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Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderung: Denn sie möchten unter sich bleiben!

Mit Fassungslosigkeit und Unverständnis hat die WNK UWG die Position des Beirats für Menschen mit Behinderung bezüglich seiner Direktwahl durch die Betroffenen zur Kenntnis genommen.

Noch eine Woche vor Sitzung des Beirats, hatte die WNK UWG der Vorsitzenden des Beirats umfangreiches Material zum vorliegenden Antrag übersandt und sie gebeten, dies an die Mitglieder des Beirats weiterzuleiten. Entweder ist dies nicht erfolgt, oder die Mitglieder haben das Anliegen der WNK UWG schlichtweg nicht verstanden oder man möchte in der Tat, wie bisher ohne demokratische Wahlen durch die Menschen mit Behinderung, unter sich bleiben. Anders sind die erschreckenden Ausführungen einiger Mitglieder des Beirats nicht zu erklären.

Unverständlich ist auch, dass der von der WNK UWG der Vorsitzenden des Beirats ebenfalls vor einer Woche vorgelegte Kompromissvorschlag offenbar keinerlei Würdigung findet.
Dieser Vorschlag lautet wie folgt:
Der Beirat für Menschen mit Behinderung besteht aus
15 stimmberechtigten Mitgliedern: 9 von den Behinderten zu wählende Mitglieder – nach dem „Lohmarer Verfahren“ (oder ähnlich), 6 vom Rat auf Vorschlag der Verbände zu wählende Mitglieder, plus der Vorsitzende des Sozialausschusses oder sein Stellvertreter (ohne Stimmrecht), plus der Vorsitzende des Seniorenbeirates oder sein Stellvertreter (ohne Stimmrecht).
So wird ein ausgewogener und demokratisch legitimierter Mix aller Beteiligten sichergestellt.

Was an diesem Vorschlag nicht akzeptabel sein soll, bleibt das Geheimnis des amtierenden Beirats!

Leider bleibt der jetzige Beirat erneut die Antwort auf die Frage schuldig, wie sich denn Menschen mit Behinderung oder deren Angehörige, die nicht zum exklusiven Kreis der jetzigen „Interessenvertreter“ gehören, selbst zur Wahl stellen können und/oder ihr Wahlrecht ausüben können?

Zur Verdeutlichung: Bisher besteht der Beirat aus Vertretern von Institutionen, die sich gegenseitig immer aufs neue gegenseitig in den Beirat wählen! Es hat niemals eine demokratische Wahl zum Beirat stattgefunden!

Müssen/wollen Menschen mit Behinderung, diese im Jahr 2016 in Deutschland immer noch verbergen? Das ist wieder das gleiche, abwegige Totschlags-Argument, welches der Beirat schon vor 2 Jahren ins Feld geführt hat, um seine Demokratisierung zu verhindern. Mit dieser Haltung, die den Sinn der Inklusion ad absurdum führt, liefert der jetzige Beirat das beste Argument selber, das er dringend demokratisiert und reformiert werden muss!

Natürlich soll niemand gezwungen werden, sich als Mensch mit Behinderung auf einer öffentliche Liste wiederfinden zu lassen, aber wer sagt, dass dem überhaupt so ist?
Ebenso schwerwiegend ist jedoch das Argument, dass niemand daran gehindert werden darf, an der Beiratswahl teilzunehmen, weil ihm das passive wie auch aktive Wahlrecht, durch eben diesen Beirat verweigert wird! Haben Menschen mit Behinderung weniger demokratische Rechte als Senioren, die für ihren Seniorenbeirat genau diese Rechte zur Zeit wahrnehmen können?

Wie abstrus die jetzige Haltung des Beirats ist, verdeutlicht folgender Vergleich:
Würde der jetzige Rat vor der nächsten Kommunalwahl unter Ausschluss der Wahlberechtigten festlegen, wie der neue Rat sich zusammensetzt, würde sicherlich und zu Recht ein Aufschrei durch die Bürgerschaft gehen!
Nicht anders funktioniert das jetzige „Verfahren“ zur Bildung des Beirats! Das muss sich ändern!

