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Finanzierung des städtischen Eigenanteils für die Bahntrasse

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die prekäre Finanzsituation der Stadt muss den Gedanken aufkommen lassen, auch bei diesem sicherlich wichtigen Projekt alternative Finanzierungswege ins Auge zu fassen.

Daher stellt sich folgende Frage: Kann der städtische Eigenanteil für den Radweg auf der Bahntrasse auch dadurch ganz oder teilweise aufgebracht werden, dass über Bürger und Unternehmen Sach- und Arbeitsleistungen erbracht werden?

Hintergrund: In Leverkusen hat sich ein Verein gegründet, der den Radweg auf dem dortigen Teil der „Balkantrasse“ realisieren und den städtischen Eigenanteil wie oben beschrieben aufbringen/senken möchte.

Win-win Situation: Neben Entlastungen im städtischen Haushalt könnte ein Verein Spendenquittungen für Geldspenden (für den Einkauf von Leistungen zu günstigeren Konditionen als bei einer Ausschreibung) ausstellen.

Sponsorenstele: Als Dank für die freiwillige Mithilfe und Realisierung des Radweges könnte an beiden Enden des Weges an der Stadtgrenze jeweils eine „Sponsorenstele“ mit den Namen aller Teilnehmer dauerhaft aufgestellt werden.

Ergänzende Idee für Wermelskirchen: Neben der vereinsseitigen Organisation von freiwilligen Arbeits- und Sachleistungen von Bürgern, Vereinen und Unternehmen könnte man in Wermelskirchen darüber nachdenken, speziell für die vielen Bau- und Garten – und Landschaftsbauunternehmen aber auch Baumärkten und anderen interessierten Firmen festgelegte Teilabschnitte des Radweges als „Werbestrecken“ zu vergeben.

Ähnlich wie bei den Patenschaften z.B. bei Kreisverkehren kann die Gestaltung, Bepflanzung und anschließende Pflege von diesen Firmen erbracht werden, im Gegenzug erhalten sie dafür das Recht für Werbung entlang der entsprechenden Teilabschnitte.

Ich bitte Sie namens der Fraktion, um Prüfung meiner Vorschläge und sehe einer Antwort mit Dank und Interesse entgegen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Jan Paas
– Stadtverordneter –

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Anfrage Gewerbemeldungen

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06. September 2010:
Gewerbe- An-, Um- und Abmeldungen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die WNK UWG-Fraktion fragt an, ob folgender Sachverhalt zutrifft:
Wer in Wermelskirchen ein Gewerbe an-, ab- oder ummelden möchte, muss dieses umständlich und arbeitsintensiv auf schriftlichen Weg erledigen.
Selbst Unterlagen, die der Stadt bereits digital vorliegen müssen persönlich oder postalisch im Rathaus eingereicht werden.

Es gibt andere Kommunen, welche in diesem Bereich viel weiter entwickelt sind. So wird in diesen Städten die Möglichkeit angeboten, den oben genannten Vorgang komplett über das Internet vorzunehmen. Die WNK UWG – Fraktion würde eine entsprechende Weiterentwicklung der Verwaltung beim e-government als unternehmerfreundliche Maßnahme begrüßen. Auch sehen wir ein mögliches Einsparpotential innerhalb der Verwaltung.

Wir bitten Sie, unsere Anfrage zu überprüfen und wenn dem nichts entgegensteht, dieses moderne Angebot auch in unserer Stadt zu realisieren.

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Geschwindigkeitsbeschränkung eines Teilbereichs der L 409 (2)

Antrag zur Sitzung des StUV am 13.09.2010:
Vorlage RAT/1914/2010, Sitzung des StUV vom 05.07.2010, hier:
Folgeantrag zu unserem Antrag vom 11.12.2009 betreffs
Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung eines Teilbereichs der L 409 

 

Sehr geehrter Herr Burghoff,

mit Freude hat die WNK UWG – Fraktion zu Kenntnis genommen, dass auf Grund unseres Antrags ein Rückschnitt entlang der Strecke erfolgte und eine geplante Verbesserung der Situation für Fußgänger (Schulweg) im Bereich der Kreuzung Neuenweg – Alte Straße im Protokoll festgehalten wurde.

