Menü
 
Drucke diesen Beitrag

Städtischen Forst für die Zukunft sichern

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 18. Juni 2019, hier:
Städtischen Forst für die Zukunft sichern

Sehr geehrter Herr Bosbach,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktionen der WNK UWG FREIE WÄHLER  und FDP stellen folgenden Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau:

Der Forstbetrieb der Stadt Wermelskirchen produziert nachhaltig negative Deckungsbeiträge.
Auch wenn der städt. Wald ein wichtiger Freizeit- und Tourismusfaktor ist, große Klimaschutzleistungen erbringt, sauberes Trinkwasser, Frischluft und natürliche Lebensräume mit Artenvielfalt zur Verfügung stellt  sind negative Deckungsbeiträge in einer Höhe von 200 T€ bei einem Wert des Forsts von ca. 10 Mio.€ in einer multifunktionalen Forstwirtschaft in dieser ausufernden Form nicht tolerierbar.

Damit jedoch bei den schlechter werdenden Rahmenbedingungen (Trockenheit, Holzpreise, Borkenkäfer, Fachkräftemangel) auch in Zukunft ein Forstbetrieb stattfinden kann, sind langfristige Planungen für die Zukunft notwendig.
Insbesondere soll das regelmäßig negative wirtschaftliche Ergebnis in ein regelmäßig positives gewandelt werden.

Die Fraktionen beantragen daher, dass eine Zukunftsstrategie für den Forstbetrieb erstellt wird, welche die langen Wachstumsphasen des Waldes berücksichtigt.

Folgende Aspekte sollen in die Strategie einfließen:

  • Flexibilität am Markt
  • Ertragssteigerungen und Wertschöpfungsmöglichkeiten verbessern
  • Klimaschutzleistungen unseres Waldes möglichst flächendeckend berechnen und fördern lassen
  • regelmäßige Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jürgen Manderla
gez. Henning Rehse

Drucke diesen Beitrag

Mittel- bis langfristige Entwicklung der Stadt Wermelskirchen

Antrag zur Sitzung des Zukunftsausschusses am 26. Juni 2019:
Mittel- bis langfristige Entwicklung der Stadt Wermelskirchen“

Sehr geehrter Herr Wartmann,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

die Fraktion der WNK UWG beantragt:

Der Zukunftsausschuss beauftragt die Verwaltung, Wohnungsbaupotentiale für die Erreichung einer Einwohnerzahl von 40.000 aufzuzeigen unter Berücksichtigung des Wohnungsbedarfs der verschiedenen Nachfragegruppen.

Im Vordergrund sollen die Möglichkeiten der Nachverdichtung, Nutzung von Recyclingflächen, der Schließung von Baulücken und der Abrundung von Hofschaften stehen, also eine möglichst kompakte Wohnbaulandentwicklung.

Ein besonders Augenmerk soll dem Geschosswohnungsbau gewidmet werden, damit auch ausreichend preiswerter Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann.

Die Verwaltung soll innovative Wege (z.B. Konzeptvergabe, Quotierung, etc.) zur Erreichung des beschlossenen Ziel 40.000 EW aufzeigen.

Die Verwaltung stimmt sich zur Erreichung dieses Ziel mit der Regionale 2025 ab.
Weiter wird die Verwaltung beauftragt aufzuzeigen, welche Planung (wie z.B. Schulentwicklungsplanung, Kindergartenbedarfsplanung) anzupassen sind, damit die infrastrukturellen Rahmenbedingungen zur Erreichung dieses Ziels parallel mit dem Bevölkerungszuwachs geschaffen werden können.

Begründung:

Die einstimmig im Rat beschlossenen Konzepte IKEHK -Interkommunales Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Burscheid/Wermelskirchen 2030 –  sowie das daraus abgeleitete IEHK – Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030 beinhalten das definierte Ziel von 40.000 Einwohnern bis 2030.

