Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
wir bitten Sie, den folgenden Antrag an den zuständigen Sportausschuss zu richten.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis 31.05.2018 ein Handlungskonzept zur Sanierung der Sporthallen für den Zeitraum 2018 bis 2022 sowie zur Optimierung des Planungs- und Belegungsmanagements mit folgenden Inhalten zu erarbeiten:
1. Feststellung und Darstellung des Sanierungsbedarfs der Sporthallen
2. Feststellung und Darstellung des Erneuerungs- und Anschaffungsbedarf von Sportgeräten für die Sporthallen
3. Feststellen und Darstellung des Investitionsbedarfs der Sporthallen
4. Feststellen und Darstellung des Investitionsbedarf der Sportgeräte
5. Optimierung des Planungsmanagements (vgl. Sporthallenkonzeption für die Stadt Wermelskirchen vom Mai 2017)
6. Die Stadt hat zu gewährleisten, dass ein verantwortlicher Ansprechpartner bei der Stadt für den Sport, insbesondere für die Hallenbetreuung eingerichtet wird und dem Sportbereich zugeodnet wird.
7. Die Hallenbelegung für den Vereinssport in der Woche und auch an den Wochenenden wird in der
Verantwortung des Stadtsportverbands gelegt, wobei die Stadt für die Administration entsprechende
Kapazität zur Verfügung stellt.
Begründung:
Die Sporthallen stellen zentrale Gebäude der städtischen Infrastruktur dar. Ihre intensive Nutzung durch den Schul- und Vereinssport verdeutlicht ihre Bedeutung für die Wermelskirchener Bürgerinnen und Bürger.
Darüber hinaus dienen die Mehrzweckhallen in Dhünn und Dabringhausen auch über den Sport hinaus als attraktive Veranstaltungsorte. In der Sporthallenkonzeption für die Stadt Wermelskirchen vom Mai 2017 wird auf diverse Schäden und notwendige Reparaturen in und an den städtischen Sporthallen hingewiesen.
Zudem werden Hinweise für die Optimierung des Planungs- und Belegungsmanagements gegeben. Daher ist die Instandhaltung, Ausstattung und
optimierte Auslastung der Sporthallen von großer Bedeutung für die haupt- und ehrenamtliche Arbeit in den Schulen und Vereinen und letztendlich für die Attraktivität der Stadt Wermelskirchen.
Überdies können durch eine vorausschauende und zeitnahe Beseitigung von Mängeln und Schäden
auch weitere und möglicherweise größere Reparaturen vermieden werden. Die im Rahmen des Handlungskonzeptes vorzunehmenden Ermittlungen von Investitionsbedarfen für Sanierungsmaßnahmen an und in den Sporthallen, sowie die hierfür erforderlichen Umsetzungs-und Finanzierungskonzepte, sind im
Zusammenhang mit der grundsätzlich vorgesehenen Bewertung aller städtischen Gebäude in Wermelskirchen zu sehen.
Die Umsetzung des Sporthallensanierungskonzeptes kann hierbei wertvolle Erkenntnisse liefern und bei Bedarf in eine Gesamtbetrachtung der Sanierungsanforderungen bei allen städtischen Liegenschaften mit einfließen.
Antrag zur Sitzung des Rates am 19. März 2018, hier:
Taubenfütterungsverbot
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die WNK UWG – Fraktion stellt den nachstehenden Antrag:
„Ein ausdrückliches Fütterungsverbot für Tauben wird in das Ortsrecht der Stadt Wermelskirchen aufgenommen.
Zudem sollte das Projekt Taubenhaus weiter verfolgt werden und die Stadt parallel prüfen, ob nicht durch Gabe von Kontrazeptiva („Antitaubenpille“) die Vermehrung der Tauben gestoppt werden kann.“
Begründung:
Tauben stellen durch die Übertragung von Parasiten und Infektionskrankheiten eine Gefährdung für die öffentliche Gesundheit dar. Ihr Kot verschmutzt / beschädigt zusätzlich Gehwege und Gebäude und verursacht damit fortlaufende, nicht unerhebliche Kosten für Gemeinde und Bürger.
