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Antrag zum Haushalt 2016: Fortsetzung Inklusionshilfe

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der  WNK UWG beantragt,

Begründung:

Der Sinn der Inklusionshilfe ist innerhalb der Verwaltung wie auch fraktionsübergreifend unumstritten. Es wäre müßig, hier erneut die Sinnhaftigkeit der Maßnahme zu beschreiben.

Erneut nicht verschwiegen werden darf aber, dass das Land auch bei diesem Thema den Kommunen eine auskömmliche Finanzierung für diese Aufgaben nicht gewährt. Am 16. Oktober 2013 hat der nordrhein-westfälische Landtag das Erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention (9. Schulrechtänderungsgesetz) verabschiedet, das am 1. August 2014 in Kraft getreten ist. Hierin heißt es: „Der gesetzliche Bildungs- und Erziehungsauftrag in § 2 Schulgesetz NRW ist der verbindliche Rahmen für die gesamte Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Schule. Er wird im neuen Absatz 5 um die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen und die inklusive Bildung und Erziehung als Ziele erweitert.“ Insofern verstößt auch in diesem Fall das Land gegen das in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip.

Auch auf den Aktionsplan der Landesregierung zur Inklusion „Eine Gesellschaft für alle“ sei in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Unabhängig von der Wichtigkeit der Inklusionshilfe für die Betroffenen und unter Hinweis auf das vorher Ausgeführte bestreitet der Antragsteller die Auffassung, Inklusion sei eine freiwillige Aufgabe und insofern im Haushalt der Stadt Wermelskirchen nicht darstellbar. Eine möglicherweise seitens der Kommunalaufsicht geäußerte anders lautende Auffassung, müsste ggf. auch juristisch überprüft werden.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag!

gez. Flavio Günther
gez. Stefan Kind
gez. Thorn Seidel
– Mitglieder im Ausschuss für Soziales und Inklusion –

 

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