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Inklusion mit Augenmaß

Die WNK UWG unterstützt nachdrücklich alle Ansätze, die Situation behinderter Menschen zu verbessern und das Zusammenleben von behinderten und nicht behinderten Menschen soweit als möglich zu verzahnen.
Dies muss allerdings mit Augenmaß und Blick für die Realitäten erfolgen.

Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft und Brüssel, Berlin und Düsseldorf arbeiten mit viel Akribie, Theorie und Papier an der Ausarbeitung der Details, Verordnungen, Richtlinien und Pläne hierzu.

Das Engagement der UN in diesem Bereich muss sicherlich anerkannt und begrüßt werden. Erfreulicherweise ist die UN zumindest in diesem Bereich in der Lage, etwas zu beschließen und auf den Weg zu bringen, was man in vielen anderen ihrer Handlungsfelder nicht gerade feststellen kann.

Es muss auch erwähnt werden, dass die Richtlinie in allen UN-Mitgliedsstaaten gilt.
In diesen weisen die Lebensbedingungen behinderter Menschen derartige Unterschiede auf, wie man sie sich größer kaum vorstellen kann.
Es darf also durchaus die Frage erlaubt sein, ob Deutschland und die Industrienationen hier aktuell einen immensen Nachholbedarf haben, oder ob nicht zunächst die Priorität der Umsetzung dieser Richtlinie darin liegen sollte, die Situation behinderter Menschen in Schwellen- oder Entwicklungsländern mit Hilfe der Industriestaaten zu verbessern, bzw. mit und mit zunächst an deren Niveau heranzuführen.

Weiter darf nicht verschwiegen werden, dass Inklusion sich nicht nur auf die Lebensabschnitte Bildung und Erziehung, sprich Kindergärten und Schulen erstreckt, sondern auf alle Lebensbereiche und Lebenssituationen aller Altersstufen.
Die Umsetzung der Inklusion stellt somit ein äußerst komplexes Thema dar.

Betrachtet man den Bereich der Schule gibt es hier völlig unterschiedliche Ansätze und Meinungen: Rot-grün in NRW und im Landschaftsverband Rheinlan (LVR) noch angereichert durch die FDP beispielsweise strebt untermauert von hochwissenschaftlichen Gutachten (Klemm, Preuss-Lausitz) mittelfristig die Auflösung von 85% aller Förderschulplätze an. Unsere Förderschule (Pestalozzischule) in Wermelskirchen gäbe es dann nicht mehr – eine für die WNK UWG unvorstellbare Konzeption.

Befragt man die Eltern behinderter Kinder, hat der Großteil von ihnen größte Vorbehalte gegen die zwangsweise „Inkludierung“ ihrer Kinder. Sie möchten ihren Kindern gerade die bewährte Fürsorge in den speziellen Förderschulen zukommen lassen und sie nicht zu Versuchskaninchen ideologie- und theoriebefeuerter Konzepte und Politiker machen.

Für die WNK UWG haben das Wohl des Kindes und der Elternwille oberste Priorität!

Auch der Aspekt der Finanzierung darf nicht vergessen werden:
Nicht umsonst wartet man seit Jahren auf konkrete Pläne, Gesetze, Verordnungen, Richtlinien des Landes zur Inklusion – und dies aus gutem Grund.
In der Landesverfassung NRW ist das Prinzip der Konnexität verankert. Es bedeutet einfach ausgedrückt, dass, wenn das Land den Kommunen Aufgaben vorschreibt, es die dafür notwendigen Finanzmittel zu Verfügung stellen muss; ein Grundsatz der seit Jahren bei vielen Themen nicht eingehalten wird und der Hauptgrund dafür ist, dass die meisten Kommunen, so auch Wermelskirchen pleite sind.
Somit müssen Aktivitäten zur Inklusion auch unter dem Vorbehalt der Finanzierung durch die Gesetzgeber stehen.

Alle vorgenannten Aspekte müssen nach Meinung der WNK UWG berücksichtigt werden, wenn in Gremien, Ausschüssen und Rat sich ernsthaft und mit Augenmaß mit dem Thema Inklusion beschäftigt wird.

 

Für die Fraktion WNK UWG   FREIE WÄHLER:
Norbert Kellner
– Schulpolitischer Sprecher –
Stefan Kind
– Sozialpolitischer Sprecher –
Claudia Schadt
– Jugendpolitische Sprecherin –