Die Regionale 2025 hat im Handlungsfeld „Siedlungsentwicklung“ vor dem Hintergrund des Bevölkerungswachstums in der Rheinschiene und den Umlandkommunen das Ziel, Strategien und Konzepte für eine zukunftsfähige Siedlungsentwicklung unter Berücksichtigung steigender Einwohnerzahlen zu entwickeln und umzusetzen.

Der aktuell vorgestellte neue SEP – Schulentwicklungsplan – zeigt für die Jahre 2024 bis 2028 kontinuierlich abnehmende Schülerzahlen. Vor dem Hintergrund unserer anhaltenden Aktivitäten im Neubau von Schulen gilt es, die Schülerzahlen für eine optimale Auslastung der Schulen zu sichern.

Durch eine nachhaltige verträgliche Stadtentwicklung mittels eines „Städtebaulichen Rahmenplanes“ oder einer „Kommunalen Strategie Wohnungsbau“ stärkt Wermelskirchen seine Funktion als Mittelzentrum.

Der Einwohnerbericht 2017 der Stadt Köln zeigt auf, dass überwiegend Menschen zwischen 30 und 45 Jahren ins Umland abwandern werden, also Menschen in der Lebensphase, in der üblicherweise Kinder vorhanden oder geplant sind.

Eine steigende Einwohnerzahl stärkt unseren Einzelhandel und kann in Teilen für Gewerbe und Industrie die ebenfalls dringend benötigten Facharbeiter sichern. Die vorhandene kommunale Infrastruktur wird besser ausgelastet, unseren neuen Schulen werden die Schüler auch für die Zukunft gesichert. Zusätzliche Bürger bedeuten zusätzliche Steuereinnahmen, womit die Kosten für die anspruchsvollen Zukunftspläne unserer Stadt in weiten Teilen bezahlt werden können und auf Steuererhöhungen verzichtet werden kann.

Wir bitten alle Fraktionen sich der politischen Verantwortung zu stellen und das Ziel WK 40.000 auch zu ihrem Kernthema zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
– Mitglied des Rates –

Drucke diesen Beitrag

Baumsicherheit Dhünner Straße

Untersuchung der Bäume auf dem Areal „Kreuz des Deutschen Ostens“, gegenüber der Häuser Dhünner Straße 43 – 52 / Feldstraße 2 ff.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

das Sturmtief „Eberhard“ hat seinerzeit auf dem Stadtfriedhof an der Berliner Straße sowie dem Friedhof Dabringhausen für erhebliche Schäden durch umstürzende Bäume gesorgt. Durch eine umgehende Intervention der Fraktion WNK UWG Freie Wähler konnten die betroffenen Grabbesitzer von der Stadt entschädigt werden, in dem die Stadt die Kosten für die Aufarbeitung der Gräber / Hecken, der Arretierung von Grabsteinen und die Reparatur von Kreuzen übernommen hat. Dieser Vorgang lässt sich medial gut nachvollziehen, da in der Anfangsphase des Schadensfalles, sich die Stadt Wermelskirchen ihrer Leistungspflicht entziehen wollte.

Als Wahlkreisbetreuer und Vorsitzender des WNK UWG e. V. Freie Wähler Bürgervereins, sprach mich vor kurzem eine Bewohnerin der Dhünner Straße an.

Auf dem Areal „Kreuz des Deutschen Ostens“ an der Dhünner Straße / Feldstraße stehen sehr viele große Bäume in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung. Obwohl Anwohner der Dhünner Straße weit vor „Eberhard“ die Stadt auf eine mögliche Gefahr / geforderte Überprüfung der Bäume (u. a. der Kronen) hingewiesen haben, erfolgte bisher keine Reaktion. Die Anwohner befürchten nun, dass bei weiteren Stürmen (die zwischenzeitlich in unseren Breiten leider keine Seltenheit mehr darstellen), sich ein ähnliches Szenario wie auf dem Stadtfriedhof abspielen könnte.

Aus diesem Anlass bitten wir, im Sinne der Anwohner, darum, dass die Stadt die Bäume konkret auf ihre Standfestigkeit hin überprüft und somit ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommt. Hierzu bedarf es keines dauerhaften, städtischen Baumkontrolleurs, wie ihn eine Fraktion im Rat fordert, sondern eine freie Vergabe ist bedarfsorientiert für die Fraktion WNK UWG Freie Wähler völlig ausreichend.

