Die statische und blutleere Präsentation des Architekten Hilb vom Büro Graf + Graf in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr hat bei der WNK UWG – Fraktion Befremden, Bedauern bis hin zu Entsetzen ausgelöst.
„Der ‚Siegerentwurf’ A hatte den Wettbewerb mit gerade mal 59 von 96 möglichen Punkten gewonnen. Das entspricht knapp 61%, in Schulnoten gesprochen lediglich einer 4 bis 4+.“ so der Fraktionsvorsitzende Henning Rehse.
Die aktuell vorgestellte Detailplanung stellt aber leider keine positive Weiterentwicklung des ursprünglichen Entwurfs dar, sondern verschlimmbessert diesen leider vielmehr Richtung mangelhaft. Von den einst vorgestellten 217 Plätzen – zuzüglich einer Option von 30 – verbleibt jetzt nur noch eine Restmenge von 190 Parkplätzen, von denen zu Markt- und Kirmeszeiten zudem 90 nicht zur Verfügung stehen werden.
Derzeit gibt es auf dem Loches-Platz noch ein Angebot von mindestens 237 Stellplätzen, die derzeit einen hohen Belegungsgrad durch Dauerparker, Kunden von NORMA, sowie angrenzenden Geschäften und Dienstleistern aufweisen.
Für den nunmehr auf dem Loches-Platz zusätzlich entstehenden Vollsortimenter, zwei Shops, sowie weitere Dienstleister fordert die Bauordnung NRW im Mittelwert 155 Stellplätze.
Somit liegt der Gesamtbedarf (alt plus neu) bei 392 Parkplätzen.
Zieht man die am AJZ neu entstehenden 82 Dauerparkplätze davon ab, verbleibt ein Bedarf von 310 Stellplätzen auf dem Loches-Platz.
Der untaugliche Versuch, diesen Bedarf mit nur 190 Plätzen abzudecken, ist völlig unverantwortlich und wird auf den entschiedenen Widerstand der WNK UWG treffen!
Das Defizit beliefe sich auf sage und schreibe 120 Stellplätze, zu Markt- und Kirmeszeiten sogar auf 210 Stellplätze – eine Katastrophe für unsere Stadt!
„In Anbetracht dieser verhängnisvollen Entwicklung sollte sich auch jeder potentielle Mieter sehr gut überlegen, ob er das Risiko eingeht, in dieses vorprogrammierte Parkplatzchaos einzuziehen!“ so Henning Rehse für die WNK UWG weiter.


Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 05.12.2017:
Entwicklung eines Medienentwicklungsplans für unsere Schulen unter Berücksichtigung der Förderprogramme Gute Schule 2020, KInvFöG NRW e.a.
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/einzelthemen/gute-schule-2020.html
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/kommunales/kommunale-finanzen/einzelthemen/kinvfg.html
Die Ausstattung der Schulen müsse besser werden, moderner, digitaler. Momentan seien Schulen eher Sammelstellen für Elektroschrott wie Tageslichtprojektoren, Kassettenrekorder oder Röhrenfernseher. „Das Digitalste an Schulen dürfen nicht die Pausen sein“, fordert Lindner, Bundesvorsitzender der FDP im Bundestagswahlkampf 2017 –
soviel die Sonntagsrede, hier nun der operative Antrag für vor Ort:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Seeger,
unsere Stadt hat als Schulträger auf Grund der politischen Vorgaben und des Nordrhein – Westfälischen Schulgesetzes die Verpflichtung, die Sachausstattung der Schulen sicher zustellen (vgl. § 79, Schulgesetz NRW) und regelmäßig dem veränderten Bedarf anzupassen.
Dazu zählen nicht nur die Gebäude und das Mobiliar, sondern auch die Medien- und IT – Ausstattung der Schulen einschließlich der notwendigen Vernetzung der Gebäude.
Ein Medienentwicklungsplan für alle unsere Schulen hat den Zweck, die Strukturen und Abläufe grundlegend zu beschreiben, die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen über einen sinnvollen Zeitraum zu gewährleisten und gleichzeitig den Schulen ausreichend Flexibilität zu ermöglichen.
Der Medienentwicklungsplan gibt allen Beteiligten Planungssicherheit, indem er sowohl Ausstattungsziele definiert, organisatorische Abläufe und Strukturen beschreibt und den Finanzrahmen darstellt. Für die Schulen ist es besonders wichtig, die sich dynamisch entwickelnden IT – Bereiche verlässlich und verbindlich durch konkrete Unterrichtsinhalte in den alltäglichen Bildungsprozess einbeziehen zu können.
Es zeichnet sich ab, dass zukünftig durch einen Landeserlass ohnehin ein Mediennutzungskonzept vorgelegt werden muss, wenn Städte Fördemittel für die technische Ausstattung ihrer Schulen bekommen wollen.