Da seit geraumer Zeit ständig das Verstreuen von Nahrung durch uneinsichtige Mitbürger zu beobachten ist, muss das Ordnungsamt in die Lage versetzt werden, entsprechend auf diese Personen mit den notwendigen Sanktionen einzuwirken:
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/taubenplage-bleibt-ein-grosses-aergernis-aid-1.7357553
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Sigrid Seidel
(Sachkundige Bürgerin)

Sehr geehrter Herr Klicki, lieber Christian,
sehr geehrter Herr Bilstein,
da aus Ihrer Sicht mit Ihrem „Leuchtturmprojekt“ Loches-Platz alles im grünen Bereich ist, fordere ich Sie auf, der interessierten Öffentlichkeit und mir nachfolgende Fragen zu vier Themenkomplexen zu beantworten:
1. Im ursprünglichen Entwurf hatte der Investor 247 Parkplätze vorgestellt – 217 in der Grundversion und 30 als Option. In der nunmehr überarbeiteten Fassung sind es nur noch 190 Plätze.
Derzeit befinden sich auf dem Loches-Platz 250 Parkplätze. Der Bedarf für den Lebensmittelvollsortimenter liegt bei 100 Plätzen. Die Stadt schafft an der Feuerwache 82 Dauerparkplätze, womit ein Bedarf auf dem neuen Loches-Platz von 268 Plätzen besteht.
Wie gedenken Sie die Lücke von 78 Plätzen zu schließen?
2. Die Stellungnahme des Fachamtes zum Thema Kirmes (Anlage) schließt mit folgendem Satz: „Langfristig ist damit zu rechnen, dass die Kirmes nicht mehr durchführbar sein wird.“
Wie gehen Sie mit dieser Perspektive um?
3. Wie wird im Detail die organisatorische und zeitliche Abwicklung von Kirmes und Wochenmarkt abgebildet und wie ist sie rechtlich abgesichert?
4. Wie wird während der Bauphase die Lebensmittelnahversorgung in der Innenstadt insbesondere für ältere Menschen sichergestellt?
Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Loches-Platz!
Ein offener Brief von Hr. Rehse bedarf natürlich auch einer offenen Antwort.
Zunächst der offene Brief von Hr. Rehse:
siehe oben
Dazu die offene Antwort von Hr. Klicki und Hr. Bilstein:
Sehr geehrter Herr Rehse,
lieber Henning,
mit großem Bedauern stellen wir fest, dass Sie seit Beginn des Projekts Loches-Platz das Projekt boykottieren und zum Scheitern bringen möchten. Als guter Demokrat wäre es angemessen den Ratsbeschluss aus dem Jahr 2014 zu akzeptieren, der – entgegen der Meinung der WNK UWG – nicht das Rhombus-Rollen-Gelände, sondern den Loches Platz als neuen Ort für einen Lebensmittelvollsortimenter anvisiert. Stattdessen versuchen Sie mit populistischen Methoden und Fehlinformationen Ängste zu schüren, damit ein Teil der Bevölkerung gegenüber dem Projekt im Herzen unserer Stadt negativ eingestellt ist. Leider zeigen die von Ihnen gestellten Fragen auf, dass Sie sich nicht mehr intensiv mit dem Projekt Loches-Platz beschäftigen, daher wichtige Entwicklungen im Planungsstand nicht mehr mitbekommen haben und den Kontakt mit der Fachverwaltung ignorieren.
Der Loches Platz ist der zentrale Platz auf unserem Stadtgebiet und nicht erst nach dem Innenstadtumbau ist er ein städtebaulicher Schandfleck.. Durch eine Bebauung wird die nicht nur die unzureichende Lebensmittelversorgung sichergestellt, Wermelskirchen bekommt auch einen erstmalig optisch ansprechenden Platz im Stadtzentrum. Wir sind davon überzeugt, dass die Einkaufs- und Lebensqualität dadurch steigen wird und auch die Kirmes gegen alle Erwartungen eine eine Aufwertung bekommen wird. Dies zeigt alleine die Tatsache, dass auf dem neuen Loches-Platz sowohl ein Discounter, als auch ein namhafter Lebensmittelvollsortimenter langfristige Mieter werden, letzterer hat bereits den Vertrag unterzeichnet. Die Einkaufssituation wird sich folglich erheblich verbessern!
