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Geschwindigkeitsbeschränkung eines Teilbereichs der L 409 (2)

Antrag zur Sitzung des StUV am 13.09.2010:
Vorlage RAT/1914/2010, Sitzung des StUV vom 05.07.2010, hier:
Folgeantrag zu unserem Antrag vom 11.12.2009 betreffs
Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung eines Teilbereichs der L 409 

 

Sehr geehrter Herr Burghoff,

mit Freude hat die WNK UWG – Fraktion zu Kenntnis genommen, dass auf Grund unseres Antrags ein Rückschnitt entlang der Strecke erfolgte und eine geplante Verbesserung der Situation für Fußgänger (Schulweg) im Bereich der Kreuzung Neuenweg – Alte Straße im Protokoll festgehalten wurde.

Völlig enttäuscht sind wir jedoch darüber, dass unserem Antrag im Übrigen nicht gefolgt werden soll.

Diese Ablehnung basiert auf den Ausführungen der Verkehrskommission, dass eine Gefahrenlage im Verkehr zwar vorhanden wäre, die 16 Unfälle in 3 Jahren – im Schnitt also einer pro Quartal – aber nicht folgenschwer genug waren um eine Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen.

Im Klartext bedeutet dieses, dass erst einige Tote und Schwerverletzte im Verkehr abgewartet werden müssen. Ein präventives Eingreifen ist seitens der Verkehrskommission nicht vorgesehen.

Die Diskussion im Fachausschuss hat gezeigt, dass die Themen Lärm sowie Fußgänger und Radfahrer nicht weiter besprochen wurden.

Die WNK UWG gibt sich mit dieser Situation nicht zufrieden geben und beantragt eine weitergehende Prüfung/Beantwortung nachfolgend geschilderter Sachverhalte:

  • Die Verkehrskommission (nachfolgend VK genannt) stellt deutlich heraus, dass ein „verkehrsgerechter Ausbau der L 409“ für alle Verkehrsteilnehmer eine deutliche Steigerung der Verkehrssicherheit bedeuten würde. Demnach liegt ein verkehrsgerechter Ausbau nicht vor und die Verkehrssicherheit kann im jetzigen Zustand nicht besonders hoch sein, es bestehen Gefahrenlagen. Ist ein verkehrsgerechter Ausbau der L 409 in dem betroffenen Teilabschnitt in absehbarer Zeit geplant?
  • Die VK hat den Begegnungsverkehr zwischen LKW/Bus und PKW überhaupt nicht betrachtet. An mehreren Stellen müssen LKW und Busse wegen der vorhandenen Platzverhältnisse und Kurvenradien bis weit über die Mittellinie hinaus auf die gegenüberliegende Fahrbahn fahren. Wie beurteilt die VK diese Gefahrenlage?
  • Die VK empfiehlt, dass der Wald- Wirtschaftsweg von Wickhausen nach Dhünn derart unterhalten werden soll, dass Fußgänger und Radfahrer diesen Weg annehmen.  Hier verlegt die VK ihre Verantwortung für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer in den Wald und auf die betroffenen privaten Grundstücksbesitzer des Weges. Außerdem hat gerade dieser Winter deutlich gezeigt, dass Wald- und Forstwege auch mal für längere Zeiträume nicht benutzt werden können, wenn ein Räumdienst nicht besteht. Dennoch greifen wir die Empfehlung der VK im Grundsatz auf. Es erscheint uns allerdings sinnvoller (und deutlich kostengünstiger), wenn ausgehend von der mittleren Einfahrt Wickhausen ein befestigter Verbindungsweg für Fußgänger und Radfahrer zum Neuenweg geschaffen wird.
    Wir beantragen die Prüfung dieser Möglichkeit.
    Sofern die VK eine Geschwindigkeitsreduzierung als ausgeschlossen betrachtet, weisen  wir auf die Orientierungshilfen für die Schulwegsicherung des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW hin: „die Verkehrsregelung sollte den Sicherheits- und Geschwindigkeitsansprüchen der Radfahrer angepasst werden“ und „bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung kommen immer dann in Betracht, wenn die Möglichkeiten zur Lenkung und Ordnung des Verkehrs ausgeschöpft sind“.
  • Die VK hat die von den Anwohnern besonders in der „Motorradsaison“ zu beklagenden Lärmimmissionen nicht festgestellt, sondern sie geht davon aus, dass auf Grund der Verkehrsbelastung keine Überschreitung der Lärmwerte vorliegt. Das mag am Tag der Verkehrsbesprechung im Januar so gewesen sein, hierbei handelt es sich jedoch nicht um objektive Werte. Das Einfordern von Lärmschutzmaßnahmen verlagert die VK auf die betroffenen Anwohner. Die WNK UWG möchte nicht, dass die betroffenen Anwohner den Kampf „David gegen Goliath“ führen müssen, gerade die Politik soll die berechtigten Interessen der Bürger vertreten. Die VK verschweigt völlig, dass es auch Aufgabe der Straßenbaulastträger (also nicht der Anwohner) und guter Verkehrspolitik (also Verwaltung und Politik) ist, die negativen Folgen des Straßenverkehrs – wie z.B. Staub, Lärm, etc.  – einzudämmen. Alleine daraus kann ein zwingender Grund für eine Geschwindigkeitsbeschränkung abgeleitet werden. Hier beantragen wir eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h für den eingeschränkten Zeitraum April bis September (Motorradhauptsaison), auch weil die Zulassungszahlen für Motorräder und Quads weiterhin steigen und das Bergische Land – also auch die L 409 – als „Bikerparadies“ gilt. Wir wollen die Motorräder nicht ausgrenzen, sondern die Raser abbremsen.

Im Ergebnis nimmt die WNK UWG die Sorgen und Ängste der betroffenen Anwohner und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer weiterhin ernst und wir sehen weiterhin Handlungsbedarf im Sinne unserer o.g. Anträge, Anfragen und Hinweise.

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