Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,
sehr geehrter Herr Görnert
sehr geehrter Herr Marner,
der heutige Artikel in der Bergischen Morgenpost https://rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/sekundarschule-wird-wohl-fuenfzuegig_aid-23288157 und hier insbesondere der Satz „Die Sekundarschule wird fünfzügig stabil laufen; die Klassenzahl wird leicht oberhalb von fünf Zügen liegen.“ bestärkt mich darin, dass im Ausschuss bereits Vorgetragene nochmals in Erinnerung zu rufen und für die Ratssitzung am 18.06.2018 eine Bitte an Sie zu adressieren:
Bitte stellen Sie uns in der Ratssitzung im Groben ein Konzept vor, wie die Sekundarschule entweder direkt im Zuge des Neubaus oder in Form einer sinnvollen, passenden, schnell zu realisierenden – und damit sind von mir keine Container gemeint – sowie den laufenden Schulbetrieb nicht störenden Erweiterung auf sechs Züge erweitert werden kann.
Es it davon auszugehen, dass über kurz oder lang eine Sechszügigkeit gegeben ist, auf die wir vorbereitet sein sollten.
Jetzt die entsprechenden Weichen zu stellen, erspart uns später Arbeit, Ärger und zusätzliche Kosten.
Für meine Fraktion und mich stellt es eine Horrorvorstellung dar, wenn quasi mit Einweihung der neuen Schule schon Bodenplatten für dringend benötigte Container in der Nachbarschaft gegossen werden müssten.
Mit Dank und freundlichen Grüßen verbleibe ich
Ihr
Norbert Kellner
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Anfrage zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses
Sehr geehrter Frau Reetz,
die WNK UWG Fraktion fragt an:
1. Wie viele abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber/Flüchtlinge residieren in Wermelskirchen?
2. Wie viele abgelehnte und geduldete Asylbewerber/Flüchtlinge sind in Wermelskirchen ansässig?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Thorn Seidel
Mitglid des Rates
An den Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses
Herrn Martin Fleschenberg
über
Herrn Bürgermeister Rainer Bleek
Antrag zur nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (?) bzw. Rates (18.06.2018) – (je nachdem welches Gremium zuerst tagt)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Fleschenberg,
die WNK UWG Fraktion beantragt, der Rechnungsprüfungsausschuss bzw. Rat möge folgende Prüfaufträge an das Rechnungsprüfungsamt erteilen:
I. Zum Loches-Platz möge geprüft werden, ob
1. das durchgeführte Bietverfahren gemäß „Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand“ (97/C 209/03) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bedingungsfrei war oder eine unzulässige Beihilfe gewährt wird,
2. es korrekt ist, dass im Verlauf des Bieterverfahrens auf Wunsch der Bieter der Verkehrswert nach unten „angepasst“ wurde und wenn ja, ob dies zulässig ist,
3. ob es zulässig ist, wenn ein nach unten geänderter Verkehrswert nicht den für das geplante Objekt realen Wert des Grundstücks widerspiegelt.
II. Zum Thema „Kosten für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ möge geprüft werden, ob und in welcher Höhe die nachfolgenden Ausführungen des Bürgers zutreffend sind:
„Sehr geehrter Herr Hibst –
ich nehme lt. dem Entwurf der Nachtragssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis, dass die Aufwendungen auch für dieses Jahr höher sind als die Erträge – i.e. ungefähr € 1 Mio. Ich denke, es ist in Ihrem Sinne, dass alles getan wird, um diese Lücke zu schliessen.
Nach Lektüre der heutigen Ausgabe des ‘Wermelskirchener Anzeigers’ zum Thema ‘Junge Flüchtlinge nicht untersuchen’ möchte ich darauf hinweisen, dass im Bereich des Jugendamts hier erhebliche Einsparpotentiale vorliegen, wenn ideologische Gesinnung durch verstärktes, auch finanzielles Verantwortungsbewusstsein ergänzt wird.
In Zusammenfassung zeigt der Artikel, wie vom Jugendamt, vertreten durch Frau Barbara Frank, aufgezeigt, dass die Altersfeststellung fundamental vom Leitsatz her geschieht, dass
* die ‘körperliche und seelische Integrität’ der Jugendlichen nicht gefährdet werden darf
* die Bundesärztekammer dies auch so unterstützt ( zu dieser Feststellung verweise ich auf den ‘Welt’-Artikel von heute, was die demokratische Wahrheit dahinter ist – s. Passus Montgomery )
* die Flucht die Reife der Jugendlichen verändert hat ( heißt: Reife = erhöhtes Alter = älter als Altersangabe ??? )
* geschultes Personal es besser kann als Röntgenuntersuchungen
* etc.
Ideologische Leitsätze sind im privaten Bereich okay, aber nicht in Positionen mit Bürgerverantwortung.
