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Geschwindigkeitsbeschränkung eines Teilbereichs der L 409 (2)

Antrag zur Sitzung des StUV am 13.09.2010:
Vorlage RAT/1914/2010, Sitzung des StUV vom 05.07.2010, hier:
Folgeantrag zu unserem Antrag vom 11.12.2009 betreffs
Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung eines Teilbereichs der L 409 

 

Sehr geehrter Herr Burghoff,

mit Freude hat die WNK UWG – Fraktion zu Kenntnis genommen, dass auf Grund unseres Antrags ein Rückschnitt entlang der Strecke erfolgte und eine geplante Verbesserung der Situation für Fußgänger (Schulweg) im Bereich der Kreuzung Neuenweg – Alte Straße im Protokoll festgehalten wurde.

Völlig enttäuscht sind wir jedoch darüber, dass unserem Antrag im Übrigen nicht gefolgt werden soll.

Diese Ablehnung basiert auf den Ausführungen der Verkehrskommission, dass eine Gefahrenlage im Verkehr zwar vorhanden wäre, die 16 Unfälle in 3 Jahren – im Schnitt also einer pro Quartal – aber nicht folgenschwer genug waren um eine Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen.

Im Klartext bedeutet dieses, dass erst einige Tote und Schwerverletzte im Verkehr abgewartet werden müssen. Ein präventives Eingreifen ist seitens der Verkehrskommission nicht vorgesehen.

Die Diskussion im Fachausschuss hat gezeigt, dass die Themen Lärm sowie Fußgänger und Radfahrer nicht weiter besprochen wurden.

Die WNK UWG gibt sich mit dieser Situation nicht zufrieden geben und beantragt eine weitergehende Prüfung/Beantwortung nachfolgend geschilderter Sachverhalte:

Im Ergebnis nimmt die WNK UWG die Sorgen und Ängste der betroffenen Anwohner und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer weiterhin ernst und wir sehen weiterhin Handlungsbedarf im Sinne unserer o.g. Anträge, Anfragen und Hinweise.

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