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Stefan Kind als Vorsitzender der WNK UWG bestätigt

Einstimmig wurde Stefan Kind, Diplom-Kaufmann (FH), auf der Jahreshauptversammlung der WNK UWG als Vereinsvorsitzender wiedergewählt. Sein Stellvertreter bleibt Thorn Seidel, die Geschäftsführung obliegt weiter den bewährten Händen von Henning Rehse. Herrmann Opitz gehört dem Vorstand als Pressesprecher an, während Klaus Brosze die Vereinskasse weiterhin führen wird. Die Rolle des Schriftführers verbleibt bei Dr. Werner Güntermann.

Überraschungen gab es bei den Positionen der nun neun Beisitzer. „Aufgrund einer vorher abgestimmten Satzungsänderung, sind wir nun in der Lage, einige neue Mitglieder, wie Olaf Allendorf, Ingo Freitag und Annette Stamm-Röhrich direkt in die Vorstandsarbeit mit einzubinden“, so Kind, der sich über das Engagement seiner Neuzugänge sehr freut. „Sie haben bereits in den Anfängen bei uns bewiesen, dass ihr Herz für Wermelskirchen und seine Mitmenschen schlägt und das geht am besten bei der WNK UWG als der Bewegung in unserer Stadt, die sich ganz dem Bürgerwillen, losgelöst von politischen Ideologien, widmet.“

Als Beisitzer sind im WNK UWG Vorstand nun vertreten:
Olaf Allendorf, Bettina Bernhard, Doris Blicke, Ingo Freitag, Anja Güntermann (neu im Vorstand), Norbert Kellner, Jan Paas, Annette Stamm-Röhrich und Dirk Wartmann. Gewählt wurden weiter für die Delegiertenversammlung der Freien Wähler im Rheinisch-Bergischen-Kreis Jan Paas, Bettina Bernhard, Thorn Seidel, Henning Rehse sowie der Ehrenvorsitzende der WNK UWG, Rüdiger Bornhold.

In seinem Bericht bekräftigte Stefan Kind das Engagement der WNK UWG beim“Fest“ sowie die Unterschriftensammlung für die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen. Weiter blickte der 45jährige zurück auf eine gelungene Fahrt des Bürgervereins zum Braunkohletagebau in Hambach und versprach für 2019 weitere Aktivitäten. Zukünftig wird sich der neue Vorstand verstärkt um das Thema Digitalisierung , mehr Bürgerversammlungen in den Wahlkreisen und um weitere öffentliche Veranstaltungen kümmern. „Im Jahr 2020 möchten wir die SPD als Nr. 2 im Rat der Stadt Wermelskirchen ablösen“, so Kind, der die WNK UWG gut aufgestellt sieht und sich durch die verfehlte Politik der angeblich etablierten Parteien noch weitere Mitgliederzuwächse erhofft.

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Flüchtlinge und die Übernahme anfallender Kosten

Gerne nimmt Thorn Seidel, Mitglied des Rates und des Ausschusses für Soziales und Inklusion Stellung zu u.a. Leserbrief von Frau Pfarrerin Cornelia Seng, Hauptkoordinatorin der Initiative „Willkommen in Wermelskirchen“ von Christen für Flüchtlinge und Asylsuchende in der Stadt Wermelskirchen, in der heutigen Ausgabe der Bergischen Morgenpost, in dem sich Frau Pfarrerin Seng auf eine Anfrage der WNK UWG bezieht:

 

Bitte die Themen nicht vermischen, Frau Seng!

Frau Seng vermischt die Themen Gewährung von Asyl für wirklich politisch Verfolgte, Rekrutierung von Arbeitskräften und Übernahme von Kosten in fataler Weise:
Während die Gewährung von Asyl in Artikel 16a (1) des Grundgesetzes „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ und die Erstattung der für diesen Personenkreis entstehenden Kosten in Bundes- und Landesgesetzen und Verordnungen geregelt ist, soll die Rekrutierung von ausgebildeten im Markt nachgefragten Arbeitskräften durch ein derzeit in Arbeit befindliches Einwanderungsgesetz geregelt werden.


Was Frau Seng in ihrem Leserbrief quasi fordert, ist den auf Bundesebene bereits heftig diskutierten und kritisierten „Spurwechsel“ vom Asylverfahren ins Arbeitsleben auf kommunaler Ebene schon mal zu praktizieren.