Völlig enttäuscht sind wir jedoch darüber, dass unserem Antrag im Übrigen nicht gefolgt werden soll.

Diese Ablehnung basiert auf den Ausführungen der Verkehrskommission, dass eine Gefahrenlage im Verkehr zwar vorhanden wäre, die 16 Unfälle in 3 Jahren – im Schnitt also einer pro Quartal – aber nicht folgenschwer genug waren um eine Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen.

Im Klartext bedeutet dieses, dass erst einige Tote und Schwerverletzte im Verkehr abgewartet werden müssen. Ein präventives Eingreifen ist seitens der Verkehrskommission nicht vorgesehen.

Die Diskussion im Fachausschuss hat gezeigt, dass die Themen Lärm sowie Fußgänger und Radfahrer nicht weiter besprochen wurden.

Die WNK UWG gibt sich mit dieser Situation nicht zufrieden geben und beantragt eine weitergehende Prüfung/Beantwortung nachfolgend geschilderter Sachverhalte:

  • Die Verkehrskommission (nachfolgend VK genannt) stellt deutlich heraus, dass ein „verkehrsgerechter Ausbau der L 409“ für alle Verkehrsteilnehmer eine deutliche Steigerung der Verkehrssicherheit bedeuten würde. Demnach liegt ein verkehrsgerechter Ausbau nicht vor und die Verkehrssicherheit kann im jetzigen Zustand nicht besonders hoch sein, es bestehen Gefahrenlagen. Ist ein verkehrsgerechter Ausbau der L 409 in dem betroffenen Teilabschnitt in absehbarer Zeit geplant?
  • Die VK hat den Begegnungsverkehr zwischen LKW/Bus und PKW überhaupt nicht betrachtet. An mehreren Stellen müssen LKW und Busse wegen der vorhandenen Platzverhältnisse und Kurvenradien bis weit über die Mittellinie hinaus auf die gegenüberliegende Fahrbahn fahren. Wie beurteilt die VK diese Gefahrenlage?
  • Die VK empfiehlt, dass der Wald- Wirtschaftsweg von Wickhausen nach Dhünn derart unterhalten werden soll, dass Fußgänger und Radfahrer diesen Weg annehmen.  Hier verlegt die VK ihre Verantwortung für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer in den Wald und auf die betroffenen privaten Grundstücksbesitzer des Weges. Außerdem hat gerade dieser Winter deutlich gezeigt, dass Wald- und Forstwege auch mal für längere Zeiträume nicht benutzt werden können, wenn ein Räumdienst nicht besteht. Dennoch greifen wir die Empfehlung der VK im Grundsatz auf. Es erscheint uns allerdings sinnvoller (und deutlich kostengünstiger), wenn ausgehend von der mittleren Einfahrt Wickhausen ein befestigter Verbindungsweg für Fußgänger und Radfahrer zum Neuenweg geschaffen wird.
    Wir beantragen die Prüfung dieser Möglichkeit.
    Sofern die VK eine Geschwindigkeitsreduzierung als ausgeschlossen betrachtet, weisen  wir auf die Orientierungshilfen für die Schulwegsicherung des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW hin: „die Verkehrsregelung sollte den Sicherheits- und Geschwindigkeitsansprüchen der Radfahrer angepasst werden“ und „bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung kommen immer dann in Betracht, wenn die Möglichkeiten zur Lenkung und Ordnung des Verkehrs ausgeschöpft sind“.
  • Die VK hat die von den Anwohnern besonders in der „Motorradsaison“ zu beklagenden Lärmimmissionen nicht festgestellt, sondern sie geht davon aus, dass auf Grund der Verkehrsbelastung keine Überschreitung der Lärmwerte vorliegt. Das mag am Tag der Verkehrsbesprechung im Januar so gewesen sein, hierbei handelt es sich jedoch nicht um objektive Werte. Das Einfordern von Lärmschutzmaßnahmen verlagert die VK auf die betroffenen Anwohner. Die WNK UWG möchte nicht, dass die betroffenen Anwohner den Kampf „David gegen Goliath“ führen müssen, gerade die Politik soll die berechtigten Interessen der Bürger vertreten. Die VK verschweigt völlig, dass es auch Aufgabe der Straßenbaulastträger (also nicht der Anwohner) und guter Verkehrspolitik (also Verwaltung und Politik) ist, die negativen Folgen des Straßenverkehrs – wie z.B. Staub, Lärm, etc.  – einzudämmen. Alleine daraus kann ein zwingender Grund für eine Geschwindigkeitsbeschränkung abgeleitet werden. Hier beantragen wir eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h für den eingeschränkten Zeitraum April bis September (Motorradhauptsaison), auch weil die Zulassungszahlen für Motorräder und Quads weiterhin steigen und das Bergische Land – also auch die L 409 – als „Bikerparadies“ gilt. Wir wollen die Motorräder nicht ausgrenzen, sondern die Raser abbremsen.

