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Sachbeschädigung mit politischem Hintergrund

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hibst,
sehr geehrter Herr Landrat von Bötticher,
sehr geehrte Damen und Herren von StraßenNRW,

für den Bürger aber auch uns als Kommunalpolitiker ist oftmals nicht erkennbar, wer bei Vorgängen wie diesen im öffentlichen Raum von Wermelskirchen der richtige Ansprechpartner ist.
Deshalb haben wir vorsorglich alle drei Baulastträger (Stadt, Kreis und StraßenNRW) in den Verteiler dieser Mail aufgenommen.

Da die Problematik auch den Bereich der Ordnungspartnerschaften tangieren könnte, adressieren wir sie auch an Sie, Herr Landrat, als quasi Polizeipräsidenten des Rheinisch-Bergischen Kreises und Sie, Herr Bürgermeister, als letztendlich Chef des Ordnungsamtes Wermelskirchen.

Gestern wurde abermals über eine Schmiererei im öffentlichen Raum (Jugendfreizeitpark) von Wermelskirchen berichtet:

Weitere finden sich am Widerlager der Dellmannstraße über die L 409:

Diese seien aber nur beispielhaft angeführt.

Es geht uns nicht nur um die Beseitigung der Schmierereien wie gerade am Widerlager der Brücke der Fahrradtrasse über die Berliner Straße dankenswerterweise schnell erfolgt , um ein sauberes Stadtbild wiederherzustellen, es geht uns auch darum, dass die Taten als Sachbeschädigung angezeigt werden und bei politischen Aussagen auch der Staatsschutz eingeschaltet wird.

Der polizeiliche Staatsschutz übernimmt die Ermittlungen bei Schmierereien (Graffiti, Parolen), sobald ein Anfangsverdacht auf eine politisch motivierte Kriminalität (PMK) besteht.

„Das Besprühen öffentlicher Flächen mit Parolen ist in Deutschland grundsätzlich Sachbeschädigung nach § 303 Abs. 2 StGB (Verändern des Erscheinungsbildes einer Sache) und damit strafbar, sofern es ohne Erlaubnis des Eigentümers geschieht, da die Substanz oder das Erscheinungsbild nicht nur vorübergehend verändert wird. Es drohen Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren sowie zivilrechtliche Schadensersatzforderungen für die Reinigungskosten und es können weitere Straftatbestände wie Hausfriedensbruch oder gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB) bei öffentlichen Einrichtungen wie Schulen oder Denkmälern hinzukommen.“

Zudem helfen eine Dokumentation und Anzeige der Sachbeschädigungen dabei, zukünftig bestimmte Standorte mittels Videoüberwachung auch schon präventiv zu schützen, denn Städte und Kommunen in Nordrhein-Westfalen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Videoüberwachung durchführen. Dabei muss strikt zwischen der Überwachung zur Gefahrenabwehr (Polizei) und zur Wahrnehmung des Hausrechts (Kommunen) unterschieden werden. 

Städte dürfen Kameras primär einsetzen, um ihr Hausrecht oder berechtigte Interessen zu wahren, typischerweise zur Vermeidung von Vandalismus und Diebstahl, wobei zu beachten ist, dass eine flächendeckende Überwachung öffentlicher Plätze und Wege oder ganzer Stadtteile allein durch die Stadtverwaltung rechtlich schwierig ist, da hierfür meist die Polizei zuständig ist. 

Zudem besteht eine strikte Kennzeichnungspflicht. Hinweisschilder müssen über den Verantwortlichen, den Zweck und die Speicherdauer informieren.

Videoüberwachung darf nur das „letzte Mittel“ sein, wenn mildere Maßnahmen (z. B. bessere Beleuchtung oder verstärkte Präsenz von Ordnungskräften) nicht ausreichen, wovon in Anbetracht der personellen Situation bei Polizei und Ordnungsdienst ausgegangen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Müßener
Henning Rehse
(Fraktionsvorsitzende FREIE WÄHLER / ZUKUNFT Wermelskirchen)

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Sicherheit mit Augenmaß

In den vergangen Monaten ist es verstärkt zu Klagen von Veranstaltern und
sogar Absagen von Veranstaltungen zu kommen, weil die mit der Begründung
„Terrorabwehr“ eingeführten Maßnahmen nicht nur die Veranstalter, sondern
auch die Stadt und Hilfsdienste mehr und mehr personell wie auch finanziell
überfordern.

Dabei ist die Terrorgefahr nicht nur bei Veranstaltungen gegeben, sondern
auch im täglichen Leben präsent, wenn auch nur mit einem äußerst geringen
statistischen Risiko, selbst Opfer zu werden.
Man lasse nur einmal die Bushaltestelle mit hunderten von Schulkindern und
Jugendlichen wochentags täglich in der Mittagszeit vor seinem geistigen Auge vorbeiziehen… Die Aussage „die dortige Gefahr sei Risiko des täglichen
Lebens“, mag zwar juristisch korrekt argumentieren, entbehrt aber nicht
eines gewissen Zynismus. Die Kinder- und Jugendlichen müssen dort stehen,
weil sie zur Schule gehen, jeder Besucher von Kirmes, DasFest, Feierabendmarkt, Rock am Markt, À la Carte, Stadtläufen, Straßenfesten tut dies freiwillig. Insofern stellt sich die Frage, warum letztgenannte
Veranstaltungen gesondert gesichert werden „müssen“.

Ein weitere Aspekt, sich des Themas anzunehmen, ist die landes-bzw.
bundesweite Betrachtung des Themas: Wie ist erklärbar, dass absolut
vergleichbare Veranstaltungen in anderen Städten NRWs verglichen mit denen
in Wermelskirchen völlig ohne Sicherheitsmaßnahmen zusätzlich zum schon
immer praktizierten normalen Standard stattfinden?

Die nächste Frage, die sich stellt, ist die, wer eigentlich welche Auflagen
woraus ableitet. Die schon mehrfach nachlesbare Aussage, dass Vorgaben des Landes und Bundes umgesetzt würden, ist nachweislich nicht zutreffend.
Seitens des Landes gibt es einen Orientierungsrahmen, es gibt kein Gesetz,
keinen Erlass, keine Verordnung, die zu irgendwelchen zusätzlichen Maßnahmen verpflichten. Anders wäre auch die ungleiche Behandlung des Themas innerhalb NRWs nicht zu erklären.

Es muss ein Konsens zwischen Behörden, Veranstaltern und Politik gefunden
werden, welche angemessenen Maßnahmen ergriffen werden sollen oder nicht, um das ohnehin für jeden Einzelnen statistisch betrachtete minimale Risiko, Opfer einer solchen Gewalttat zu werden, noch weiter zu reduzieren.

Die FREIEN WÄHLER haben daher das Thema jetzt in Politik und Verwaltung
getragen, um bei Betrachtung der jeweiligen Veranstaltung zu einem
realistischen für Veranstalter wie auch Stadt personell und finanziell
leistbaren Niveau hinsichtlich der Sicherheitsmaßnahmen zurückzukehren. Für die FREIEN WÄHLER bedeutet das beispielsweise weiterhin den Einsatz des Sicherheitsdienstes bei der Herbstkirmes, um ins „Bermuda-Dreieck“ kein Glas oder Alkoholika – letzteres insbesondere zum Schutz der Minderjährigen – hereinschmuggeln zu lassen; aber generell keine räumliche Verlegung von
Veranstaltungen, keine Überfahrsperren und keine Wasserbehälter mehr.