In Zahlen zu Ihrer Beurteilung: bei 22 unbegleiteten Jugendlichen in WK ( letzte mir zugängliche Zahl ) und der Übernahme von 41 % Betrugsfaktor wie in Österreich ergibt sich bei einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf von € 4.000 pro Monat p.P. eine jährliche, unberechtigte Haushaltsbelastung für WK in Höhe von über € 400.000.“
Wir bitten um Zustimmung zu unseren Anträgen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Anja Güntermann
– Mitglied des Rates –
Antrag zur Sitzung des Ausschusses Haupt und Finanzausschusses am 07. Mai 2018:
Verbesserung der hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die WNK UWG Fraktion stellt für die kommende Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses folgenden Antrag:
Die Verwaltung erarbeitet für den Ausschuss Handlungsoptionen, welche aufzeigen, wie mittelfristig die hausärztliche Versorgung in Wermelskirchen sicher gestellt werden kann.
Dieses erfolgt in Kooperation mit dem Kreis sowie der kassenärztlichen Vereinigung.
Begründung:
Inhaltlich stützen wir unseren Antrag voll und ganz auf die Anfrage des Landtagsabgeordneten Rainer Deppe vom 31.07.2017 sowie das Antwortschreiben der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vom 07.08.2017, aus welchen die Problematik eindeutig hervorgeht.
Link zu den genannten Schreiben:
170731-170807-schriftwechsel-knvo-aerzteversorgung-wermelskirchen.pdf (274,4 KiB)
Das Zentrum für Innovation in der Gesundheitswirtschaft für Ostwestfalen – Lippe (zig-owl.de) hat für NRW die Themenpatenschaft „vernetzte Versorgung“ übernommen. Die Problematik der hausärztlichen Versorgung ist ebenfalls ein Thema für die Wirtschaftsförderung des Kreises.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie, den folgenden Antrag an den zuständigen Sportausschuss zu richten.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis 31.05.2018 ein Handlungskonzept zur Sanierung der Sporthallen für den Zeitraum 2018 bis 2022 sowie zur Optimierung des Planungs- und Belegungsmanagements mit folgenden Inhalten zu erarbeiten:
1. Feststellung und Darstellung des Sanierungsbedarfs der Sporthallen
2. Feststellung und Darstellung des Erneuerungs- und Anschaffungsbedarf von Sportgeräten für die Sporthallen
3. Feststellen und Darstellung des Investitionsbedarfs der Sporthallen
4. Feststellen und Darstellung des Investitionsbedarf der Sportgeräte
5. Optimierung des Planungsmanagements (vgl. Sporthallenkonzeption für die Stadt Wermelskirchen vom Mai 2017)
6. Die Stadt hat zu gewährleisten, dass ein verantwortlicher Ansprechpartner bei der Stadt für den Sport, insbesondere für die Hallenbetreuung eingerichtet wird und dem Sportbereich zugeodnet wird.
7. Die Hallenbelegung für den Vereinssport in der Woche und auch an den Wochenenden wird in der
Verantwortung des Stadtsportverbands gelegt, wobei die Stadt für die Administration entsprechende
Kapazität zur Verfügung stellt.
Begründung:
Die Sporthallen stellen zentrale Gebäude der städtischen Infrastruktur dar. Ihre intensive Nutzung durch den Schul- und Vereinssport verdeutlicht ihre Bedeutung für die Wermelskirchener Bürgerinnen und Bürger.
Darüber hinaus dienen die Mehrzweckhallen in Dhünn und Dabringhausen auch über den Sport hinaus als attraktive Veranstaltungsorte. In der Sporthallenkonzeption für die Stadt Wermelskirchen vom Mai 2017 wird auf diverse Schäden und notwendige Reparaturen in und an den städtischen Sporthallen hingewiesen.
Zudem werden Hinweise für die Optimierung des Planungs- und Belegungsmanagements gegeben. Daher ist die Instandhaltung, Ausstattung und
optimierte Auslastung der Sporthallen von großer Bedeutung für die haupt- und ehrenamtliche Arbeit in den Schulen und Vereinen und letztendlich für die Attraktivität der Stadt Wermelskirchen.
Überdies können durch eine vorausschauende und zeitnahe Beseitigung von Mängeln und Schäden
auch weitere und möglicherweise größere Reparaturen vermieden werden. Die im Rahmen des Handlungskonzeptes vorzunehmenden Ermittlungen von Investitionsbedarfen für Sanierungsmaßnahmen an und in den Sporthallen, sowie die hierfür erforderlichen Umsetzungs-und Finanzierungskonzepte, sind im
Zusammenhang mit der grundsätzlich vorgesehenen Bewertung aller städtischen Gebäude in Wermelskirchen zu sehen.
Die Umsetzung des Sporthallensanierungskonzeptes kann hierbei wertvolle Erkenntnisse liefern und bei Bedarf in eine Gesamtbetrachtung der Sanierungsanforderungen bei allen städtischen Liegenschaften mit einfließen.
