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Flüchtlingsunterbringung

Die WNK UWG hat bereits mehrfach erklärt, dass sie die von der Bundeskanzlerin zu verantwortende  Flüchtlingspolitik, die auch die Beugung von Recht und Gesetz billigend in Kauf nimmt, ablehnt.

Nichtsdestotrotz ist die Ablehnung dieser Bundespolitik das eine, die Verantwortung, menschenwürdige Unterbringung und freundliche Behandlung von vor Kriegen wirklich Schutzsuchenden, die sich rechtskonform und integrationswillig verhalten, das andere.

Alle unserer Stadt zugewiesenen Asylbewerber gilt es, ordentlich unterzubringen und zu versorgen, ohne dabei die Belastbarkeit der Bürger unserer Stadt  in jedweder Hinsicht aus den Augen zu verlieren.

Wermelskirchen ist in 25 Stimmbezirke gegliedert, die das Stadtgebiet im Großen und Ganzen auch in 25, setzt man Bevölkerung und Fläche in Relation, gleiche Einheiten teilen.
Die WNK UWG schlägt vor, dass in jedem dieser Bezirke eine Unterbringungsmöglichkeit für bis zu 40 Menschen geschaffen wird.
Angenommen, dass in bestimmten Bezirken aufgrund der vorhanden Siedlungsdichte sozialverträglich Unterbringungsmöglichkeiten nur für 20 Menschen zum Beispiel in den dünn besiedelten ländlichen Bereichen geschaffen werden können, ergäben sich somit 40 x 15 = 600 Plätze  plus 20 x 10 = 200 Plätze – macht in Summe 800 neu zu errichtende Plätze, eine Zahl, die sogar noch einen Puffer für unvorhergesehene Entwicklungen beinhaltet.
Dezentrale Unterbringung durch Anmietung oder Kauf von Einzelobjekten und bereits darin untergebrachte Menschen werden hierauf nicht angerechnet.

So ergibt sich eine gleichmäßige Verteilung auf das Stadtgebiet, eine Gettoisierung wird vermieden und die  Grundlage für eine nachhaltige Integration gelegt.

Die WNK UWG – Fraktion ist sich bewusst, dass es auf das Stadtgebiet verteilt derzeit nicht für alle 25 Standorte Baurecht gibt.
Die WNK UWG- Fraktion erklärt hierzu aber auch klar und deutlich, dass ihr dies in der aktuellen Situation schlichtweg egal ist!

Kanal-, Gas-, Wasser-, Stromanschluss, eine gesicherte Zuwegung und eine Topgrafie des Grundstücks, die eine wirtschaftliche und schnelle Bebauung ermöglichen, sind aktuell gefragt – nicht die Deklination einer überbordenden dem Thema nicht gerecht werdenden Bürokratie!

Die WNK UWG sieht einem Szenario, dass irgendwelche Aufsichtsbehörden Flüchtlinge aus „Schwarzbauten“ – denn die werden es teilweise de jure sein – herauszerren, auf die Straße setzen und die Bauten abreißen, äußerst gelassen entgegen.
Grundvoraussetzung für eine solche Vorgehensweise ist allerdings, dass sich eine große Mehrheit der Politik hierfür findet und Seite an Seite mit Bürgermeister und Verwaltung solch einen Weg mutig und solidarisch geht!

Die jetzt entstehenden Probleme sind eindeutig der Bundesregierung zuzuordnen. Es kann und darf dann allerdings nicht sein, dass die kommunale Ebene durch das Festhalten an für diese Situation nicht geeignetem Baurecht den sozialen Frieden in der Stadt gefährdet und so Risiken jedweder Art produziert und potenziert!

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