Dies kann nicht allein in Verwaltungsbesprechungen innerhalb der Behörden
besprochen und entschieden werden, aus Sicht der FREIEN WÄHLER ist es auch Sache der Politik, die grundsätzlichen Eckpunkte der Sicherheitsmaßnahmen mit vorzugeben. Es steht auch in der Verantwortung der Politik, hierbei Verwaltung und Behörden nicht alleine zu lassen. Dies wird allerdings wegen Sommerpause und Kommunalwahlkampf erst in der neuen Wahlperiode möglich sein.

Foto: Donaukurier (überarbeitet)

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Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans

Anfrage zur nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.09.2025, hier:
Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplans

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Holthaus,
sehr geehrter Herr Kaluscha,

am 13.12.2021 hat der Rat einstimmig unter Drucksache 0234/2021 den Kinder- und Jugendförderplan 2020-2025 beschlossen.

Turnusgemäß müsste also im Jahr 2025 eine Fortschreibung des Planes ab dem Jahr 2026 anstehen.

Am 22.05.2025 erinnerte die Verwaltung im Jugendhilfeausschuss daran, dass im Rahmen der Förderung von Maßnahmen mit Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans im Haushalt 2025 40.500 € bereitgestellt worden sind. Zudem wies Verwaltung darauf hin, dass dieses

Budget derzeit mit rd. 22.700 € überzeichnet ist und erläuterte auch die Gründe dafür.

Die Fraktion FREIE WÄHLER fragt daher an, ob die Fortschreibung des Planes bis Ende 2025 geplant ist und ob Einplanungen im Haushalt 2026 vorgesehen sind, wo die zur Verfügung stehenden Mittel dann dem aktuellen Bedarf wieder angepasst sind?

Aus Sicht der Fraktion FREIE WÄHLER sollte den Anbietern von sinnvollen Maßnahmen im Kinder- und Jugendbereich auch für die nächsten Jahre Planungssicherheit und Förderung gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Bettina Bernhard
Jugendpolitische Sprecherin

Grafik und Foto: Stadt Wermelskirchen

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FREIE WÄHLER Nordrhein-Westfalen äußern Kritik an fehlender Umsetzung der Bezahlkarte für Asylbewerber

Der Landesvorsitzende der FREIEN WÄHLER in Nordrhein-Westfalen, Arbi Davood Megerdich, und der Bezirksvorsitzende im Bergischen Land, Henning Rehse, äußern deutliche Kritik an der aktuellen Umsetzung der Bezahlkarte für Asylbewerber in NRW.

„Die derzeitige Handhabung der Bezahlkarte wirft Fragen hinsichtlich der Führungsverantwortung in der Landesregierung auf. Die Umsetzung durch Ministerin Paul erweckt den Eindruck, als sei sie weniger an einer effizienten Entlastung der Kommunen interessiert, sondern vielmehr von ideologischen Motiven geleitet. Die Bezahlkarte hat in anderen Bundesländern bereits zu einer signifikanten Reduzierung der Zuwanderung geführt – Rückgänge von bis zu 40 Prozent zeigen, dass sie ein wirksames Instrument zur Steuerung sein kann“, so Davood Megerdich.

Henning Rehse, zugleich Fraktionsvorsitzender der FREIEN WÄHLER im Rat der Stadt Wermelskirchen, ergänzt: „Die Kommunen brauchen praktikable und verlässliche Lösungen. In der aktuell vorgesehenen Ausgestaltung bringt die Bezahlkarte jedoch vor allem zusätzlichen bürokratischen Aufwand, ohne den gewünschten Steuerungseffekt zu erzielen. Eine konsequente und durchdachte Umsetzung könnte für viele Städte und Gemeinden eine erhebliche Entlastung bedeuten – sowohl finanziell als auch organisatorisch.“

Abschließend appelliert Davood Megerdich an den Ministerpräsidenten: „Ministerpräsident Wüst sollte sich ein Beispiel an der erfolgreichen Praxis in Bayern nehmen, wo die FREIEN WÄHLER mitregieren. Dort zeigt sich, wie eine effiziente Umsetzung der Bezahlkarte möglich ist. Eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen sowie eine klare politische Linie sind jetzt entscheidend.“

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Betreuungskonzept für Obdachlose, temporär Wohnungslose und Flüchtlinge

Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 06.03.2025, hier:
Betreuungskonzept für Obdachlose, temporär Wohnungslose und Flüchtlinge in Wermelskirchen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Holthaus,

mit Datum 07.03.2019 stellte die damalige Fraktion der WNK UWG Wermelskirchen Freie Wähler (heute: Fraktion FREIE WÄHLER im Rat der Stadt Wermelskirchen) den Antrag u. a. auf Erstellung eines Betreuungskonzeptes für Obdachlose und temporär Wohnungslose. Dem Antrag der damaligen Fraktion WNK UWG wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 21.11.2019 einstimmig entsprochen.

Die Fraktion der FREIEN WÄHLER erreichten beispielhaft und aktuell Eingaben von Anwohnern in unmittelbarer Nachbarschaft der städtischen Unterkunft in Wermelskirchen-Kenkhausen. Hier ist die Rede davon, dass sich die Anwohner / Besucher von Anwohnern in Teilen nicht mehr sicher fühlen, da einige Bewohner der Unterkunft durch Alkohol- oder Drogensucht häufig auffallen und sich aggressiv verhalten würden.

  • Wie wird das seinerzeit vom o. g. Ausschuss beschlossene Konzept aktuell von Seiten der Verwaltung „gelebt“ und umgesetzt?
  • Werden auch externe Kräfte hier eingesetzt, die nicht in Diensten der Stadt Wermelskirchen stehen?
  • Wie stellt die Verwaltung sicher, dass die Sicherheit und Unversehrtheit der Anwohner im Bereich der städtischen Unterkunft Wermelskirchen-Kenkhausen auf Dauer gewährleistet ist?
  • Besteht die Möglichkeit den Standort der städt. Unterkunft Kenkhausen in Teilen personell zu entzerren, so dass andere Standorte im Stadtgebiet gewählt werden könnten?

Wir möchten die Anfrage nicht nur auf die Unterkunft Kenkhausen beschränkt verstehen, sondern würden gerne erfahren, wie das Betreuungskonzept grundsätzlich und generell gleich für welche Unterkunft und unabhängig von den dort untergebrachten Menschen aussieht und umgesetzt wird.

Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

Foto: pexels

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Schaffung von sog. Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Transferleistungsempfänger in Wermelskirchen

Antrag an den Ausschuss für Soziales und Inklusion am 06.03.2025, hier:
Schaffung von sog. Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Transferleistungsempfänger in Wermelskirchen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Faubel,

die Fraktion Freie Wähler im Rat der Stadt Wermelskirchen beantragt die Schaffung von sog. Arbeitsgelegenheiten (AGH) für Transferleistungsempfänger auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Zweiten Sozialgesetzbuches.

