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Gelbe Tonne

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 06. März 2018,
hier: Wechsel zur „Gelben Tonne“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Bosbach,

Die Fraktion der WNK UWG Fraktion Freie Wähler beantragt das Thema „Gelbe Tonne“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses aufzunehmen.Weiter wird die Verwaltung beauftragt, eine Umfrage auf der städtischen Homepage und über die Medien und sozialen Netzwerke zu starten, um ein Gefühl dafür zu bekommen, für welche Sammelmöglichkeit (Gelbe Tonne oder Gelber Sack) sich die Mehrheit der Bürger ausspricht.
Auch sollte geprüft werden, ob Gelber Sack und Gelbe Tonne parallel als Sammelsystem eingesetzt werden können, um dem Bürger die individuelle Wahlmöglichkeit zu geben.

Wie man den Medien entnehmen kann, steht das Thema in absehbarer Zeit zur Entscheidung in den Gremien an:
https://www.rundschau-online.de/region/oberberg/entscheidung-der-kommunen-gelber-sack-oder-gelbe-tonne-fuer-oberberg–29546076?dmcid=sm_fb

Wir halten es für sinnvoll, wenn der zuständige Ausschuss das Thema frühzeitig bearbeitet und hierzu auch die Meinung der Bürger einholt.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
– Mitglied des Rates –

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Digitale Modellkommune

Anfrage zur Sitzung des Haupt/ und Finanzausschusses am 12.03.2018:
Digitale Modellkommune

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Stadt Wuppertal wird gemeinsam mit Remscheid und Solingen eine von fünf digitalen Modellkommunen in NRW.
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/land-investiert-91-millionen-euro-modellkommunen-um-digitale-angebote-fuer-buerger

Ziel des Projektvorhabens ist die Entwicklung zur intelligenten Stadt. Die Stadt Wuppertal sieht darin einen „enormen Innovationsschub“, auch für die Wirtschaft.

Die WNK UWG fragt daher an, ob es möglich ist, sich aufgrund der direkten Nachbarschaft den Städten Wuppertal, Remscheid und Solingen bei diesem sehr wichtigen Projektvorhaben anzuschließen.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
– Mitglied des Rates –

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Aufwertung der Einwohnerfragestunde durch Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse

Antrag zur Sitzung des Rates am 19. März 2018, hier:
Aufwertung der Einwohnerfragestunde durch Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der WNK UWG   FREIE WÄHLER beantragt, die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:

 

§ 18
Fragerecht von Einwohnern

( 1 ) In jeder öffentlichen Ratssitzung findet nach Abschluss der Behandlung der originären Tagesordnungspunkte eine Einwohnerfragestunde statt. Jeder Einwohner der Stadt Wermelskirchen ist berechtigt, nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister oder an Ratsmitglieder zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.

( 2 ) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Fragen zu stellen.

( 3 ) Die Beantwortung der Anfragen erfolgt grundsätzlich mündlich durch den Befragten.

Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden.

 

§ 27 Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse

(8) § 17 dieser Geschäftsordnung findet entsprechende Anwendung auf Ausschüsse mit der Maßgabe, dass jedes Ausschussmitglied – somit auch sachkundige Bürger – frageberechtigt sind. § 18 dieser Geschäftsordnung findet auf Ausschüsse keine Anwendung.

 

Begründung:

Mit beantragter Änderung der Geschäftsordnung wird das Instrument der Einwohnerfragestunde bürgerfreundlicher und flexibler gestaltet.

Nachfragen bei der Stadt Elsdorf haben ergeben, dass das Verfahren praktikabel ist und in 50% der Sitzungen des Rates und öffentlich tagender Ausschüsse genutzt wird.

 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Brosze
– Wahlkreisbetreuer –

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Hintergrundinformationen zum Straßenausbau

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Frau Betke,
sehr geehrte Herren,

das Thema „Straßenausbau“ nimmt unter vielerlei Aspekten Fahrt auf.
Teilweise spielen hierzu Themen und Entscheidungen eine Rolle, die Jahre wenn nicht Jahrzehnte in der Vergangenheit liegen.

Ich halte es für sinnvoll, wenn alle Fraktionen diese „frisch“ übermittelt bekommen, damit sie diese auf einem gleichen Wissenstand in ihre Beratungen und Entscheidungen mit einfließen lassen können.