Wir bitten um eine kurzfristige Überprüfung. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Kind
– Wahlkreisbetreuer –                                           

Drucke diesen Beitrag

Schulwegsicherheit Wustbacher Straße

Verkehrssituation in der Wustbacher Straße (direkter Schulweg zur Waldschule), hier:
Abgrenzung des Bürgersteigs von der Straße mit Pfosten und Ketten (in Teilen)

Sehr geehrter Herr Drescher,

nach den städtischen Unterlagen (lt. dem beigefügten Link) gilt die Wustbacher Straße als direkte Zuwegung für die Schülerinnen und Schüler der Waldschule, Am Vogelsang.

https://www.wermelskirchen.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Waldschule_Vogelsang.pdf

Als Wahlkreisbetreuer der WNK UWG Freie Wähler sowie als Vereinsvorsitzender wurde ich von besorgten Anwohnern der Wustbacher Straße auf folgendes Problem angesprochen:

Bekanntlich wurde die Wustbacher Straße VOR der Errichtung der Waldschule ausgebaut. Die neuen Schülerströme / Verkehrsströme waren also nicht erkennbar.

Die Gehwege in der o. g. Straße sind abgeflacht, so dass ein Fahrzeug keinen Schaden nimmt, wenn es die Wege befährt. Trotz eines Tempolimits kommt es häufig (auch aufgrund eigener Beobachtungen von mir) zu Begegnungsverkehr. Hier helfen sich die KfZ-Fahrer damit, dass hier auf die Gehwege ausgewichen wird. So sind Beinahekollisionen mit Schülerinnen / Schülern der Waldschule sowie Anwohnern nahezu an der Tagesordnung. Um die Sicherheit der Kinder und Bewohner zu garantieren, behelfen sich die Anwohner u. a. damit, dass sie ihre Abfalltonnen länger auf den Gehwegen platzieren als eigentlich erforderlich wäre. Dies ist natürlich keine dauerhafte Lösung und sorgt auch nicht für ein attraktives Erscheinungsbild der Straße. Wir schlagen daher, in Abstimmung mit betroffenen Bürgern vor, Teile des Bürgersteigs / der Straße mit Pfosten und Ketten abzugrenzen. Hierbei ist der WNK UWG Freie Wähler sehr wichtig, dass durch diese sicherheitsrelevanten, technischen Hilfen keine Parkflächen vernichtet werden, die in der Wustbacher Straße dringend benötigt werden.

Wir bitten um Prüfung und ggf. weitere positive Impulse von Ihrem Hause. Vielen Dank für eine kurzfristige Lösung.

Mit freundlichen Grüßen 
Stefan Kind
– Wahlkreisbetreuer –             

Drucke diesen Beitrag

Bürgerwillen umsetzen:

Wahlmöglichkeit zwischen Gelbem Sack und Gelber Tonne

Gemeinsamer Antrag von WNK UWG, CDU und FDP zur Sitzung des Rates am 27. Mai 2019:
Beschluss einer Rahmenvorgabe gem. VerpackG § 22 (2) hinsichtlich des Einsammelns von Verpackungsmüll

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Bezug nehmend auf die Ausführungen des Kämmerers, Herrn Irlenbusch, in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 06. Mai 2019 in dieser Sache beschließt der Rat, die Verwaltung zu beauftragen, alle erforderlichen Schritte wie u.a. den schriftlichen Verwaltungsakt einer Rahmenvorgabe über die BWS an die Firma RECLAY zu erlassen.