Begründung:

Viele arbeitsfähige Transferleistungsempfängerinnen und Transferleistungsempfänger (ganz gleich welcher Herkunft) haben eine wichtige Befähigung / Grundkompetenz für den ersten Arbeitsmarkt verloren bzw. nie besessen, einen geordneten, strukturierten Tages- und Wochenablauf zu verinnerlichen. Eine Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Gemeinarbeit ist ein geeignetes Instrument, diese Kompetenzen zu vermitteln und zu festigen, mit dem Ziel die Mitbürgerinnen und Mitbürger langfristig für den ersten Arbeitsmarkt zu gewinnen. Der Fraktion der Freien Wähler ist bekannt, dass hierbei besondere Rücksicht auf nachgewiesene Erkrankungen und ggf. Sprachbarrieren genommen werden muss und es eines umfangreichen Netzwerkes bedarf, eine berufliche Positionierung der Betroffenen perspektivisch vorzunehmen. Die Regularien eines möglichen Asylverfahrens gelten entsprechend. Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und größer sind ausdrücklich von den AGH ausgenommen, sofern es dem Wunsch der Betroffenen entspricht. Für alle anderen arbeitsfähigen Transferleistungsempfänger sollten sog. Arbeitsgelegenheiten, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, verpflichtend wirken.

Weiter schafft die Teilnahme an der Gemeinarbeit einen sinnvollen und nachhaltigen Beitrag u. a. zur Integration und löst die oft beklagte Langeweile in den Wohnungen und Unterkünften auf. Die Teilnahme vermittelt weiter das positive Gefühl, sich einbringen und einen Nutzen für die Gemeinschaft stiften zu können. Dies fördert die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt und baut Vorurteile gegenüber den erwerbsfähigen Empfängern von Transferleistungen, ganz gleich welcher Herkunft, deutlich ab.

Wirkungsfelder für Gemeinarbeit gibt es viele in unserer Kommune. Die Erhöhung der Sauberkeit in Wermelskirchen, Grünflächen- u. Friedhofspflege sowie Tätigkeiten im caritativen Bereich bieten sich als beispielhafte Aufzählungen an. Positive Erfahrungen aus anderen Kommunen des Landes Nordrhein-Westfalen zeigen deutlich auf, dass der Weg über die sog. Arbeitsgelegenheiten sehr erfolgversprechend ist und von der Stadt Wermelskirchen nun auch mit angegangen werden sollte.

Bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ist darauf zu achten, dass keine regulären Beschäftigungsverhältnisse verdrängt oder die Einrichtung neuer Arbeitsplätze verhindert wird. Die geschaffenen Arbeitsgelegenheiten müssen daher im öffentlichen Interesse liegen, wettbewerbsneutral und zusätzlich sein.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

Foto: pixabay

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Antrag Bezahlkarte für Flüchtlinge zum 01.01.2025 einführen

Antrag zur Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen am 09. Dezember 2024:
Einführung der Bezahlkarte für geflüchtete Menschen ab Januar 2025

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Holthaus,

mit Datum 21. Februar 2024 stellte die Fraktion der Freien Wähler im Rat der Stadt Wermelskirchen den Antrag auf Einführung einer Bezahlkarte für geflüchtete Menschen. Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 14. März 2024 von dem Vertreter der Freien Wähler allumfassend erläutert. Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf den seinerzeit gestellten Antrag der Freien Wähler hiermit verwiesen. Leider lehnte der Ausschuss den Antrag (als geplanten Vorratsbeschluss für das Jahr 2025) mit den Stimmen von CDU, SPD, B 90 / Die Grünen, FDP und dem Bürgerforum ab.

Die Fraktion Freie Wähler thematisierte den Sachstand weiter in diversen Anfragen an die Verwaltung.

Gemäß der Quelle Westdeutscher Rundfunk (Stand: 18. November 2024, 13.27 Uhr) möchte das Land NRW die Bezahlkarte für geflüchtete Menschen zunächst in den Landesunterkünften einführen. Zu einem späteren Zeitpunkt sollen die Kommunen hinzukommen. Vorgesehen ist weiter eine Bargeldobergrenze von EUR 50,00 pro Monat. Auf die weiteren Vorhaben sei verwiesen. Die Kosten der Bezahlkarte werden vom Land NRW übernommen.

Gemäß § 4 der Bezahlkartenverordnung ist eine Opt-Out-Regelung vorgesehen. Demnach kann jede Kommune abweichend vorgehen, die Verordnung ignorieren und beschließen, die Leistungen für Asylbewerber nicht in der Form der Bezahlkarte zu erbringen. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes NRW sieht diese Entwicklung mit Sorge, da die Gefahr eines „kommunalen Flickenteppichs“ eintreten kann. So besteht die Gefahr, dass Kommunen vorrangig von Asylbewerbern aufgesucht werden, die die Leistungen weiterhin in Bar gewähren (Sogwirkung). Dies gilt es für die Stadt Wermelskirchen zu verhindern.

Die Fraktion der Freien Wähler beantragt daher für die nächste Sitzung des Rates der Stadt, dass der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Bezahlkarte für Flüchtlinge zwingend einzuführen (mit entsprechender Bargeldobergrenze von EUR 50,00 pro Monat), nachdem die Landesregierung die entsprechenden Weichenstellungen für die Kommunen vorgenommen hat.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher

Foto: pixabay

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Videoüberwachung: Die Hürden werden kleiner

Wie man aus der dankenswerterweise vom WGA recherchierten Stellungnahme der Landesbeauftragten  für Datenschutz entnehmen kann, gibt es durchaus Wege, Videoüberwachung in angemessenem Umfang rechtssicher durchzuführen.
Dazu muss man allerdings willens und fähig sein, eine letztendlich auch gerichtsfeste Begründung zu geben. Ob diese am Ende des Tages dann gerichtsfest ist, zeigt oftmals erst der mehrjährige Weg durch die Instanzen, falls jemand klagt. Dieses Risiko besteht jedoch bei jedem Thema.
Auch die ins Feld geführten praktischen Hürden sollten nicht unüberwindbar sein:
Gerade im Bereich der Innenstadt sollte es genügend Mauern und Masten geben, die eine Befestigung der Kameras an Bäumen sicherlich entbehrlich machen.
Kinder und Jugendliche können dahingehend „geschützt“ werden, dass die Videoüberwachung nur dann scharf geschaltet ist, wenn die Hauptnutzungszeit für Kinder und Jugendliche nicht und die Hauptrisikozeit für Taten gegeben ist – im Bereich von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche z.B. zwischen 19 und 7 Uhr.
Ob es sich materiell, zeitlich und räumlich um eine Serie handelt oder nicht, kann letztendlich wie zuvor schon geschrieben gerichtlich geklärt werden.

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Einrichtung von Videoüberwachung in Wermelskirchen

Sehr geehrte Herren Görnert und Feldmann,

in der Vergangenheit hat die Fraktion FREIE WÄHLER mehrfach angeregt, öffentliche Gebäude und deren Umfeld wie auch Plätze in Wermelskirchen mittels Videoüberwachung sicherer zu machen.

Das Thema endete stets damit, dass die Verwaltung darlegte, warum etwas nicht gehe. Hauptargument war, dass Videoüberwachung nur zur Abwehr von Straftaten bzw. anlässlich derer eingesetzt werden dürfe.

Nun ist es in der Nacht vom Freitag auf Samstag mehrfach zu Brandstiftung gemäß § 306 wenn nicht sogar 306a bzw. b StGB, also eindeutig zu Straftaten in der Innenstadt von Wermelskirchen gekommen, die eine rechtlich saubere Begründung des Einsatzes von Videoüberwachung möglich machen sollten.