Im Ergebnis nimmt die WNK UWG die Sorgen und Ängste der betroffenen Anwohner und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer weiterhin ernst und wir sehen weiterhin Handlungsbedarf im Sinne unserer o.g. Anträge, Anfragen und Hinweise.

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Zustände Areal ehem. Kreiskinderheim „Am Vogelsang“

Sehr geehrter Herr von Foller,

beim letzten Besuch in meinem Wahlbezirk „Am Vogelsang“ habe ich nachfolgendes festgestellt:

Areal ehem. Kreiskinderheim:

– Im Eingangsbereich der Gesamtanlage befindet sich Unrat (vor den Garagen).

– Die Garagen sind unverschlossen. In Ihnen befinden sich neuwertige Untergestelle von Schultischen, die sicherlich nicht für eine Entnahme durch Unbefugte gedacht sind.

– Fast kein Gebäude verfügt noch über intakte Fenster. Die meisten sind dem Vandalismus zum Opfer gefallen und völlig zerstört. Hier rege ich an, dass alle Fenster mit Holz auszukleiden sind. Dies verhindert, dass weitere Scheiben eingeworfen werden und sich Unbefugte Zutritt zu den Häusern verschaffen.

– Die Gefahr, dass der Vandalismus auch in den Häusern um sich greift, ist durchaus gegeben (ggf. Brandstiftung). Am Hauptobjekt steht mindestens ein Fenster im Erdgeschoss auf.

Die WNKUWG-Fraktion bittet daher die Mängel abzustellen, um die Gebäude und Materialen weiter zu schützen bis über eine finale Nutzung entschieden ist.

Vielen Dank für Ihre schnelle Hilfe.

 

Freundliche Grüße

Stefan Kind
WNK UWG-Stadtverordneter

 

 

Antwort der Verwaltung:

 

Sehr geehrter Herr Kind,

zunächst vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich habe mir gestern die Situation angeschaut und sofort folgende Maßnahmen eingeleitet:

– Die Garagen sind verschlossen worden.

– Fenster (soweit möglich) und Türen wurden verschlossen.

– Das Jugendamt wird kurzfristig mit der Pestalozzischule klären, welche Materialien noch einsetzbar sind – diese werden dann in die neue Schule transportiert. Für die anderen Materialien wird eine Sperrgutentsorgung veranlasst.

– Nach der Sperrgutentsorgung wird das Gelände durch städtische Mitarbeiter auch von Unrat befreit werden.

– Die Sicherung der Gebäude erfolgt zeitnah. Sehr wahrscheinlich werden wir weitere Fenster verbrettern müssen (wie am untersten Gebäude bereits geschehen) und Warnschilder aufstellen. Dies ist im Moment in der juristischen Prüfung und wird dann in Kürze veranlasst.

