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Angst vor dem Bürger

Im Hinblick auf die Nichtbeteiligung von Bürgern ist Herr Bilstein leider schon so etwas wie ein Serientäter:
Er war einer der Wortführer gegen die öffentliche Diskussion des Loches-Platzes und die aktive Einbindung der Wermelskirchener Bürger in dieses Verfahren, er war der erste, der sich vehement gegen die Einbindung des WiW in zwei Ausschüsse aussprach und er hat sich am Montag im Ausschuss mit dem Satz erneut demaskiert, der Wutbürger wisse doch gar nicht worüber er dann so abstimme, aber die Politik wisse ganz genau, was das Wohl der Bürger sei.
Wobei Wutbürger immer nur dann Wutbürger sind, wenn die betreffenden Bürger eine andere Meinung als die erwünschte haben und auch noch wagen diese zu artikulieren und jeder, der diesen Bürgern zuhört oder gar die gleiche Meinung im Rat vertritt, ein böser Populist ist.
Vorgeschobene Gründe welcher Art auch immer, den Bürger nicht zu beteiligen, lassen sich halt immer finden.
Auch auf Bundesebene ist die SPD ein erklärter Gegner von Bürgerentscheiden, der dumme Wutbürger könnte sich ja anders entscheiden, als es der SPD genehm ist!
Und hier genau liegt der Kern der ganzen Aufregung, die tief sitzende Angst, dass die Mehrheit der Bürger gegen die Politik der etablierten Parteien entscheidet.

Rüdiger Bornhold
Henning Rehse
Thorn Seidel
– Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr –

 

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WNK UWG berichtigt Bürgermeister Bleek: Kein Umfallen beim Thema Telegrafenstraße

Bezugnehmend auf die Interviews von Bürgermeister Bleek in Bergischer Morgenpost und Wermelskirchener General-Anzeiger gibt die Fraktion folgende Stellungnahme ab:

Die WNK UWG hat bei Einführung der neuen Verkehrsregelung in der Telegrafenstraße stets deutlich gemacht, dass es sich aus ihrer Sicht um einen Versuch handelt.
Nachdem die neue Regelung in Kraft trat, gab es deutliche Reaktionen und Signale aus der Bürgerschaft – positive wie negative.
Oberstes Prinzip der WNK UWG ist es, keine Politik gegen den mehrheitlichen Willen der Bürger zu machen!
Für die WNK UWG war jedoch nicht erkennbar, welche Meinung in der Bürgerschaft die Mehrheit ausmacht.
Daher hat die WNK UWG den Vorschlag gemacht, den Versuch bis Anfang Februar laufen zu lassen und im Januar 2017 über die Dauer von 4 Wochen eine objektive, neutrale und im Ergebnis verbindliche Bürgerbefragung durchzuführen.
Als sich für diesen Vorschlag weder von den Befürwortern noch Gegnern der Regelung im Ausschuss eine Zustimmung abzeichnete, haben die Vertreter der WNK UWG noch vor der Abstimmung bekannt gegeben, dass sie sich enthalten würden.
Die Befürworter des Versuchs hätten also bei Einbindung des Vorschlags der WNK UWG ohne Weiteres die Chance gehabt, den Versuch bis in den Februar fortzusetzen und parallel die Meinung der Bürger einzuholen.
Die Angst vor dem dann ergehenden, möglicherweise nicht ihrer Meinung entsprechenden Bürgervotum, war für die Befürworter jedoch offenbar zu groß.
Jetzt vom eigenen fehlenden Mut zur Bürgerbefragung mittels Schuldzuweisungen des Umfallens an die WNK UWG abzulenken, ist somit ein ziemlich durchsichtiges Manöver.
Die WNK UWG bittet den Bürgermeister folglich, bei seinen Stellungnahmen dann auch alle Aspekte mit einzubeziehen.

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Maßstäbe für die Unterbringung von Flüchtlingen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie den folgenden Antrag an den zuständigen Ausschuss zu verweisen. Mit diesem Antrag möchten die oben genannten Fraktionen folgende Maßstäbe für die Unterbringung der Flüchtlinge beschließen lassen.

 

Beschlussvorschlag:

a ) An jedem Standort bzw. in keiner Straße sollen mehr als 40 Zuwanderer leben. In unseren Außenbezirken, in denen die Infrastruktur weniger gut
ausgeprägt ist, sollten nicht mehr als 20 Personen leben.

b) Die Verwaltung führt Bürgerversammlungen an jedem Standort durch,
der für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen ist.

c) Neubaumaßnahmen sind grundsätzlich abzulehnen, sofern Baumaßnahmen doch
erforderlich sind, soll die Stadt von der Bauträgerschaft Abstand nehmen und
einen Generalunternehmer beauftragen.

d) Öffentliche Einrichtungen und Sportplätze, die auch zukünftig genutzt werden sollen, sollen nicht als Unterkunftsplätze zur Verfügung stehen.

e) Regelmäßige Angebote für die Unterbringung, die der Verwaltung zugehen, sollen den
Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis gegeben werden

f) Die Verwaltung wird beauftragt einen Holzhäuser-Standort für maximal 40 Personen gemäß dem „Odenthaler-Vorbild“ zu planen.