Eckpunkte der das Sammelsystem beschreibenden Rahmenvorgabe sind:

  • Wahlmöglichkeit für die Bürger zwischen Gelbem Sack und Gelber Tonne
  • 2-wöchentlicher Abfuhrrhythmus

Begründung:

  1. Dass ein Mischsystem von Gelbem Sack und Gelber Tonne gemäß § 22 (2) VerpackG „nicht technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist“, wird allein dadurch bewiesen, dass ein solches System in bestimmten Regionen seit Jahren flächendeckend praktiziert wurde und auch zukünftig praktiziert wird.
  2. Die Bürger zahlen in Wermelskirchen den gleichen Anteil an Entsorgungskosten beim Kauf der Produkte, wie dies die Bürger in zuvor benannten Regionen tun.
    Es ist nicht einzusehen, dass die Bürger für identisch gezahlte Entsorgungskosten einen geringeren Entsorgungsservice bekommen.
  3. Da sich das System in Wermelskirchen ohnehin nicht verschlechtern kann, sind von einem seitens der Firma Reclay ggf. anzustrengenden Verfahren keine Nachteile zu erwarten.
  4. Wir sind es unseren Bürgern als Rat schuldig, ihre Wünsche gegenüber der ausschließlich gewinnorientierten Entsorgungsbranche zu vertreten und auch zu versuchen sie durchzusetzen.
  5. Wir sind es auch uns als Rat und unserem Selbstverständnis gegenüber schuldig, Entscheidungen, die nicht unserem Willen entsprechen, einfach zu akzeptieren.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Drucke diesen Beitrag

Fahrrad und Fußgänger freundliche Stadt Wermelskirchen

An den Vorsitzenden des
Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Herrn Bernhard Schulte
über den Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

– Rathaus

25. April 2019


Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 24. Juni 2019:
Fahrrad und Fußgänger freundliche Stadt Wermelskirchen, hier:
Überprüfung der Einführung von „Bike-Flashs“ zur Sicherung von Ampelkreuzungen bzw. „gefährlichen“ Kreuzungen gegen Abbiegeunfälle

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,
sehr geehrter Herr Schulte,

Die Fraktion der WNK UWG beantragt:Der StuV beauftragt die Verwaltung zu prüfen, inwieweit an Ampelkreuzungen bzw. „gefährlichen“ Kreuzungen schrittweise „Bike Flash“-Warnblinkanlagen https://bike-flash.de/ zur Vermeidung von Abbiegeunfällen und damit zum Schutz insbesondere von Radfahrern und Fußgängern installiert werden können.
Sofern eine Gefahrenanalyse/Unfallstatistik für die Kreuzungen vorliegt, wird die Verwaltung eine Prioritätenliste anfertigen.
Zur Finanzierung ist nach Vorstellungen der WNKUWG die Verwendung von Bußgeldeinnahmen des Straßenverkehrs neben Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Eine Auswertung sollte nach Ablauf eines jeden Jahres erfolgen.


Begründung:
Laut Statistik ereignen sich 40 Prozent aller Radunfälle beim Abbiegen.
Bei weiterhin steigendem Anteil des Radverkehrs in Wermelskirchen besteht Handlungsbedarf.
Die Einführung oder Nachrüstung von Abbiegeassistenten als gesetzliche Vorgabe lässt sich kurzfristig bis mittelfristig nicht umsetzen.
Dagegen könnten die Warnlicht-Säulen der „Bike-Flash“-Anlage schneller aufgestellt werden und somit die Sicherheit insbesondere von Radfahrern und Fußgängern entscheidend verbessern.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
(Mitglied des  Rates)

Drucke diesen Beitrag

Parkplatz für den Bus des Ordnungsamtes

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

25. April 2019

Betreff: Parkplatz für den Bus des Ordnungsamtes

Sehr geehrter Herr Bleek,

der Parkplatz, den sich das Ordnungsamt seit seinem Umzug in das frühere BEK-Büro vor der Stadtsparkasse reserviert hat, stößt in weiten Teilen unserer Bevölkerung – vorsichtig formuliert – auf erheblichen Unmut.

Wir schlagen deshalb vor, für diesen Bus einen anderen Standort z.B. direkt vor dem Ordnungsamt, Telegrafenstraße 11 festzulegen.

Begründung:

Als wir die Telegrafenstraße im Zuge der Innenstadtverschönerung neu planten, war an dieser Stelle vor der Stadtsparkasse auch aus optischen Gründen freie Fläche vorgesehen.

