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Haushaltsrede 2016

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der heute zu verabschiedende Haushalt weist erneut ein Defizit auf. Damit steigen die Schulden der Stadt ein weiteres Mal, der Schuldenberg wird größer und wird in absehbarer Zeit nicht verschwinden – und dies obwohl die gesamtwirtschaftliche Lage insgesamt nicht angespannt und deutschlandweit die Steuereinnahmen sprudeln.
Was sind wir hier doch blöd, was haben wir doch für einen unfähigen Kämmerer, seine Vorgänger eingeschlossen, dass wir das nicht in den Griff bekommen…
… Unsinn, natürlich haben weder die Kämmerer noch die Bürgermeister noch die Ratsmehrheiten jedweder politischen Couleur hieran Schuld. Christian Klicki hat es in einem Beitrag im Haupt- und Finanzausschuss völlig richtig beschrieben: „Bund- und Land kommen ihrer Verpflichtung zur auskömmlichen Finanzierung der Kommunen nicht nach und treten das Konnexitätsprinzip mit Füßen. Anders ist nicht erklärbar, dass ausgeglichene Haushalte Einzelfälle sind, Defizite, Überschuldung der Kommunen jedoch die Regel.“
Da es sich folglich um einen systemischen Fehler handelt, ist die WNK UWG nicht bereit, den ohnehin völlig sinnlosen Versuch der Korrektur dieser Systemfehler auf dem Rücken der Bürger auszutragen  und städtische und bürgerschaftliche Infrastruktur zu zerschlagen. In diesem Zusammenhang ist die Bemerkung des Kollegen Bilstein, dass auch „ein Haushaltssicherungskonzept nicht in Stein gemeißelt ist“, nur zu unterstützen.
In diesem Zusammenhang bitte ich die Ratskollegen, die nach wie vor gebetsmühlenartig die Politik der Austerität predigen, ihre Position im Interesse einer funktionierenden Stadt zu überdenken.

Ausdrücklich begrüßt die Fraktion der WNK UWG die Positionierung von Herrn Bürgermeister Bleek zum Thema Inklusion, Stellung des Ausschusses für Soziales und Inklusion und des dafür zuständigen Amtes 50.
Inklusion ist eine pflichtige Aufgabe und darf nicht nur Lippenbekenntnis in Sonntagsreden sein. Insofern müssen wir in den nächsten Wochen gemeinsam eine Lösung finden, wie die Inklusionshilfe auch im nächsten Schuljahr gesichert werden kann.
Auch der demografische Wandel ist kein Thema, wo wir entscheiden können, ob wir mitmachen oder nicht – er findet statt, ob es uns passt oder nicht!
Insofern hoffen wir, dass über die „Richtlinienkompetenz“ des Bürgermeisters auch unsere im letzten Jahr noch mehrheitlich abgelehnten Themen Inklusionsplanung und Seniorenplanung wieder auf die Tagesordnung kommen.
Letztendlich darf auch das Thema Flüchtlinge bei der Betrachtung des sozialen Bereiches nicht vergessen werden. Die Fraktion der WNK UWG lehnt die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung – und hier ist an allererster Stelle Frau Merkel zu nennen – kategorisch ab. Es ist nicht gut, Politik mittels Brechens von Verträgen, Gesetzen und Verordnungen und zudem noch gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung durchzusetzen! Die Folgen sind an vielen Orten im Land, Umfragen und Wahlergebnissen sichtbar. Sozial- und Politikwissenschaftler jeder politischen Couleur attestieren Frau Merkel bereits heute, dass nie ein Bundeskanzler zuvor durch seine Politik – und hier ist nicht nur die Flüchtlingspolitik gemeint – Land und Gesellschaft derart tief spalten.
Zudem hat Frau Merkel Deutschland in Europa weitestgehend isoliert. Zumindest hier in Wermelskirchen funktioniert die Unterbringung der Flüchtlinge relativ problemlos. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich Dank an alle Helfer gesagt, insbesondere an die, die im Stillen wirken und nicht publikumswirksame Aktionen durchführen, die, es kann bisweilen der Anschein entstehen, weniger mit den Flüchtlingen an sich als mit dem ideologisch motivierten Herausstellen multikultureller Träume zu tun haben. Hinsichtlich der finanziellen Dimension des Flüchtlingsthemas bleibt abzuwarten, ob wir das auch schaffen oder ob es uns schafft…

Von jeher ist der WNK UWG Sportbereich wichtig. Die Akzente die jetzt zum Thema Kunstrasen, Hallenbad und auch Freizeitpark Rollrausch – letzteres aber bitte mit Augenmaß, am richtigen Standort und nicht als Wunschkonzert – finden die Unterstützung der WNK UWG.
Auch die mehrheitlich beantragte nur moderate Erhöhung der Eintrittspreise für das Quellenbad unterstützen wir.

