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Resolution zum Stopp der Dichtheitsprüfung von Rat abgelehnt

Mit knapper Mehrheit von BürgerForum, SPD, Grünen und Teilen der FDP gegen die Stimmen von WNK UWG, CDU und dem anderen Teil der FDP hat der Rat in seiner Sitzung am 18.07. die von der WNK UWG gestellte Resolution zur Aussetzung der Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse abgelehnt.

Eindringlich hatte der Fraktionsvorsitzende der WNK UWG die Ratskollegen auf die verschiedensten Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten dieser ganzen Materie hingewiesen:
– In Deutschland werden erneut EU-Ideen umgesetzt, die man in weiten Teilen der EU noch nicht einmal umsetzen kann, weil es die zu prüfenden Anlagen (Abwasserkanäle) noch überhaupt nicht gibt.
– Obwohl Geld an allen Ecken und Enden fehlt müssen Bürger und Stadt hier erneut Millionenbeträge locker machen, obwohl mögliche geringe Beschädigungen der Leitungen bislang keinerlei Umweltbelastungen verursacht haben. Hier wird nicht über Standardsenkungen diskutiert…
– Bürger in Deutschland werden von Land zu Land unterschiedlich behandelt: in NRW wird der Bürger zur Kasse gebeten, in Niedersachsen nicht.
– Die Regelung, wer für die Sanierung der im öffentlichen Straßenraum liegenden Teile seines Hausanschlusses aufkommen muss, ist höchst umstritten.
– Im Ruhrgebiet ist nicht klar, ob für Schäden an den Leitungen der Bürger aufkommen muss oder ob es sich um bergbaubedingte und damit aus dem „Ewigkeitsfonds“ zu begleichende Schäden handelt.
– Am Niederrhein und im Münsterland wurden in bestimmten Gegenden mit hohem Grundwasserspiegel die Leitungen bewusst undicht gebaut, um das Grundwasser abzuführen, bevor es in die Keller eindringt.

Alle diese Argumente fanden bei SPD und BürgerForum kein Gehör:
Ihre Sprecher Schulte und Burghoff führten als hilfloses Argument für ihre Haltung ins Feld, dass man jetzt einmal mit der Prüfung begonnen habe und man die Bürger, die die Prüfung bereits durchgeführt hätten,  nicht durch Aussetzen der Prüfung „bestrafen“ dürfe.

Die Bürger der ländlichen Gebiete Wermelskirchens mögen sich 2014 daran erinnern, wer es war, der diesen Wahnsinn stoppen wollte, und wer es war, der ihn weiter fortführte!

 

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Anfrage zur Sitzung des Rates am 18.07.2011: Pestalozzischule

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weik,

nachdem die Staatsanwaltschaft Köln festgestellt hat, dass es im Zusammenhang mit dem Neubau der Pestalozzischule offenbar keine strafrechtlich relevanten Delikte gegeben hat, bittet die WNK UWG – Fraktion Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird die Stadtverwaltung die Angelegenheit zivilrechtlich im Hinblick auf mögliche Schadenersatzforderungen gegen Dritte extern wie intern weiter verfolgen und Schritte einleiten?
2. Wird die Stadtverwaltung dienstrechtliche Schritte gegen die Mitarbeiter ergreifen, die schuldhaft den entstandenen Schaden in Millionenhöhe verursacht haben?
3. Gibt es die Möglichkeit, Teile des entstandenen Schadens bei einer Eigenversicherung geltend zu machen?
4. Welche Prozesse / Strukturen hat die Verwaltung geändert / eingeführt, damit ein solcher Vorgang nicht erneut passieren kann?

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Resolution zum Ersten Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes

Resolution zum Ersten Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Erstes KiBiz-Änderungsgesetz

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Landesregierung hat ein neues Gesetz, mit dem Ziel die Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung abzuschaffen, eingebracht.

Die Fraktionen der Regenbogen-Kooperation beantragen, der Rat möge dazu eine Resolution adressiert an die Landesregierung, die Landtagsabgeordneten aus unseren Wahlbezirk und den Städte und Gemeindebund beschließen:
Es wird von der Landesregierung erwartet,  bei der Verabschiedung des neuen Gesetzes die Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe, die Städte und Gemeinden dem effektiv entstehenden Aufwand entsprechend finanziell und sachlich auszustatten, vollumfänglich durchzuführen, sodass die Städte und Gemeinden die gesetzlich übertragene Aufgabe ohne materiellen Nachteil durchführen können.

