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Hintergrundinformationen zum Straßenausbau

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Frau Betke,
sehr geehrte Herren,

das Thema „Straßenausbau“ nimmt unter vielerlei Aspekten Fahrt auf.
Teilweise spielen hierzu Themen und Entscheidungen eine Rolle, die Jahre wenn nicht Jahrzehnte in der Vergangenheit liegen.

Ich halte es für sinnvoll, wenn alle Fraktionen diese „frisch“ übermittelt bekommen, damit sie diese auf einem gleichen Wissenstand in ihre Beratungen und Entscheidungen mit einfließen lassen können.

Hierbei handelt es sich im Einzelnen um folgende Themen:

1.Stand des Straßenausbauprogramms:
Hiermit hat sich politisch letztmalig der Rat unter der Drucksache 0232/2003 am 03.11.2003 beschäftigt. Die Anlage hierzu ist beigefügt [1].
Meine Fraktion hat sich Anfang 2015 des Themas angenommen und beigefügte Antwort vom 26.01.2015 [2] erhalten.
Ich bitte nunmehr darum, dass uns die in dieser Antwort für 2016 zugesagte Neufassung des Straßenausbauprogramms zugänglich gemacht wird.
2. Im Zuge der Diskussionen um die Straßenausbaumaßnahmen Sellscheid/Dorn/Flurstraße um die Jahrtausendwende herum wurde ein „Mindeststandard für den Ausbau von Gemeindestraßen“ von den politischen Gremien festgelegt. Beschlüsse aus dieser Zeit sind jedoch nicht im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Ich bitte daher darum, uns diesen damals beschlossenen „Mindeststandard“ zukommen zu lassen.
3. In der schon etwas zurück liegenden Vergangenheit hat die Stadt jährlich einen 6-stelligen DM-Betrag in den Unterhalt der Gemeindestraßen gesteckt.
Hierbei wurde jedes Jahr in einem bestimmten Gebiet der Stadt (in der Goethestraße war dies letztmalig Mitte der 80-er Jahre) die Verschleißschicht der Straßen in gesamter Breite und Länge erneuert.
Irgendwann später wurde diese Praxis dann eingestellt, weil die Kämmerei/das RPA diese Praxis beanstandet hatten, da diese Ausgabe nicht nachhaltig sei, sondern stattdessen der komplette Straßenausbau möglichst in Verbindung mit Kanalbau zu präferieren sei.
Ich bitte darum, dass uns diese Argumentationslinie der Verwaltung mit den dahinter stehenden rechtlichen Gesichtspunkten ebenfalls übersandt wird.
4. Es obliegt der Kommune, jährlich einen bestimmten Betrag in die Unterhaltung ihrer Straßen zu stecken.
Ich bitte Sie uns mitzuteilen, nach welchem Schlüssel dieser Betrag in Wermelskirchen festgelegt ist, wie hoch der Betrag jährlich für das Gebiet der Stadt Wermelskirchen ist bzw. sein sollte und wie viel Euro in den Jahren 2010 bis 2017 hiervon für welche Unterhaltungsmaßnahmen ausgegeben worden sind.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse