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Prüfaufträge an das Rechnungsprüfungsamt betreffs Verkauf Loches-Platz und Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

An den Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses
Herrn Martin Fleschenberg

über
Herrn  Bürgermeister Rainer Bleek

 

Antrag zur nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (?) bzw. Rates (18.06.2018) –  (je nachdem welches Gremium zuerst tagt)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Fleschenberg,

die WNK UWG Fraktion beantragt, der Rechnungsprüfungsausschuss bzw. Rat möge folgende Prüfaufträge an das Rechnungsprüfungsamt erteilen:

I. Zum Loches-Platz möge geprüft werden, ob

1. das durchgeführte Bietverfahren gemäß „Mitteilung der Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfe bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand“ (97/C 209/03) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bedingungsfrei war oder eine unzulässige Beihilfe gewährt wird,

2. es korrekt ist, dass im Verlauf des Bieterverfahrens auf Wunsch der Bieter der Verkehrswert nach unten „angepasst“ wurde und wenn ja, ob dies zulässig ist,

3. ob es zulässig ist, wenn ein nach unten geänderter Verkehrswert nicht den für das geplante Objekt realen Wert des Grundstücks widerspiegelt.


II. Zum Thema „Kosten für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ möge geprüft werden, ob und in welcher Höhe die nachfolgenden Ausführungen des Bürgers zutreffend sind:

„Sehr geehrter Herr Hibst –

ich nehme lt. dem Entwurf der Nachtragssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis, dass die Aufwendungen auch für dieses Jahr höher sind als die Erträge i.e. ungefähr € 1 Mio. Ich denke, es ist in Ihrem Sinne, dass alles getan wird, um diese Lücke zu schliessen.

Nach Lektüre der heutigen Ausgabe des ‘Wermelskirchener Anzeigers’ zum Thema ‘Junge Flüchtlinge nicht untersuchen’ möchte ich darauf hinweisen, dass im Bereich des Jugendamts hier erhebliche Einsparpotentiale vorliegen, wenn ideologische Gesinnung durch verstärktes, auch finanzielles Verantwortungsbewusstsein ergänzt wird.

In Zusammenfassung zeigt der Artikel, wie vom Jugendamt, vertreten durch Frau Barbara Frank, aufgezeigt, dass die Altersfeststellung fundamental vom Leitsatz her geschieht, dass

* die ‘körperliche und seelische Integrität’ der Jugendlichen nicht gefährdet werden darf

* die Bundesärztekammer dies auch so unterstützt ( zu dieser Feststellung verweise ich auf den ‘Welt’-Artikel von heute, was die demokratische Wahrheit dahinter ist s. Passus Montgomery )

* die Flucht die Reife der Jugendlichen verändert hat ( heißt: Reife = erhöhtes Alter = älter als Altersangabe ??? )

* geschultes Personal es besser kann als Röntgenuntersuchungen

* etc.

Ideologische Leitsätze sind im privaten Bereich okay, aber nicht in Positionen mit Bürgerverantwortung.

In Zahlen zu Ihrer Beurteilung: bei 22 unbegleiteten Jugendlichen in WK ( letzte mir zugängliche Zahl ) und der Übernahme von 41 % Betrugsfaktor wie in Österreich ergibt sich bei einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf von € 4.000 pro Monat p.P. eine jährliche, unberechtigte Haushaltsbelastung für WK in Höhe von über € 400.000.“

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/junge-fluechtlinge-nicht-untersuchen-aid-1.7307794

 

Wir bitten um Zustimmung zu unseren Anträgen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Anja Güntermann
– Mitglied des Rates –


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