Zu den Leistungen der Städte und Gemeinden zählen neben der Durchführung der Kinderbetreuung auch der Aufwand der Heranziehung der Elternbeiträge und der Aufwand  der Vorfinanzierung bis Eingang der Beiträge.

Wie aus Presseberichten zu entnehmen war, will die Landesregierung o.a. Gesetz modifizieren. Hierbei will die Landesregierung ihren finanziellen Beitrag in einer festen Summe festlegen, ohne die tatsächlichen Mehrkosten berechnet zu haben oder den tatsächlichen Mehraufwand der Städte und Gemeinden zu berücksichtigen.

In der Vergangenheit sind den Städten und Gemeinden schon so viele Aufgaben übertragen worden, ohne den tatsächlichen, betriebsbedingten Mehrkosten zu erstatten. Deshalb möchten wir bei jedem neuen Gesetz, das die Städte und Gemeinden mit der Durchführung und Umsetzung finanziell belastet, einen gerechten Ausgleich nach dem in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsprinzip. 

Grundsätzlich begrüßen die Fraktionen der Regenbogen-Kooperation den Ansatz, Bildungsangebote kostenlos bereit zu stellen, möchten aber in Anbetracht der finanziellen Situation des Landes nicht vergessen, darauf hinzuweisen, dass zum jetzigen Zeitpunkt auch diese Leistung auf Pump und zu Lasten nachfolgender Generationen finanziert wird.

Wir bitten um Zustimmung zu unserer Resolution.

 

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Obdachlosenunterkunft Berliner Straße / Taubengasse

Es ist völlig klar, dass die derzeit dort lebenden Menschen zu einen eine gesicherte Bleibe haben müssen zum anderen der Erfolg des sozialen Projektes nicht gefährdet werden darf.

Auf der anderen Seite ist aber auch die Frage, ob dies genau in diesem Haus und an dieser Stelle sein muss, berechtigt und nachvollziehbar.
Dabei geht es nicht darum, diese Menschen, die in der Tat nicht mehr auffällig sind, aus dem Stadtbild zu entfernen, es geht schlichtweg darum, die dortige Grundstücksfläche der Bestimmung zuzuführen, für die sie bereits vor über 30 von der Stadt angekauft wurde.

In den 70-er Jahren mussten die dort lebenden Bürger ihr angestammtes Haus verlassen, weil dessen Abriss und der Bau einer Parkpalette unmittelbar bevor ständen. Passiert ist bis heute nichts!
Nun tut sich in diesem Bereich erfreulicherweise durch einen Neubau auf der Ecke Obere Remscheider Straße / Taubengasse etwas, wobei sich allerdings die Parkplatzsituation in diesem Bereich dadurch weiter verschlechtert.
Insofern besteht jetzt dringenderer Handlungsbedarf denn je.

Die WNK UWG wird sich dafür einsetzen, dass nunmehr der gesamte Bereich geordnet wird und hierbei dann auch das Gebäude abgerissen und auf den Freiflächen in diesem Bereich Parkplätze angelegt werden.

 

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Schließung Bürgerbüros: Sparen ja – aber nicht bei uns!!!

Da haben die beiden Herren Recht: „ Die Volksseele kocht!“, aber nicht, weil an den Öffnungszeiten gespart werden  muss, sondern weil einige Stadtverordnete den Bürgern nach dem Munde reden, um damit auf Stimmenfang zu gehen.

Anstatt mit kreativen Ideen an die Öffentlichkeit zu treten heißt es wieder mal:
Sparen ja, aber nicht bei uns !!!

Wie wäre es denn mit einer „Sammelstelle“, wo Anträge und Formulare  zu bekommen und abzugeben sind und es wird von den Stadtverordneten ein Fahrdienst angeboten, diese im Rathaus abzugeben, damit sie weiter bearbeitet werden können.

Und es wäre hilfreich, wenn die Verwaltung „ihre Hausaufgaben mit der Giftliste“ schneller erledigen könnte, damit der Bürger weiß, was auf ihn zukommt und seine Ideen einfließen lassen kann.

Mit den besten Grüßen
Bettina Bernhard

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Ehrenamtskarte

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich beantrage hiermit, den Punkt Ehrenamtskarte erneut auf die Tagesordnung der HuF-Sitzung am 11.07.2011 zu setzen und bitte Sie, Ihre ablehnende Haltung zu diesem Punkt zu überdenken.

Die finanzielle Situation der Stadt Wermelskirchen wird weitere Einschnitte bei öffentlichen Leistungen nötig machen.
Insofern wird die Bürgerschaft nicht umhinkommen, zusätzlich Aufgaben mittels ehrenamtlichen Engagements wahrzunehmen.