Nichts passt besser auf das Haus Berliner Straße 17a) als der Filmtitel „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Wie lange wollen wir uns eigentlich an dieser Hütte noch abarbeiten?
Jedes Jahr bekommt diese „Never-ending-Story“ ein neues Kapitel und entwickelt sich zum „Running-Gag“:
2013 war das „Jahr des grünen Heimatmuseums“ – der Antrag hierauf wurde mit riesiger Mehrheit abgelehnt.
2014 war das „Jahr des Verkaufs“ – leider bis heute ohne den gewünschten Erfolg.2015 war dann das „Jahr des Denkmalschutzes“ – das Rheinische Amt für Denkmalpflege hat diesen Ansatz am 08.12.2015 mit einem an Eindeutigkeit nicht zu überbietenden Schreiben für die einen äußerst brutal für die anderen Gott sei Dank beendet.
2016 könnte das „Jahr der Translozierung“ werden und ich sage hier und heute Ja dazu. Lasst uns diesen Gedanken unterstützen und umsetzen – und zwar möglichst schnell! Lasst uns dieser Initiative helfen, so die Realisierung auch wirklich machbar ist!
Oder hat jemand schon eine Idee, welches Motto wir im Bezug auf die Hütte dem Jahr 2017 geben? Vielleicht hat einer einen guten Draht zu Christo, der es als kulturellen Leuchtturm 2017 verhüllt…
Herr Bilstein hat beim Thema Telegrafenstraße zu Recht ausgeführt, „das Thema sei reif“. Wir beschäftigen uns mit diesem Thema seit ca. 4 Jahren, mit dem Haus Berliner Straße seit 40 Jahren. Diese Frucht ist dann nicht nur reif, sie befindet sich schon seit geraumer Zeit im „kommunalpolitischen Rumtopf“!
Zum Haushalt 2017 sehen wir uns dann wahrscheinlich bei dem Thema wieder, so Verkauf oder Translozierung nicht greifen.

Abschließend sage ich dem Kämmerer und seinem Team an dieser Stelle Dank für die erneut exzellente Arbeit und die Unterstützung während der Beratungen.
Ich sage ihm aber auch Dank für seine mahnenden oft gebetsmühlenartig sich wiederholenden Worte zur Situation des Haushalts insgesamt.
Lieber Bernd, ich verstehe das und ich wiederhole das im vergangenen Jahr Gesagte: Du machst Deinen Job und machst ihn gut, aber wir Politiker machen auch unseren Job – und diese Jobs müssen nicht immer zu den gleichen Ergebnissen kommen.

Ich möchte mich aber auch bei den Kollegen von CDU, SPD, FDP, BüFo, Alfa und AfD für das konstruktive Feedback und auf unsere Anträge und Beiträge zum Haushalt hin bedanken. Wir waren zwar nicht immer einer Meinung, haben aber die zentralen Themen gemeinsam gestemmt.

Die WNK UWG – Fraktion stimmt dem Haushalt 2016 sowie der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes zu!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Es gilt das gesprochene Wort.

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Errichtung von zwei Kunstrasenplätzen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die im Briefkopf vertretenen Fraktionen beantragen, dass nachfolgender Antrag unter Tagesordnungspunkt 5 der Ratssitzung am 14.03.2016 beraten wird und beschlossen wird.