Auf der Fläche des gesamten Loches-Platzes (inklusive der Fläche gegenüber dem Amtsgericht) befinden sich zurzeit rund 240 Stellplätze. Der neu entwickele Loches-Platz wird eine Stellplatzfläche von 198 Parkplätzen bieten. Zur Kompensation für die Dauerparker werden an der Fläche der Dresslerschen Halle 82 Stellplätze geschaffen. Bereits jetzt sucht die Tafel mit Unterstützung der Stadtverwaltung ein neues Domizil. Nach einem Umzug der Tafel werden dort 20 weitere Dauerparkplätze entstehen können.
Dann werden insgesamt in der Innenstadt rund 300 Stellplätze entstehen. Darüber hinaus bietet der Schwanenplatz eine geeignete Fläche mit viel Platz für Dauerparker, die ihr Auto einen gesamten Arbeitstag an einem Ort stehen lassen. Dadurch werden Dauerparker und Bürger, die ihre täglichen Besorgungen erledigen möchten, ausreichend Stellplätze haben.
Die uneingeschränkte Durchführung von Kirmes und Wochenmarkt wird grundbuchrechtlich beim Notar in Form einer Dienstbarkeit abgesichert und ist somit dauerhaft nicht gefährdet. Dies hat die Fachverwaltung in der letzten Ratssitzung nochmal unterstrichen. Deshalb ist es unredlich eine veraltete Stellungnahme des Fachamtes zu berücksichtigen. Straßen NRW wird ein Grundstück, welches sich angrenzend zur B51 befindet, an den Investor verkaufen, sodass die Durchführung der Kirmes langfristig garantiert ist.
Der Investor hat darüber hinaus zugesagt, dass Norma bis zum Baustart am Loches Platz bleiben kann. Für die Übergangszeit fungiert die Verwaltung als Vermittler und ist mit Immobilieneigentümern in Kontakt, damit der Markt auch während der Bauzeit ein Lebensmittelangebot in der Innenstadt vorhalten kann. Daneben werden wir uns als politische Vertreter einsetzen, damit der Bürgerbus-Verein und weitere ehrenamtliche Helfer wie bisher Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, beim Einkaufen unterstützen.
?Mit freundlichen Grüßen
Christian Klicki und Jochen Bilstein
Hier die Antwort von Henning Rehse:
Sehr geehrter Herr Klicki, lieber Christian,
sehr geehrter Herr Bilstein,
ich hatte Ihnen meinen offenen Brief persönlich per Mail zukommen lassen, Ihre Antwort habe ich aus der Presse und einem Beitrag in einem sozialen Netzwerk erhalten – eine Stilfrage über die Sie vielleicht einmal nachdenken sollten…
Auf Ihre Erwiderung antworte ich ganz kurz wie folgt:
Ich erspare mir eine Antwort auf Ihre Unterstellungen, die Zeilen füllende Historie wie auch die in schönen Worten formulierte schmückende Fassade Ihres Leuchtturmprojekts und gehe nur auf die Fakten ein:
1. Es wird kein einziger neuer Parkplatz geschaffen, sondern am Ende des Tages wird es gemessen am zusätzlichen Bedarf von 100 Parkplätzen für den neuen Lebensmittelvollsortimenter und selbst unter Berücksichtigung der von Ihnen ins Feld geführten weiteren 20 Parkplätzen an der Feuerwache immer noch 58 Parkplätze weniger geben als heute.
Den Schwanenplatz gibt es übrigens heute auch schon, auch hier entsteht kein zusätzlicher Parkplatz.