Das Signal, dass in Zeiten grenzenloser Kommunikation die Zulassung eines solchen Spurwechsels in die Heimatländer der Wirtschaftsflüchtlinge hätte, wäre katastrophal, würde damit sogar offiziell die Chance eröffnet, ohne jedwede politische Verfolgung nach Deutschland einzureisen, pro Forma Asyl zu beantragen und dann bei Aussichtslosigkeit des Verfahrens die Spur zu wechseln.

Die Lösung kann nur darin bestehen, Wirtschaftsflüchtlinge ohne Aussicht auf Asyl direkt an den Grenzen abzuweisen und die Kosten für den Kreis, die ein Verfahren durchlaufen, durch drastische Verkürzung der Verfahren und sofortige Abschiebung im Ablehnungsfall niedrig zu halten.


Mit freundlichen Grüßen
Thorn Seidel
– Mitglied des Rates –


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Anzeige eine Verkehrsgefährdung und Unfallgefahr Thomas-Mann-Straße

Von: WNK UWG [mailto:wnk-wermelskirchen@t-online.de]
Gesendet: Samstag, 18. August 2018 12:35
An: ‚Drescher, H.‘; ‚Niemz, V.‘
Cc: ‚wnkuwg.kind@web.de‘
Betreff: Anzeige eine Verkehrsgefährdung und Unfallgefahr Thomas-Mann-Straße

Sehr geehrter Herr Drescher,
sehr geehrter Herr Niemz, lieber Volker,

zwischen dem alten Ausbauende der Thomas-Mann-Straße vor dem Haus Nr. 42 und dem jetzigen Bauende der aktuellen Maßnahme mit Abschluss des Eckhauses an der Pfarrstraße Nr. 1 befinden sich einige wenige Meter Bürgersteig, die lediglich noch eine Ansammlung von Löchern, Aufbrüchen, hoch stehen Kanten etc. darstellen.

Auf dieser Fläche ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet und es besteht akute Unfallgefahr!
Ich rege daher an, diese kleine Fläche in Gänze mit einer neuen Verschleißschicht zu versehen.

Mitte Juli ist es dort bereits in Gegenwart zahlreicher Zeugen zu einem Unfall gekommen, der aber mit einem verstauchten Knöchel und ein paar Bänderdehnungen glimpflich verlaufen ist.
Ich konnte den Geschädigten mit Hinweis auf die damals noch bestehende Baustellensituation und dem Versprechen, mich des Themas anzunehmen – was ich hiermit tue – davon abbringen, die Stadt in Regress zu nehmen.

Da ich im Juli noch nicht wusste, ob und inwieweit das in Rede stehende marode Stück Bürgersteig im Zuge des Ausbaus der Thomas-Mann-Straße ohnehin repariert wird, was absoluten Sinn gäbe, habe ich zugewartet, bis jetzt die Maßnahme jetzt abgeschlossen ist, ich aber gestern erkennen musste, dass sich an diesem Teilstück nichts getan hat.

Ich bitte, meiner Anregung nachzukommen und verbleibe mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen

Ihr
Henning Rehse

 

Von: WNK UWG [mailto:wnk-wermelskirchen@t-online.de]
Gesendet: Sonntag, 19. August 2018 12:32
An: ‚Drescher, H.‘; ‚Niemz, V.‘
Cc: ‚wnkuwg.kind@web.de‘
Betreff: AW: Anzeige eine Verkehrsgefährdung und Unfallgefahr Thomas-Mann-Straße

Sehr geehrter Herr Drescher,
sehr geehrter Herr Niemz, lieber Volker,

das unten geschriebene bezieht sich natürlich auch auf den in der Verlängerung der Radwegmarkierung sichtbaren maroden Streifen am Rand der Fahrbahn.

Gruß
Henning Rehse

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Kommunale Beschäftigungsgesellschaft für Transferleistungsempfänger

Antrag an den Ausschuss für Soziales und Inklusion,
hier: Implementierung einer kommunalen Beschäftigungsgesellschaft für Transferleistungsempfänger


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,
sehr geehrte Frau Reetz,

die WNK UWG beantragt die Einrichtung einer kommunalen Beschäftigungsgesellschaft für Gemeinarbeit. Weiter möge die Stadt Wermelskirchen in diesem Zusammenhang prüfen, ob eine Verwirklichung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit anderen kreisangehörigen Städten möglich wäre, um hier Synergien zu nutzen.

