitig geprüft werden, ob eine solche Maßnahme durch einen gemeinnützigen freien Träger erstellt und betrieben werden kann und sich so lokale (Bürgerstiftung) wie überregionale Fördermöglichkeiten wie auch Sponsoring ergeben können.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher
