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Erstellung eines Handlungskonzepts zur Sanierung der Sporthallen – gemeinsamer Antrag von BüFo, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und WNK UWG FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir bitten Sie, den folgenden Antrag an den zuständigen Sportausschuss zu richten.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis 31.05.2018 ein Handlungskonzept zur Sanierung der Sporthallen für den Zeitraum 2018 bis 2022 sowie zur Optimierung des Planungs- und Belegungsmanagements mit folgenden Inhalten zu erarbeiten:
1. Feststellung und Darstellung des Sanierungsbedarfs der Sporthallen
2. Feststellung und Darstellung des Erneuerungs- und Anschaffungsbedarf von Sportgeräten für die Sporthallen
3. Feststellen und Darstellung des Investitionsbedarfs der Sporthallen
4. Feststellen und Darstellung des Investitionsbedarf der Sportgeräte
5. Optimierung des Planungsmanagements (vgl. Sporthallenkonzeption für die Stadt Wermelskirchen vom Mai 2017)
6. Die Stadt hat zu gewährleisten, dass ein verantwortlicher Ansprechpartner bei der Stadt für den Sport, insbesondere für die Hallenbetreuung eingerichtet wird und dem Sportbereich zugeodnet wird.
7. Die Hallenbelegung für den Vereinssport in der Woche und auch an den Wochenenden wird in der
Verantwortung des Stadtsportverbands gelegt, wobei die Stadt für die Administration entsprechende
Kapazität zur Verfügung stellt.

Begründung:
Die Sporthallen stellen zentrale Gebäude der städtischen Infrastruktur dar. Ihre intensive Nutzung durch den Schul- und Vereinssport verdeutlicht ihre Bedeutung für die Wermelskirchener Bürgerinnen und Bürger.
Darüber hinaus dienen die Mehrzweckhallen in Dhünn und Dabringhausen auch über den Sport hinaus als attraktive Veranstaltungsorte. In der Sporthallenkonzeption für die Stadt Wermelskirchen vom Mai 2017 wird auf diverse Schäden und notwendige Reparaturen in und an den städtischen Sporthallen hingewiesen.
Zudem werden Hinweise für die Optimierung des Planungs- und Belegungsmanagements gegeben. Daher ist die Instandhaltung, Ausstattung und
optimierte Auslastung der Sporthallen von großer Bedeutung für die haupt- und ehrenamtliche Arbeit in den Schulen und Vereinen und letztendlich für die Attraktivität der Stadt Wermelskirchen.
Überdies können durch eine vorausschauende und zeitnahe Beseitigung von Mängeln und Schäden
auch weitere und möglicherweise größere Reparaturen vermieden werden. Die im Rahmen des Handlungskonzeptes vorzunehmenden Ermittlungen von Investitionsbedarfen für Sanierungsmaßnahmen an und in den Sporthallen, sowie die hierfür erforderlichen Umsetzungs-und Finanzierungskonzepte, sind im
Zusammenhang mit der grundsätzlich vorgesehenen Bewertung aller städtischen Gebäude in Wermelskirchen zu sehen.
Die Umsetzung des Sporthallensanierungskonzeptes kann hierbei wertvolle Erkenntnisse liefern und bei Bedarf in eine Gesamtbetrachtung der Sanierungsanforderungen bei allen städtischen Liegenschaften mit einfließen.

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