 

Begründung:

Die oben genannten Fraktionen möchten die Unterbringung der Flüchtlinge im Konsens Hand in Hand mit der Verwaltung meistern. Nachdem die zuständigen Verwaltungseinheiten die Erwartungen an die Politik formuliert haben, möchten die Antragssteller selbiges in Richtung der Stadtverwaltung tun.

Mit der Begrenzung der Belegungszahlen möchten die antragsstellenden Fraktionen die Rahmenbedingungen für eine gelungene Integration schaffen, sodass die deutsche Sprache und unsere Leitkultur weiterhin erfolgreich erlernt bzw. kennengelernt werden kann.

Durch die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger soll das Miteinander mit den neuen Mitbürgern und Gästen weiter gestärkt werden.

Mit Hilfe der Beteiligung der Fraktionen, bei den eingehenden Angeboten für die Schaffung von Unterkünften, ist die Politik permanent auf dem aktuellsten Stand der Planungen und kennt bereits frühzeitig die Handlungsoptionen. Mit diesem Wissen können die politischen Gremien, wie von der Verwaltung gewünscht, schnelle Entscheidungen treffen, damit Maßnahmen zügig realisiert werden.

Wir bitten die politischen Gremien um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Mit besten Grüßen
gez. Christian Klicki, Fraktionsvorsitzender CDU
gez. Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender WNK UWG

 

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Flüchtlingsunterbringung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur Ratssitzung am 12.12.2016 bitte ich Bezug nehmend auf die Berichterstattung im WGA vom 01.10.2016 um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Flüchtlinge wurden der Stadt Wermelskirchen seit dem 26.09.2016 zugewiesen und wie viele haben die Stadt seither verlassen?

2. Welche Umbauarbeiten wurden seit dem 26.09.2016 im ehemaligen Polizeigebäude durchgeführt und welche Kosten sind hierfür entstanden?

3. Wie viele Flüchtlinge sind Stand 12.12.2016 im ehemaligen Polizeigebäude untergebracht?

4. Mit welchen Zuweisungen an Flüchtlingen kalkuliert die Stadt für die Jahre 2017 und 2018?

5. Wie ist der Stand der Planungen betreffs Unterbringung in mobilen Einheiten für die Jahre 2017 und 2018?
An welchen Orten sind für wie viele Personen zu welchen Kosten ab welchem Zeitpunkt wie viele Plätze geplant?

 

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
(Fraktionsvorsitzender)

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Gewerbeflächenkonzept des Rheinisch-Bergischen Kreises

Sehr geehrter Herr Schulte,

im Rheinisch-bergischen Kreis wird zur Zeit das Gewerbeflächenkonzept erstellt, das Eingang in den Regionalplan des Regierungsbezirks Köln findet. Beide Werke werden entscheidend bestimmen, wie sich Wermelskirchen zukünftig hinsichtlich Gewerbeflächen weiterentwickeln kann und wird.

Bislang wurde im Kreis eine grobe Abschätzung betreffs in Frage kommender Flächen (Suchräume genannt) vorgenommen.

Laut Information des RBK ist die Abstimmung der Vorhaben der einzelnen  Gebietskörperschaften im jetzigen Zustand des „Informellen Verfahrens“ bisher lediglich auf Verwaltungsebene erfolgt.

Da es aber für die Zukunft Wermelskirchens ganz entscheidend ist, in welchen Bereichen wir uns in Zukunft bewegen können, da der Regionalrat Köln im Laufe des zur Zeit anstehenden Verfahrens zur Umsetzung des neuen LEP Festschreibungen für über die laufende Ratsperiode hinaus gehende Zeiträume treffen wird, halte ich eine Beteiligung von StuV und Rat schon in dieser frühen Periode für dringend erforderlich.

Insbesondere sollten wir wissen, wer in der Verwaltung unserer Stadt mit welchen Mitarbeitern bei der Bez. Reg. Köln bisher die vorbereitenden Gespräche geführt hat und diese auch weiterhin führen wird.

Dabei sollten wir auch darüber informiert werden, wie die Verwaltung mit den weiteren Planungsbereichen in Hinsicht auf die Umsetzung des neuen LEP, wie z. B. Wohngebiete und Verkehrsflächen etc umzugehen gedenkt.

So muss  erste Abschätzung der Suchräume nunmehr verfeinert werden und es muss konkretisiert werden, welche Flächen aus Wermelskirchen in das Gewerbeflächenkonzept des Kreises einfließen sollen.

Ich frage nunmehr an, welchen inhaltlichen wie auch zeitlichen Fahrplan die Verwaltung erarbeitet hat, um Ausschuss und Rat in diesen Prozess einzubeziehen und über die Ergebnisse letztendlich entscheiden zu lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Rüdiger Bornhold
Planungspolitischer Sprecher
Mitglied des Ausschusses für Planung im RBK
Mitglied des Regionalrates

 

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Fragen zum Jugendfreizeit – Muss oder Nice-to-have?