Mit freundlichen Grüßen

Achim von Foller

************************************

Amtsleiter Amt für Gebäudewirtschaft

Telegrafenstraße 29-33

42929 Wermelskirchen

Fon (02196) 710-650

Fax (02196) 710-7650

Achim.von.Foller@stadt.wermelskirchen.de

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Verdeutlichung Bückenweg als Umfahrung für die Telegrafenstraße

Sehr geehrter Herr Dr. Prusa,
sehr geehrter Herr Bärwald,

unsere Fraktion regt an, geeignete Maßnahmen durch Beschilderung oder Fahrbahnmarkierungen zu ergreifen, um den Autofahrer an der Einmündung Brückenweg/Telegrafenstraße in den Brückenweg als geplante und gewollte Umfahrung der Telegrafenstraße zu „leiten“, damit letztere vom Durchgangsverkehr entlastet wird.

In München beispielsweise gibt es  Schilder, die zwar nicht in der Straßenverkehrsordnung stehen, aber mit dem Hinweis „Ableitung Innenstadt“ den Verkehr um die Altstadt lenken.

Beispielsweise wäre es bei uns denkbar ein Schild mit einem Rechtsabbiegerpfeil „Umfahrung Telegrafenstraße“ an der Einmündung Brückenweg / Telegrafenstraße aufzustellen.

Sicherlich findet aber die geballte Fachkompetenz in Ihrem Hause noch geeigneter Möglichkeiten, unser sicherlich sinnvolles Ansinnen umzusetzen.

Ich erbitte Ihre Antwort und verbleibe mit Dank und freundlichen Grüßen
Ihr
Henning Rehse  

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Entfernung Markierungen Remscheider Straße

Sehr geehrter Herr Bärwald,

die Remscheider Straße ist bereits seit geraumer Zeit keine Landstraße mehr, sondern wurde zur Gemeindestraße zurückgestuft.
Der aus damaliger Zeit resultierende durchgezogene Mittelstreifen ist in Teilbereichen immer noch vorhanden.

Ich rege an, ihn vollständig zu entfernen.

Dadurch würde zum einen eine klare Regelung geschaffen, zum anderen könnte entlang der Straße innerhalb der Regelungen der StVO geparkt werden.

Das würden die Anwohner und Besucher insbesondere des Hauses Regenbogen sicherlich begrüßen und durch parkende Fahrzeuge würde die Geschwindigkeit auf der Remscheider Straße sicherlich reduziert.

Ich erbitte Nachricht, wie sie mit dieser Anregung gedenken umzugehen und verbleibe

 

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
gez. Michael Höller
– Stadtverordneter –

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Beteiligung der BEW (Bergische Energie- und Wasser-GmbH) an der Gasvertriebsgesellschaft rhexx

Antrag zur Sitzung Rates am  31. Mai 2010
hier: Beteiligung der BEW (Bergische Energie- und Wasser-GmbH) an der Gasvertriebsgesellschaft rhexx

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Unterzeichner beantragen für die Fraktionen von CDU, SPD und WNK UWG den Punkt

Beteiligung der BEW (Bergische Energie- und Wasser-GmbH) an der Gasvertriebsgesellschaft rhexx

auf Grund der Beanstandung des Beschlusses vom 12. April 2010 durch den Bürgermeister vom 14. April 2010 erneut auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 31. Mai 2010 zu setzen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 12. April 2010 und weist die Beanstandung des Bürgermeisters vom 14. April 2010 zurück.

 

Begründung:

erfolgt mündlich in der Sitzung

 

Anmerkung:

Die ursprünglich zum Thema geplante erneute sofortige Sondersitzung des Rates erscheint den Unterzeichnern zum einen auf Grund der sich abzeichnenden Zeitschiene entbehrlich, zum anderen würden durch eine weitere Sondersitzung weitere unnötige Kosten verursacht werden, die insbesondere in der heutigen Zeit unbedingt vermieden werden sollten.

 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

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Wegfall Ampel Brückenweg/Eich

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

Mitglieder der WNK UWG – Fraktion haben sich in den vergangenen Wochen intensiv mit dem Thema beschäftigt und versucht, die zur Errichtung der Ampelanlage führenden politischen Beschlüsse zu finden. Dies ist merkwürdigerweise nicht gelungen.