Da diese Fläche nach Fertigstellung auch gerne zum Wildparken genutzt wurde, wurde sie mit absolutem Halteverbot geschützt.

Diesem Verbot wurde auch jahrelang durch konsequentes Verteilen von Strafzetteln Nachdruck verliehen.

Nicht wenige Bürger, die sich noch an die „Knöllchen“ sehr gut erinnern können, müssen nun zusehen, wie sich genau an dieser Stelle unter Inanspruchnahme eines erheblichen Gehwegbereiches noch dazu Sicht behindernd und den Blick störend tagein tagaus in voller Schönheit das Ordnungsamt mit seinem offensichtlich kaum im Einsatz befindlichen Bus präsentiert.

Die Bürger empfinden das schon als eine ausgesprochene Provokation, was wir auch verstehen können.

Wir schlagen daher vor, für den Bus einen neuen Parkplatz im Bereich vor dem Gebäude Telegrafenstraße 11 zu finden und somit die jetzt genutzte Fläche wieder denen zurück  zugeben für die sie gebaut war und die sie bezahlt haben – den  Bürgerinnen und Bürgern! 

Mit den besten Grüßen
gez. Rüdiger Bornhold
Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr

Drucke diesen Beitrag

Missstände!

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek, lieber Rainer,
sehr geehrter Herr Technischer Beigeordneter Marner, lieber Thomas,

nein, ich will jetzt nicht das Osterloch stopfen oder Euch ein Ei ins Nest legen oder jemanden bashen.

Ich muss nur zwangsweise mit unserer älteren Bernerin therapeutisch bedingt derzeit ein paar kleinere Runden täglich hier im Ostviertel laufen – und dabei fällt mir einiges auf, was mich massiv ärgert:

  1. Wir zahlen seit ein paar Jahren für die Straßenreinigung über die Grundsteuer. Gereinigt wird aber nicht! Laut Aussage des Tiefbauamtes ist für die Reinigung der Straße und des Rinnsteigs die Stadt zuständig. Warum reinigt sie dann nicht?
  2. Die Rinne zwischen Pflanzbeet und Bordstein dient normalerweise dem Wasserablauf. In diesem Fall nicht mehr, weil sie zugewachsen ist. Das Wasser sucht sich seinen Weg mittlerweile überall her, nur nicht durch die Rinne. Diese Rinne müsste ebenfalls von der Stadt offen gehalten werden. Wird sie aber nicht!
  3. Wenn die Stadt Pflanzbeete anlegt, sollte sie diese auch auf einem Mindeststandard pflegen und nicht derart verlottern lassen!
  4. Auch wäre es eine gute Idee, der Firma, die für das Aufstellen der Container zuständig ist, zu sagen, dass sie diese in Abstand zum Bordstein aufzustellen, damit das Wasser da ablaufen kann, wo dafür der Rinnsteig gebaut wurde.

Ich weiß, dass das nur kleine Beispiele gibt, von denen es zig im Stadtgebiet gibt und dass Ihr viele Dinge auch so seht und gerne abstellen möchtet, aber das erforderliche Personal fehlt…

Fordert Ihr es dann an, findet sich sogar noch eine Mehrheit, dem CDU-Antrag, eine Stelle gerade dieses Personals (Straßenunterhalt und Grünflächenpflege) zu streichen, zu folgen.

Ich halte dies für scheinheilig und link und deshalb unterstützt meine Fraktion ausdrücklich in bestimmten Bereichen die Personalanforderungen der Fachämter und findet es schäbig, dass andere Fraktionen die Zustände beklagen, das erforderliche Personal Euch aber verweigern.

Liebe Grüße und frohe Ostern wünscht Euch und Euren Familien
Henning Rehse

Drucke diesen Beitrag

Petition: Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung Teil 2

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

24. März 2019


Pet 2-19-08-610-015437
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr Schreiben vom 18.03.2019 bedanke ich mich der Form halber, da es ausschließlich bekannte Allgemeinplätze, unstrittige Zahlen und die Darstellung von Zuständigkeiten und Zusammenhängen enthält.

