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Müll, Unkraut, Laub, Schnee – Durchsetzung des Ortsrecht der Stadt Wermelskirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Herren Beigeordnete,

eingangs möchte ich ausdrücklich betonen, dass ich diese Anfrage NICHT als Kritik an der Verwaltung und ihren Mitarbeitern verstanden wissen möchte, sondern mit ihr den Einstieg in ein Thema wagen möchte, dass uns alle in Anbetracht des Erscheinungsbildes unserer Stadt in nächster Zeit beschäftigen muss und wird.

Ganzjährig und unabhängig von der Vegetationsperiode herumliegender Müll auf Flächen und in direkt an der Straße gelegenen privaten Hauseingängen wie z.B. in der Berliner Straße, Unkraut im Frühling und Sommer, Laub im Herbst sowie Schnee und Eis im Winter sind lediglich unterschiedliche Seiten ein und derselben Medaille: das Gefühl für und Interesse an einem sauberen und gepflegten Stadtbild ist offenbar in den Köpfen vieler Mitbürger aber auch Verwaltungsmitarbeiter nicht mehr vorhanden; und dies obwohl das derzeitige Stadtbild in Anbetracht der Regelungen im städtischen Ortsrecht überhaupt nicht vorkommen könnte.

Hinzu kommt sicherlich, dass der Verwaltung derzeit die personellen und finanziellen Ressourcen wie auch Konzepte fehlen, um durch Befolgung des eigenen Ortsrechts bei den durchzuführenden Maßnahmen beispielhaft voran zu gehen.

Sicherlich darf in diesem Zusammenhang jedoch auch der Aspekt der Vorsorge und Kontrolle nicht außer acht gelassen werden:
Wer kümmert sich letztendlich um die Durchsetzung des Ortsrechts, sprich um die „netten“ Mitbürger, die die Umwelt verschmutzen und auf ihren eigenen Flächen den Pflege- und Reinigungspflichten nicht nachkommen?

Sind Müll und Unkraut zunächst einmal lediglich für das Erscheinungsbild der Stadt relevant, kommen hinsichtlich der Nichtbeseitigung von Laub, Schnee und Eis Aspekte der Verkehrssicherungspflicht und damit auch Haftungsfragen im Schadensfall hinzu.

In der örtlichen Presse vom Samstag fand sich ein Bericht über die Balkan-Trasse, der diese Thematik ebenfalls beinhaltet: Ausführlich wurde völlig zu Recht das Augenmerk darauf gerichtet, was Hunde und ihre Besitzer nunmehr beachten müssen. Das ist Einiges, ist die Trasse jetzt als Gemeindestraße gewidmet.
Beschaulicher geht es dann schon zu, wenn es um Fragen des von der Stadt zu erbringenden Kehr- und Winterdienstes geht:
Dass man per Schild Flächen aus dem Winterdienst herausnehmen kann, ist hinlänglich bekannt und an vielen Stellen in Wermelskirchen seit Jahren so ausgeschildert und unproblematisch.
Interessanter ist da hingegen das Thema des Kehrdienstes. In diesem Zusammenhang richte ich folgende Fragen an die Verwaltung:
1. Wie ist es möglich, dass binnen 4 Wochen zwei Mitarbeiter der Verwaltung völlig unterschiedliche Aussagen zu dem Thema machen?
2. Welche Aussage ist nunmehr zutreffend?
3. Wie verhält es sich hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht, wenn unabhängig davon, ob achtmal oder keinmal das Laub entfernt bzw. die Trasse überhaupt gereinigt wird, bedingt durch die glitschige Laubschicht oder andere Verschmutzungen oder auch herunterfallende morsche Äste es zu Unfällen und damit verbundenen Schäden kommt?
4. Besteht für den Privatbürger auch die Möglichkeit, die Laubentfernung auf dem vor seinem Anwesen verlaufenden Bürgersteig einzustellen und mit dem Hinweis, die Benutzung sei auf eigene Gefahr, das Benutzungsrisiko auf den Passanten zu übertragen?

