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Antrag Verkauf Grundstück Taubengasse und Parkplätze

An den
Vorsitzenden des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Herrn Friedel Burghoff
über den Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

-Rathaus-

 

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 26. November 2012

 

Sehr geehrter Herr Burghoff,

die Fraktion WNK UWG   FREIE WÄHLER beantragt, der Ausschuss möge beschließen, die Verwaltung beauftragen, das Grundstück der ehemaligen Obdachlosenunterkunft Taubengasse unter der Voraussetzung zu verkaufen, dass dort (unter anderem) mindestens 10 öffentliche Parkplätze entstehen.

Begründung:
1. Die Beobachtung der Situation vor Ort, lässt keine Zweifel daran, dass in diesem Bereich an Mangel an öffentlichen Parkplätzen besteht.
2. Durch den Umbau des Marktes, den Neubau des Objektes Ecke Taubengasse/Obere Remscheider Straße wie auch die Zuordnung von Parkplätzen der Marktpassage an deren Mieter sind in diesem Bereich in nennenswerten Umfang öffentliche Parkplätze entfallen.
3. Es ist Ziel der Stadtentwicklung, Markt und untere Innenstadt zu einem Einzelhandelsschwerpunkt zu machen bzw. den dortigen Einzelhandel und die Gastronomie zu erhalten und auszubauen.
4. Im derzeit bestehenden Bebauungsplan ist die in Rede stehende Fläche ais öffentlicher Parkraum ausgewiesen.
5. Die Berechnung der für das Objekt Ecke Taubengasse/Obere Remscheider Straße erforderlichen Stellplätze hat ergeben, dass 9 erforderliche Stellplätze nicht nachgewiesen werden können und der Stadt dafür „Ablöse“ in Höhe von über 60.000€ gezahlt werden muss.
Auch das Fehlen dieser Plätze gilt es zu kompensieren.
6. Es gibt interessante Ideen, wie in Verbindung mit privaten Investoren dort in nennenswertem Umfang privater und öffentlicher Parkraum geschaffen werden kann, ohne dass die Stadt hierfür weitere Schulden macht. Einbringung des Grundstücks in das Projekt und Verwendung der o.a. Ablöse seien hier als Stichworte genannt.
7. neu: Der derzeit aktuelle Bebauungsplan weist in seiner Kartie-rung und textlichen Begründung in diesem Bereich Park- und Stellplätze aus.
Daher ist der Verkauf des Grundstücks unter der Voraussetzung, dass dort auch öffentliche Parkplätze geschaffen werden, auch ohne bzw. vor Abschluss der Überarbeitung des Bebauungsplanes rechtlich möglich.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

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Einladung 15.11.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer 19. Fraktionssitzung in 2012 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:
Donnerstag, 15. November 2012
19.30 Uhr
Bistro Katt

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Vorbereitung von Sitzungen:
– RPA am 20.11.
– SAW am 22.11.

4. Aktivitäten in den Wahlkreisen und der Stadt:
– Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
– Aktivitäten in Dabringhausen
– Aktivitäten in Dhünn
– Aktivitäten in Wermelskirchen

5. Anträge und Themen, die sich in Bearbeitung bei Fraktionsmitgliedern befinden:

6. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen
– StUV am 22.10.
– JHA am 05.11.
– Sozialausschuss am 15.11.

7. Bericht des Vorsitzenden

8. Verschiedenes

 

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse

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Sekundarschule für Wermelskirchen – zügig und ohne Wenn und Aber

Die Fraktion der WNK UWG   FREIE WÄHLER hat sich auf ihrer gestrigen Fraktionssitzung intensiv mit dem Thema Sekundarschule unter Berücksichtigung der neuesten pädagogischen, baulichen und finanziellen Aspekte beschäftigt und folgende Eckpunkte einstimmig beschlossen:

– Das Thema „Sekundarschule für Wermelskirchen“ hat für die WNK UWG oberste Priorität.

– Die Sekundarschule soll mit ihrer ersten Jahrgangsstufe schnellstmöglich in den Räumlichkeiten der Hauptschule Ost an den Start gehen.

– Eine auf verschiedene Standorte verteilte Sekundarschule bzw. die „Ausgliederung“ der Schüler ganzer Stadtteile in Nachbarstädte ist mit der WNK UWG ebenfalls nicht darstellbar.

– Die Realschule wird unverzüglich in Dependancen und Provisorien ausgelagert, um weder Schüler noch Lehrer weiterer Belastungen durch Schadstoffe auszusetzen.

– Das Gebäude der Realschule wie auch die Turnhalle an der Rot-Kreuz-Straße werden abgerissen.

– Die Sekundarschule mit Nebenanlagen (Mensa/Cafeteria, Sporthalle) wird auf dem Gelände der Realschule in 1a-Qualität neu errichtet.

– Dabei ist mit einem Flächenschlüssel von 1:1,5 zu arbeiten, ohne den das vom Rat einstimmig beschlossene pädagogische Konzept nicht umsetzbar wäre und somit Makulatur würde. Eine aus pädagogischer Sicht „Sekundarschule light“ ist mit der WNK UWG nicht machbar.

– Für den Zeitraum vom Abriss der Realschule bis zur Inbetriebnahme der Sekundarschule wird die Schullandschaft in Wermelskirchen im wahrsten Sinne des Wortes „zusammen rücken“ müssen.