Insofern äußere ich mich natürlich hinsichtlich der Erledigung meiner Petition gegenteilig und bestehe auf einer parlamentarischen Prüfung durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hinsichtlich folgender Punkte:

1. Den Städten und Gemeinden wird von wem auch immer zu wenig Geld zur auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsproblematik zur Verfügung stellt.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Bund den Ländern überhaupt genügend Mittel zur auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsproblematik zur Verfügung stellt, die diese dann an die Städte und Gemeinden weiterleiten können, damit das Land seinen Verpflichtungen aus dem Konnexitätsprinzip nachkommen kann.
2. Mir ist nicht bekannt, dass Städte oder Gemeinden Beschlüsse gefasst haben, dass sie Flüchtlinge aufnehmen, wenn der dafür entstehende Aufwand nicht von Dritten übernommen wird.
3. Mir ist weiterhin nicht bekannt, dass Städte und Gemeinden willentlich Beschlüsse gefasst haben, dass die auftretende Deckungslücke durch die in eigener Hoheit zu beschließenden Gemeindesteuern und damit von den Bürgern gedeckt werden soll, was aber realiter die Folge von 1. ist.

Zu Ihrem Hinweis betreffs der nicht vorliegenden Verstöße gegen Artikel 16a GG, die Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesregierung, die sie führende Bundeskanzlerin und die eigentlich zuständigen parlamentarischen Kontrollorgane erlaube ich mir den Hinweis, dass die Verstöße nur deshalb nicht „vorliegen“, weil sich bislang aus Gründen der politischen Opportunität keine Stelle der Judikative trotz tausendfacher Anträge aus der Bürgerschaft damit befassen wollte.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse

Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 18. März 2019

Bundeskanzleramt
Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Herr Ministerpräsident Armin Laschet
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Der Präsident des Landtags NRW
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

22. November 2018

Petition:
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

Wermelskirchen ist mit etwas unter 35.000 Einwohnern eine mittlere Kreisstadt im Rheinisch-Bergischen Kreis in NRW.

Wie die meisten Kommunen in NRW ist sie seit Jahren strukturell unterfinanziert und befindet sich seit 2012 im Haushaltssicherungskonzept.

Die seit Jahren schlechte finanzielle Situation der Stadt ist nicht in falschem Handeln von Verwaltung und/oder Politik begründet, sondern liegt daran, dass über die Jahre die auf die Stadt seitens Bund und Land übertragen Aufgaben immer mehr und/oder deren Standards immer höher wurden, die dafür benötigten finanziellen Mittel aber nicht mit wuchsen.

Beispielhaft seien hier nur genannt:

–         Umsetzung der Rechtsansprüche für Kinder- und Hortplätze

–         Sicherstellung des Brandschutzes

–         Umsetzung der Inklusion

–         Einführung der Sekundarschule

Wermelskirchen setzt diese sicherlich wichtigen und nützlichen Themen allesamt gesetzeskonform um, muss hierfür aber die Steuern, Gebühren und Abgaben stets anpassen.

Dies ist bis zu einem gewissen Grad auch nachvollziehbar und akzeptabel, werden für die Bürger und Steuerzahler dadurch die Lebensbedingungen gesichert bzw. verbessert.

Nicht akzeptabel ist jedoch, dass die Stadt Wermelskirchen jährlich einen hohen sechsstelligen Betrag – in 2017 waren es 784.545,63 € – für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung netto aus ihrem Haushalt zuschießen muss, die an anderer Stelle fehlen bzw. für die ggf. auch Steuern erhöht werden müssen.

Seit 2016 halten sich in Wermelskirchen zwischen 400 und 500 Flüchtlinge auf, von denen 20-25% abgelehnt und geduldet sind, sich aber dennoch in Wermelskirchen befinden und Kosten verursachen.