Insgesamt habe ich zum Thema abschließend noch folgende generelle Frage:
Welches Konzept verfolgt die Verwaltung insgesamt, um der Stadt wieder ein ansehnliches Erscheinungsbild zu verschaffen und die Einhaltung des Ortsrechts im Bezug auf Sauberkeit, Ordnung, Reinigungspflichten durchzusetzen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender WNK UWG –
– Mitglied im AK Saubere Stadt –

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Anfrage: Erneuerbare Energien, hier: Interkommunale Zusammenarbeit bei Windenergie

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Bürgermeister,

beigefügte Karte macht deutlich, dass sich in unserer Nachbarstadt Solingen bereits im Detail mit dem Thema Windkraft beschäftigt wird.
Die größten Solinger Potentialflächen befinden sich in direkter Nähe zur Kreis- und Stadtgrenze Rhein-Berg bzw. Wermelskirchen und Leichlingen.
Aufgrund der Topografie der besagten Flächen lässt sich schließen, dass auch diesseits der Kreisgrenze in diesen Bereichen Potentialflächen für Windkraft liegen so z.B. entlang der BAB zwischen den Anschlussstelle Wermelskirchen und der Straßenüberführung der L 294 über die BAB bei Hilgen.

Ich frage daher an, ob es zwischen dem Kreis bzw. der Stadt und der Stadt Solingen bereits Kontakte und Überlegungen gibt, diese Standorte interkommunal gemeinsam zu entwickeln und zu verwerten.
Ich frage weiter an, ob es bereits innerhalb des Kreises bzw. auch die Kreisgrenzen überschreitende Überlegungen betreffs interkommunaler Zusammenarbeit auf diesen Gebiet gibt und wie ggf. deren aktueller Stand ist.

Meiner Meinung nach ist beim Thema „Erneuerbare Energien“, die interkommunale Zusammenarbeit unbedingt geboten:
1.Bei aller Wertschätzung für die Windkraft darf das ästhetische Erscheinungsbild unseres schönen Bergischen Landes nicht durch eine „Verspargelung“ beschädigt werden.
Eine Konzentration mehrerer Anlagen an einigen umweltweltverträglichen Standorten ist daher ein Muss.
2.Die Kommunen müssen beim Thema Energieversorgung den Schulterschluss üben.
Nur wenn es gelingt die Energieversorgung nachhaltig im Verbund der Kommunen, ihrer Bürger, regionalen Energieanbietern etc. genossenschaftlich zu organisieren, besteht die Chance, Strom auch zukünftig zu für Bürger und Unternehmen erträglichen Preisen zur Verfügung stellen zu können.
Hierbei müssen die börsennotierten Großkonzerne außen vor bleiben, da sie ihr unternehmerisches Interesse an maßlosen Profiten über die Interessen ihrer Kunden und die gesellschaftliche Verantwortung stellen!

 

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender  WNK UWG –
– Mitglied des Kreistags –

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Antrag Verkauf Grundstück Taubengasse und Parkplätze

An den
Vorsitzenden des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Herrn Friedel Burghoff
über den Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

-Rathaus-

 

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 26. November 2012

 

Sehr geehrter Herr Burghoff,

die Fraktion WNK UWG   FREIE WÄHLER beantragt, der Ausschuss möge beschließen, die Verwaltung beauftragen, das Grundstück der ehemaligen Obdachlosenunterkunft Taubengasse unter der Voraussetzung zu verkaufen, dass dort (unter anderem) mindestens 10 öffentliche Parkplätze entstehen.

Begründung:
1. Die Beobachtung der Situation vor Ort, lässt keine Zweifel daran, dass in diesem Bereich an Mangel an öffentlichen Parkplätzen besteht.
2. Durch den Umbau des Marktes, den Neubau des Objektes Ecke Taubengasse/Obere Remscheider Straße wie auch die Zuordnung von Parkplätzen der Marktpassage an deren Mieter sind in diesem Bereich in nennenswerten Umfang öffentliche Parkplätze entfallen.
3. Es ist Ziel der Stadtentwicklung, Markt und untere Innenstadt zu einem Einzelhandelsschwerpunkt zu machen bzw. den dortigen Einzelhandel und die Gastronomie zu erhalten und auszubauen.
4. Im derzeit bestehenden Bebauungsplan ist die in Rede stehende Fläche ais öffentlicher Parkraum ausgewiesen.
5. Die Berechnung der für das Objekt Ecke Taubengasse/Obere Remscheider Straße erforderlichen Stellplätze hat ergeben, dass 9 erforderliche Stellplätze nicht nachgewiesen werden können und der Stadt dafür „Ablöse“ in Höhe von über 60.000€ gezahlt werden muss.
Auch das Fehlen dieser Plätze gilt es zu kompensieren.
6. Es gibt interessante Ideen, wie in Verbindung mit privaten Investoren dort in nennenswertem Umfang privater und öffentlicher Parkraum geschaffen werden kann, ohne dass die Stadt hierfür weitere Schulden macht. Einbringung des Grundstücks in das Projekt und Verwendung der o.a. Ablöse seien hier als Stichworte genannt.
7. neu: Der derzeit aktuelle Bebauungsplan weist in seiner Kartie-rung und textlichen Begründung in diesem Bereich Park- und Stellplätze aus.
Daher ist der Verkauf des Grundstücks unter der Voraussetzung, dass dort auch öffentliche Parkplätze geschaffen werden, auch ohne bzw. vor Abschluss der Überarbeitung des Bebauungsplanes rechtlich möglich.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

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Einladung 15.11.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserer 19. Fraktionssitzung in 2012 lade ich Sie hiermit recht herzlich ein:
Donnerstag, 15. November 2012
19.30 Uhr
Bistro Katt

 

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokollführung für die Sitzung

3. Vorbereitung von Sitzungen:
– RPA am 20.11.
– SAW am 22.11.

4. Aktivitäten in den Wahlkreisen und der Stadt:
– Bericht über die Umsetzung von in vergangenen Sitzungen angesprochenen Punkten
– Aktivitäten in Dabringhausen
– Aktivitäten in Dhünn
– Aktivitäten in Wermelskirchen

5. Anträge und Themen, die sich in Bearbeitung bei Fraktionsmitgliedern befinden:

6. Berichte aus Ausschüssen und Arbeitskreisen
– StUV am 22.10.
– JHA am 05.11.
– Sozialausschuss am 15.11.

7. Bericht des Vorsitzenden

8. Verschiedenes

 

Sollte bis zum Termin der Sitzung Bedarf bestehen, die Tagesordnung um Punkte zu erweitern, bitte ich um kurze Information…

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse

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Sekundarschule für Wermelskirchen – zügig und ohne Wenn und Aber

Die Fraktion der WNK UWG   FREIE WÄHLER hat sich auf ihrer gestrigen Fraktionssitzung intensiv mit dem Thema Sekundarschule unter Berücksichtigung der neuesten pädagogischen, baulichen und finanziellen Aspekte beschäftigt und folgende Eckpunkte einstimmig beschlossen:

– Das Thema „Sekundarschule für Wermelskirchen“ hat für die WNK UWG oberste Priorität.

– Die Sekundarschule soll mit ihrer ersten Jahrgangsstufe schnellstmöglich in den Räumlichkeiten der Hauptschule Ost an den Start gehen.

– Eine auf verschiedene Standorte verteilte Sekundarschule bzw. die „Ausgliederung“ der Schüler ganzer Stadtteile in Nachbarstädte ist mit der WNK UWG ebenfalls nicht darstellbar.

– Die Realschule wird unverzüglich in Dependancen und Provisorien ausgelagert, um weder Schüler noch Lehrer weiterer Belastungen durch Schadstoffe auszusetzen.

– Das Gebäude der Realschule wie auch die Turnhalle an der Rot-Kreuz-Straße werden abgerissen.

– Die Sekundarschule mit Nebenanlagen (Mensa/Cafeteria, Sporthalle) wird auf dem Gelände der Realschule in 1a-Qualität neu errichtet.

– Dabei ist mit einem Flächenschlüssel von 1:1,5 zu arbeiten, ohne den das vom Rat einstimmig beschlossene pädagogische Konzept nicht umsetzbar wäre und somit Makulatur würde. Eine aus pädagogischer Sicht „Sekundarschule light“ ist mit der WNK UWG nicht machbar.

– Für den Zeitraum vom Abriss der Realschule bis zur Inbetriebnahme der Sekundarschule wird die Schullandschaft in Wermelskirchen im wahrsten Sinne des Wortes „zusammen rücken“ müssen.

– Die Sekundarschule zieht von der Hauptschule Ost in die neuen Räumlichkeiten an der Rot-Kreuz-Straße um/ein.

– Grundschule Ost, wie auch ggf. Musikschule, VHS etc. ziehen in das ehemalige Gebäude der Hauptschule Ost um.

– Die Grundschule Ost wird abgerissen.

Der WNK UWG ist durchaus klar, dass für dieses umfassende Konzept viel Geld in die Hand genommen werden muss.
Bildung und Erziehung, unsere Kinder und deren Zukunft sind jedoch das wertvollste Gut, über das wir in diesem Land noch verfügen.
Es darf nicht auf dem Altar sich ohnehin täglich aufgrund neuer Zahlen überholender technokratischer Haushaltssicherungskonzepte geopfert werden!

Deshalb sagt die WNK UWG ohne Wenn und Aber Ja zur zügigen Einrichtung der Sekundarschule.

 

Norbert Kellner
– Schulpolitischer Sprecher der WNK UWG – Fraktion –