 

Begründung:

Viele arbeitsfähige Transferleistungsempfängerinnen und Transferleistungsempfänger (ganz gleich welcher Herkunft) haben eine wichtige Befähigung / Grundkompetenz für den ersten Arbeitsmarkt verloren bzw. nie besessen, einen geordneten, strukturierten Tages- und Wochenablauf zu verinnerlichen. So ist es nicht verwunderlich, dass trotz einer wachsenden Wirtschaft, betroffene Mitbürgerinnen und Mitbürger hiervon nicht partizipieren. Eine kommunale Beschäftigungsgesellschaft für Gemeinarbeit ist ein geeignetes Instrument diese Kompetenzen zu vermitteln und zu festigen, mit dem Ziel die Mitbürgerinnen und Mitbürger langfristig für den ersten Arbeitsmarkt zu gewinnen. Der WNK UWG ist klar, dass hierbei besondere Rücksicht auf Sucht- bzw. psychische Erkrankungen sowie Sprachbarrieren genommen werden muss und es eines umfangreichen Netzwerks bedarf, eine berufliche Positionierung der Betroffenen vorzunehmen. Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und größer sind ausdrücklich hiervon ausgenommen.  Für alle anderen Mitbürgerinnen und Mitbürger sollte hier eine interkommunale Zusammenarbeit -unter aktiver Einbeziehung der ArGe- von der Stadt Wermelskirchen geprüft und umgesetzt werden.

Weiter schafft die Teilnahme an der Gemeinarbeit einen sinnvollen und nachhaltigen Beitrag zur Integration und löst die oft beklagte Langeweile in den Wohnungen und Unterkünften auf. Die Teilnahme vermittelt weiter das positive Gefühl, sich einbringen und einen Nutzen für die Gemeinschaft stiften zu können. Dies fördert die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger und baut Vorurteile gegenüber den Empfängern von Transferleistungen, ganz gleich welcher Herkunft, ab.

Wirkungsfelder gibt es viele in unserer Stadt. Grünflächen- u. Friedhofspflege, sowie die Instandhaltung der städtischen Waldgebiete bieten sich als beispielhafte Aufzählung an.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Kind, Sozialpolitischer Sprecher
gez. Thorn Seidel, Mitglied des Rates

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Anfragen Kosten Flüchtlinge

Nachfolgende Anfragen haben den Sinn, Zahlen, Daten und Fakten zu sammeln, aus denen dann weitere Aktionen wie z.B. eine Petition an Land und Bund resultieren, um von dort die bei der Stadt Wermelskirchen verbleibenden Kosten erstattet zu bekommen:

 

An den Vorsitzenden des
Jugendhilfeausschusses
Herrn Michael Schneider

über
Herrn  Ersten Beigeordneten Stefan Görnert

Anfrage zur nächsten Sitzung des JHA

Sehr geehrter Herr Schneider,

zur nächsten Sitzung des JHA fragen wir an ob und in welcher Höhe die nachfolgenden Ausführungen des Bürgers hinsichtlich „Kosten für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ zutreffend sind und welche Kosten Wermelskirchen für Flüchtlinge aufbringen muss, deren Alter nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist und die somit ggf. keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind?

„Sehr geehrter Herr Hibst –

ich nehme lt. dem Entwurf der Nachtragssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis, dass die Aufwendungen auch für dieses Jahr höher sind als die Erträge – i.e. ungefähr € 1 Mio. Ich denke, es ist in Ihrem Sinne, dass alles getan wird, um diese Lücke zu schliessen.

Nach Lektüre der heutigen Ausgabe des ‘Wermelskirchener Anzeigers’ zum Thema ‘Junge Flüchtlinge nicht untersuchen’ möchte ich darauf hinweisen, dass im Bereich des Jugendamts hier erhebliche Einsparpotentiale vorliegen, wenn ideologische Gesinnung durch verstärktes, auch finanzielles Verantwortungsbewusstsein ergänzt wird.