– Die Sekundarschule zieht von der Hauptschule Ost in die neuen Räumlichkeiten an der Rot-Kreuz-Straße um/ein.

– Grundschule Ost, wie auch ggf. Musikschule, VHS etc. ziehen in das ehemalige Gebäude der Hauptschule Ost um.

– Die Grundschule Ost wird abgerissen.

Der WNK UWG ist durchaus klar, dass für dieses umfassende Konzept viel Geld in die Hand genommen werden muss.
Bildung und Erziehung, unsere Kinder und deren Zukunft sind jedoch das wertvollste Gut, über das wir in diesem Land noch verfügen.
Es darf nicht auf dem Altar sich ohnehin täglich aufgrund neuer Zahlen überholender technokratischer Haushaltssicherungskonzepte geopfert werden!

Deshalb sagt die WNK UWG ohne Wenn und Aber Ja zur zügigen Einrichtung der Sekundarschule.

 

Norbert Kellner
– Schulpolitischer Sprecher der WNK UWG – Fraktion –

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Inklusion mit Augenmaß

Die WNK UWG unterstützt nachdrücklich alle Ansätze, die Situation behinderter Menschen zu verbessern und das Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Menschen soweit als möglich zu verzahnen.
Dies muss allerdings mit Augenmaß und Blick für die Realitäten erfolgen.

Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft und Brüssel, Berlin und Düsseldorf arbeiten mit viel Akribie, Theorie und Papier an der Ausarbeitung der Details, Verordnungen, Richtlinien und Pläne hierzu.

Das Engagement der UN in diesem Bereich muss sicherlich anerkannt und begrüßt werden. Erfreulicherweise ist die UN zumindest in diesem Bereich in der Lage, etwas zu beschließen und auf den Weg zu bringen, was man in vielen anderen ihrer Handlungsfelder nicht gerade feststellen kann.

Es muss auch erwähnt werden, dass die Richtlinie in allen UN-Mitgliedsstaaten gilt.
In diesen weisen die Lebensbedingungen behinderter Menschen derartige Unterschiede auf, wie man sie sich größer kaum vorstellen kann.
Es darf also durchaus die Frage erlaubt sein, ob Deutschland und die Industrienationen hier aktuell einen immensen Nachholbedarf haben, oder ob nicht zunächst die Priorität der Umsetzung dieser Richtlinie darin liegen sollte, die Situation behinderter Menschen in Schwellen- oder Entwicklungsländern mit Hilfe der Industriestaaten zu verbessern, bzw. mit und mit zunächst an deren Niveau heranzuführen.

Weiter darf nicht verschwiegen werden, dass Inklusion sich nicht nur auf die Lebensabschnitte Bildung und Erziehung, sprich Kindergärten und Schulen erstreckt, sondern auf alle Lebensbereiche und Lebenssituationen aller Altersstufen.
Die Umsetzung der Inklusion stellt somit ein äußerst komplexes Thema dar.

Betrachtet man den Bereich der Schule gibt es hier völlig unterschiedliche Ansätze und Meinungen: Rot-grün in NRW und im Landschaftsverband Rheinlan (LVR) noch angereichert durch die FDP beispielsweise strebt untermauert von hochwissenschaftlichen Gutachten (Klemm, Preuss-Lausitz) mittelfristig die Auflösung von 85% aller Förderschulplätze an. Unsere Förderschule (Pestalozzischule) in Wermelskirchen gäbe es dann nicht mehr – eine für die WNK UWG unvorstellbare Konzeption.

Befragt man die Eltern behinderter Kinder, hat der Großteil von ihnen größte Vorbehalte gegen die zwangsweise „Inkludierung“ ihrer Kinder. Sie möchten ihren Kindern gerade die bewährte Fürsorge in den speziellen Förderschulen zukommen lassen und sie nicht zu Versuchskaninchen ideologie- und theoriebefeuerter Konzepte und Politiker machen.

Für die WNK UWG haben das Wohl des Kindes und der Elternwille oberste Priorität!

Auch der Aspekt der Finanzierung darf nicht vergessen werden:
Nicht umsonst wartet man seit Jahren auf konkrete Pläne, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien des Landes zur Inklusion – und dies aus gutem Grund.
In der Landesverfassung NRW ist das Prinzip der Konnexität verankert. Es bedeutet einfach ausgedrückt, dass, wenn das Land den Kommunen Aufgaben vorschreibt, es die dafür notwendigen Finanzmittel zu Verfügung stellen muss; ein Grundsatz der seit Jahren bei vielen Themen nicht eingehalten wird und der Hauptgrund dafür ist, dass die meisten Kommunen, so auch Wermelskirchen pleite sind.
Somit müssen Aktivitäten zur Inklusion auch unter dem Vorbehalt der Finanzierung durch die Gesetzgeber stehen.

Alle vorgenannten Aspekte müssen nach Meinung der WNK UWG berücksichtigt werden, wenn in Gremien, Ausschüssen und Rat sich ernsthaft und mit Augenmaß mit dem Thema Inklusion beschäftigt wird.

 

Für die Fraktion WNK UWG   FREIE WÄHLER:
Norbert Kellner
– Schulpolitischer Sprecher –
Stefan Kind
– Sozialpolitischer Sprecher –
Claudia Schadt
– Jugendpolitische Sprecherin –