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Aufwertung der Einwohnerfragestunde durch Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse

Antrag zur Sitzung des Rates am 19. März 2018, hier:
Aufwertung der Einwohnerfragestunde durch Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der WNK UWG   FREIE WÄHLER beantragt, die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:

 

§ 18
Fragerecht von Einwohnern

( 1 ) In jeder öffentlichen Ratssitzung findet nach Abschluss der Behandlung der originären Tagesordnungspunkte eine Einwohnerfragestunde statt. Jeder Einwohner der Stadt Wermelskirchen ist berechtigt, nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister oder an Ratsmitglieder zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.

( 2 ) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Fragen zu stellen.

( 3 ) Die Beantwortung der Anfragen erfolgt grundsätzlich mündlich durch den Befragten.

Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden.

 

§ 27 Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse

(8) § 17 dieser Geschäftsordnung findet entsprechende Anwendung auf Ausschüsse mit der Maßgabe, dass jedes Ausschussmitglied – somit auch sachkundige Bürger – frageberechtigt sind. § 18 dieser Geschäftsordnung findet auf Ausschüsse keine Anwendung.

 

Begründung:

Mit beantragter Änderung der Geschäftsordnung wird das Instrument der Einwohnerfragestunde bürgerfreundlicher und flexibler gestaltet.

Nachfragen bei der Stadt Elsdorf haben ergeben, dass das Verfahren praktikabel ist und in 50% der Sitzungen des Rates und öffentlich tagender Ausschüsse genutzt wird.

 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Brosze
– Wahlkreisbetreuer –