Der Vortrag der Verwaltung zu Sinn und Auswirkung der Ampelanlagen in der jüngsten Sitzung des StUV kann auch nicht gerade als erhellend bezeichnet werden.

 

Die WNK UWG – Fraktion fragt daher an, wann welche politischen Gremien die entsprechenden Beschlüsse zur Errichtung der Ampelanlagen gefasst haben. 

Weiter beantragt die WNK UWG –Fraktion, die entsprechenden Gremien mögen ihre ggfls. zur Errichtung der Ampelanlagen gefassten Beschlüsse aufheben und beschließen, die Anlage zu entfernen und durch Zebrastreifen zu ersetzen.

 

Begründung:

  1. Die Anlagen waren nach Kenntnisstand der Fraktion nirgendwo Bestandteil der städtischen Verkehrsplanung und sind nirgendwo beschlossen worden.
  2. Die Anlagen behindern den Verkehrsfluss auf der beabsichtigten „innerstädtischen Ableitung“ Brückenweg massiv und führen dazu, dass die Telegrafenstraße als Schleichweg missbraucht wird, was ihrem Umbau vollkommen widerspricht.
  3. Die Sicherheit für Fußgänger bei der Querung von Brückenweg und Eich kann optimal durch Zebrastreifen erreicht werden.

 

Wir bitten um Beantwortung der Anfrage und Zustimmung zu unserem Antrag.

 

 

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Alternative Finanzierungswege

Antrag zur Sitzung des
Arbeitskreises alternative Energien und energetische Gebäudewirtschaft
nachfolgend Sitzung des HuF
hier: Prüfauftrag – alternative Finanzierungswege 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Spielraum in unserem städtischen Haushalt wird immer enger, die Phantasie des Kämmerers ist auch nicht unbegrenzt. Eine phantasielose Mischung aus Erhöhungen bei den verschiedensten Haushaltsstellen zu Lasten des Bürgers ist keine nachhaltige Maßnahme, Sparmöglichkeiten sind nicht endlos. Was tun? Den Kopf in den Sand stecken und auf bessere Zeiten warten oder nach „fresh-money“ suchen?

Die Rendite aus eingesparter Energie ist deutlich größer als Zins- und Dividendenzahlungen bei den Banken. Das große Defizit der kommunalen Klimaschutzpolitik ist, dass die örtlichen Einsparpotenziale im kommunalen Gebäudebestand zwar bekannt sind oder zumindest gut abgeschätzt werden können, die notwendigen Kreditaufnahmen aber mit dem Haushalt nicht mehr zu vereinbaren sind. Daraus resultiert eine Patt-Situation: einerseits muss die Kommune sehr hohe Energiekosten-Rechnungen bezahlen, andererseits fehlt das Geld um notwendige Finanzierungen vorzunehmen. Das führt dazu, dass sinnvolle und wirtschaftliche Energieeinsparmaßnahmen nicht umgesetzt werden und die Kommune ihre Vorbildfunktion verliert. Gleichzeitig gibt es eine wachsende Bereitschaft in der Bevölkerung, in ökologisch vorbildhafte und ökonomisch interessante Projekte zu investieren, besonders dann, wenn das vor der eigenen Haustüre geschieht und man sein Invest anschauen und anfassen kann.

Bürgercontracting:
Im Oktober 1999 ging das erste Bürgerfinanzierte Einsparkraftwerk in Betrieb. Im ersten Halbjahr konnten an der Staudinger Gesamtschule bereits über 70.000 DM an Energie- und Wasserkosten eingespart werden. Aktuelle Bürgercontractingprojekte am Aggertal-Gymnasium in Engelskirchen sowie ein Folgeprojekt in Emmerich waren genau wie die Europaschule in Köln deutlich überzeichnet. Aus ihren guten Erfahrungen heraus bereitet die Kommune Engelskirchen zurzeit 4 weitere Bürgercontractingprojekte für ihre Schulen vor. Letztendlich werden bei solchen Projekten Maßnahmen für den Klimaschutz sowie Entlastungen im Haushalt mit nachgelagerten Einsparpotenzialen als interessante „grüne“ Kapitalanlage verbunden. Es kommen hochrentable Energieeinsparkonzepte zum Einsatz was sich für den Anleger in sicheren Renditen deutlich über 5 % auszahlt.