In Zusammenfassung zeigt der Artikel, wie vom Jugendamt, vertreten durch Frau Barbara Frank, aufgezeigt, dass die Altersfeststellung fundamental vom Leitsatz her geschieht, dass  
* die ‘körperliche und seelische Integrität’ der Jugendlichen nicht gefährdet werden darf  
* die Bundesärztekammer dies auch so unterstützt ( zu dieser Feststellung verweise ich auf den ‘Welt’-Artikel von heute, was die demokratische Wahrheit dahinter ist – s. Passus Montgomery )  
* die Flucht die Reife der Jugendlichen verändert hat ( heißt: Reife = erhöhtes Alter = älter als Altersangabe ??? )  
* geschultes Personal es besser kann als Röntgenuntersuchungen  
* etc. 

Ideologische Leitsätze sind im privaten Bereich okay, aber nicht in Positionen mit Bürgerverantwortung.

In Zahlen zu Ihrer Beurteilung: bei 22 unbegleiteten Jugendlichen in WK ( letzte mir zugängliche Zahl ) und der Übernahme von 41 % Betrugsfaktor wie in Österreich ergibt sich bei einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf von € 4.000 pro Monat p.P. eine jährliche, unberechtigte Haushaltsbelastung für WK in Höhe von über € 400.000.“

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/junge-fluechtlinge-nicht-
untersuchen-aid-1.7307794

 

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.10.2018:
Kosten für abgelehnte und geduldete Flüchtlinge

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 21.06.2018 wurde auf unsere Anfrage hin mitgeteilt, dass sich derzeit 112 abgelehnte und geduldete Flüchtlinge in Wermelskirchen befinden.

Wir fragen daher an, wie hoch die von der Stadt Wermelskirchen netto zu tragenden Kosten – das Land NRW übernimmt laut Auskunft der Verwaltung in o.a. Sitzung nur 3 Monate die Kosten – für diesen Personenkreis im Jahr 2016, 2017 waren und voraussichtlich 2018 sein werden?

Abgelehnte und geduldete Flüchtlinge haben ihre Heimatländer vor allem aus wirtschaftlichen Gründen verlassen, sie bekommen in Deutschland aber keine Aussicht, den Status als anerkannter Flüchtling zu erlangen.
Die Kommunen habe immer eine volle Erstattung der Flüchtlingskosten gefordert. Bleiben abgelehnte Flüchtlinge länger als 3 Monate nach Feststellung des Aufenthaltsstatus bzw. der Ablehnung, entstehen Kosten für Unterbringung, Lebensunterhalt und Krankenversorgung. Des weiteren müssen die der Stadt entstehenden Personal- und Sachkosten berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Thorn Seidel
– Mitglied des Rates –

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Zustand der städtischen Kinderspielplätze

An den Vorsitzenden des
Jugendhilfeausschusses
Herrn Michael Schneider

über
Herrn  Ersten Beigeordneten Stefan Görnert

 

Antrag zur nächsten Sitzung des JHA: Zustand der städtischen Kinderspielplätze

Sehr geehrter Herr Schneider,
sehr geehrter Herr Voss,

zur nächsten Sitzung des JHA möchte ich Sie bitten, folgenden Punkt mit auf die Tagesordnung aufzunehmen:

Zustand der städtischen Kinderspielplätze.

Durch Zufall bin ich in den letzten Wochen auf dem Spielplatz Butscheider Berg gewesen. Was ich dort vorfand verschlug mir die Sprache. Hierzu siehe die Bilder im Anhang der Mail.

Wir haben als Politik im Schulterschluss eine Konsequenz gefasst, die Anzahl der Spielplätze beizubehalten, jedoch Flächen die zur Zeit nicht genutzt werden, stillzulegen. Im Gegenzug dafür sollten die verbleibenden Spielplätze in einen „GUTEN“ Zustand gehalten werden.

