Menü
 
Drucke diesen Beitrag

Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderung: Denn sie möchten unter sich bleiben!

Mit Fassungslosigkeit und Unverständnis hat die WNK UWG die Position des Beirats für Menschen mit Behinderung bezüglich seiner Direktwahl durch die Betroffenen zur Kenntnis genommen.

Noch eine Woche vor Sitzung des Beirats, hatte die WNK UWG der Vorsitzenden des Beirats umfangreiches Material zum vorliegenden Antrag übersandt und sie gebeten, dies an die Mitglieder des Beirats weiterzuleiten. Entweder ist dies nicht erfolgt, oder die Mitglieder haben das Anliegen der WNK UWG schlichtweg nicht verstanden oder man möchte in der Tat, wie bisher ohne demokratische Wahlen durch die Menschen mit Behinderung, unter sich bleiben. Anders sind die erschreckenden Ausführungen einiger Mitglieder des Beirats nicht zu erklären.

Unverständlich ist auch, dass der von der WNK UWG der Vorsitzenden des Beirats ebenfalls vor einer Woche vorgelegte Kompromissvorschlag offenbar keinerlei Würdigung findet.
Dieser Vorschlag lautet wie folgt:
Der Beirat für Menschen mit Behinderung besteht aus
15 stimmberechtigten Mitgliedern: 9 von den Behinderten zu wählende Mitglieder – nach dem „Lohmarer Verfahren“ (oder ähnlich), 6 vom Rat auf Vorschlag der Verbände zu wählende Mitglieder, plus der Vorsitzende des Sozialausschusses oder sein Stellvertreter (ohne Stimmrecht), plus der Vorsitzende des Seniorenbeirates oder sein Stellvertreter (ohne Stimmrecht).
So wird ein ausgewogener und demokratisch legitimierter Mix aller Beteiligten sichergestellt.

Was an diesem Vorschlag nicht akzeptabel sein soll, bleibt das Geheimnis des amtierenden Beirats!

Leider bleibt der jetzige Beirat erneut die Antwort auf die Frage schuldig, wie sich denn Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige, die nicht zum exklusiven Kreis der jetzigen „Interessenvertreter“ gehören, selbst zur Wahl stellen können und/oder ihr Wahlrecht ausüben können?

Zur Verdeutlichung: Bisher besteht der Beirat aus Vertretern von Institutionen, die sich gegenseitig immer aufs neue gegenseitig in den Beirat wählen! Es hat niemals eine demokratische Wahl zum Beirat stattgefunden!

Müssen/wollen Menschen mit Behinderung, diese im Jahr 2016 in Deutschland immer noch verbergen? Das ist wieder das gleiche, abwegige Totschlags-Argument, welches der Beirat schon vor 2 Jahren ins Feld geführt hat, um seine Demokratisierung zu verhindern. Mit dieser Haltung, die den Sinn der Inklusion ad absurdum führt, liefert der jetzige Beirat das beste Argument selber, das er dringend demokratisiert und reformiert werden muss!

Natürlich soll niemand gezwungen werden, sich als Mensch mit Behinderung auf einer öffentliche Liste wiederfinden zu lassen, aber wer sagt, dass dem überhaupt so ist?
Ebenso schwerwiegend ist jedoch das Argument, dass niemand daran gehindert werden darf, an der Beiratswahl teilzunehmen, weil ihm das passive wie auch aktive Wahlrecht, durch eben diesen Beirat verweigert wird! Haben Menschen mit Behinderung weniger demokratische Rechte als Senioren, die für ihren Seniorenbeirat genau diese Rechte zur Zeit wahrnehmen können?

Wie abstrus die jetzige Haltung des Beirats ist, verdeutlicht folgender Vergleich:
Würde der jetzige Rat vor der nächsten Kommunalwahl unter Ausschluss der Wahlberechtigten festlegen, wie der neue Rat sich zusammensetzt, würde sicherlich und zu Recht ein Aufschrei durch die Bürgerschaft gehen!
Nicht anders funktioniert das jetzige „Verfahren“ zur Bildung des Beirats! Das muss sich ändern!

Thorn Seidel
Mitglied des Rates WNK UWG Fraktion
Mitglied des Ausschusses für Soziales und Inklusion

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


Nehmen Sie an unserer Umfrage teil!