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Bannmeile für Cannabis-Verkaufsautomaten- und Cannabisshops?

Anfrage zur nächsten Sitzung des Rates am 19. Juni 2023 zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen:
Bannmeile für Cannabis-Verkaufsautomaten- und Cannabisshops etc. um Schulen, Kindergärten, öffentliche Spielplätze, Jugendfreizeitpark und religiöse Gebäude

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Lück,

trotz einer nicht ganz eindeutig geklärten Rechtslage schreitet die Aufstellung von Cannabis Verkaufsautomaten für „Nutzhanf“ (CBD-Produkte mit bis zu 0,2% THC) rasend schnell voran. Außerdem können die Automaten problemlos mit E-Zigaretten und Ähnlichem bestückt werden.

Die FREIEN WÄHLER Wermelskirchen sehen durch die Aufstellung von Cannabis-Verkaufsautomaten ein Gefährdungspotential vor allem für Kinder und Jugendliche.

Wir wollen verhindern, dass Cannabiskonsum jeglicher Art in unmittelbarer Nähe von unseren Schulen und anderen von Kindern- und Jugendlichen aufgesuchten Orten zur Mode wird.
CBD-Blüten lassen sich rein äußerlich nicht von verbotenen Hanfblüten unterscheiden.

Bei Spielhallen gibt es gerade aus Gründen der Suchtprävention und -bekämpfung genaue Vorgaben, wo diese Spielstätten errichtet werden dürfen.

Der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) hat sich im April 1997 verpflichtet, keine Zigarettenautomaten mehr im Umfeld von Schulen oder Jugendzentren anzubringen.

Vor dem Hintergrund des von der Bundesregierung in Vorbereitung befindlichen Gesetzentwurfs zur Legalisierung von Cannabis drängt der Deutsche Philologenverband auf Schutzzonen von mindestens fünf Kilometern rund um Schulen und Kitas herum.

Wir fragen daher an:

  • Ist es rechtlich zulässig, eine „Bannmeile“ für Cannabis-Verkaufsautomaten um die oben genannten sensiblen Orte herum festzulegen?
    Welche Abstände sind angemessen?
  • Ist eine Forderung, dass Cannabis-Verkaufsautomaten auf Wermelskirchener Gebiet mit einer Technik ausgestattet werden müssen, die eine Abgabe an Jugendliche unter 18 Jahren verhindert, rechtlich zulässig?
  • Ist nach der geplanten Legalisierung von THC-Produkten die Einrichtung einer „Bannmeile“ für Verkaufshops, „Kifferclubs“ oder Genossenschaften um die oben genannten sensiblen Orte herum zulässig?
    Welche Abstände sind angemessen?

Wir FREIE WÄHLER warnen vor einer gesamtgesellschaftlichen Verharmlosung des Rauschmittels Cannabis.
Auch wenn der Automat legal ist und die Bundesregierung die Droge frei gibt, müssen wir versuchen, unsere Kinder und Jugendlichen so weit wie möglich davon fernzuhalten.

Foto: pexels

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