Die WNK UWG ist nach wie vor der Meinung, dass dieses Engagement vielen anderen Kreisen, Städten und Gemeinden im Land folgend mit der Ehrenamtskarte gewürdigt und honoriert werden sollte.
Dies sollte auch die Verwaltung so sehen und unterstützen, da bei Einführung der Ehrenamtskarte in Wermelskirchen für die Stadt weder reale noch kalkulatorische Kosten anfallen würden.

In Wermelskirchen stellt sich die Situation hinsichtlich Einführung der Karte nunmehr wie folgt dar:
Der Verein Freiwilligen-Börse Wermelskirchen e.V. hat durch seinen Vorsitzenden Herrn Hans-Erwin Herrmann schon vor Monaten erklären lassen, dass der Verein die administrative Verwaltung der Karte übernehmen würde.
Wir als WNK UWG würden von Montag bis Donnerstag dem Verein unser Fraktionsbüro im Rathaus als Büro für die Administration zur Verfügung stellen, falls es ansonsten im Rathaus keinen Raum gäbe.
In einem Gespräch mit der neuen Führung von Wermelskirchen Marketing WiW stellte sich heraus, dass es in der Vergangenheit bei diesem Thema folgendes Missverständnis gegeben hat: der Verein hatte lediglich erklärt, dass man die administrative Verwaltung der Karte nicht noch zusätzlich zu den übrigen Aufgaben schultern kann. Sehr wohl ist man aber bereit, bei seinen Mitglieder dafür zu werben, Inhabern der Karte Vergünstigungen zu gewähren.

Wenn die Stadtverwaltung, die, wie Herr Hermann richtig ausführt, nur noch die Karte beim Land beantragen müsste, jetzt ihren Widerstand aufgeben würde, könnte die Karte auch in Wermelskirchen starten…

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

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Resolution Dichtheitsprüfung

Antrag zur Sitzung des Rates am 18.07.2011:
Resolution zur Dichtheitsprüfung gem. § 61a Landeswassergesetz NRW

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weik,

die WNK UWG – Fraktion beantragt, dass die im Rat der Stadt Wermelskirchen vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften sowie Einzelabgeordnete folgende Resolution an den Landtag NRW beschließen:
Der Rat der Stadt Wermelskirchen fordert den Landtag von NRW auf, die Pflicht und derzeitige Rechtslage sowie die bisher gesetzten Fristen zur Überprüfung der Dichtheit bestehender privater Abwasseranschlüsse aufzuheben oder mindestens auszusetzen, bis eine bundeseinheitliche Regelung vorliegt.
Weiterhin beantragt die WNK UWG – Fraktion, dass bis zur Vorlage eines einheitlichen Bundesgesetzes die Verwaltung der Stadt Wermelskirchen sämtliche Aktivitäten zur Ausgestaltung und zur Verabschiedung weiterer Satzungen zur Dichtheitsprüfung nach § 61a LWG ruhen lässt.
Die bisher in diesem Zusammenhang beschlossenen Satzungen werden bis zu einer einheitlichen Regelung/Gesetzesvorlage ausgesetzt.

Begründung:
Nordrhein-Westfalen ist eines der vier Bundesländer, das mit § 61a LWG NRW eine landesrechtliche Vorschrift zur Dichtheitsprüfung für private Abwasseranlagen erlassen hat. Andere Bundesländer sehen im Interesse einer gesetzlich gewollten Gleichbehandlung aller Bundesbürger einer bundeseinheitlichen Regelung entgegen.
Dass das Land NRW einen Alleingang unternimmt, ist nicht vertretbar.
Finanzielle Belastungen in nicht absehbarer Höhe werden den Bürgern auferlegt. Viele Details zur Umsetzung der Dichtheitsprüfung verursachen große Verunsicherung in der Bürgerschaft und bedürfen einer Neuregelung.
Sollte das Gesetz zur Dichtheitsprüfung im Wesentlichen bestehen bleiben, sind deutliche Änderungen notwendig.
Die WNK UWG – Fraktion verkennt bei diesem Antrag nicht, dass die Notwendigkeit des Gewässerschutzes auch durch den einzelnen Grundstückseigentümer erfolgen muss. Es muss jedoch auch eine Abwägung im Hinblick auf Schaden und Nutzen erfolgen. Eine Beurteilung mit Augenmaß ist notwendig.
Die momentane Landesgesetzgebung im Alleingang auf NRW-Ebene erreicht dies nicht.

 

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Die neue Homepage der Fraktion finden Sie hier.