Nur wie durch ein Wunder kamen keine Menschen zu Schaden und wurde die Katt nicht vollständig ein Raub der Flammen.

Das sind keine „Dumme-Jungen-Streiche“, das sind Kriminelle, denen das Handwerk mit allen Mitteln gelegt werden muss. Zudem müssen Bevölkerung und deren Hab und Gut wie auch das der Stadt geschützt werden.

Wir regen daher an, dass die Verwaltung ein auch rechtlich belastbares Konzept zur Einführung von Videoüberwachung städtischer Gebäude und deren Umfeld wie auch öffentlicher Plätze zwecks Abwehr von Straftaten und Gefahren erarbeitet.

Der Politik möge dieses in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vorgestellt werden und gleichzeitig mitgeteilt werden, welche personellen und finanziellen Ressourcen die Verwaltung zur Umsetzung benötigt.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender

Foto: Stadt Wermelskirchen

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Gesamtstrategie „Sauberes Wermelskirchen“

Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 11. September 2024:
Gesamtstrategie „Sauberes Wermelskirchen“

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Krause,

die Fraktion FREIE WÄHLER fragt an, wie die Verwaltung nachfolgende Vorschläge hinsichtlich ihrer Realisierbarkeit für Wermelskirchen bewertet.

Die gezeigten Vorschläge reflektieren unsere Einschätzung, dass eine in der Realität für unsere Bürger wahrnehmbare Verbesserung der Situation v.a. durch Maßnahmen im Bereich der Geltendmachung des Verursacherprinzips erreicht werden kann.

Ergänzend werden von uns Maßnahmen angeregt, die unsere Bürger weiter sensibilisieren, erarbeitet und umgesetzt durch eine neu zu gründende – eventuell temporäre – Stabsstelle ‚Sauberes Wermelskirchen‘.

Hier unsere vorgeschlagenen Maßnahmen zur Bewertung durch die Stadtverwaltung:

  • Die Stadt richtet eine Stabsstelle zur Initiative ‚Sauberes Wermelskirchen – keine Toleranz für Schandflecken‘ ein, um die Abläufe im Bereich Sauberkeit in Wermelskirchen zu koordinieren. Durch eine optimierte Zusammenarbeit sollen Schwerpunkte besser ermittelt und Abläufe zur Problemlösung effizienter gestaltet werden. Die Stadt berichtet in regelmäßigen Abständen über wiederkehrende Sauberkeitsthemen im Umweltausschuss.
  • Die Stadt zeigt Einzelheiten zu dieser Initiative über einen prominenten Link auf der Homepage der Stadt. Der Link enthält z.B.
    • eine laufend aktualisierte ‚Online Littering‘ Karte, die alle seitens der Bürgern genannten Abfallschwerpunkte (‚Schandflecken‘) auch visuell zeigt, ergänzt durch ein jeweils von der Stabsstelle eingeleitetes Maßnahmenpaket.
    • eine einfach gehaltene Darstellung für die Bürger, wo welcher Müll zu welchen Konditionen legal entsorgt werden kann.
    • einen Aufruf an die Bürger, wachsam zu sein und ggf. die Stadt zu benachrichtigen. Hilfreich wären dabei z.B. Fotos oder Kfz-Kennzeichen.
    • einen Sanktionskatalog bei Verstößen (s.u.)
  • Die Stadt erarbeitet eine Aufstellung der Kosten, die jährlich durch eine Beseitigung des wilden Mülls entstehen, und kommuniziert diese Kosten aktiv an die Bürger.
  • Die Stadt prüft ergebnisoffen die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Videoüberwachung der ‚Schandflecken‘.
  • Die Stadt prüft – ebenfalls ergebnisoffen – die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Sanktionierung von Verstößen gegen das gewünschte Sauberkeitsprinzip. Dazu sollte die Stadt an die obersten Grenzen der möglichen Sanktionierung gehen. Als Ergebnis dieser Prüfungen soll ein Sanktionskatalog erstellt werden, der klar die Sanktionierungen (z.B. Bußgelder) aufzeigt und dann diesen Sanktionskatalog auch offensiv den Bürgern mitteilt. Zu sanktionierende Verstöße müssen a) bekannt sein und b) deutlich teuer werde!
  • Die Stadt intensiviert ergänzend die Zusammenarbeit mit eventuell betroffenen Gewerbebetrieben (Beispiel Gastronomie / u.a. etwa McDonalds) und erstellt einen gemeinsamen Verhaltenskodex zur Müllvermeidung.

Foto: FREIE WÄHLER

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Offener Brief: TaskForce Pflege, Ordnung, Sauberkeit

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Herren des Verwaltungsvorstands,

das Stadtbild, das sich in Wermelskirchen mit schon beängstigender Geschwindigkeit verschlechtert, veranlasst meine Fraktion, sich an Sie zu wenden.

Pflege und Zustand der Grünanlagen und des Strassenbegleitgrüns, das Umfeld der Wertstoff-Container, die generelle Vermüllung der Stadt sind nicht erst seit gestern Themen. 
Nie sah die Stadt jedoch in diesen Bereichen so schlecht aus wie 2024!

Wir fordern Sie daher auf, das Thema zur Chefsache des Verwaltungsvorstands zu machen; des Verwaltungsvorstands deshalb, weil hier auch Bereich übergreifend agiert werden muss.
Sowohl unsere Bürger als auch Besucher und Touristen haben Anrecht auf ein sauberes und attraktives Stadtbild!

Die Pflege der Grünflächen und des Strassenbegleitgrüns ist ein Thema, das uns seit Jahren wenn nicht Jahrzehnten begleitet. An Grünflächenkataster, „Pflegestufen“, Standards und dafür seitens des Rates zur Verfügung zu stellender Mittel sei hier stichwortartig erinnert, gehört hat man davon nichts mehr und passiert ist erst recht nichts, wie der Blick in die Örtlichkeit leider belegt.

Punktuelle Pflege von Grünflächen durch Private, sicherlich gut gemeinte sporadische Reinigungsaktionen sind in allen Bereichen nur der buchstäbliche Tropfen auf den heißen Stein.
Pflege von Grünanlagen, Ordnung und Sauberkeit sind in erster Linie öffentliche Aufgaben, die in Wermelskirchen seit Jahren sträflich vernachlässigt werden.

Es kann und darf aber auch nicht sein, dass mit Steuergeldern finanzierte Mitarbeiter der Stadt asozialen Elementen, die bestimmte Stellen der Stadt immer wieder verschmutzen, permanent „hinterherfegen“. 
Diese Täter müssen präventiv abgeschreckt bzw. gefasst werden, dabei darf auch der Einsatz moderner Technik wie Video-Überwachung kein Tabu sein.

Bitte ersparen Sie uns jetzt seitenlange Erklärungen und Entschuldigungen, was warum nicht geht, sondern kreieren Sie Lösungen.
Eine jahrelange Fehlentwicklung lässt sich nicht mit einer Aneinanderreihung unglücklicher Umstände wie dem jetzigen Abhandenkommen eines Dienstleisters für die Grünflächenpflege erklären.
Das derzeitige Aussehen der Stadt ist eben nicht auf eine Aneinanderreihung unglücklicher Umstände zurückzuführen, sondern ist das Ergebnis systemischen Versagens über Jahre.

