








Anfrage zur nächsten Sitzung des Rates am 19. Juni 2023 zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen:
Bannmeile für Cannabis-Verkaufsautomaten- und Cannabisshops etc. um Schulen, Kindergärten, öffentliche Spielplätze, Jugendfreizeitpark und religiöse Gebäude
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Lück,
trotz einer nicht ganz eindeutig geklärten Rechtslage schreitet die Aufstellung von Cannabis Verkaufsautomaten für „Nutzhanf“ (CBD-Produkte mit bis zu 0,2% THC) rasend schnell voran. Außerdem können die Automaten problemlos mit E-Zigaretten und Ähnlichem bestückt werden.
Die FREIEN WÄHLER Wermelskirchen sehen durch die Aufstellung von Cannabis-Verkaufsautomaten ein Gefährdungspotential vor allem für Kinder und Jugendliche.
Wir wollen verhindern, dass Cannabiskonsum jeglicher Art in unmittelbarer Nähe von unseren Schulen und anderen von Kindern- und Jugendlichen aufgesuchten Orten zur Mode wird.
CBD-Blüten lassen sich rein äußerlich nicht von verbotenen Hanfblüten unterscheiden.
Bei Spielhallen gibt es gerade aus Gründen der Suchtprävention und -bekämpfung genaue Vorgaben, wo diese Spielstätten errichtet werden dürfen.
Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) hat sich im April 1997 verpflichtet, keine Zigarettenautomaten mehr im Umfeld von Schulen oder Jugendzentren anzubringen.
Vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung in Vorbereitung befindlichen Gesetzentwurfs zur Legalisierung von Cannabis drängt der Deutsche Philologenverband auf Schutzzonen von mindestens fünf Kilometern rund um Schulen und Kitas herum.
Wir fragen daher an:
Wir FREIE WÄHLER warnen vor einer gesamtgesellschaftlichen Verharmlosung des Rauschmittels Cannabis.
Auch wenn der Automat legal ist und die Bundesregierung die Droge frei gibt, müssen wir versuchen, unsere Kinder und Jugendlichen so weit wie möglich davon fernzuhalten.
Foto: pexels
Die Verwaltung wird gebeten für den Doppelhaushalt 2024/2025 wie auch die sich anschließende mittelfristige Finanzplanung folgende Positionen einzustellen:
| Position | Ansatz | Veränderung |
| Zuschuss Jugendmusikschule | 216.000 € | + 60.000 € |
| Zuschuss WiW | 80.000 € | + 47.000 € |
| Zuschuss Kulturverein | 10.000 € | + 10.000 € |
| Zuschuss VVVs (jeweils 10.000 €) | 30.000 € | + 30.000 € |
| Zuschuss Schlaganfallhilfe | ? € | ? € |
| Kommunaler Ordnungsdienst | ? € | ? € |
Die Gegenfinanzierung soll im Rahmen des allgemeinen und generellen Haushaltsausgleichs erfolgen.
Begründung:
Die FREIEN Wähler möchten frühzeitig für die Haushaltsplanberatungen ein deutliches Zeichen setzen, was uns wichtig ist.
Damit wird auch der Wille zur Gestaltung in schwierigen Zeiten deutlich.
Das unwürdige Geschachere (Zitat: Michael Schneider) und gegenseitiges Ausspielen der freiwilligen Leistungen muss beendet werden.
Von 2020 bis 2023 stieg die Summer der freiwilligen Ausgaben um 388 T€ von 812 T€ auf 1.200 T€ an.
Die Hauptsteigerungen gingen in Zuschüsse an Kindergärten (+253 T€),Spielmaterial Kindergärten (+11 T€), Zuschüsse Kinder- und Jugendförderplan (+24 T€), Gebrauchsgegenstände Kindergärten (+8 T€), Eigene Maßnahmen des Jugendamtes (+19 T€), Zuschuss Katt (+38 T€). Keiner dieser Positionen lag ein Antrag der Politik zu Grunde. Diese sinnvollen und wichtigen Positionen wurden allesamt beschlossen, auch ohne Gegenfinanzierung durch Kürzung bei anderen freiwilligen Leistungen. Sie wurden aus und im allgemeinen Haushalt gegenfinanziert.