Intracting:
Auch über dieses Modell werden durch Energieeffizienz-Investitionen erhebliche Verbesserungen der wirtschaftlichen Situation geschaffen. Intracting ist insbesondere bei eher kleinen oder bei sehr spezifischen Energieeffizienz-Investitionen Ziel führend. Eine Abteilung der öffentlichen Einrichtung, der „interne Contractor“, liefert finanzielle und technische Energiespar-Dienstleistungen an andere Abteilungen. Die dort resultierenden Ersparnisse des Energieverbrauchs verringern die jährliche Energiekosten-Rechnung der Nutzer- Ressorts. Aus diesen ersparten Geldmitteln wird die interne Contractingrate an den internen Contractor gezahlt, welcher dadurch wiederum finanzielle Mittel für zukünftige Energiespar-Investitionen erhält.

Energiespar-Contracting:
Kommerzielle Energiedienstleistungen wie beispielsweise Energiespar-Contracting bieten passgenaue Lösung an. Darauf hat die WNK UWG in den letzten 10 Jahren immer wieder hingewiesen.

Sowohl bei Bürgercontracting- als auch bei Intractingprojekten ist das Wuppertal Institut der kompetente Ansprechpartner.

Die WNK UWG – Fraktion beantragt daher:
Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, alternative Finanzierungswege für energetische Sanierungen im städtischen Gebäudebestand zu untersuchen und mit Vor- und Nachteilen vorzustellen.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

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JIM.NRW, Emissionshandel für Mittelstand und Kommunen

Antrag zur Sitzung des
Arbeitskreises alternative Energien und energetische Gebäudewirtschaft
nachfolgend Sitzung des HuF
hier: Prüfauftrag – JIM.NRW, Emissionshandel für Mittelstand und Kommunen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Haushalt zeigt es unverblümt, es fehlt Geld an allen Ecken und Enden. Verantwortungsbewusst wirtschaften bedeutet aber nicht nur abspecken oder streichen, sondern auch intelligent investieren und den Blick für mögliche neue Einnahmequellen schärfen.

Mit ihrem Antrag vom gleichen Tage hat die WNK UWG – Fraktion bereits alternative Finanzierungswege für energetische Gebäudesanierungen vorgestellt, hier geht es um die Frage, ob die Stadt sich solche Maßnahmen auch „versilbern“ lassen kann.

Mit dem Projekt JIM.NRW ermöglicht die EnergieAgentur.NRW erstmals mittelständischen Unternehmen und Kommunen, am Emissionshandel teilzunehmen. Das Programm läuft von 2007 bis 2013. JIM.NRW bündelt viele kleine Effizienzprojekte von Unternehmen und Kommunen in einem Pool, und versetzt die Teilnehmer damit in die Lage, am Emissionshandel teilnehmen. Die EnergieAgentur.NRW übernimmt die Aufgabe, die durch eine Anlagenmodernisierung „eingesparten Emissionen“ in Zertifikate zu tauschen und diese zu marktgerechten Preisen zu verkaufen. Zudem übernimmt die EnergieAgentur.NRW das Monitoring – das heißt die Prüfung der realisierten CO2-Einsparungen – und bindet internationale Partner in das Projekt ein. Der Austausch von nur einem Heizkessel kann so über die Laufzeit des Programms bis zu 20.000 € in die städtischen Kassen spülen.

Daher stellt die WNK UWG – Fraktion folgenden Antrag:
Der HUF beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob ein Einstieg die das Programm JIM.NRW möglich ist und für die Stadt Wermelskirchen rentierlich sein kann.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

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