Die Bilder und auch das Abfahren weiter Spielplätze zeigen jedoch nicht den vereinbarten Zustand. Weitere Spielplätze sind ebenfalls sehr ungepflegt oder wie in Polhausen mit einem Bauzaun ohne Erklärung gesperrt. Es kann verschiedenste Gründe haben, weshalb dies passiert, was aber der gravierendste Grund ist, ist die Kontrolle.
Egal ob es um die Arbeiten vor Ort geht oder die interne Kontrolle ob Beschlüsse von Fachausschüssen oder Rat richtig und dauerhaft umgesetzt werden. Hier muss leider erwähnt werden, dass dies nicht nur im Jugendamt so ist sondern wie ein roter Faden durch die Verwaltung zieht. Viele Dinge gehen schief da nicht richtig, oder gar nicht kontrolliert wird. Das gilt es zu verändern.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dirk Wartmann
– Mitglied des Rates –

 

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Heimatförderung

Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss am 01.10.2018: „Heimatförderung“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern was Menschen verbindet“ – so lautet der tragende Titel für die Heimat-Förderung der Landesregierung.

Über fünf Elemente wird das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Gestaltung von Heimat vor Ort bis 2022 fördern.

Nach Kenntnisstand der WNK UWG ist zur Teilnahme an diesem Förderprogramm ein Ratsbeschluss erforderlich.

Wir beantragen daher eine entsprechende Beschlussvorlage. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Bekanntgabe der vom Land NRW für Sommer 2018 angekündigten Förderrichtlinien auf deren Grundlage zu prüfen ob und in welchen Umfang Mittel aus dem durch die Landesregierung NRW aufgelegten Programm „Heimatförderung“ in den folgenden Bereichen beantragt werden können:

  • Heimat – Scheck
  • Heimat – Preis
  • Heimat – Werkstätten
  • Heimat – Fonds
  • Heimat – Zeugnis

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/heimat-nrw-ideen-100.html

Die Verwaltung wird beauftragt, unsere Vereine nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie in geeigneter Art und Weise auf Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen.

 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Paas
– Mitglied des Rates –

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Fraktion der WNK UWG schließt mit Loches-Platz juristisch ab – Ratsmehrheit aus CDU, SPD und GRÜNEN verramscht auf Kosten der Bürger für ihren lediglich „ausreichenden“ Leuchtturm den Loches-Platz für über 1 Million Euro billiger

Nachdem die Fraktion der WNK UWG die Vorgänge um den Verkauf des Loches-Platzes über Monate hinweg geprüft, mehrfach Akteneinsicht genommen und sich hat professionell juristisch beraten lassen, der Rat mehrheitlich kein Interesse an Prüfung der Rechtmäßigkeit des gewählten Vorgehens hat und dieses unbelehrbar weiter verfolgt und am Ende des Tages noch bestellte, Wert mindernde Gutachten durch die Verwaltung beauftragt werden, schließt die WNK UWG nunmehr mit dem Thema juristisch ab:

„Rechtlich betrachtet gibt es zwar nach wie vor etliche Fragezeichen und anfechtbare Punkte, aber die offenbar bewusst gewählte Komplexität und Intransparenz des Verfahrens wie auch bestellte Gutachten machen es möglich, dass mögliche Unkorrektheiten leider durch die weiten juristischen Maschen fallen.“ so der Fraktionsvorsitzender Henning Rehse.

Aus Sicht der WNK UWG dürfte der Loches-Platz nach wie vor aufgrund der „Bedingungen“ Kirmes und Wochenmarkt nicht mittels eines „bedingungsfreien Bieterverfahrens“ wie geschehen sondern nur mittels Direktvergabe zum realen Verkehrswert verkauft werden. Es gibt aber leider für uns als Fraktion keinen Ansatz, dies juristisch neutral überprüfen zu lassen.

Unabhängig davon gibt es jedoch eine politische Bewertung der mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen durchgeboxten Beschlüsse, die nur negativ ausfallen kann, da sie der Stadt nachhaltig Schaden zufügen (werden):

Zu Beginn des Verfahrens gab es den Entwurf eines heimischen Investors, der über 400 Parkplätze beinhaltete und mit einen über 5.000m² großen und optimal zugeschnittenen Platz der Kirmes Raum bot.
Aus niederen Beweggründen, über die spekuliert werden kann, fand dieser Entwurf jedoch nicht das Gefallen von schwarz-rot-grün.