Die Fraktion der WNK UWG stellt daher nachfolgenden Antrag:
Die Stadt Wermelskirchen als Schulträger entwickelt zusammen mit den Schulleitungen und Schulkonferenzen einen Medienentwicklungsplan mit den Schwerpunkten digitale Infrastruktur, Ausstattung, Wartung sowie technischer und pädagogischer Support sowie Fördermöglichkeiten seitens Land, Bund und EU.
Begründung:
Schulische Bildung und Qualifizierung stellen die wesentlichen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Berufsleben dar. Neben den Grundfertigkeiten Lesen, Schreiben, Rechnen oder Sprachkompetenzen in der Muttersprache und der globalen Sprache Englisch ist die Fähigkeit zur Nutzung des Computers als Werkzeug sowie die Medienkompetenz immer bedeutsamer um einen Platz im Ausbildungs- und Beschäftigungssystem zu finden. In der Schule müssen unsere Kinder und Jugendlichen auf veränderte Situationen an den Universitäten und im Arbeitsmarkt vorbereitet werden.
Nachfolgend seien einige Referenzen genannt:
http://www.gevelsberg.de/media/custom/2116_2453_1.PDF?1416313776
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag, damit unseren Kindern und Jugendlichen durch eine optimale schulische Ausbildung die notwendigen Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 30.11.2017: „Obdachlosenbetreuung“ in Wermelskirchen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Frau Reetz,
die Anzahl der „Obdachlosen“ nimmt in der BR Deutschland leider zu – die WNK UWG Fraktion Freie Wähler verfolgt diese Entwicklung mit großer Sorge.
Trotz dieser sehr traurigen Nachrichten, danken wir der Verwaltung, dass es im abendlichen Stadtbild augenscheinlich keine Menschen gibt, die bei widrigen Temperaturen die Nacht im Freien verbringen müssen. Dies sieht in nahen Großstädten der Rheinschiene oder des Ruhrgebiets leider anders aus und sorgt für einen zusätzlichen Belegungsdruck der wenigen Notunterkünfte in diesen Städten.
Die Stadt Wermelskirchen hingegen leistet hier eine gute Arbeit, da sie Wohnraum für diese Mitbürger vorrätig hält.
Während ausländische Flüchtlinge durch Initiativen und karitative Träger Hilfestellungen erfahren, gewinnen wir zunehmend den Eindruck, dass die Obdachlosenbetreuung bisher nicht in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gelangt ist.
Wir fragen daher an und bitten um einen Bericht in der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales und Inklusion:
- Wie viele „Obdachlose“, die in städt. Einrichtungen / Wohnräumen untergebracht sind, halten sich im Schnitt in Wermelskirchen auf?
Wie viele Menschen hiervon haben einen Migrationshintergrund?
- Wie viele Menschen ohne Obdach leben in Wermelskirchen, ohne dass es Wohnraum für sie gibt?
- Welche konkreten Betreuungsangebote sieht die Stadt Wermelskirchen für alle vor?
- Gibt es eine Erfolgsmessung, die die Rückkehr auf den 1. oder 2. Arbeitsmarkt für diesen Personenkreis vorsieht? Kann ggf. auch an die Agentur für Arbeit verwiesen werden?
- Wie viele Mitarbeiter der Sozialverwaltung leisten diese Arbeit? Gibt es Schnittstellen zu anderen Institutionen, wenn ja, welche?
- Erwarten Sie auch hier eine Zunahme von Menschen, die von „Obdachlosigkeit“ bedroht sind? Wenn ja, wie planen Sie, die Unterbringung aber auch die Betreuung dieser Mitbürger ein?
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kind
(Sozialpolitischer Sprecher)
Antrag an die nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Bau sowie den Haupt- und Finanzausschuss:
Optimierung der Grünabfallentsorgung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Bosbach,
in Facebook wurde aktuell von einem Mitbürger darauf hingewiesen, dass es wieder lange Warteschlangen mit bis zu 2 Stunden Wartezeit an dem Grünabfalltag bei der Grünabfallentsorgung gab.



Dazu kommt auf dem Platz zu wenig Platz zum Entladen und Wenden eines Anhängers.
Der Hinweis, dass es in Hückeswagen, Remscheid oder Burscheid jederzeit möglich ist, Grünabfall mit dem PKW oder Anhänger kostenlos zu entsorgen, bzw. dass in Stadtteilen entsprechende Container aufgestellt werden richtet sich an die Politik in unserer Stadt zusammen mit der Frage, ob das in Wermelskirchen alles so sein muss wie bisher.
