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Grundstück an der B 51 für Freizeitanlage

Fraktionsanfrage zur Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus am 23.02.2015:
Grundstück an der B 51 für Freizeitanlage


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

seit nahezu einem Jahr bemüht sich ein in Wermelskirchen ansässiger Gewerbetreibender um den Ankauf einer Fläche entlang der B 51, um  seinen bereits dort bestehenden Standort zu sichern und zu erweitern.

Parallel wird aus Kreisen der Politik massiv befeuert diese Fläche als Option für einen möglichen Standort des „Freizeitparks Rollrausch“ immer wieder ins Gespräch gebracht.

Aus Sicht der WNK UWG wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Hoffnungen geweckt und zum Schluss saß Rollrausch mit leeren Händen da und fühlte sich auf die Rolle genommen – und das zu Recht.

Deshalb fragt die Fraktion der WNK UWG folgende Punkte nach, damit die Hängepartie für alle Seiten nicht weiter andauert:

1. Kann besagte Anlage auf dem Grundstück überhaupt errichtet werden, obwohl keine Anbindung für Rettungsfahrzeuge an das öffentliche Verkehrsnetz gegeben ist?
2. Wo könnten für eine solche Anlage die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden?
3. Besteht hinsichtlich Lärmschutzes genügend Abstand zur Wohnbebauung?
4. Gibt es möglicherweise sonstige Aspekte die das Grundstück für eine Nutzung als Freizeitpark ungeeignet machen?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Norbert Kellner
Sprecher Freizeit und Tourismus

 

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