Die Finanzierung von freiwilligen Leistungen ist seriös und richtigerweise nur durch Gegenfinanzierung über Steuern sicherstellen.
Wir werden in absehbarer Zeit keine Reform der Gemeindefinanzierung bekommen, so notwendig und wichtig diese wäre, so laut auch Forderungen nach ihr erhoben werden, damit die Kommunen endlich die dringend benötigten Gelder zur Erfüllung der auf sie übertragenen Aufgaben bekommen.
Insofern ist es vertretbar, da es einer Solidargemeinschaft zuzumuten ist, diese im Verhältnis zum Gesamthaushalt verschwindend geringen Mittel in Höhe von ca. 1% des Gesamthaushalts aufzubringen.
Eine „Aufgabenteilung“, bei der die „Guten“ die Maßnahmen fordern und die „Schlechten“ sie dann über die Steuerhebesätze finanzieren müssen, lehnen die FREIEN WÄHLER ab. Wir bekennen uns zur Verantwortung für beide Seiten der Medaille.
Die Zuschüsse für das ehrenamtliche Engagement sind die Knete, der Kitt zum Zusammenhalt der Gesellschaft und unseres Gemeinwesens.
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wenn der Haushalt erst einmal durch die Verwaltung aufgestellt und durch Bürgermeisterin und Kämmerer eingebracht ist, die Politik nicht mehr Kraft und/oder Willen findet, politisch gewünschte Änderungen umzusetzen.
Vielmehr setzt dann das zuvor schon beschriebene „Spiel“ ein.
Insofern ist es JETZT an der Zeit, dass die Politik Zeichen aussendet, was ihr wie für die nächsten Haushalte wichtig und auch teuer ist.
Die Fraktion FREIE WÄHLER sendet dieses Zeichen hiermit aus und würde sich freuen, wenn andere Fraktionen das ebenso täten.
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Lück,
im Namen der Fraktionen BürgerForum und FREIE WÄHLER stellen wir folgenden Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 05. Juni 2023:
Antrag:
Im Rahmen des von der Stadtverwaltung angekündigten Mobilitätskonzeptes für Wermelskirchen beantragen wir die Einrichtung einer durchgängigen Fahrradstraße gemäß StVO auf folgender Strecke:
Schürholz -> Emminghausen -> Neuemühle ->Hinterhufe,
sowie die dafür erforderliche Umstufung der „K 15“ nach § 8 StrWG NRW zu einer Gemeindestraße zu veranlassen.
Für die mit der Inbetriebnahme der Fahrradstraße verbundenen Umbau-, Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln zu prüfen. Hier kommen insbesondere die Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität (FöRi-Nah) des Landes infrage.
Begründung:
Die Fahrradstraße schafft Vorteile gegenüber des KFZ-Verkehrs und somit auch zu mehr Sicherheit für Radfahrer. Baulich unterscheidet sich die Fahrradstraße nicht von einer anderen Straße.
Die vorhandene Straße wird durch Umwidmung zu einer Fahrradstraße ausgewiesen.
Die Fahrradstraße darf weiherhin von Autos u.ä. Verkehrsteilnehmer genutzt werden, wobei für den Bereich der ausgewiesenen Fahrradstraße, Tempo 30 gilt.
Weitere Vorteile:

Mit besten Grüßen
Oliver Platt
Fraktionsvorsitzender BüFo
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08. Mai 2023 und Schulausschusses am 23. Mai 2023:
Sachstandsbericht zur Realisierung des Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung an Grundschulen der ersten Jahrgangsstufe ab August 2026
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Lück, sehr geehrter Herr Bilstein,
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist für viele Eltern eine zentrale Herausforderung. Ist erst die Hürde, einen Kita Platz gefunden zu haben geschafft, stehen viele Familien während der Grundschulzeit vor weiteren Betreuungsproblemen. Uns ist es ein wichtiges Anliegen, die Eltern dabei zu unterstützen und ihnen frühzeitige Planungssicherheit zu verschaffen.