In einem zeitraubenden Wettbewerb setze sich dann – wir hatten nur die Wahl zwischen 4 unzureichenden Übeln – auch mit den Stimmen der WNK UWG – ein Investor mit 59 von 96 Punkten durch, was der Schulnote „ausreichend“ entspricht. Diese resultierte maßgeblich aus zu wenigen Parkplätzen und einem mit 4.270m² zu kleinen und zudem noch ungeeignet zugeschnittenen Kirmesplatz, der diese katastrophale Wertung des Fachamtes auslöste: „Langfristig ist damit zu rechnen, dass die Kirmes nicht mehr durchführbar sein wird.“

Die daraufhin vom Ausschuss einstimmig geforderte „Berichtigung“ sprich Nachbesserung verschlimmbesserte die Situation noch: Aus den ursprünglich 217 plus einer Option von 30 vorgestellten Parkplätzen wurden lediglich 190; betreffs des Kirmesplatz veränderte sich trotz anhaltender mahnender Worte aus Politik, Bürgerschaft und den Kirmesbeschickern nichts mehr zum Positiven.
Warum sollte der Investor auch? Er lernte ja im Bieterverfahren, dass die unheilige Allianz aus CDU, SPD, Grüne, Verwaltung und dem Bürgermeister alles absegnet, was er auch nur tut und wünscht.

Zudem verschenkt die Stadt – wie die „Wertentwicklung“ zeigt – durch das von CDU, SPD und Grünen gewählte Verfahren beim Kaufpreis einen siebenstelligen Betrag. CDU, SPD und GRÜNE lassen beim Kniefall vor dem externen Investor die Korken in Millionenhöhe ohne Rücksicht auf Verluste und letztendlich Kosten der Bürger knallen, nur um ihr und für sie „ausreichendes“ Leuchtturmprojekt wie auch immer umzusetzen.

CDU, SPD und Grüne tragen gemeinsam mit einem ehemaligen CDU-Beigeordneten die völlige politische Verantwortung für dieses in Zukunft erst sicht- und fühlbar werdende finanzielle und strukturelle Desaster!

 

Nachtrag:
Nachfolgende Tabelle wird jedem vernunftbegabten Menschen – wenn die reinen Fakten von den untauglichen Erklärungs- und Verschleierungsversuchen der Verwaltung befreit sind, erschließen, welches Hütchen-Spiel hier von der Verwaltung unterstützt durch Teile der Politik gespielt wird, um den korrekten Wert aus dem Gutachten aus 2015 so zu verfälschen, dass der Wert letztendlich dem siegreichen Investor genehm ist:

  • Das Gutachten aus 2015 bildete die Realität korrekt ab, ermittelte einem angemessenen Preis, der vom nicht gewünschten Investor dem Grunde nach akzeptiert wurde und immer noch wird.
  • Das Gutachten 2016 ging von nur noch 3.000m² vermarktungsfähiger Flächen aus, was allerdings zu keinem Zeitpunkt in Rede stand und mit keinem eingereichten Entwurf in Einklang stand. Die Zahl wurde dem Gutachterausschuss seitens der Stadt offenbar nur geliefert, um den vom gewünschten Investor gewünschten Wert darstellen zu können.
  • Das Gutachten 2018 wurde dann „bestellt“, um das Verhalten der Verwaltung zu legitimieren und Kommunalaufsicht und Öffentlichkeit hinters Licht zu führen.

Fazit:

  • Das Grundstück hat aufgrund der realisierbaren 6.100m² werthaltigen Flächen und trotz geforderter Kirmes- und Wochenmarktnutzung nach wie vor mindestens den 2015 festgestellten Wert abzüglich der Abrisskosten.
  • Diesen Wert war und ist ein Investor bereit zu zahlen, der jedoch von einer politischen Mehrheit nicht gewollt wird.
  • Ein „gewünschter“ Investor will nur einen Kaufpreis zahlen, der um einen siebenstelligen Betrag geringer ist.
  • Um den Verkauf an diesen zu legitimieren, werden Gutachten „gestaltet“ und „bestellt“.

Bernd Hibst soll Bürgermeister werden

Der ehemalige Kämmerer der Wermelskirchener Verwaltung soll Stadtchef werden und die Nachfolge von Bürgermeisterin Marion Holthaus antreten. Er wird aufgestellt von FREIEN WÄHLERN und CDU, die auf weitere Unterstützung aus dem bürgerlichen Lager setzen.

Foto: Stephan Singer, Bergische Morgenpost