Bezug nehmend auf die nunmehr endgültig fest stehende Tatsache, dass der Standort Zenshäuschen nicht förderfähig ist, wie auch die Kritik des Fraktionsvorsitzenden der CDU, Christian Klicki, an der städtischen Finanz- und Sparpolitik erklären die Sportpolitiker der Fraktionen von BüFo, FDP und WNK UWG Folgendes:

Wir werden uns nicht durch eine vermeintlich starke – vor allem aber lautstarke – Koalition verschiedenster Parteien und Gruppierungen unter Druck setzen lassen, sondern weiterhin unsere Meinung zu diesem wichtigen Thema kundtun und uns erlauben, kritische Fragen zu stellen.

Wie muss eigentlich ein solches Projekt, das bereits in der Planung mit Kosten von 340.000 Euro beziffert wurde, in Zeiten knapper Kassen auf die Bürger in Gänze wirken?
Wie müssen sich die wirklichen Breitensportler beim Anblick ihrer teils maroden Sportstätten und deren seit Jahren bestehenden immensen Reparatur- und Sanierungsstau in Anbetracht einer solchen – plötzlich scheinbar problemlos trotz Haushaltssicherung finanzierbaren – Summe fühlen?
Was machen wir, wenn zukünftig die Reiter, Tennisspieler, Golfer, Schachspieler und andere um Förderung durch die Stadt nachsuchen, die Eissportler, Bungee-Springer, Free-Climber an die Stadt herantreten und die  Bereitstellung einer Sportstätte fordern – und dabei auch direkt schon den gewünschten Standort der Sportstätte selbst festlegen?

Wieso wird eigentlich – quasi auf Zuruf der Herren Lerch und Schopphoff – ein von diesen Personen gewünschter Standort Zenshäuschen als  „alternativlos“ hingestellt?
Obwohl eben dieser Standort von der Fläche her zu klein ist, als dass dort für möglichst viele Jugendliche mit unterschiedliche Nutzungen ein Angebot möglich wäre und damit den Park für einen großen Kreis attraktiv machen würde?
Ein Standort der hinsichtlich des die Anwohner tangierenden Lärms sensibel ist und an dem Konflikte vorprogrammiert sind?
Der damit aufgrund einer mit hoher Wahrscheinlichkeit anstehenden Klage in den nächsten Jahren nicht zu realisieren ist und der die Durchführung der Radtrasse vom Belten zur Thomas-Mann-Straße aufgrund von Besitzverhältnissen und Befindlichkeiten ausschließt, sowie definitiv nicht im LEADER-Fördergebiet liegt und der einen größtmöglichen Erlös aus dem gesamten Verkauf der Fläche an die Gewerbetreibenden, aus dem weitere Mittel den bereits zur Verfügung stehenden 55 T€ Investitionskosten für den Park an anderer Stelle zugeschlagen werden könnten, verhindert?

Für uns war und ist die Kompromissformel stets ein grundsätzliches Ja zum Jugendfreizeitpark, aber nicht an dieser Stelle.
Sollte eine Mehrheit sich für den Standort Zenshäuschen finden, ist der Kompromiss für uns hinfällig und wir werden uns aus vorgenannten Gründen klar gegen den Park dort aussprechen!

Es bleibt nur zu hoffen, dass die CDU als Zünglein an der Waage sich nicht zum Handlanger bei der Umsetzung eines Projekts in dieser Form macht, das wieder einmal ein Paradebeispiel für die Klientelpolitik der Befürworter des Standortes Zenshäuschen ist.
Denn das Begehren einiger weniger darf bei der aktuellen finanziellen Situation nicht über die politische Verantwortung gegenüber allen Bürger der Stadt gestellt werden.

Oliver Platt (BüFo)            
Kevin Felten (FDP)            
Norbert Kellner und Walter Thiel (WNK UWG)

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Ehemaliges Polizeigebäude denkbar schlechteste Lösung zur Flüchtlingsunterbringung

Seit der Ratssitzung am 26.09.2016 sind noch keine drei Wochen vergangen, da kommt die Verwaltung bereits mit der nächsten Hiobsbotschaft über Wasser:

Damit bestätigt und potenziert sich das, was die WNK UWG – Fraktion bereits im Vorfeld und in der Ratssitzung als Grund für ihre Ablehnung dieser Unterbringungsmöglichkeit kundgetan hatte: Das nun über 10 Jahre auch hinsichtlich des Anblicks währende Leiden einer zentralen Adresse in der Innenstadt wird auf unabsehbare Zeit weiter gehen.

Mag die Entscheidung zu diesem Schritt aus Sicht der Verwaltung mal wieder begründet „alternativlos“ sein, zeigt diese rasante Entwicklung, wie falsch der Mehrheitsbeschluss für die Unterbringung von Flüchtlingen im ehemaligen Polizeigebäude ist!

Die WNK UWG – Fraktion hätte sich allerdings in der Ratssitzung nicht vorstellen können, dass die Nachteile aus der Verzögerung beim Einzug von VHS und Stadtarchiv jetzt noch durch diesen Aspekt „getoppt“ werden könnten – und dies auf Jahre!

Die neue Homepage der Fraktion finden Sie hier.