Bitte fassen Sie diese Kritik nicht persönlich auf, sondern als Weckruf, dass sich in diesem Bereich endlich und radikal etwas tun muss.
Eine TaskForce wäre hierfür die richtige Reaktion.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender

Foto: FREIE WÄHLER

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Resolution zu Kosten der Flüchtlingshilfe

Antrag zur Ratssitzung am 27. März 2023:

RESOLUTION: DIE LASTEN GEMEINSAM TRAGEN – FÜR EINE SPÜRBARE ERHÖHUNG DER BUNDESBETEILIGUNG AN DEN KOSTEN DER FLÜCHTLINGSHILFE

Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin,

die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:

  1. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen nachdrücklich auf, sich für eine nachhaltige europäische Lösung zur Ordnung und Steuerung der Migrationsströme einzusetzen.
  2. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen auf, eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Flüchtlingshilfe zu realisieren.
  3. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Bundesministerium des Innern und der Heimat im Besonderen und die Bundesregierung im Allgemeinen auf, sich dafür einzusetzen, dass den Bundesländern die versprochenen finanziellen Mittel unverzüglich zur Verfügung gestellt werden und somit den Städten und Gemeinden ein fairer finanzieller Ausgleich gewährt wird.
  4. Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert das Land NRW auf, sich hinsichtlich der Unterkünfte am Niveau aus dem Jahr 2015/16 zu orientieren und mindestens 70.000 Plätze zu schaffen. Es geht letztendlich darum, Obdachlosigkeit zu vermeiden.
    Bund wie auch Land sind aufgefordert, wieder selbst Unterkünfte zu betreiben.

Begründung:

Am 24. Februar dauerte der Krieg in der Ukraine bereits ein Jahr.

Die Mitglieder des Rats der Stadt Wermelskirchen verurteilen geschlossen diesen Akt der Gewalt, der Leid über sehr viele Menschen gebracht hat.

Wir stehen solidarisch an der Seite der geschundenen und überfallenen Ukrainerinnen und Ukrainer.

Unsere Solidarität gilt auch allen, die in den Westen geflohen sind. Millionen Menschen sind in die Länder der Europäischen Union geflohen. Mehr als eine Million Geflüchtete sind in Deutschland willkommen geheißen worden. NRW als starkes und verantwortungsvolles Bundesland hat allein rund 225.000 Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Dazu kamen allein im Jahr 2022 noch mehr als 42.000 Flüchtlinge aus anderen Ländern.

Auch Wermelskirchen zeigt sich solidarisch. Wir möchten den Menschen, die Schreckliches hinter sich haben, helfen und sie hier vor Ort nach Kräften unterstützen.

Die Städte und Gemeinden bewegen sich bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten seit bald einem Jahr an den Grenzen des Leistbaren. Die vor uns liegenden Herausforderungen meistern wir nur gemeinsam. Dazu gehört, dass der Bund die Kommunen vor allem finanziell deutlich stärker als bisher unterstützen muss.

Wir sollten die Hilferufe der Länder und Kommunen, die die Grenzen ihrer Belastbarkeit schon bald erreicht haben, weder überhören noch ignorieren.

Die Ausgaben Nordrhein-Westfalens für die Flüchtlingsaufnahme, -unterbringung und -integration belaufen sich in den Jahren 2022 und 2023 auf jeweils weit über drei Milliarden Euro. Doch die Beteiligungsquote des Bundes an diesen Kosten beträgt dabei lediglich 23 Prozent (2022) bzw. nur 19 Prozent (2023).

Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat die Bundesministerin des Innern und der Heimat daher zurecht darauf hingewiesen, dass dies angesichts der aktuellen Herausforderungen bei weitem nicht ausreicht. Mit Blick auf die für Ostern vereinbarten Gespräche der Bundesregierung mit den Bundesländern über die Auskömmlichkeit der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel hat er die Ministerin daher aufgefordert, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Flüchtlingshilfe spürbar zu erhöhen.

Dass Bund und Land die Kommunen im Jahr 2022 finanziell unterstützt und weitere Plätze in Landesunterkünften geschaffen hätten, wird anerkannt. Doch reichen diese Hilfen bei weitem nicht aus.

Die Kommunen benötigten möglichst schnell spürbare finanzielle und organisatorische Entlastung. Wir sollten auch als Stadt Wermelskirchen das Nötige tun, und im Sinne der Kommunen und der geflüchteten Menschen den Druck auf die Bundesregierung erhöhen.

Wir fordern daher unsere Verwaltungsspitze eindringlich dazu auf und unterstützen sie nachdrücklich, sich an allen geeigneten Stellen für eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten zu beteiligen. Denn wir meistern die Krise nur gemeinsam!

Mit besten Grüßen
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Oliver Platt, Fraktionsvorsitzender BüFo
Michael Schneider, Fraktionsvorsitzender CDU

Foto: unsplash

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Machbarkeitsstudie Radweg entlang der L101 zwischen Dreibäumen und Limmringhausen

Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr:
Machbarkeitsstudie Radweg entlang der L101 zwischen Dreibäumen und Limmringhausen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 

der Ausschuss möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, (unter Zuhilfenahme externer Ressourcen) eine technische und finanzielle Machbarkeitsstudie hinsichtlich eines Rad-/Gehweges entlang der L101 zwischen Dreibäumen und Limmringhausen zu erstellen.

Begründung:

Dieser nahezu topografisch ebene Abschnitt der L101 stellt die wichtigste seit Jahrzehnten bislang nicht geschlossene Lücke im Wermelskirchener Radwegenetz dar.

Nachdem sich nunmehr mit dem Neubau bzw. der Ertüchtigung bereits bestehender Radwegeverbindungen (L409) ernsthaft beschäftigt wird, sollte besagter Strecke entlang der L101 vordringlich das Augenmerk gewidmet werden, da es entlang dieser Strecke in weiten Teilen überhaupt keine gesicherte Verkehrsführung für Radfahrer und Fußgänger gibt.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen    
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Oliver Platt, Fraktionsvorsitzender BüFo                                                                         

Foto: pexels

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Radweg entlang der L 101 – Bitte an Herbert Reul

Sehr geehrter Herr Innenminister Reul,
lieber Herbert,

ich wende mich in dieser Sache an Dich weniger als Innenminister sondern als Mitglied des Kabinetts und zukünftigem direkt gewählten Landtagsabgeordneten für Wermelskirchen, der das Thema sicherlich auf kleinem Dienstweg der Kollegin Brandes und den Verantwortlichen bei StraßenNRW antragen kann.

Diese Radwegeverbindung war schon ein Thema, als ich 1979 in die Kommunalpolitik einstieg:
Ich erinnere mich noch daran, dass schon damals der in diesem Wahlbezirk direkt gewählte CDU-Stadtverordnete, Helmut Görne, das Thema immer wieder ansprach.

Seine nunmehr den Wahlkreis im Stadtrat vertretende Schwiegertochter, Karin Görne, unternimmt ebenfalls seit Jahren unermüdliche Anstrengungen, diesen Radweg zu bauen.
Kürzlich besprachen wir das Thema und stellten gemeinsam fest, dass leider über 40 Jahre ins Land gegangen sind, ohne dass sich etwas getan hätte.

Diese Unterhaltung mit Frau Görne und beigefügte aktuelle Artikel aus der Bergischen Morgenpost haben mich daher veranlasst, das Thema einmal abseits der üblichen Wege aufzugreifen und Dich direkt darauf anzusprechen.

