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Anfrage zur Sitzung des Rates am 18.07.2011: Pestalozzischule

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Weik,

nachdem die Staatsanwaltschaft Köln festgestellt hat, dass es im Zusammenhang mit dem Neubau der Pestalozzischule offenbar keine strafrechtlich relevanten Delikte gegeben hat, bittet die WNK UWG – Fraktion Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird die Stadtverwaltung die Angelegenheit zivilrechtlich im Hinblick auf mögliche Schadenersatzforderungen gegen Dritte extern wie intern weiter verfolgen und Schritte einleiten?
2. Wird die Stadtverwaltung dienstrechtliche Schritte gegen die Mitarbeiter ergreifen, die schuldhaft den entstandenen Schaden in Millionenhöhe verursacht haben?
3. Gibt es die Möglichkeit, Teile des entstandenen Schadens bei einer Eigenversicherung geltend zu machen?
4. Welche Prozesse / Strukturen hat die Verwaltung geändert / eingeführt, damit ein solcher Vorgang nicht erneut passieren kann?

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