Thorn Seidel
Mitglied des Rates WNK UWG Fraktion
Mitglied des Ausschusses für Soziales und Inklusion

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Mehr Bürgerbeteiligung

Antrag an die zuständigen Gremien des Rates:
Mehr Bürgerbeteiligung in Wermelskirchen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

neben den gesetzlichen Regelungen zur Bürgerbeteiligung (z.B. Baugesetzbuch) oder Volks- und Bürgerentscheiden gibt es die Möglichkeit von freiwillig durchgeführten Beteiligungsprozessen.
Die grundlegenden Zuständigkeiten und Rechte von Bürgermeister, Rat und seine Ausschüsse bleiben bei solchen Bürgerbeteiligungsverfahren unberührt.

Denkbar sind solche freiwilligen Bürgerbeteiligungsverfahren beispielsweise in Bereiche der Stadtplanung, Kultur oder Raum- und Entwicklungsbedeutsamen Vorhaben.

Damit freiwillige Bürgerbeteiligungsverfahren in Wermelskirchen gewinnbringend funktionieren, sollte sich der Rat über Leitlinien und verbindliche Regelungen für die Umsetzung solcher Verfahren verständigen.

Die Fraktion der WNK UWG beantragt die Entwicklung von Leitlinien und Regelungen für freiwillige Bürgerbeteiligung in Wermelskirchen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept entsprechend unseres Antrags auszuarbeiten.
Alternativ beauftragt der Rat die Verwaltung, eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung dieses Ziels einzurichten. Für letztgenanntes gibt es zahlreiche Vorbilder in diversen Städten in unserem Land.

Ziel ist die Schaffung eines Rahmens für den anhaltenden transparenten Dialog zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft.

Aus Sicht der WNK UWG sollte festgelegt werden, welche Institutionen sich in freiwillige Bürgerbeteiligungsverfahren in Wermelskirchen einbringen können.
Neben der Vielzahl von Bürgerorganisationen wie z.B. dem Stadtsportbund, allen Schulen sollten ebenfalls Vertretungen von Industrie, Gewerbe, Handwerk, Landwirtschaft, Arbeitnehmervertretungen sowie anerkannte Umweltorganisationen dort gelistet werden.
Für die Mitarbeit von Bürgerinitiativen, welche sich oftmals zu klar definierten Themen sehr kurzfristig bilden, sollten deutliche Standards festgelegt werden (Mindestzahl der Mitglieder, Ziele entsprechend geltendem Recht, etc.).
Ferner sollte aus Sicht der WNK UWG klar herausgestellt werden, dass sämtliche „gewerbsmäßig“ auftretenden Protestorganisationen wie z.B. Campact, foodwatch, etc. oder ähnliche Gruppen und Organisationen, die nur für destruktiven Widerstand und Protest stehen, in freiwilligen Wermelskirchener Bürgerbeteiligungsverfahren keine Plattform finden können.

 

Nachfolgend noch ein paar interessante Links zum Thema:
http://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de/kommunale-beteiligungspolitik-gestalten/kommunale-leitlinien-buergerbeteiligung/

http://www.uni-stuttgart.de/soz/leitlinien/leitlinien_buergerbeteiligung_bonn.pdf

http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/mitwirkung/leitlinien-buergerbeteiligung/ueberblick

https://www.wuppertal.de/pressearchiv/meldungen-2016/februar/102370100000686657.php

http://www.buergergesellschaft.de/mitentscheiden/grundlagen-leitlinien/leitlinien-kommunaler-buergerbeteiligung/

http://www.buergergesellschaft.de/mitentscheiden/grundlagen-leitlinien/leitlinien-kommunaler-buergerbeteiligung/

http://www.detmold.de/startseite/politik-und-rathaus-in-detmold/buergerdialog-beteilg/leitlinien-buergerbeteiligung/

 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

gez. Jan Paas
(Mitglied des Rates)

 

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Fortsetzung der Inklusionshilfe an Schulen im Schuljahr 2016/2017

Antrag zur Sitzung des Rates am 04.07.2016 und ggf. zuvor zu beteiligender Ausschüsse:
Fortsetzung der Inklusionshilfe an Schulen im Schuljahr 2016/2017

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit beantragen wir, außerplanmäßig zur Fortführung dieses Projektes 70.000 € bereit zu stellen.