Zu einem Radweg entlang der durchweg eben auf einem Höhenzug verlaufenden L101 gibt es keinerlei Alternative.

In Hückeswagen existiert er bereits bis zur Stadtgrenze; dann fehlt er zwischen Dreibäumen und Stumpf komplett, zwischen Stumpf und Dabringhausen gibt es Abschnitte und zwischen Dabringhausen und Limmringhausen fehlt er wieder ganz. Ab Limmringhausen gibt es eine Alternative über Maria in der Au und durch das Eifgental bis Altenberg. Auch ab dort ist er wieder vorhanden.

Es ist dringend geboten, die o.a. Lücken sowohl im Interesse der Verkehrssicherheit als auch der Attraktivität des Bergischen Landes für den Rad-Tourismus zu schließen.

Ich bitte Dich daher ganz herzlich, Dich dafür einzusetzen,  und verbleibe mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen
Dein
Henning Rehse

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Neuer Geh-/Radweg an der K18 für 2,4 Mio. € ?

Der Verkehrsausschuss des Kreises hat anders als der Bergischen Morgenpost von der CDU berichtet am vergangenen Donnerstag keinen Beschluss gefasst, sondern in Respekt vor der ausstehenden Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 20.09. das Thema in den Kreisausschuss und Kreistag verschoben.


Zudem belaufen sich die Kosten laut Vorlage der Kreisverwaltung auf 2,4 Mio.€, immer noch ein stolzer Betrag trotz der avisierten Förderkulisse – aber: auch Fördergelder sind Steuergelder!
Der Bau eines Radwegs entlang der K18 stellt laut Kreistagsmitglied Henning Rehse (FREIE WÄHLER) nichts anderes als millionenschweres Prestigeprojekt von Grün-Schwarz dar, das am Ende der Steuerzahler zu zahlen hat.


Wer in Anbetracht der Pendlerströme, der Topographie und der Bergischen Witterung den Bedarf dieses Radwegs mit „Berufspendlern“ begründet, hat jedwede rationale Betrachtung des Themas verlassen und bewegt sich nur noch im ideologischen Wolkenkuckucksheim.


Auch für die FREIEN WÄHLER ist ein Radwegverbindung zwischen Dabringhausen und Hilgen unverzichtbar – diese allerdings für den Freizeitradverkehr. Die schöne Landschaft, die touristischen Anziehungspunkte in und um Dabringhausen müssen mit dem Panorama-Radweg Balkantrasse in Hilgen verbunden werden!


Dazu haben die FREIEN WÄHLER bereits im September 2019 ein attraktives Konzept erarbeitet:https://freie-waehler-wermelskirchen.de/3331/verbindung-dabringhausen-panorama-radweg-balkantrasse/

Bereits bestehende nahezu ebenerdige Wirtschaftswege werden von Bechhausen bzw. Asterweg kommend an der engsten Stelle des Eifgentals mit einer kleinen „Geierlay“ – einer Hängebrücke verbunden. Beim Überqueren dieser Hängebrücke müssen Fahrräder geschoben werden, was aber nicht das Ko-Kriterium für diese Lösung sein kann.
Diese Lösung stellt somit ein weiteres touristisches wie auch familienfreundliches Highlight wie auch einen „Radverkehr- Leuchtturm“ dar und wird eine Magnetwirkung in die Region entfalten.


Die Kosten dafür werden deutlich unter einer Million Euro liegen.Für ein Weniger an Geld gibt es somit ein Mehr an Attraktivität!


Die FREIEN WÄHLER werden sich daher auch weiterhin vehement für dieses schöne Zukunftsprojekt einsetzen!


Henning Rehse
Mitglied des Kreistags

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Positionen der WNK UWG FREIE WÄHLER für einen zeitgemäßen Radverkehr in Wermelskirchen

von Jan Paas

Die WNK UWG FREIE WÄHLER begrüßt grundsätzlich die Zunahme des Radverkehrs in Wermelskirchen als Ausdruck selbstbestimmter und eigenverantwortlicher Mobilität, sofern sich auch diese Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten.
Wir wollen dem Einzelnen die Form der Mobilität nicht vorschreiben und Verkehrsteilnehmer nicht gegeneinander ausspielen.
Wir treten daher dafür ein, dass das Fahrrad als Verkehrsmittel im urbanen Raum gefördert wird und in Wermelskirchen das bestehende Fahrradverkehrsnetz erweitert und optimiert wird.
Unsere zukunftsfähige Fahrradinfrastruktur verbindet die Stadt- und Ortsteile miteinander und erfüllt moderne Ansprüche hinsichtlich Befahrbarkeit, Beschilderung und Ladestationen für E-Bikes

Verkehrsflächen zur Optimierung der Verkehrsströme dürfen nur und ausschließlich ideologiefrei und rational umstrukturiert werden, wobei die hohe wirtschaftliche Bedeutung des motorisierten Verkehrs zu berücksichtigen ist.
Das wirtschaftliche Potenzial des Fahrrades kann hervorgehoben und gestärkt werden, weil eine Steigerung des Anteils des Radverkehrs grundsätzlich dazu geeignet ist, das hohe motorisierte Individualverkehrsaufkommen in der Wermelskirchener Innenstadt zu reduzieren, damit das Stadtklima auch hinsichtlich der Schadstoffemissionen zu verbessern und so volkswirtschaftliche Gewinne zu generieren.
Allerdings fußen solche Betrachtungen immer auf dem realen Anteil des Fahrrads am Verkehrsgeschehen in Wermelskirchen.

Wermelskirchen besitzt nur streckenweise gut befahrbare und beschilderte Fahrradwege.
Oftmals kommt es durch lückenhafte und mangelhafte Fahrradinfrastruktur sowie unzureichende Beschilderung zu Konflikten zwischen Radfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern. Die WNK UWG FREIE WÄHLER spricht sich für kombinierte Rad- Gehwege entlang aller Land- und Kreisstraßen in Wermelskirchen aus.
Wenn wir das Potential des Rades im Pendler- und Einkaufsverkehr wirklich anheben wollen, dann sind kurze und schnelle Verbindungen notwendig. Radwege die über Nebenstraßen führen und Umwege bedeuten helfen da nicht weiter und sind dem Freizeitradverkehr vorbehalten.

Die begrenzten Verkehrsflächen in Wermelskirchen lassen oftmals nicht zu, dass jedem Verkehrsteilnehmer auf jeder Straße der notwendige Raum zur Verfügung steht.
Daher ist der gegenläufige Radverkehr in der Telegrafenstraße auch zukünftig kritisch zu betrachten, auch und besonders aus Sicht der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Von den 400 Wuppertaler Einbahnstraßen sind 100 für den gegenläufigen Radverkehr freigegeben, wie kann es dann sein, dass die Sperrung einer einzelnen Einbahnstraße in Wermelskirchen für den gegenläufigen Radverkehr so ein Aufsehen erregt?