Der Rat der Stadt beschließt,

a) den Neubau von zwei großen Kunstrasenplätzen gem. der Planung der Firma Ingenieurbüro Vennegeerts vom 4. Januar 2016 in dem Zeitraum von 2016 bis 2018.

b) Der Sportplatz Höferhof wird ab 2016, spätestens 2017, in eine Kunstrasenanlage umgewandelt.
Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von € 676.643,52 plus € 65.000 Planungskosten sind in den Haushalt 2016/2017 einzustellen
Der Eigenanteil des Vereins soll einmalig in Form einer Geldeinlage bzw. Sacheinlage in Höhe von € 100.000,00 eingebracht werden. Weiterhin soll sich der Verein verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von bis zu € 20.000,00 p.a. in Eigenleistung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket des Kreises mit einer Summe von € 150.000,–, sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes gem. Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit € 99.071,45 eingebracht werden.

c) Der große Tennenplatz Eifgen wird ab 2018, spätestens 2019, in eine Kunstrasenanlage umgewandelt.
Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von € 596.011,50 plus € 65.000 Planungskosten sind in den Haushalt 2018/2019 einzustellen. Die Vergabe der Nutzungsstunden erfolgt entweder durch das Sportamt oder durch den Stadtsportverband. Die Vergabe richtet sich nach den am Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften und deren Trainingsnotwendigkeiten. Ferner sollen auch für andere Gruppen wie z.B. Schulen und freie Spielgemeinschaften Zeiten für Trainings- und Sportmöglichkeiten vorgehalten werden. Die Nutzer der Sportanlage sollen sich verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von bis zu € 30.000,00 in Eigenleistung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket mit einer Summe von € 150.000,–, sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes Sportstätte Tente gem. Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit € 46.546,13 eingebracht werden.

d) Die Sportstätte Tente wird aufgegeben. Eine Renaturierung ist nicht vorgesehen.

 

Mit besten Grüßen
gez. Christian Klicki
– Fraktionsvorsitzender CDU –
gez. Jochen Bilstein
– Fraktionsvorsitzender SPD –
gez. Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender WNK UWG –

 

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Antrag zum Haushalt 2016: Fortsetzung Inklusionshilfe

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der  WNK UWG beantragt,

  • die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zur Finanzierung der Inklusionshilfe über das Schuljahr 2016/2017 hinaus zu erstellen und hierbei auch Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland (LVR) (Stichwort „Notfalltopf Inklusion“) aufzunehmen,
  • vorsorglich und als „ultima Ratio“ 80.000 € in den  Haushalt 2016 aufzunehmen.

Begründung:

Der Sinn der Inklusionshilfe ist innerhalb der Verwaltung wie auch fraktionsübergreifend unumstritten. Es wäre müßig, hier erneut die Sinnhaftigkeit der Maßnahme zu beschreiben.

Erneut nicht verschwiegen werden darf aber, dass das Land auch bei diesem Thema den Kommunen eine auskömmliche Finanzierung für diese Aufgaben nicht gewährt. Am 16. Oktober 2013 hat der nordrhein-westfälische Landtag das Erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention (9. Schulrechtänderungsgesetz) verabschiedet, das am 1. August 2014 in Kraft getreten ist. Hierin heißt es: „Der gesetzliche Bildungs- und Erziehungsauftrag in § 2 Schulgesetz NRW ist der verbindliche Rahmen für die gesamte Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Schule. Er wird im neuen Absatz 5 um die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen und die inklusive Bildung und Erziehung als Ziele erweitert.“ Insofern verstößt auch in diesem Fall das Land gegen das in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip.

Auch auf den Aktionsplan der Landesregierung zur Inklusion „Eine Gesellschaft für alle“ sei in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Unabhängig von der Wichtigkeit der Inklusionshilfe für die Betroffenen und unter Hinweis auf das vorher Ausgeführte bestreitet der Antragsteller die Auffassung, Inklusion sei eine freiwillige Aufgabe und insofern im Haushalt der Stadt Wermelskirchen nicht darstellbar. Eine möglicherweise seitens der Kommunalaufsicht geäußerte anders lautende Auffassung, müsste ggf. auch juristisch überprüft werden.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag!

gez. Flavio Günther
gez. Stefan Kind
gez. Thorn Seidel
– Mitglieder im Ausschuss für Soziales und Inklusion –

 

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Parken unterm Weihnachtsbaum

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 29.02.2016:
Wiederzulassung des Parkens auf dem Platz unter dem Weihnachtsbaum

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 30.11.2011 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr wie folgt beschlossen: „Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen beschließt (mit einer Gegenstimme der SPD), dass für die Bauzeit der beiden Innenstadtprojekte „Markt“ Parkplätze auf dem Platz am Weihnachtsbaum zur Verfügung gestellt werden.