Hierbei handelt es sich im Einzelnen um folgende Themen:

1.Stand des Straßenausbauprogramms:
Hiermit hat sich politisch letztmalig der Rat unter der Drucksache 0232/2003 am 03.11.2003 beschäftigt. Die Anlage hierzu ist beigefügt.
Meine Fraktion hat sich Anfang 2015 des Themas angenommen und beigefügte Antwort vom 26.01.2015 erhalten.
Ich bitte nunmehr darum, dass uns die in dieser Antwort für 2016 zugesagte Neufassung des Straßenausbauprogramms zugänglich gemacht wird.
2. Im Zuge der Diskussionen um die Straßenausbaumaßnahmen Sellscheid/Dorn/Flurstraße um die Jahrtausendwende herum wurde ein „Mindeststandard für den Ausbau von Gemeindestraßen“ von den politischen Gremien festgelegt. Beschlüsse aus dieser Zeit sind jedoch nicht im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Ich bitte daher darum, uns diesen damals beschlossenen „Mindeststandard“ zukommen zu lassen.
3. In der schon etwas zurück liegenden Vergangenheit hat die Stadt jährlich einen 6-stelligen DM-Betrag in den Unterhalt der Gemeindestraßen gesteckt.
Hierbei wurde jedes Jahr in einem bestimmten Gebiet der Stadt (in der Goethestraße war dies letztmalig Mitte der 80-er Jahre) die Verschleißschicht der Straßen in gesamter Breite und Länge erneuert.
Irgendwann später wurde diese Praxis dann eingestellt, weil die Kämmerei/das RPA diese Praxis beanstandet hatten, da diese Ausgabe nicht nachhaltig sei, sondern stattdessen der komplette Straßenausbau möglichst in Verbindung mit Kanalbau zu präferieren sei.
Ich bitte darum, dass uns diese Argumentationslinie der Verwaltung mit den dahinter stehenden rechtlichen Gesichtspunkten ebenfalls übersandt wird.
4. Es obliegt der Kommune, jährlich einen bestimmten Betrag in die Unterhaltung ihrer Straßen zu stecken.
Ich bitte Sie uns mitzuteilen, nach welchem Schlüssel dieser Betrag in Wermelskirchen festgelegt ist, wie hoch der Betrag jährlich für das Gebiet der Stadt Wermelskirchen ist bzw. sein sollte und wie viel Euro in den Jahren 2010 bis 2017 hiervon für welche Unterhaltungsmaßnahmen ausgegeben worden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Handlungsprogramm Friedhöfe (u. a. Stadtfriedhof / Waldfriedhof Eickerberg) Konzepterstellung „Zukunft“ durch das Fachamt der Stadt Wermelskirchen

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 06. März 2018,hier:
Handlungsprogramm Friedhöfe (u. a. Stadtfriedhof / Waldfriedhof Eickerberg)
Konzepterstellung „Zukunft“ durch das Fachamt der Stadt Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Bosbach,

der Stadtfriedhof Wermelskirchen mit seinem alten Baumbestand lädt mit seinem parkähnlichen Charakter – in Gedanken an die Verstorbenen – zum Verweilen ein.
Während in den 70er und 80er Jahren es kaum freie Belegungskapazitäten gab, ergeben sich durch den Wandel der Bestattungskultur (Urnen statt Reihengräber) häufig große und freie Flächen, die aufwändig von den wenigen verbliebenen Friedhofsmitarbeitern gepflegt werden müssen.

Der Waldfriedhof Eickerberg hingegen ist aktuell für Besucherinnen und Besucher nicht attraktiv (wenige neue Belegungen, viele stark verwahrloste Gräber – im Gegensatz zum Stadtfriedhof – und durch die terrassenartige Anordnung eher dunkel geprägt). Häufig fällt auch in der Bevölkerung das Stichwort „Angstraum“, da sich viele Angehörige aufgrund der schlechten Frequentierung kaum noch samstags und sonntags auf den Friedhof trauen. Dies trifft besonders auf die dunkle Jahreszeit und die Abendstunden des Sommers zu.

Diese beiden exemplarisch genannten Friedhöfe spiegeln das Bild aller städtischen Friedhöfe in Wermelskirchen wider. Die Problematik betrifft nicht nur die Stadt Wermelskirchen, sondern ist in vielen Städten und Gemeinden ein großes Thema.

Neben Überlegungen von Kommunen fordert auch der Bund Deutscher Bestatter (BDB) neue Ansätze bei der künftigen Ausrichtung der Friedhöfe. In einem Interview des WGA mit dem Leiter der städtischen Friedhöfe, Herrn Thomas Pleil, vor wenigen Tagen, konnte der interessierte Leser erahnen, welche Veränderungen die Friedhöfe in Wermelskirchen nicht nehmen sollten.