Um die hervorragende Qualität der Ganztagesbetreuung in unseren Grundschulen weiterhin sicherzustellen, ist es uns wichtig, frühzeitig die Maßnahmen für die Realisierung des Rechtsanspruchs ab August 2026 zu evaluieren und entsprechend umzusetzen. Für die Qualität in der Ganztagsbetreuung müssen hochwertige pädagogische Angebote mit den Kooperationspartnern abgestimmt sein. Die schon jetzt verlässliche Kommunikationsstruktur zwischen der Stadt und den Bildungspartnern spielt bei einer Erweiterung der Ganztagsbetreuungsplätze eine zentrale Rolle für die Qualität im Ganztag. Ebenso ist es wichtig festzustellen, inwieweit weitere Räumlichkeiten und ergänzende Infrastruktur an den Schulen geschaffen werden müssen.
Mit dem Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung an Grundschulen der ersten Jahrgangsstufe ab 2026 sind höhere Anmeldezahlen zu erwarten. Der Bedarf wird stetig steigen und damit auch der Bedarf an Räumlichkeiten und qualifiziertem Personal. Dazu kommt, dass wir das nicht zum Null Tarif bekommen und entsprechende Ansätze in den Haushalten abgebildet werden müssen. Hier stellen sich natürlich Fragen.
Kann eigenes Personal ausgebildet werden? Pädagogisches und weiter qualifiziertes Personal ist bereits jetzt nur sehr schwer zu finden. Kann die Arbeit in der Ganztagsbetreuung attraktiver gestaltet werden?
Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Oliver Platt, Fraktionsvorsitzender BüFo
Foto: unsplash

Antrag zur Ratssitzung am 27. März 2023:
RESOLUTION: DIE LASTEN GEMEINSAM TRAGEN – FÜR EINE SPÜRBARE ERHÖHUNG DER BUNDESBETEILIGUNG AN DEN KOSTEN DER FLÜCHTLINGSHILFE
Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin,
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie darum, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der oben genannten Sitzung aufzunehmen und zur Abstimmung zu stellen:
Begründung:
Am 24. Februar dauerte der Krieg in der Ukraine bereits ein Jahr.
Die Mitglieder des Rats der Stadt Wermelskirchen verurteilen geschlossen diesen Akt der Gewalt, der Leid über sehr viele Menschen gebracht hat.
Wir stehen solidarisch an der Seite der geschundenen und überfallenen Ukrainerinnen und Ukrainer.
Unsere Solidarität gilt auch allen, die in den Westen geflohen sind. Millionen Menschen sind in die Länder der Europäischen Union geflohen. Mehr als eine Million Geflüchtete sind in Deutschland willkommen geheißen worden. NRW als starkes und verantwortungsvolles Bundesland hat allein rund 225.000 Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Dazu kamen allein im Jahr 2022 noch mehr als 42.000 Flüchtlinge aus anderen Ländern.
Auch Wermelskirchen zeigt sich solidarisch. Wir möchten den Menschen, die Schreckliches hinter sich haben, helfen und sie hier vor Ort nach Kräften unterstützen.
Die Städte und Gemeinden bewegen sich bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten seit bald einem Jahr an den Grenzen des Leistbaren. Die vor uns liegenden Herausforderungen meistern wir nur gemeinsam. Dazu gehört, dass der Bund die Kommunen vor allem finanziell deutlich stärker als bisher unterstützen muss.
Wir sollten die Hilferufe der Länder und Kommunen, die die Grenzen ihrer Belastbarkeit schon bald erreicht haben, weder überhören noch ignorieren.
Die Ausgaben Nordrhein-Westfalens für die Flüchtlingsaufnahme, -unterbringung und -integration belaufen sich in den Jahren 2022 und 2023 auf jeweils weit über drei Milliarden Euro. Doch die Beteiligungsquote des Bundes an diesen Kosten beträgt dabei lediglich 23 Prozent (2022) bzw. nur 19 Prozent (2023).