Ihr Versuch, die Lücke von 78 Parkplätzen mittels Salamitaktik „klein“ zu diskutieren, geht ins Leere, da Sie schlichtweg falsche Zahlen nennen:
– Der Investor baut auf dem Loches- Platz 190 Plätze – nicht 198 Plätze
– Auf und am Loches-Platz befinden sich heute – nachgezählt – exakt 250 Parkplätze und nicht „rund 240“.
– Die angeführten weiteren 20 Plätze an der Feuerwache – es wären laut Variante 3 der Verwaltung sogar 23 – sind nicht beschlossen und können erst beschlossen werden, wenn es für die Tafel einen alternativen Standort gibt.
Kennen Sie diesen bereits? Dann wissen Sie auch hier mehr als der Rest des Rates…
2. Wenn die von mir vorgelegte Stellungnahme des Fachamtes betreffs der Kirmes veraltet ist, legen Sie doch die aktuelle Stellungnahme, so es sie denn gibt, vor und erläutern der Öffentlichkeit anhand des Stellplans wie die Kirmes ablaufen soll.
3. Wie sehen die Grunddienstbarkeiten betreffs Kirmes und Wochenmarkt im Detail aus? Ist die Dienstbarkeit befristet? Welche Flächen sind zu welchen Zeiten für Kirmes und Wochenmarkt abgesichert?
4. Wo soll in der Übergangszeit das Lebensmittelangebot vorgehalten werden?
All diese Punkte gilt es nachzubessern bzw. zu beantworten, in einen Vertrag zu gießen und den dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen!
Gruß
Henning Rehse
Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau am 06. März 2018,
hier: Wechsel zur „Gelben Tonne“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Bosbach,
Die Fraktion der WNK UWG Fraktion Freie Wähler beantragt das Thema „Gelbe Tonne“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses aufzunehmen.Weiter wird die Verwaltung beauftragt, eine Umfrage auf der städtischen Homepage und über die Medien und sozialen Netzwerke zu starten, um ein Gefühl dafür zu bekommen, für welche Sammelmöglichkeit (Gelbe Tonne oder Gelber Sack) sich die Mehrheit der Bürger ausspricht.
Auch sollte geprüft werden, ob Gelber Sack und Gelbe Tonne parallel als Sammelsystem eingesetzt werden können, um dem Bürger die individuelle Wahlmöglichkeit zu geben.
Wie man den Medien entnehmen kann, steht das Thema in absehbarer Zeit zur Entscheidung in den Gremien an:
https://www.rundschau-online.de/region/oberberg/entscheidung-der-kommunen-gelber-sack-oder-gelbe-tonne-fuer-oberberg–29546076?dmcid=sm_fb
Wir halten es für sinnvoll, wenn der zuständige Ausschuss das Thema frühzeitig bearbeitet und hierzu auch die Meinung der Bürger einholt.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
– Mitglied des Rates –
Anfrage zur Sitzung des Haupt/ und Finanzausschusses am 12.03.2018:
Digitale Modellkommune
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Stadt Wuppertal wird gemeinsam mit Remscheid und Solingen eine von fünf digitalen Modellkommunen in NRW.
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/land-investiert-91-millionen-euro-modellkommunen-um-digitale-angebote-fuer-buerger
Ziel des Projektvorhabens ist die Entwicklung zur intelligenten Stadt. Die Stadt Wuppertal sieht darin einen „enormen Innovationsschub“, auch für die Wirtschaft.
Die WNK UWG fragt daher an, ob es möglich ist, sich aufgrund der direkten Nachbarschaft den Städten Wuppertal, Remscheid und Solingen bei diesem sehr wichtigen Projektvorhaben anzuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
– Mitglied des Rates –
Antrag zur Sitzung des Rates am 19. März 2018, hier:
Aufwertung der Einwohnerfragestunde durch Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion der WNK UWG FREIE WÄHLER beantragt, die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:
§ 18
Fragerecht von Einwohnern
( 1 ) In jeder öffentlichen Ratssitzung findet nach Abschluss der Behandlung der originären Tagesordnungspunkte eine Einwohnerfragestunde statt. Jeder Einwohner der Stadt Wermelskirchen ist berechtigt, nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes mündliche Anfragen an den Bürgermeister oder an Ratsmitglieder zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
( 2 ) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchstens zwei Fragen zu stellen.