Die Errichtung und der Ausbau von Fahrradinfrastruktur muss stets eine ideologiefreie und rationale Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung der Interessen aller Verkehrsteilnehmer sein.
Auch die hohe wirtschaftlichen Bedeutung des motorisierten Verkehrs, insbesondere für Kunden des Einzelhandels oder dem Handwerk ist ideologiefrei Rechnung zu tragen.
Das Fahrrad kann auf innerstädtischen Strecken mit intakter Fahrradinfrastruktur das schnellste Verkehrsmittel sein, wenn die Witterung nicht mitspielt wird das Fahrrad aber nur selten genutzt.
Das Fahrrad bietet für den lokalen Einzelhandel ein unterschätztes Potenzial. Durch die begrenzte Reichweite kaufen Radfahrer nach der Devise lokal radeln – lokal kaufen in der unmittelbaren Umgebung ein.
Daher sind in der Innenstadt ausreichend viele Radabstellanlagen aufzustellen.

Insgesamt gilt für die WNK UWG FREIE WÄHLER immer noch die Absprache, dass das Verkehrsgeschehen in der Innenstadt erst dann neu bewertet wird, wenn der Loches Platz fertig gestellt ist und die dann tatsächlich vorhandenen Verkehrsströme bewertet werden können.
In diese Bewertungen sollte die Entwicklung des Rhombus – Areals mit einfließen.
Am Ende diese Prozesses muss eine Bürgerbefragung zum Konzept stehen.
Grundsätzlich autofeindliche Einstellungen helfen in keiner Art und Weise, die Verkehrsflächen und Verkehrsströme zukunftsfähig aufzustellen und zu lenken.

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Verbindung Dabringhausen — Panorama-Radweg Balkantrasse

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Rainer,
sehr geehrter Herr Marner, lieber Thomas,

die Idee einer Anbindung Dabringhausens an de Panorama-Radweg Balkantrasse und die Forderung, diese schnellstmöglich zu verwirklichen, sind absolut berechtigt und nachvollziehbar.

Die K18 kann diese Funktion derzeit allein aus Sicherheitsgründen nicht wahrnehmen.

Allerdings dürfte die traditionelle Reaktion auf seine solche Situation – nämlich die Forderung nach einem Rad-Gehweg entlang der K18 – in Anbetracht der räumlichen und topografischen wie auch finanziellen Gegebenheiten zu einer endlosen Geschichte werden…

Was aus dem Vorschlag, die K18 temporär für andere Verkehrsteilnehmer zu sperren, am Ende des Tages wird, ist unabsehbar, da hier sowohl der Kreis, wenn es um die Sperrung einer klassifizierten Verbindungsstraße geht,  ein Wörtchen mitzureden hat als es auch durchaus kontroverse Stimmen zu dem Vorschlag aus Bürgerschaft und Politik in Wermelskirchen wie auch Burscheid gibt.

Insofern darf es nicht verboten sein, auch eine unkonventionelle Idee zu äußern, die im Rahmen einer umfänglichen Wanderung zwischen Bechhausen und Dabringhausen heute Morgen entstanden ist:

Die Strecke zwischen Bechhausen 77 und Asterweg 48 beträgt 1,3km. Zwischen beiden Punkten verlaufen auf der Trasse einer Erdgasleitung (orange Linie) relativ gradlinig Wirtschaftswege, die auf Bechhauser Seite bis zum Beginn des Gefälles auf 400m Länge asphaltiert sind. Daran schließen sich Wegstücke an, die über eine wassergebundene Decke verfügen und bis auf die Querung des Eifgentals und Eifgenbachs mittels einer Holzbrücke Fahrzeugbreite haben.

Diese Trasse könnte mit relativ einfachen Mitteln komplett asphaltiert werden.

Zudem sollte sie aus Sicherheitsgründen, da sie durch unbewohntes Gebiet führt, auch mit einer dem Mindeststandard genügenden Beleuchtung ausgestattet werden.

Ein Highlight könnte eine alterative Trassenführung (orange gestrichelte Linie) zur engsten Stelle des Tals sein. Von hier könnte eine Hängebrücke das Tal auf ca. halber Höhe überspannen, dadurch der Streckenführung Steigungen nehmen und ein Ausrufezeichen in der Streckenführung und des gesamten Panorama-Radweg-Netzes setzen.

Wir sind der Meinung, dass diese Ideen seitens der Verwaltung aufgegriffen werden sollten, auf ihre Machbarkeit hin geprüft und vor allem auch mögliche Förderkulissen insbesondere im Hinblick auf die Brückenlösung eruiert werden sollten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dirk Wartmann, Mitglied des Rates
gez. Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender

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Sachbeschädigung mit politischem Hintergrund

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hibst,sehr geehrter Herr Landrat von Bötticher,sehr geehrte Damen und Herren von StraßenNRW, für den Bürger aber auch uns als Kommunalpolitiker ist oftmals nicht erkennbar, wer bei Vorgängen wie diesen im öffentlichen Raum von Wermelskirchen der richtige Ansprechpartner ist.Deshalb haben wir vorsorglich alle drei Baulastträger (Stadt, Kreis und StraßenNRW) in den Verteiler dieser Mail aufgenommen. Da die Problematik auch den Bereich der Ordnungspartnerschaften tangieren könnte, adressieren wir sie auch an Sie, Herr Landrat, als quasi Polizeipräsidenten des Rheinisch-Bergischen Kreises und Sie, Herr Bürgermeister, als letztendlich Chef des Ordnungsamtes Wermelskirchen. Gestern wurde abermals über eine Schmiererei im öffentlichen Raum (Jugendfreizeitpark) von Wermelskirchen berichtet: Weitere finden sich am Widerlager der Dellmannstraße über die L 409: Diese seien aber nur beispielhaft angeführt. Es geht uns nicht nur um die Beseitigung der Schmierereien wie gerade am Widerlager der Brücke der Fahrradtrasse über die Berliner Straße dankenswerterweise schnell erfolgt , um ein…

→ Weiterlesen auf freie-waehler-zukunft-wermelskirchen.de

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Halbzeit

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Mitglieder und Freunde der FREIEN WÄHLER,
liebe an Politik für unsere Stadt und unser Land interessierte Menschen,

wir möchten Ihnen heute einen Bericht zur „Halbzeit“ der kommunalen Wahlperiode und eine Perspektive auf dem Weg zur Bundestags- und Kommunalwahl 2025 näherbringen.

Wir FREIE WÄHLER in Wermelskirchen arbeiten zweigleisig:

Zum einen gibt es den Bürgerverein FREIE WÄHLER, der auch als Fraktion im Rat der Stadt und über den Kreisverein im Kreistag sitzt und sich dort für die Belange hier vor Ort einsetzt.

Einige Mitglieder des Vereins sind zudem Mitglieder der Partei FREIE WÄHLER, die im Europaparlament, dem bayerischen Landtag und der Bayerischen Staatsregierung sowie den Landtagen von Brandenburg und Rheinland-Pfalz vertreten sind. Die Partei der FREIEN WÄHLER ist eine bürgerlich-konservativ-liberale wie auch soziale politische Kraft der Mitte.

Da in der Politik am Ende des Tages alles mit allem wie zum Beispiel hinsichtlich Finanzierung der Kreise, Städte- und Gemeinden, Genehmigungsverfahren, Steuern, genereller Bürokratie usw. zusammenhängt, sind wir froh, so auch Dinge ganzheitlich betrachten, erklären und bearbeiten zu können.