Begründung:

Nachdem mehrfach seitens aller Beteiligten wie auch das Fachdezernenten, Herrn Jürgen Gräf, die Wichtigkeit und Sinnhaftigkeit dieses Projektes dargestellt wurde und der Träger Lebenshilfe sich bereit erklärt hat, selber 10.000 € in das Projekt zu investieren, sehen wir den Rat in der Pflicht auch seinen Anteil zum Erhalt des Projektes beizutragen.
Inklusion kann und darf nicht nur ein in Sonntagsreden gerne benutzter Begriff sein, sondern muss sich auch im städtischen Handeln widerspiegeln.

Wir verweisen auf die beigefügte Stellungnahme des Rheinisch-Bergischen Kreises vom 29.02.2016, wonach der Rat der Stadt Wermelskirchen frei ist, Inklusion als pflichtige Aufgabe zu betrachten.

 

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Bürgerwillen erfragen

Mit großer Aufmerksamkeit und Interesse verfolgt die WNK UWG die allerorten geführte öffentliche Diskussion um den gegenläufigen Radverkehr in der Telegrafenstraße:
Zweifellos spaltet kein Thema die Wermelskirchener Bürgerschaft derart – und das schon seit Jahren!

Die WNK UWG wird nach Vorliegen der Ergebnisse des Verkehrsversuchs „Ableitung über An der Feuerwache“ und der daraus resultierenden Bedingungen für die Einrichtung des gegenläufigen Radverkehrs den Antrag stellen, die Bürger hierüber formal zu befragen, faktisch jedoch abstimmen zu lassen.

Ohne ein Votum der Bürger wird sich die WNK UWG bei allen Abstimmungen zum Thema zukünftig enthalten.
Die WNK UWG möchte, wie es in einer Demokratie üblich ist, die Meinung der Mehrheit zum Thema kennen und nicht nach dem irrigen Prinzip „laut gleich viel“ Beschlüsse fassen.

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Urwahl Beirat für Menschen mit Behinderung

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

 

Dringlichkeitsantrag an die zu befassenden Gremien wie auch den Rat der Stadt:
Urwahl des Beirats für Menschen mit Behinderung am 22.09.2016

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bürgermeister möge beauftragt werden, die Wahl des Beirats für Menschen mit Behinderung nach einem neu festzulegenden Verfahren durchzuführen, dass allen Menschen mit Behinderung in Wermelskirchen die Möglichkeit gibt, unter Wahrung des Datenschutzes diskriminierungsfrei teilzuhaben und von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch machen zu können und den Begriff „Wahl“ in diesem Zusammenhang auch rechtfertigt.

Auf das in der Stadt Lohmar praktizierte Verfahren sei hingewiesen.
http://www.lohmar.de/buergerservice-aktuelles-verwaltung-und-rat/wahlen/behindertenbeirat/

Ggf. dazu notwendige Beschlüsse kann der Rat in seiner Sitzung am 04.07.2016 abschließend fassen.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Thorn Seidel
Mitglied des Rates

 

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Gegenläufiger Radverkehr in der Telegrafenstraße – die nächste Runde…