Sauberkeit und Ordnung in unserer Stadt ist bei der WNK UWG ein Topthema.
Gerne greifen wir die Anregung unseres Bürgers aus dem Internet auf und beantragen, dass die bisherige Regelung beendet wird und zukünftig Grünabfälle von Privat immer kostenfrei abgegeben werden können, damit Warteschlangen, Zwischenlagerungen oder gar daraus resultierend eine Entsorgung im Wald vermieden werden.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
(Mitglied des Rates)
Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 27.11.2017:
Ergebnisse der Beratungen der Stadt Wermelskirchen mit der Bezirksregierung Köln zur Festlegung der strategischen Raumordnungspläne auf Wermelskirchener Gebiet
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herren Schulte,
die WNKUWG Freie Wähler beantragt, folgenden Tagesordnung auf die nächste Sitzung des StuV zu setzen:
Ergebnisse der Beratungen der Stadt Wermelskirchen mit der Bezirksregierung Köln zur Festlegung der strategischen Raumordnungspläne auf Wermelskirchener Gebiet
Begründung:
Im Regionalrat ist letzte Woche über den Stand der Abstimmungen zur Neuordnung der, entsprechend des neuen LEP erforderlichen, Anpassungen mit den Kreisen und deren kreisangehörigen Gemeinden berichtet worden.
Der RBK ist als erster Kreis bereits mit der Abstimmung vorangegangen und die Gespräche mit seinen Kommunen – also auch mit Wermelskirchen – sind bereits erfolgt.
Über diese Bestandsaufnahme existieren aktuelle Daten.
Auf meine Nachfrage hin wurde mir bestätigt, dass jetzt in der zweiten Phase die für die künftigen überregionalen Pläne erforderlichen Festschreibungen erfolgen sollen.
Diese Festschreibungen werden entsprechend dem neuen LEP die planerischen Möglichkeiten unserer Stadt bestimmen und weit über die Wahlperiode dieses Rates hinausreichen.
Wir sind daher der Meinung, dass es jetzt schnellstens Zeit wird – wenn nicht schon überfällig ist, den zuständigen Ausschuss und den Rat in die Planungen einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rüdiger Bornhold
– Mitglied im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr –
– Mitglied im Regionalrat Köln Mitglied in der Kommission für Regionales und Strukturplanung –
Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss am 04.12.2017:
Mehr Transparenz bei Groß-Bauprojekten
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion der WNK UWG stellt nachfolgenden Antrag für mehr Transparenz beim Bau von Großprojekten ab 1.000.000 € Planungs- und Baukosten:
- Planungen, Informationen, Kosten-(Schätzungen) zu Großbauprojekten der Stadt werden auf der Homepage der Stadt veröffentlicht.
Sofern diese Unterlagen personenbezogene oder sonstige sensible Daten beinhalten, werden diese geschwärzt. - Kostenschätzungen und Kostenentwicklung werden in übersichtlicher Form auf der Homepage der Stadt gegenüber gestellt.
- Ergebnisse auch aus nicht-öffentlich tagenden Arbeitskreisen werden auf der Homepage der Stadt öffentlich gemacht, sofern es keine nichtöffentliche Punkte gemäß GO NRW tangiert.
Begründung:
Bei bedeutenden Großbauprojekten, wie z.B. dem Bau der Sekundarschule, des Hallenbades, der Sportplätze, der Feuerwache etc., bei denen unsere Bürger große Geldbeträge mit ihren Steuergeldern finanzieren müssen, sollten die „Geldgeber“ jederzeit die Möglichkeit haben, sich über den Fortschritt und vor allem die Kostenentwicklung der Projekte zu informieren.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
– Mitglied des Rates –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herren Bosbach,
aus gegebenem Anlass – der nicht abreißenden Hiobsbotschaften über permanente neuerliche Verzögerungen – beantragen wir, den Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung zu setzen.
Die Fraktion der WNK UWG beantragt die Verwaltung zu beauftragen,
1. alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Sanierung der Fassaden von Rathaus und Bürgerzentrum unverzüglich und schnell zu Ende geführt wird, damit das Gerüst entfernt und das Umfeld der Gebäude wieder ansprechend gestaltet und gepflegt werden kann,
2. unabhängig von der Unterbringung der Flüchtlinge auch unverzüglich die Sanierung der Fassade des ehemaligen Polizeigebäudes in Angriff zu nehmen – die Nutzung des Gebäudes zur Unterbringung von Flüchtlingen kann hierfür kein Hinderungsgrund sein; auch die Fassaden von Gebäuden, die von Deutschen bewohnt werden, werden eingerüstet und saniert.
Eine Begründung des Antrags ist entbehrlich, die Situation um das Rathaus begründet den Antrag in sich!
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