2025 werden Bundestag- und Kommunalwahlen an einem Tag stattfinden. Das wird womöglich dazu führen, dass CDU und AfD wegen des jetzt schon fühlbaren und auch nachvollziehbaren Verdrusses der Bürger über die aus SPD, GRÜNEN und FDP in Berlin regierende Ampel „mächtig abräumen“ werden – ob die FDP das überhaupt überlebt, bleibt abzuwarten.  Es besteht die Gefahr, dass dieses „Abräumen“ auch auf die Kommunalwahl ausstrahlen wird…

Und dann? Aus bekannten Gründen ist die AfD derzeit keine Option für irgendwelche gestaltenden oder regierenden Mehrheiten.  Folglich werden sich irgendwie CDU mit SPD und/oder GRÜNE „zusammentun“, sodass die GRÜNEN leider ihren an ihrer absolut betrachteten Wählerschaft von gerade einmal 10% überproportionalen schädlichen Einfluss weiterhin geltend machen können.

Die FREIEN WÄHLER stemmen sich dem entgegen!

Die FREIEN WÄHLER wollen nicht, dass Sie hinsichtlich ihrer benötigten Energie, gelebten Mobilität, ihres Denkens, Sprechens und Lebens gegen Ihren Willen „gewendet“ werden!

Die FREIEN WÄHLER wollen nicht, dass tagaus tagein immer mehr Menschen nicht wissen, wie und wovon sie ihren Lebensunterhalt noch bestreiten sollen, weil ihnen eine abgehobene Elite mit immer neuen ideologischen Projekten das Geld aus der Tasche zieht!

Die FREIEN WÄHLER wollen, dass Sie bestimmen, wie die Dinge in diesem Land und in dieser Stadt laufen!

Die FREIEN WÄHLER stehen für eine Politik, die Sie wollen, für eine Politik, die sinnvoll, realistisch und finanzierbar ist!

Die FREIEN WÄHLER haben den Mut, auch gegen den „Zeitgeist“ zu opponieren und kritische Fragen zu „heiligen Kühen“ wie dem Klimawandel, Veränderungen der Sprache und der Energie- und Mobilitätswende zu stellen und alternative Antworten zu geben.

In Wermelskirchen arbeiten die FREIEN WÄHLER vertrauensvoll mit Bürgermeisterin Marion Lück, dem BürgerForum und der CDU zusammen. Gemeinsam haben wir eine bürgerliche Mehrheit, gegen eine Ampel aus SPD, GRÜNEN und FDP. Bis 2025 wird es uns so gelingen, den schädlichen Einfluss der Grünen von und auf unsere Stadt fernzuhalten. Dies müssen wir aber auch nach 2025 leisten! Dazu bedarf es starker FREIER WÄHLER!

Und vergessen Sie nie: Wer mit CDU, SPD und/oder FDP einschläft, muss damit rechnen, mit den Grünen aufzuwachen!

Diese Gefahr besteht bei den FREIEN WÄHLERN nicht!

Wir haben in den vergangenen zweieinhalb Jahren in der bürgerlichen Mehrheit viel erreicht. Es gibt aber noch viel zu tun bzw. zu Ende zu bringen:

  • Neubau des Hallenbades
  • Entwicklung des Rhombus-Geländes
  • Start der Gesamtschule nebst notwendiger baulicher Ergänzungen
  • Ausreichende Kindergartenplätze in Wohnortnähe
  • Neubau und Erweiterung von Grundschulen und Räumlichkeiten für die Offene Ganztags Schule (OGS)
  • Förderung der Dörfer und Hofschaften
  • Bau eines Radwegs von Dreibäumen bis Stumpf
  • Einführung der Wasserstofftechnologie
  • Sicherstellung und Förderung der Arbeit des Ehrenamtes
  • Wiederaufleben des Weihnachtsmarktes
  • Beendigung des für Stadt und Bürger schädlichen Durch- und Gegeneinanders im Rathaus

Wie hat schon Rainer Barzel richtig festgestellt: „Wer nicht handelt, wird behandelt!“

Deshalb ist es wichtig, dass Sie und wir uns einmischen, Ihre und unsere Meinung und Interessen vertreten, unsere Stadt und unser Land mitgestalten! Wir müssen gemeinsam handeln!

Dafür bedarf es keines großen Zeitaufwandes: 2 Stunden monatlich sich in das Netzwerk der FREIEN WÄHLER hier vor Ort einbringen, und Sie erhalten Information, über das was läuft, und Gestaltungsmöglichkeiten, wie die Dinge aus ihrer Sicht laufen sollen.

Machen Sie mit, bringen Sie sich ein und tragen Sie dieses unser Angebot in Ihre Familie, Ihren Freundes- und Bekanntenkreis oder an der Arbeitsstelle weiter – und tragen Sie es vor allem an junge Menschen weiter!

Dafür schon im Voraus vielen Dank!

Melden Sie sich bei uns: wnk-wermelskirchen@t-online.de !

Mit freundlichen Grüßen
Anja Güntermann, Vereinsvorsitzende
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender

Foto: pixabay

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Einladung Fraktion 21.01.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer 1. Fraktionssitzung im Jahr 2026 laden wir Sie hiermit recht herzlich ein:

Mittwoch, 21. Januar 2026
19.30 Uhr

Foyer der Kattwinkel’schen Fabrik

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht der Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb am 11.12.2025
— Rat am 15.12.2025
— Wahlprüfungsausschuss am 17.12.2025
— Jugendhilfeausschuss am 17.12.2025

5. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

6. Politische Aktivitäten der Fraktion in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Neue Aktivitäten

7. Vorbereitung von Sitzungen:
— Haupt- und Finanzausschuss am 26.01.2026

8. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Müßener
Henning Rehse

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Einladung Fraktion 10.12.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer 4. Fraktionssitzung im Jahr 2025 laden wir Sie hiermit recht herzlich ein:

Mittwoch, 10. Dezember 2025
19.30 Uhr

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht der Vorsitzenden

4. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— Stadtentwicklung und Verkehr am 08.12.2025
— Umwelt und Bau mit Schulausschuss am 10.12.2025
— VHS-Zweckverbandsversammlung am 10.12.2025

5. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

6. Politische Aktivitäten der Fraktion in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Neue Aktivitäten

7. Vorbereitung von Sitzungen:
— Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb am 11.12.2025
— Rat am 15.12.2025
— Wahlprüfungsausschuss am 17.12.2025
— Jugendhilfeausschuss am 17.12.2025

8. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Müßener
Henning Rehse

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Einladung Fraktion 03.12.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu unserer 3. Fraktionssitzung im Jahr 2025 laden wir Sie hiermit recht herzlich ein:

Mittwoch, 03. Dezember 2025
19.30 Uhr

Foyer der Katt

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Bericht der Vorsitzenden

4. Planung der zukünftigen Arbeit

5. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen:
— HuF am 03.12.2025

6. Anträge, Anfragen, Anregungen, die sich in Bearbeitung durch Fraktionsmitglieder befinden:

7. Politische Aktivitäten der FREIEN WÄHLER in den Wahlkreisen und der Stadt:
— Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
— Neue Aktivitäten

8. Vorbereitung von Sitzungen:
— Stadtentwicklung und Verkehr am 08.12.2025
— Umwelt und Bau mit Schulausschuss am 10.12.2025
— VHS-Zweckverbandsversammlung am 10.12.2025

9. Verschiedenes

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Müßener
Henning Rehse

Die neue Homepage der Fraktion finden Sie hier.