Gegenläufiger Radverkehr kommt (vorerst)nicht Bergische Morgenpost 26.04.2016

Öffnung Telegrafenstraße ausgesetzt WGA 26.04.2016

Eine Lachnummer Kommentar im WGA 26.04.2016


Offener Brief zum „Standpunkt ‚Eine Lachnummer'“ im WGA vom 26.4.2016

Sehr geehrter Herr Mittelstädt,

gestatten Sie mir, dass ich auf Ihren „Standpunkt“ hin folgendes erwidere:
1. Meine Fraktion hat mit ihrem Abstimmungsverhalten ALLE Vorschläge des Ingenieurbüros mitgetragen, die der Reduzierung des Verkehrs in der Telegrafenstraße dienen KÖNNEN.
2. Ob diese Vorschläge zu gewünschtem Ergebnis führen, insbesondere ob die Ableitung über An der Feuerwache überhaupt darstellbar ist, wird der VERSUCH zeigen.
3. Erst wenn der vorgenannte Punkt bestätigt ist, sprich der Verkehr in der Telegrafenstraße unter 400 Fahrzeuge pro Stunde sinkt, ist der gegenläufige Radverkehr ohne Schutzstreifen zulässig.
4. Ob und wann diese Zahl unterschritten wird, ist VOR weiteren Maßnahmen zu ermitteln.
5. Welche „Nachbesserung“, falls die beschlossenen Maßnahmen nicht ausreichen, schweben Ihnen denn in Ihrem „Standpunkt“ vor? Die gesamte Politik wie auch das Ingenieurbüro hätte diese sicherlich gerne vor gestern Abend erfahren  und in die Diskussion mit einbezogen…

Bei aller Liebe und Verständnis für die Radfahrer und Ärger und Wut über die gestrige Entscheidung, sollte ein Redakteur, auch wenn es in einem Kommentar ist, nicht den Blick für Logik sowie Rechts- und Haftungsfragen verlieren: wer in Unkenntnis der wirklich erreichten Zahlen den gegenläufigen Radverkehr vorab zulässt, macht sich im Falle eines Unfalls nicht nur fahrlässig bzw. grob fahrlässig sondern sogar vorsätzlich strafbar. Dann ist es mit der Lachnummer schnell vorbei!

Im Übrigen habe ich Ihnen auf Anfrage vergangene Woche mitgeteilt, dass meine Fraktion noch rechtlichen Diskussionsbedarf bei einem Aspekt des Themas hat und diesen Ihnen auch telefonisch benannt.
Insofern kann es mit dem überraschenden „Baff“ bei ihnen nicht so weit her gewesen sein 🙂

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

 

Thesen und Fakten zur Telegrafenstraße Bergische Morgenpost 27.04.2016

Die Politik gibt wieder einmal ein schlechtes Bild ab Bergische Morgenpost 27.04.2016

Verkehrsplaner entkräftet Kritikpunkte WGA 27.04.2016

 

Schlechter und guter Glaube?

Hallo Herr Radermacher,
hallo Herr Mittelstädt,

erklären Sie mir doch bitte einmal folgenden logischen Bruch, der sich durch Ihre Berichterstattung und Kommentierung zieht:

Wenn an der Ableitung von der Telegrafenstraße über An der Feuerwache gezweifelt wird, GEGLAUBT wird, dass sie nicht funktioniert, werden die Befürworter des Versuchs für ihre Haltung, es zu probieren und das Ergebnis auszuwerten, gelobt, die Ablehner zu recht getadelt, weil für ihre Haltung nur GLAUBEN aber keine belastbaren Zahlen, Daten, Fakten vorliegen…

… wenn die Befürworter des gegenläufigen Radverkehrs hingegen GLAUBEN, dass mit unter anderem vorgenannter Maßnahme der Verkehr in der Telegrafenstraße unter 400 Fahrzeuge pro Stunde gesenkt wird, bekommen sie für diesen GLAUBEN von Ihnen ungeteiltes Lob und diejenigen, die in diesem Fall nicht GLAUBEN mögen, sondern auch hier Zahlen, Daten, Fakten, Fakten haben möchten, um die gebotene Entscheidung zu treffen, ernten Kritik.

Was ist das für eine Logik?!

Ich weiß mittlerweile jedoch eines sicher, dass meine Fraktion, wenn die Fakten vorliegen, eine von der Verwaltung durchzuführende Bürgerbefragung ähnlich einem Bürgerentscheid über die dann gebotene Lösung beantragen wird, deren Ergebnis wir unabhängig vom Ausgang respektieren und abstimmungsmäßig umsetzen werden!
So wird dann aus dem GLAUBEN, was die Bürger wünschen, Wissen!

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Durchsetzung Ortsrecht

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

 

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.05.2016:

Durchsetzung des Ortsrechts der Stadt Wermelskirchen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Ausschuss möge die Verwaltung beauftragen, die konzeptionellen Voraussetzungen zu schaffen, das Ortsrecht der Stadt Wermelskirchen nachhaltiger und konsequenter um- und durchzusetzen.