Nachdem die Baumaßnahmen in der Innenstadt abgeschlossen sind, hat die Verwaltung den Platz vor einigen Tagen fürs Parken wieder gesperrt.

Daraufhin haben Anlieger, Dienstleister und ihre Kunden Klage darüber geführt, dass diese Parkplätze nunmehr weggefallen sind und nachvollziehbar begründet, warum sie sich für Parken auf dem Platz einsetzen.

Daher beantragen die Fraktionen von FDP und WNK UWG, der Ausschuss möge beschließen, das Parken auf dem Platz wieder zuzulassen.

Eine weitere Begründung erfolgt in der Sitzung des Ausschusses.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag!

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Heinz Jürgen Manderla
gez. Henning Rehse

 

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Antrag zum Haushalt 2016: Abriss Haus Berliner Straße 17a und Herrichtung der Fläche als provisoischen Parkplatz

Antrag zum Haushalt 2016: Bereitstellung von 25.000 € für
– den Abriss des Gebäudes Berliner Straße 17a

– die Nivellierung der unteren Grundstücksfläche und Optimierung der Böschungen, ohne dass hierfür bauliche Sicherungen erforderlich werden
– die Schotterung der unteren Grundstücksfläche zur provisorischen Nutzung als Parkplatz

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der  WNK UWG beantragt, 25.000 € für o.a. Maßnahmen in den Haushalt 2016 einzustellen.
Die Deckung der Ausgabe erfolgt aus der Stellplatzrücklage.

Begründung:

1. Seit mehreren Jahren wird von Verwaltung und Politik gemeinsam versucht, das Grundstück zu vermarkten. Alle Bemühungen diesbezüglich waren bislang nicht von Erfolg gekrönt.
2. Solange das Gebäude existiert, besteht die Gefahr, dass durch vermeintliche Nutzungskonzepte eine Vermarktung oder Nutzung zum Vorteil der Stadt verhindert werden und statt dessen Kosten für die Allgemeinheit anfallen.
3. Der Abriss des Gebäudes steigert den Wert des Grundstücks um die Abrisskosten und erhöht für den Fall eines späteren Verkaufs oder einer Einbringung in ein Gemeinschaftsprojekt dessen Kaufpreis bzw. Einbringungswert.
4. In besagtem Teil der Innenstadt besteht nach wie vor ein großer Parkdruck, insbesondere nachdem die Parkplätze unterm Weihnachtsbaum entfallen sind.

Für die Übergangszeit bis zur Erstellung und Umsetzung eines endgültigen Nutzungskonzepts für die Fläche könnte sie nach Schotterung so als provisorischer Parkplatz genutzt werden.
Dadurch würde der aktuell bestehende eklatante Parkdruck in diesem Bereich der Stadt gemildert UND keine Option für eine spätere endgültige Nutzung der Fläche „verbaut“.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag!

 

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Grundstück an der B 51 für Freizeitanlage

Fraktionsanfrage zur Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus am 23.02.2015:
Grundstück an der B 51 für Freizeitanlage


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

seit nahezu einem Jahr bemüht sich ein in Wermelskirchen ansässiger Gewerbetreibender um den Ankauf einer Fläche entlang der B 51, um  seinen bereits dort bestehenden Standort zu sichern und zu erweitern.

Parallel wird aus Kreisen der Politik massiv befeuert diese Fläche als Option für einen möglichen Standort des „Freizeitparks Rollrausch“ immer wieder ins Gespräch gebracht.

Aus Sicht der WNK UWG wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Hoffnungen geweckt und zum Schluss saß Rollrausch mit leeren Händen da und fühlte sich auf die Rolle genommen – und das zu Recht.

