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Städtischen Forst für die Zukunft sichern

Antrag zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau, hier:
Städtischen Forst für die Zukunft sichern (2)

Sehr geehrter Herr Bosbach,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktionen der WNK UWG FREIE WÄHLER und FDP stellen folgenden Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau:

Die Situation in unseren Wäldern ist stark angespannt, eine treffende Beschreibung gab es in der RP online vom 03.06.2020. Hohe Temperaturen, Trockenstress, Waldbrandgefahr, Monokulturen und der Preisverfall beim Holz sorgen für eine verheerende Situation. Die braunen Fichtenbestände sind nicht mehr zu übersehen, der frische Blattaustrieb bei den Laubbäumen wirkt auf den ersten Blick vital, allerdings lassen die Entwicklungen befürchten, dass auch hier Schäden entstehen.

Die WNK UWG hatte zusammen mit der FDP unter dem 24. Mai 2019 den Antrag „Städtischen Forst für die Zukunft sichern“ beantragt und ein Zukunftskonzept für die Bewirtschaftung des Waldes gefordert. Dieses Zukunftskonzept liegt bis heute nicht vor. Neben der wirtschaftlichen Betrachtung ist die Sauerstoffproduktion, die Naherholung, Jagt, etc. mit einzubeziehen – siehe Vorlage 0120/2018.

Ergänzungsantrag zu unserem Antrag vom 24.05.2019:

WNK UWG und FDP beantragen ferner die Erstellung einer konzeptionellen Planung für den Wermelskirchener Wald. Dabei soll diese Planung interkommunal erfolgen, z.B. durch Einbeziehung der Forstbetriebsgemeinschaft Wermelskirchen, des Holzcluster Bergisches Land und/oder weiterer Kommunen.

Begründung:

Seit 2004 ist der Forstbetrieb der Stadt Wermelskirchen nach PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes“) zertifiziert. Das bedeutet, dass die Stadt Wermelskirchen sich dazu verpflichtet hat, ihre Wälder nach folgenden Kriterien zu bewirtschaften:

•        Erhaltung und Optimierung der Waldfunktionen

•        Nachhaltigkeit und damit Stabilisierung des globalen Kohlenstoffkreislaufs

•        Pflegerische und naturnahe Waldbewirtschaftung

Das städtische Forstamt verwaltet rd. 630 ha Wald, die Forstbetriebsgemeinschaft rd. 1.000 ha zuzüglich der Wermelskirchener Flächen. Für ein gesamtheitliches Waldkonzept erscheint uns eine konzeptionelle Planung als unerlässlich, damit die Übersicht erhalten und Flickschusterei unterbunden wird. Dieses Konzept soll eine Beteiligung unserer Bürger beinhalten, z.B. in Form von Spenden- oder Pflanzaktionen wie „plant my tree“.

Aus unserer Sicht sind dabei in einem ersten Schritt zumindest folgende Planungsaspekte zu berücksichtigen:

•        Eine kartografische Darstellung der Wermelskirchener Waldflächen insgesamt

•        Eine kartografische Darstellung der Wermelskirchener Waldflächen, die von Dürre und Borkenkäferplage betroffen sind und somit Hauptgegenstand des Waldkonzeptes sein sollten

•        Beschreibung der potenziellen Nutzungsmöglichkeiten der ehemals bewaldeten Flächen, z. B. touristische Nutzung, wirtschaftliche Nutzung im Sinne eines Wirtschaftswaldes, gezielte natürliche Verjüngung sowie grundsätzliche Betrachtungen des Waldes als Ökosystem und CO2-Speicher etc.

•        klimastabiler Mischwald für hohe Biodiversität

•        Kostenabschätzungen für die jeweiligen Nutzungsarten

•        Zeitabschätzungen für Umsetzung und Nutzung (gerade im Hinblick auf Neuanpflanzungen)

•        Risikobetrachtung auch hinsichtlich der Investitionskosten

Uns ist bewusst, dass eine Planung, aufgrund der vielen Fragezeichen – gerade auch zur weiteren Klimaentwicklung – sehr anspruchsvoll ist und sehr sicher immer wieder neu angepasst werden muss. Wenn wir aber Maßnahmen auf den Weg bringen sollten, die auch die Wiederaufforstung vorsehen, muss auch eine Gesamtplanung erstellt werden.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass der Umgang mit unserem Wald auch mit einer hohen Verantwortung gegenüber der Wermelskirchener Bevölkerung und insbesondere den nachfolgenden Generationen einhergeht. Schon deshalb ist eine konzeptionelle und für alle Wermelskirchener Bürgerinnen und Bürger transparente Gesamtplanung grundlegend.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

gez. Henning Rehse
WNK UWG – Fraktion
gez. Heinz Jürgen Manderla
FDP – Fraktion

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Städtischen Forst für die Zukunft sichern