Begründung:

Es gibt im Ortsrecht der Stadt Wermelskirchen eine Reihe von Verordnungen und Satzungen, die die Bereiche Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit berühren.
Beispielhaft seien die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Wermelskirchen wie auch die Satzung über die Straßenreinigung genannt.

Diese Satzungen haben allesamt Sinn, tragen sie bei Um- und Durchsetzung zu einem gepflegten Äußeren der Stadt bei und steigern die Aufenthaltsqualität auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die dem Aufenthalt der Wermelskirchener Bevölkerung dienen sollen.

Bedauerlicherweise sind jedoch regelmäßig Verstöße zu verzeichnen, die dem Sinn des Ortsrechts zuwider laufen und die – wie in vielen Fällen des täglichen Lebens – von einer verschwindend kleinen Minderheit verursacht werden.
Hier müssen leider als Verursacher auch Menschen benannt werden, die alkoholisiert, lärmend, teilweise auch pöbelnd die Nutzung dieser Plätze für die überwiegende Zahl der Bürger nicht attraktiv bzw. unmöglich machen.

Für  Passanten und Ruhe Suchende, im Besonderen für ältere Menschen, Eltern mit Kindern etc. ist diese Situation nicht nur unangenehm, sondern auch angstbelastet.

Niemand wird diese Räume bestimmungsgemäß nutzen können und wollen, wenn sich die Zustände dort nicht ändern.

Ferner führt der Aufenthalt der alkoholisierten Mitbürger zu starker Verschmutzung und Verwahrlosung der Plätze und der aufgestellten Gerätschaften, wie zum Beispiel der Parkbänke.

Nicht nur in den Sommermonaten kommt es zudem im Umfeld naturgemäß zu einer Geruchsbelästigung und Gebäudeschäden durch das berüchtigte „Wildpinkeln“.

Hier sind im Besonderen der Loches-Platz, der Busbahnhof, der Park im Hüpptal und der Platz unter dem Weihnachtsbaum zu nennen.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Thorn Seidel
Mitglied des Rates

 

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Schnellbus nach Köln rückt näher

Kreistagsfraktionen/-gruppen von
CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Freie Wähler

Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises
Herrn Dr. Hermann-Josef Tebroke
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach

BESCHLUSSVORSCHLAG
PRIORISIERUNGEN ÖPNV-BEDARFSPLAN

Sehr geehrter Herr Landrat,

zur Tagesordnung der Verkehrsausschusssitzung am 05.04.2016 unter Punkt 2 – Vorlage VB-9/0028 möchten wir Sie bitten, folgenden Antrag zur Abstimmung vorzulegen.

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss beschließt, gemäß der in der Anlage befindlichen tabellarischen Übersicht, eine Priorisierung der für den Rheinisch-Bergischen Kreis
vorliegenden Maßnahmen aus dem ÖPNV-Bedarfsplan vorzunehmen.

Begründung:

Ausgehend vom Erlass des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV) 21.08.2015, in dem die Aufstellung des ÖPNV-Bedarfsplanes für 2017 verfügt wurde, sollen die Regionalräte mit abgestimmten Vorschlägen der Kreis und kreisfreien Städte bei der Aufstellung des ÖPNVBedarfsplanes 2017 beteiligt werden.

Der Regionalrat wird die gemeldeten Maßnahmen bis 01.07.2016 kategorisieren und diese Kategorisierung an das zuständige Ministerium weiterleiten.

Daher bitten wir die Verwaltung, den Nahverkehr Rheinland (NVR) und alle weiteren Beteiligten über unseren Beschluss bzw. unsere Kategorisierung der für uns relevanten Maßnahmen zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Holger Müller MdL, Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktion
gez. Ursula Ehren, Roland Rickes, Fraktionsvorsitzende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. Bert Höhne, Fraktionsvorsitzender FDP-Fraktion
gez. Werner Conrad, Gruppensprecher Gruppe Freie Wähler

 

Sitzungsvorlage

Prioritätenliste

Antrag

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