Deshalb fragt die Fraktion der WNK UWG folgende Punkte nach, damit die Hängepartie für alle Seiten nicht weiter andauert:

1. Kann besagte Anlage auf dem Grundstück überhaupt errichtet werden, obwohl keine Anbindung für Rettungsfahrzeuge an das öffentliche Verkehrsnetz gegeben ist?
2. Wo könnten für eine solche Anlage die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden?
3. Besteht hinsichtlich Lärmschutzes genügend Abstand zur Wohnbebauung?
4. Gibt es möglicherweise sonstige Aspekte die das Grundstück für eine Nutzung als Freizeitpark ungeeignet machen?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Norbert Kellner
Sprecher Freizeit und Tourismus

 

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Bebauung Loches-Platz

Die Fraktion der WNK UWG begrüßt ausdrücklich die Antworten der Verwaltung auf die Anfragen der WNK UWG.
Somit ist klar, dass sowohl hinsichtlich der Direktvergabe als auch der Veränderung des Rankings alle Optionen offen stehen.
Dies ist gut für Wermelskirchen und bietet die Chance, das Optimum bei diesem Projekt in jeder Hinsicht zu erreichen!

Klar ist aber auch, dass bereits geäußerten Stellungnahmen der Politik, eine Direktvergabe sei nicht möglich oder zulässig und das Ranking sei bereits unabänderlich, entweder davon ablenken wollen, selbst Verantwortung für die Entscheidung zu übernehmen, oder bescheinigen, dass man im selbst beschlossenen Verfahren schon allein formal nicht ganz sattelfest ist, oder rein politisch aber nicht sachlich motiviert unterwegs ist.

Klar ist jetzt auch, dass sich die Politik nicht hinter fachlichen oder juristischen Gutachtern verstecken kann!
Die Politik ist in der zu treffenden Entscheidung völlig frei und hat damit aber auch die alleinige Verantwortung, für Wermelskirchen das Richtige zu tun. Dabei sollte sie unbeeinflusst von politischen Motiven und frei von politischem Freund-Feind-Denken das tun, was Wermelskirchen und den Loches-Platz in allen Belangen nach vorne bringt. Dabei müssen in erster Linie Aspekte des Einzelhandels, des Parkens und der Kirmes berücksichtigt werden; es darf aber auch nicht vergessen werden, welch ein gigantisches „Konjunkturprogramm“ diese Maßnahme für die heimische Wirtschaft darstellen kann, wenn man es denn richtig angeht.

Selbstverständlich darf sich jede politische Gruppierung dem von der Verwaltung vorgelegten Ranking anschließen. Genauso selbstverständlich steht es jedem frei zu verschweigen, dass der Erstplatzierte in diesem Ranking den Ratsbeschluss in einem wesentlichen Teil nicht erfüllt: Zitat aus der Bewertung durch die Verwaltung:“…für die Kirmes nicht geeignet“. Das kann, will und wird die WNK UWG nicht mittragen!
Sofern die SPD anführt, die Haltung der WNK UWG „entbehrt jeder sachlichen Grundlage“ und würde auf „undurchsichtigen Gründen“ aufgebaut, darf die WNK UWG auf den von ihr vorgelegten Antrag zur Ausschusssitzung am 29.02.2016 sowie die sachlich fundierte Überarbeitung des Rankings hinweisen. Die WNK UWG Fraktion hat noch nie zu den „Ja-Nickern“ gehört und regelmäßig kritische Fragen gestellt.
Die Interpretation der SPD: „die Vorschläge hätten genug Potential für eine Entwicklung“ kann man bei etwas anderer Lesart auch dahingehend auslegen, dass sie alle nicht gut genug sind, was in der Tat zutrifft.

gez. Jan Paas, MdR

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Stellungnahme, Eingabe, Anträge der Fraktion WNK UWG zum Verfahren Loches-Platz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Dr. Prusa,
sehr geehrter Herr Leßke,
hallo Kollegen Fraktionsvorsitzende,

fristgerecht und vereinbarungsgemäß übersende ich Ihnen die Stellungnahme, Eingabe, Anträge der Fraktion WNK UWG zum Loches-Platz nebst begründenden Anlagen:

  1. Die Fraktion beantragt, das Verfahren zum Loches-Platz zu beenden, aufzuheben und den Loches-Platz mittels freihändiger Vergabe an einen Investor zu verkaufen und diesen den Loches-Platz entwickeln zu lassen.
    Begründung:
    Nach Durchsicht aller 10 eingereichten Entwürfe zur Entwicklung des Loches-Platzes kommt die Fraktion der WNK UWG – Fraktion zu dem Ergebnis, dass KEINER der eingereichten Vorschläge in der vorliegenden Form den Anforderungen in dem Maße gerecht wird, dass sich eine Weiterverfolgung ohne Weiteres lohnen würde.
    Zu groß sind die Defizite in verschiedenen Bereichen:
    Fraglich ist, ob die vom Büro CIMA ermittelte „Obergrenze von 2.500m² einer verträglichen Verkaufsflächendimensionierung“ eine Perspektive auch für die nächsten Jahre und Jahrzehnte ist.
    Für die WNK UWG ist das qualitative Format des Einhandels mit Lebensmittelvollsortimenter und Lebensmitteldiscounter sowie Shops in begrenzter Anzahl und Größe nach wie vor der richtige Ansatz.
    Hinterfragt werden sollte allerdings die Größe beider Märkte. Es sei daran erinnert, dass die EDEKA-Märkte in Belten und Tente bei ihrer Eröffnung als das Non-Plus-Ultra der Lebensmittelversorgung galten. Heute, keine zwei Jahrzehnte später, sind sie völlig veraltet und unterdimensioniert. Insofern sollten bei der Größe der Läden auf dem Loches-Platz auch zukünftige Entwicklungen mit berücksichtigt werden.

    Zudem besticht kein Konzept überzeugend mit wirklich guten Noten in allen 7 Kriterien. Passen Städtebau- und Denkmalschutz, weisen Kirmes und fließender  Verkehr signifikante Defizite auf, werden die Belange der Kirmes erfüllt, geht dies zu Laste des ruhenden Verkehrs. Ideen wie die Anbindung des Objektes durch die Grünanlage neben den Bürgerhäusern und über den Kreisel Eich sind für die WNK UWG ein absolutes No-Go und konterkarieren den Innenstadtumbau und die Aufenthaltsqualität in der Stadt.
    Des Weiteren sollte bei der Entwicklung des Loches-Platzes auch dessen Umgebung mit einbezogen werden, um für das ganze Gebiet letztendlich ein Konzept aus einem Guss zu erarbeiten. Obgleich diese Aufgabenstellung aktuell noch nicht gefordert wurde, sollte sie mit einbezogen werden.
    Ebenso hält die WNK UWG ihre Forderung nach Wohnbebauung auf dem Loches-Platz aufrecht, um das Entstehen von unbelebten Angsträumen nach Geschäftsschluss zu vermeiden.
    KEINER der  Entwürfe ist es würdig, in der vorliegenden Fassung ernsthaft weiterverfolgt zu werden!
    Wir möchten darauf hinweisen, dass der erstplazierte Entwurf bei 61 von 80 Punkten liegt, das sind 76,25% und bei Schulnoten eine glatte 3. Bei den Entwürfen ist laut Bewertung der Verwaltung folglich keine „2“ oder auch „1“ dabei…
    Wollen wir im Ernst mit einer „3“ den Loches-Platz bebauen?

  2. Hilfsweise beantragt die Fraktion mit den Entwürfen K, L, G und C2 zu deren Optimierung ins weitere Verfahren zu gehen.
    Begründung:
    Da – nach welcher Bewertung auch immer – alle vier erstplatzierten Entwürfe keine befriedigende Punktzahl für eine optimale Bebauung ergeben, schlagen wir alternativ zur freihändigen Vergabe ein Verfahren zur Optimierung der nach dem überarbeiteten Ranking Erstplazierten vor:
    Den vier Erstplazierten geben wir die Möglichkeit, die zur Erreichung einer Punktzahl von möglichst über 75 Punkte („Note 1“) notwendigen Anforderungen der Stadt Wermelskirchen einzuarbeiten.
    Das eröffnet die Chance, eine allseits befriedigende Bebauung dieses, die Zukunft unserer Stadt so entscheidend prägenden Platzes zusammen mit allen Bürgern zu entwickeln.
    Die weitere Begründung u.a. zum überarbeiteten Ranking im Detail ergibt sich aus der beigefügten Anlage.

 

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Die erwähnte Anlage, aus der sich die Begründung für das überarbeitete Ranking ergibt, wird online gestellt, sobald die Verwaltung für die Veröffentlichung ihr grundsätzliches grünes Licht gegeben hat.

Die neue Homepage der Fraktion finden Sie hier.