Diese Ansätze sind der WNK UWG Fraktion Freie Wähler zu wenig. Die Entwicklung der Friedhöfe ist heute schon absehbar, somit bedarf es eines zukunftsweisenden städtischen Konzeptes, wie Friedhöfe zukünftig auszusehen haben.

Hier müssen die Überlegungen in alle Richtungen gehen und auf ihre Umsetzbarkeit hin stetig überprüft werden.

Die Fraktion der WNK UWG Fraktion Freie Wähler beantragt daher, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept zu erstellen, wie die Friedhöfe in Zukunft nachhaltig, optisch ansprechend und wirtschaftlich betrieben werden können.

Ziel dieses Antrags der WNK UWG-Fraktion Freie Wähler ist es, Friedhöfe zukunftsfähig aufzustellen und ihnen in noch zu definierenden Teilen, eine neue Ausrichtung zu geben.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kind
(Wahlkreisbetreuer)

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Offener Brief zu „Bürger kritisiert Parkplatz-Pläne: ‚Es fehlt ein Verkehrskonzept'“

Hallo Herr Siebel,

gestatten Sie mir zu Ihren Ausführungen in der heutigen BM http://www.rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/buerger-kritisiert-parkplatz-plaene-es-fehlt-ein-verkehrskonzept-aid-1.7254513 , einige Fakten hinzuzufügen, Fragen an Sie zu adressieren Ihnen aber auch in einigen Punkten vehement zu widersprechen:

  1. Sie sehen offenbar den Unterschied nicht, dass Ihre Mitarbeiter der Diakoniestation ihre Kunden dezentral – und das meines Wissens bevorzugt mit dem Auto und nicht dem Fahrrad – aufsuchen, während die Dienstleister in der Innenstadt darauf angewiesen sind, dass ihre Kunden sie zentral vor Ort aufsuchen.
  2. Ich gebe Ihnen absolut Recht, dass für die Tafel eine akzeptable Gesamtlösung unverzüglich gefunden werden muss – diese wird aber sicherlich nicht am derzeitigen Standort sein.
  3. Wie man an den auch optisch sehr ansprechenden zwischenzeitlich neu entstandenen Parkplätzen an der Taubengasse gesehen hat, liegen zwischen von der Verwaltung kalkulierten hohen Abriss- und Baukosten und der Realität, sofern die Maßnahme von Privat durchgeführt wird, Welten.
    Die 82 oder auch 105 Parkplätze neben der Feuerwache werden am Ende des Tages mittels eines niedrigen fünfstelligen Betrags angelegt werden.
  4. Es mag sein, dass das Parkraumangebot in der Innenstadt aktuell ausreichend ist. Zu diesem Angebot gehören aktuell jedoch auch 250 Parkplätze auf dem Loches-Platz, die derzeit komplett genutzt werden, während der Baumaßnahme komplett wegfallen und nach Fertigstellung durch 190 Plätze „ersetzt“ werden, wobei zusätzlich dann ein Lebensmittelvollsortimenter dort entsteht, der weitere 100 Parkplätze benötigt.
    In Anbetracht dieser Fakten, die am Montag im Rat zu beschließenden 82 Parkplätze neben der Feuerwache für entbehrlich zu halten, löst bei mir nur Kopfschütteln aus!
  5. Sind Sie der Meinung, dass die bei Baubeginn des Loches-Platzes weg fallenden 250 Parkplätze überhaupt nicht zu kompensieren seien?
  6. Wieso sollen eigentlich Dauerparker, die in dieser Stadt arbeiten, leben, einkaufen, ihre Steuern zahlen, zur Wertschöpfung beitragen, für ihre Parkplätze auch noch zahlen?
    Die Mitarbeiter des Rathauses zahlen zu Recht auch nicht für ihre mittels Steuergeldern finanzierten Parkplätze in der Rathaustiefgarage.
  7. Seit den 70er Jahren haben Bürger dieser Stadt – insbesondere der Innenstadt – für Parkplätze, dies sie nachweisen mussten, aber auf dem eigenen Grundstück nicht errichten konnten, „Ablöse“ gezahlt.
    In diesem „Ablöse-Topf“ befinden sich aktuell über 750.000 € – eingezahltes Geld der Bürger, das ohne weiteres für die Anlage von Parkplätzen zu nutzen ist.
  8. Meine Fraktion hat alle Verkehrsteilnehmer – Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer – im Blick, allerdings unter Würdigung des Ihnen realistisch zustehenden Stellenwerts:
    Und hierbei ist – wie auch die Zählungen belegen – der Radverkehr ein wichtiger und willkommener Bestandteil des Tourismus am Wochenende, hinsichtlich der Mobilität und des Berufsverkehrs unter der Woche spielt er jedoch eine völlig untergeordnete Rolle.
  9. Meine Fraktion ist darüber hinaus nicht bereit, die Bürger Wermelskirchens in der Wahl und Ausübung ihrer Mobilität einzuschränken und sie mit Umerziehungsprogrammen, Reglementierungen und Kosten zu drangsalieren.
  10. Das Thema des gegenläufigen Radverkehrs in der Telegrafenstraße steht für meine Fraktion so lange nicht auf der Tagesordnung, bis das Ergebnis einer neutralen Bürgerbefragung vorliegt, was die Bürger eigentlich selbst wollen, zudem deshalb nicht da es derzeit zwei West-Ost-Passagen für die Radfahrer durch die Innenstadt gibt.
    Interessant ist, dass insbesondere die Radfahr-Lobby gerade diese Bürgerbefragung offenbar wie der Teufel das Weihwasser scheut, möglicherweise in Erahnung ihres Ergebnisses…