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 18. Juni 2019, hier:
Städtischen Forst für die Zukunft sichern

Sehr geehrter Herr Bosbach,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktionen der WNK UWG FREIE WÄHLER  und FDP stellen folgenden Antrag für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau:

Der Forstbetrieb der Stadt Wermelskirchen produziert nachhaltig negative Deckungsbeiträge.
Auch wenn der städt. Wald ein wichtiger Freizeit- und Tourismusfaktor ist, große Klimaschutzleistungen erbringt, sauberes Trinkwasser, Frischluft und natürliche Lebensräume mit Artenvielfalt zur Verfügung stellt  sind negative Deckungsbeiträge in einer Höhe von 200 T€ bei einem Wert des Forsts von ca. 10 Mio.€ in einer multifunktionalen Forstwirtschaft in dieser ausufernden Form nicht tolerierbar.

Damit jedoch bei den schlechter werdenden Rahmenbedingungen (Trockenheit, Holzpreise, Borkenkäfer, Fachkräftemangel) auch in Zukunft ein Forstbetrieb stattfinden kann, sind langfristige Planungen für die Zukunft notwendig.
Insbesondere soll das regelmäßig negative wirtschaftliche Ergebnis in ein regelmäßig positives gewandelt werden.

Die Fraktionen beantragen daher, dass eine Zukunftsstrategie für den Forstbetrieb erstellt wird, welche die langen Wachstumsphasen des Waldes berücksichtigt.

Folgende Aspekte sollen in die Strategie einfließen:

  • Flexibilität am Markt
  • Ertragssteigerungen und Wertschöpfungsmöglichkeiten verbessern
  • Klimaschutzleistungen unseres Waldes möglichst flächendeckend berechnen und fördern lassen
  • regelmäßige Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jürgen Manderla
gez. Henning Rehse

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Weitere Beschaffung von Elektrofahrzeugen / Elektromaschinen (u. a. im Bereich der Grünflächenpflege / Straßenbau / Forsten) mittels Förderung durch Bundesmittel, sofern technisch sinnvoll umsetzbar

Antrag an den Ausschuss für Umwelt und Bau
hier: Weitere Beschaffung von Elektrofahrzeugen / Elektromaschinen (u. a. im Bereich der Grünflächenpflege / Straßenbau / Forsten) mittels Förderung durch Bundesmittel, sofern technisch sinnvoll umsetzbar

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Bosbach,

im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ stellt der Bund den Kommunen Gelder für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen zur Verfügung. Dies umfasst nicht nur reine Straßenfahrzeuge, sondern auch Baumaschinen, die u. a. auf Friedhöfen bzw. im Straßenbau oder im Forstbetrieb eingesetzt werden können.

Die Fraktion WNK UWG Freie Wähler beantragt daher zu prüfen, diese Mittel abzurufen, so dass „saubere“ Ersatzbeschaffungen in Teilen vorgenommen werden könnten.

Begründung:

Der Schutz der Umwelt stellt, vom Grundsatz her, ein hohes Gut dar.

Weiter fördert der Bund diese o. g. sinnvollen Investitionen, die auch den Vorbildcharakter der Stadtverwaltung Wermelskirchen unterstreichen.

So wird z. B. das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln (vgl. Wermelskirchener Generalanzeiger vom 24.12.2018, Seite 21) mit fast einer Millionen Euro gefördert. Auch wenn Investitionen nach Wermelskirchen geringer ausfallen dürften, sollte hier dieser begrüßenswerte Vorstoß unternommen werden. Neben diesem positiven Beitrag für die Luftreinheit, würde sich auch die Lärmbelästigung der Maschinen verringern.

Dennoch ist der Fraktion WNK UWG Freie Wähler klar, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen durchaus ihre Leistung erbringen müssen – hier darf es keine grundlegenden Einschränkungen gegenüber den Diesel-Aggregaten geben. Insofern muss eine Auswahl mit Sachverstand -unter Einbeziehung von fachkundigen Experten in den jeweiligen Teams- geschehen. Die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen die Anforderungen an ihre Geräte genau und können eventuelle Restriktionen -im Vorfeld- schnell identifizieren. Insofern setzt die WNK UWG hier auf die Eigenverantwortung.

Neben den Fahrzeugen und Maschinen sind entsprechende (neue) Ladevorrichtungen vorzuhalten.

Zur Verdeutlichung der Gesamtthematik verweisen wir auf die Homepage des BMVI „Übersicht Fördermöglichkeiten – Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

gez. Stefan Kind
Sachkundiger Bürger


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