( 3 ) Die Beantwortung der Anfragen erfolgt grundsätzlich mündlich durch den Befragten.
Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden.
§ 27 Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse
(8) § 17 dieser Geschäftsordnung findet entsprechende Anwendung auf Ausschüsse mit der Maßgabe, dass jedes Ausschussmitglied – somit auch sachkundige Bürger – frageberechtigt sind. § 18 dieser Geschäftsordnung findet auf Ausschüsse keine Anwendung.
Begründung:
Mit beantragter Änderung der Geschäftsordnung wird das Instrument der Einwohnerfragestunde bürgerfreundlicher und flexibler gestaltet.
Nachfragen bei der Stadt Elsdorf haben ergeben, dass das Verfahren praktikabel ist und in 50% der Sitzungen des Rates und öffentlich tagender Ausschüsse genutzt wird.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Brosze
– Wahlkreisbetreuer –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Frau Betke,
sehr geehrte Herren,
das Thema „Straßenausbau“ nimmt unter vielerlei Aspekten Fahrt auf.
Teilweise spielen hierzu Themen und Entscheidungen eine Rolle, die Jahre wenn nicht Jahrzehnte in der Vergangenheit liegen.
Ich halte es für sinnvoll, wenn alle Fraktionen diese „frisch“ übermittelt bekommen, damit sie diese auf einem gleichen Wissenstand in ihre Beratungen und Entscheidungen mit einfließen lassen können.
Hierbei handelt es sich im Einzelnen um folgende Themen:
1.Stand des Straßenausbauprogramms:
Hiermit hat sich politisch letztmalig der Rat unter der Drucksache 0232/2003 am 03.11.2003 beschäftigt. Die Anlage hierzu ist beigefügt.
Meine Fraktion hat sich Anfang 2015 des Themas angenommen und beigefügte Antwort vom 26.01.2015 erhalten.
Ich bitte nunmehr darum, dass uns die in dieser Antwort für 2016 zugesagte Neufassung des Straßenausbauprogramms zugänglich gemacht wird.
2. Im Zuge der Diskussionen um die Straßenausbaumaßnahmen Sellscheid/Dorn/Flurstraße um die Jahrtausendwende herum wurde ein „Mindeststandard für den Ausbau von Gemeindestraßen“ von den politischen Gremien festgelegt. Beschlüsse aus dieser Zeit sind jedoch nicht im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Ich bitte daher darum, uns diesen damals beschlossenen „Mindeststandard“ zukommen zu lassen.
3. In der schon etwas zurück liegenden Vergangenheit hat die Stadt jährlich einen 6-stelligen DM-Betrag in den Unterhalt der Gemeindestraßen gesteckt.
Hierbei wurde jedes Jahr in einem bestimmten Gebiet der Stadt (in der Goethestraße war dies letztmalig Mitte der 80-er Jahre) die Verschleißschicht der Straßen in gesamter Breite und Länge erneuert.
Irgendwann später wurde diese Praxis dann eingestellt, weil die Kämmerei/das RPA diese Praxis beanstandet hatten, da diese Ausgabe nicht nachhaltig sei, sondern stattdessen der komplette Straßenausbau möglichst in Verbindung mit Kanalbau zu präferieren sei.
Ich bitte darum, dass uns diese Argumentationslinie der Verwaltung mit den dahinter stehenden rechtlichen Gesichtspunkten ebenfalls übersandt wird.
4. Es obliegt der Kommune, jährlich einen bestimmten Betrag in die Unterhaltung ihrer Straßen zu stecken.
Ich bitte Sie uns mitzuteilen, nach welchem Schlüssel dieser Betrag in Wermelskirchen festgelegt ist, wie hoch der Betrag jährlich für das Gebiet der Stadt Wermelskirchen ist bzw. sein sollte und wie viel Euro in den Jahren 2010 bis 2017 hiervon für welche Unterhaltungsmaßnahmen ausgegeben worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse