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Antrag Verkauf Grundstück Taubengasse und Parkplätze

An den
Vorsitzenden des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Herrn Friedel Burghoff
über den Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Eric Weik

-Rathaus-

 

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 26. November 2012

 

Sehr geehrter Herr Burghoff,

die Fraktion WNK UWG   FREIE WÄHLER beantragt, der Ausschuss möge beschließen, die Verwaltung beauftragen, das Grundstück der ehemaligen Obdachlosenunterkunft Taubengasse unter der Voraussetzung zu verkaufen, dass dort (unter anderem) mindestens 10 öffentliche Parkplätze entstehen.

Begründung:
1. Die Beobachtung der Situation vor Ort, lässt keine Zweifel daran, dass in diesem Bereich an Mangel an öffentlichen Parkplätzen besteht.
2. Durch den Umbau des Marktes, den Neubau des Objektes Ecke Taubengasse/Obere Remscheider Straße wie auch die Zuordnung von Parkplätzen der Marktpassage an deren Mieter sind in diesem Bereich in nennenswerten Umfang öffentliche Parkplätze entfallen.
3. Es ist Ziel der Stadtentwicklung, Markt und untere Innenstadt zu einem Einzelhandelsschwerpunkt zu machen bzw. den dortigen Einzelhandel und die Gastronomie zu erhalten und auszubauen.
4. Im derzeit bestehenden Bebauungsplan ist die in Rede stehende Fläche ais öffentlicher Parkraum ausgewiesen.
5. Die Berechnung der für das Objekt Ecke Taubengasse/Obere Remscheider Straße erforderlichen Stellplätze hat ergeben, dass 9 erforderliche Stellplätze nicht nachgewiesen werden können und der Stadt dafür „Ablöse“ in Höhe von über 60.000€ gezahlt werden muss.
Auch das Fehlen dieser Plätze gilt es zu kompensieren.
6. Es gibt interessante Ideen, wie in Verbindung mit privaten Investoren dort in nennenswertem Umfang privater und öffentlicher Parkraum geschaffen werden kann, ohne dass die Stadt hierfür weitere Schulden macht. Einbringung des Grundstücks in das Projekt und Verwendung der o.a. Ablöse seien hier als Stichworte genannt.
7. neu: Der derzeit aktuelle Bebauungsplan weist in seiner Kartie-rung und textlichen Begründung in diesem Bereich Park- und Stellplätze aus.
Daher ist der Verkauf des Grundstücks unter der Voraussetzung, dass dort auch öffentliche Parkplätze geschaffen werden, auch ohne bzw. vor Abschluss der Überarbeitung des Bebauungsplanes rechtlich möglich.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

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