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hat die Bundesministerin des Innern und der Heimat daher zurecht darauf hingewiesen, dass dies angesichts der aktuellen Herausforderungen bei weitem nicht ausreicht. Mit Blick auf die für Ostern vereinbarten Gespräche der Bundesregierung mit den Bundesländern über die Auskömmlichkeit der vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel hat er die Ministerin daher aufgefordert, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Flüchtlingshilfe spürbar zu erhöhen.
Dass Bund und Land die Kommunen im Jahr 2022 finanziell unterstützt und weitere Plätze in Landesunterkünften geschaffen hätten, wird anerkannt. Doch reichen diese Hilfen bei weitem nicht aus.
Die Kommunen benötigten möglichst schnell spürbare finanzielle und organisatorische Entlastung. Wir sollten auch als Stadt Wermelskirchen das Nötige tun, und im Sinne der Kommunen und der geflüchteten Menschen den Druck auf die Bundesregierung erhöhen.
Wir fordern daher unsere Verwaltungsspitze eindringlich dazu auf und unterstützen sie nachdrücklich, sich an allen geeigneten Stellen für eine deutliche Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten zu beteiligen. Denn wir meistern die Krise nur gemeinsam!
Mit besten Grüßen
Henning Rehse, Fraktionsvorsitzender FREIE WÄHLER
Oliver Platt, Fraktionsvorsitzender BüFo
Michael Schneider, Fraktionsvorsitzender CDU
Foto: unsplash




Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 09. März 2023:
Anfrage zu Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen, ggf. Ableitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
im Rahmen einer vom damaligen Bürgerverein WNK UWG e. V. (heute Freie Wähler) durchgeführten Podiumsdiskussion (25.10.2018) zum Thema der Hausärztlichen Versorgung in Wermelskirchen, hatte die Runde unter Beteiligung von Herrn Bürgermeister Bleek, Herrn Tebroke (MdB), Herrn Deppe (MdL) sowie Herrn Madsen (Geschäftsführer Krankenhaus GmbH) und einem Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) den damaligen Ist-Zustand in Wermelskirchen aufgenommen und fachkundig beraten.
Da die demografische Entwicklung voranschreitet und auch viele Medizinerinnen und Mediziner in absehbarer Zeit in den Ruhestand wechseln, sieht es die Fraktion der Freien Wähler als ihre Pflicht an, hier den aktuellen Sachstand einmal abzufragen.
Mag die Bereitstellung von Hausärztinnen und Hausärzten zwar Kernaufgabe der KV sein, ist es dennoch Aufgabe der Kommune / der Politik die Entwicklung kritisch (i. S. Versorgungssicherheit der Wohnbevölkerung) zu hinterfragen. Auch in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Rettungswesen und Verbraucherschutz (Kreis) vom 11.05.22 konnte die Frage, ob die kreisfreien Nachbarstädte von Wermelskirchen (u. a. Solingen, Remscheid) eine mögliche hausärztliche Unterdeckung kompensieren können, nicht hinreichend beantwortet werden.
Wir fragen daher an:
Die seinerzeit durchgeführte Podiumsdiskussion zum Thema „Hausärztliche Versorgung“ hat gezeigt, dass es eine Vielzahl von Lösungsvorschlägen gibt, die die mögliche Unterdeckungsquote der Hausärztlichen Versorgung durchaus beheben kann. Hierbei fehlt es nicht am guten Willen der Beteiligten, oftmals mangelt es nur an einer Koordination von Aktivitäten und der Kommunikation der Akteure untereinander.
Insofern macht es Sinn, diese Themen koordinierend bei der Bürgermeisterin zu bündeln.
In diesem Zusammenhang hatte die damalige Fraktion WNK UWG (heute: Freie Wähler) mit Datum 08.11.2018 den u. g. Antrag gestellt:
Der Rat beauftragt den Bürgermeister, sich folgender Themen bezugnehmend auf die Verbesserung und Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Wermelskirchen koordinierend und moderierend anzunehmen:
Der Bürgermeister wird weiter beauftragt, halbjährlich einen kurzen Bericht über den Sachstand vorgenannter Punkte zu geben.
Wir fragen somit weiter an, wie der Sachstand zu den o. g. Spiegelstrichen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher
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