Für deren Rückführung in die Heimatländer besitzt die Stadt Wermelskirchen keinerlei Kompetenz und Handlungsmöglichkeit, zahlt jedoch die anfallenden Kosten des Bleibens.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es für die seit 2015 praktizierte Art und Weise der „Zuwanderung“ keinerlei Parlamentsbeschlüsse gibt, sie gegen das Grundgesetz Artikel 16a, die Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, ohne dass dies irgendwen an maßgeblicher Stelle interessieren würde.

Auch hat der Rat der Stadt Wermelskirchen keine Beschlüsse fassen dürfen, Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen, zu versorgen und die hierfür benötigten Kosten zu tragen – geschweige denn wurden die betroffenen Bürger dazu gefragt.

Da die Flüchtlinge nun mal hier sind, gebietet die Humanität es, diese angemessen unterzubringen und zu versorgen.

Die Konnexität gebietet es jedoch auch, dass primär der Bund und nachgeordnet das Land für die Kosten dieser den Kommunen übertragene Aufgabe als „Verursacher“ komplett aufkommt.

Ich richte daher stellvertretend für die Bürger Wermelskirchens wie auch aller Bürger Deutschlands die Petition an Sie, rückwirkend bis 2015 den Kommunen die bislang nicht gedeckten Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender

Drucke diesen Beitrag

Entschädigung von Grabbesitzern auf dem Stadtfriedhof sowie dem Friedhof Dabringhausen, deren Gräber durch das Sturmtief „Eberhard“ beschädigt / zerstört worden sind

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek
– Rathaus –

Entschädigung von Grabbesitzern auf dem Stadtfriedhof sowie dem Friedhof Dabringhausen, deren Gräber durch das Sturmtief „Eberhard“ beschädigt / zerstört worden sind

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das Sturmtief „Eberhard“ hat bekanntlich auf dem Stadtfriedhof an der Berliner Straße sowie dem Friedhof Dabringhausen für erhebliche Schäden durch umstürzende Bäume gesorgt.
Während auf dem Stadtfriedhof durch den Sturz einer etwa 180 Jahre alten Buche, lt. Medienangaben, ca. 30 – 40 Gräber verwüstet wurden, sind auf dem Friedhof Dabringhausen weit weniger Gräber betroffen.
Glimpflich ging „Eberhard“ für die Grabbesitzer auf dem Waldfriedhof Eickerberg aus, da wohl hier keine Schäden zu verzeichnen waren.

Ungeachtet der rechtlichen und ggf. versicherungstechnischen Aspekte bitten wir Sie, dass die Stadt Wermelskirchen die betroffenen Besitzer der Gräber anschreibt, so dass in der Folge der Aufwand für die Aufarbeitung der Gräber (Grabaufmachung, Arretierung von Grabsteinen mit Ausrichtung, Reparatur von Kreuzen und Steinen, Heckenanpflanzungen) von der Kommune getragen werden.
Hierbei kann es sich um sächliche Hilfe durch den Bauhof als auch Übernahme von Kosten handeln.

Die Friedhofssatzung sieht vor, dass die Inhaber von Gräbern von der Stadt angeschrieben werden, sofern der Pflegezustand mangelhaft ist bzw. sich Grabsteine gelockert haben. Es kann daher nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger selbst für Schäden aufkommen müssten, deren Ursache sie nicht zu verantworten haben.

Wir bitten hier um eine bürgerfreundliche Lösung und um Entschädigungsleistungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch die Stadt Wermelskirchen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Haring
Sachkundiger Bürger

Bernd Hibst einstimmig aufgestellt

Der Bürger-Verein FREIE WÄHLER hat Bernd Hibst jetzt auch offiziell einstimmig als Bürgermeisterkandidaten aufgestellt.
In seiner Bewerbungsrede kam erneut zum Ausdruck, dass sich bei ihm Sachkompetenz, Erfahrung und Seriosität mit Bodenständigkeit, Freundlichkeit und Ehrlichkeit verbinden – genau das was diese Stadt und ihre Bürger in diesen Zeiten brauchen!
Die FREIEN WÄHLER freuen sich auf einen gemeinsamen Wahlkampf bis zur Kommunalwahl am 14. September und dann auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im neuen Stadtrat.

Foto: Daniela Winter