 

Lieber Herr Siebel, seien Sie sich sicher, dass meine Fraktion ein Verkehrskonzept hat, das sich, wie Gespräche mit den Kollegen zeigen, in weiten Teilen mit den Vorstellungen der CDU, FDP und des BürgerForums deckt.
Dass sich unsere Vorstellungen nicht mit denen von Rot-Grün und beratenden teuren Ideologen decken, erfüllt uns mit Stolz, haben wir also irgendetwas wohl richtig gemacht.
Meine Fraktion lehnt es halt ab, jedem lautstark vertretenen Trend, jeder Mode, jedem Zeitgeist hinterher zu hecheln, nur um hipp zu sein.
Wir sind bereit Verantwortung zu übernehmen, uns nicht hinter teuren Gutachten zu verschanzen sondern werden unsere Verkehrspolitik weiterhin mit den Bürgern dieser Stadt gemeinsam gestalten und die mehrheitlichen Vorstellungen der Bürger umsetzen, wobei uns bewusst ist, dass wir damit bestimmte Minoritäten nicht bedienen und deren Applaus nicht erheischen können.

 

Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen für eine besinnliche Adventszeit, frohe Weihnachten und ein gutes Jahr 2018 verbleibe ich
Ihr
Henning Rehse

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Loches-Platz – Lieber nicht bauen als falsch bauen!

Die statische und blutleere Präsentation des Architekten Hilb vom  Büro Graf + Graf in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr hat bei der WNK UWG – Fraktion Befremden, Bedauern bis hin zu Entsetzen ausgelöst.

„Der ‚Siegerentwurf’ A hatte den Wettbewerb mit gerade mal 59 von 96 möglichen Punkten gewonnen. Das entspricht knapp 61%, in Schulnoten gesprochen lediglich einer  4 bis 4+.“ so der Fraktionsvorsitzende Henning Rehse.
Die aktuell vorgestellte Detailplanung stellt aber leider keine positive Weiterentwicklung des ursprünglichen Entwurfs dar, sondern verschlimmbessert diesen leider vielmehr Richtung mangelhaft. Von den einst vorgestellten 217 Plätzen  – zuzüglich einer Option von 30 – verbleibt jetzt nur noch eine Restmenge von 190 Parkplätzen, von denen zu Markt- und Kirmeszeiten zudem 90 nicht zur Verfügung stehen werden.

Derzeit gibt es auf dem Loches-Platz noch ein Angebot von mindestens 237 Stellplätzen, die derzeit einen hohen Belegungsgrad durch Dauerparker, Kunden von NORMA, sowie angrenzenden Geschäften und Dienstleistern aufweisen.

Für den nunmehr auf dem Loches-Platz zusätzlich entstehenden Vollsortimenter, zwei Shops, sowie weitere Dienstleister fordert die Bauordnung NRW im Mittelwert 155 Stellplätze.
Somit liegt der Gesamtbedarf (alt plus neu) bei 392 Parkplätzen.
Zieht man die am AJZ neu entstehenden 82 Dauerparkplätze davon ab, verbleibt ein Bedarf von 310 Stellplätzen auf dem Loches-Platz.
Der untaugliche Versuch, diesen Bedarf mit nur 190 Plätzen abzudecken, ist völlig unverantwortlich und wird auf den entschiedenen Widerstand der WNK UWG treffen!
Das Defizit beliefe sich auf sage und schreibe 120 Stellplätze, zu Markt- und Kirmeszeiten sogar auf 210 Stellplätze – eine Katastrophe für unsere Stadt!

