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Mehr Bürgerbeteiligung

Antrag an die zuständigen Gremien des Rates:
Mehr Bürgerbeteiligung in Wermelskirchen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

neben den gesetzlichen Regelungen zur Bürgerbeteiligung (z.B. Baugesetzbuch) oder Volks- und Bürgerentscheiden gibt es die Möglichkeit von freiwillig durchgeführten Beteiligungsprozessen.
Die grundlegenden Zuständigkeiten und Rechte von Bürgermeister, Rat und seine Ausschüsse bleiben bei solchen Bürgerbeteiligungsverfahren unberührt.

Denkbar sind solche freiwilligen Bürgerbeteiligungsverfahren beispielsweise in Bereiche der Stadtplanung, Kultur oder Raum- und Entwicklungsbedeutsamen Vorhaben.

Damit freiwillige Bürgerbeteiligungsverfahren in Wermelskirchen gewinnbringend funktionieren, sollte sich der Rat über Leitlinien und verbindliche Regelungen für die Umsetzung solcher Verfahren verständigen.

Die Fraktion der WNK UWG beantragt die Entwicklung von Leitlinien und Regelungen für freiwillige Bürgerbeteiligung in Wermelskirchen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept entsprechend unseres Antrags auszuarbeiten.
Alternativ beauftragt der Rat die Verwaltung, eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung dieses Ziels einzurichten. Für letztgenanntes gibt es zahlreiche Vorbilder in diversen Städten in unserem Land.

Ziel ist die Schaffung eines Rahmens für den anhaltenden transparenten Dialog zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft.

Aus Sicht der WNK UWG sollte festgelegt werden, welche Institutionen sich in freiwillige Bürgerbeteiligungsverfahren in Wermelskirchen einbringen können.
Neben der Vielzahl von Bürgerorganisationen wie z.B. dem Stadtsportbund, allen Schulen sollten ebenfalls Vertretungen von Industrie, Gewerbe, Handwerk, Landwirtschaft, Arbeitnehmervertretungen sowie anerkannte Umweltorganisationen dort gelistet werden.
Für die Mitarbeit von Bürgerinitiativen, welche sich oftmals zu klar definierten Themen sehr kurzfristig bilden, sollten deutliche Standards festgelegt werden (Mindestzahl der Mitglieder, Ziele entsprechend geltendem Recht, etc.).
Ferner sollte aus Sicht der WNK UWG klar herausgestellt werden, dass sämtliche „gewerbsmäßig“ auftretenden Protestorganisationen wie z.B. Campact, foodwatch, etc. oder ähnliche Gruppen und Organisationen, die nur für destruktiven Widerstand und Protest stehen, in freiwilligen Wermelskirchener Bürgerbeteiligungsverfahren keine Plattform finden können.

 

Nachfolgend noch ein paar interessante Links zum Thema:
http://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/kommunale-beteiligungspolitik-gestalten/kommunale-leitlinien-buergerbeteiligung/

http://www.uni-stuttgart.de/soz/leitlinien/leitlinien_buergerbeteiligung_bonn.pdf

http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/mitwirkung/leitlinien-buergerbeteiligung/ueberblick

https://www.wuppertal.de/pressearchiv/meldungen-2016/februar/102370100000686657.php

http://www.buergergesellschaft.de/mitentscheiden/grundlagen-leitlinien/leitlinien-kommunaler-buergerbeteiligung/

http://www.buergergesellschaft.de/mitentscheiden/grundlagen-leitlinien/leitlinien-kommunaler-buergerbeteiligung/

http://www.detmold.de/startseite/politik-und-rathaus-in-detmold/buergerdialog-beteilg/leitlinien-buergerbeteiligung/

 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

gez. Jan Paas
(Mitglied des Rates)

 

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