„In Anbetracht dieser verhängnisvollen Entwicklung sollte sich auch jeder potentielle Mieter sehr gut überlegen, ob er das Risiko eingeht, in dieses vorprogrammierte Parkplatzchaos einzuziehen!“ so Henning Rehse für die WNK UWG weiter.

 

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Entwicklung eines Medienentwicklungsplans für unsere Schulen

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 05.12.2017:

Entwicklung eines Medienentwicklungsplans für unsere Schulen  unter Berücksichtigung der Förderprogramme Gute Schule 2020, KInvFöG NRW e.a.
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/einzelthemen/gute-schule-2020.html
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/einzelthemen/kinvfg.html

Die Ausstattung der Schulen müsse besser werden, moderner, digitaler. Momentan seien Schulen eher Sammelstellen für Elektroschrott wie Tageslichtprojektoren, Kassettenrekorder oder Röhrenfernseher. „Das Digitalste an Schulen dürfen nicht die Pausen sein“, fordert Lindner, Bundesvorsitzender der FDP im Bundestagswahlkampf 2017 –
soviel die Sonntagsrede, hier nun der operative Antrag für vor Ort:

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Seeger,

unsere Stadt hat als Schulträger auf Grund der politischen Vorgaben und des Nordrhein – Westfälischen Schulgesetzes die Verpflichtung, die Sachausstattung der Schulen sicher zustellen (vgl. § 79, Schulgesetz NRW) und regelmäßig dem veränderten Bedarf anzupassen.

Dazu zählen nicht nur die Gebäude und das Mobiliar, sondern auch die Medien- und IT – Ausstattung der Schulen einschließlich der notwendigen Vernetzung der Gebäude.

Ein Medienentwicklungsplan für alle unsere Schulen hat den Zweck, die Strukturen und Abläufe grundlegend zu beschreiben, die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen über einen sinnvollen Zeitraum zu gewährleisten und gleichzeitig den Schulen ausreichend Flexibilität zu ermöglichen.

Der Medienentwicklungsplan gibt allen Beteiligten Planungssicherheit, indem er sowohl Ausstattungsziele definiert, organisatorische Abläufe und Strukturen beschreibt und den Finanzrahmen darstellt. Für die Schulen ist es besonders wichtig, die sich dynamisch entwickelnden IT – Bereiche verlässlich und verbindlich durch konkrete Unterrichtsinhalte in den alltäglichen Bildungsprozess einbeziehen zu können.

Es zeichnet sich ab, dass zukünftig durch einen Landeserlass ohnehin ein Mediennutzungskonzept vorgelegt werden muss, wenn Städte Fördemittel für die technische Ausstattung ihrer Schulen bekommen wollen.

Die Fraktion der WNK UWG stellt daher nachfolgenden Antrag:

Die Stadt Wermelskirchen als Schulträger entwickelt zusammen mit den Schulleitungen und Schulkonferenzen einen Medienentwicklungsplan mit den Schwerpunkten digitale Infrastruktur, Ausstattung, Wartung sowie technischer und pädagogischer Support sowie Fördermöglichkeiten seitens Land, Bund und EU.

 

Begründung:

Schulische Bildung und Qualifizierung stellen die wesentlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben dar. Neben den Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben, Rechnen oder Sprachkompetenzen in der Muttersprache und der globalen Sprache Englisch ist die Fähigkeit zur Nutzung des Computers als Werkzeug sowie die Medienkompetenz immer bedeutsamer um einen Platz im Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zu finden. In der Schule müssen unsere Kinder und Jugendlichen auf veränderte Situationen an den Universitäten und im Arbeitsmarkt vorbereitet werden.

 

Nachfolgend seien einige Referenzen genannt:
http://www.gevelsberg.de/media/custom/2116_2453_1.PDF?1416313776

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/dormagen/schulen-sollen-bis-2020-schnelles-internet-haben-aid-1.6827456

http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/medienentwicklungsplan-schulen-auf-dem-weg-ins-digitale-zeitalter-1.1736723

 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag, damit unseren Kindern und Jugendlichen durch eine optimale schulische Ausbildung die notwendigen Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas

Die neue Homepage der Fraktion finden Sie hier.