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Petition: Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung Teil 2

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

24. März 2019


Pet 2-19-08-610-015437
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr Schreiben vom 18.03.2019 bedanke ich mich der Form halber, da es ausschließlich bekannte Allgemeinplätze, unstrittige Zahlen und die Darstellung von Zuständigkeiten und Zusammenhängen enthält.

Insofern äußere ich mich natürlich hinsichtlich der Erledigung meiner Petition gegenteilig und bestehe auf einer parlamentarischen Prüfung durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hinsichtlich folgender Punkte:

1. Den Städten und Gemeinden wird von wem auch immer zu wenig Geld zur auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsproblematik zur Verfügung stellt.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Bund den Ländern überhaupt genügend Mittel zur auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsproblematik zur Verfügung stellt, die diese dann an die Städte und Gemeinden weiterleiten können, damit das Land seinen Verpflichtungen aus dem Konnexitätsprinzip nachkommen kann.
2. Mir ist nicht bekannt, dass Städte oder Gemeinden Beschlüsse gefasst haben, dass sie Flüchtlinge aufnehmen, wenn der dafür entstehende Aufwand nicht von Dritten übernommen wird.
3. Mir ist weiterhin nicht bekannt, dass Städte und Gemeinden willentlich Beschlüsse gefasst haben, dass die auftretende Deckungslücke durch die in eigener Hoheit zu beschließenden Gemeindesteuern und damit von den Bürgern gedeckt werden soll, was aber realiter die Folge von 1. ist.

Zu Ihrem Hinweis betreffs der nicht vorliegenden Verstöße gegen Artikel 16a GG, die Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesregierung, die sie führende Bundeskanzlerin und die eigentlich zuständigen parlamentarischen Kontrollorgane erlaube ich mir den Hinweis, dass die Verstöße nur deshalb nicht „vorliegen“, weil sich bislang aus Gründen der politischen Opportunität keine Stelle der Judikative trotz tausendfacher Anträge aus der Bürgerschaft damit befassen wollte.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse

Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 18. März 2019

Bundeskanzleramt
Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Herr Ministerpräsident Armin Laschet
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Der Präsident des Landtags NRW
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

22. November 2018

Petition:
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

Wermelskirchen ist mit etwas unter 35.000 Einwohnern eine mittlere Kreisstadt im Rheinisch-Bergischen Kreis in NRW.

Wie die meisten Kommunen in NRW ist sie seit Jahren strukturell unterfinanziert und befindet sich seit 2012 im Haushaltssicherungskonzept.

Die seit Jahren schlechte finanzielle Situation der Stadt ist nicht in falschem Handeln von Verwaltung und/oder Politik begründet, sondern liegt daran, dass über die Jahre die auf die Stadt seitens Bund und Land übertragen Aufgaben immer mehr und/oder deren Standards immer höher wurden, die dafür benötigten finanziellen Mittel aber nicht mit wuchsen.

Beispielhaft seien hier nur genannt:

–         Umsetzung der Rechtsansprüche für Kinder- und Hortplätze

–         Sicherstellung des Brandschutzes

–         Umsetzung der Inklusion

–         Einführung der Sekundarschule

Wermelskirchen setzt diese sicherlich wichtigen und nützlichen Themen allesamt gesetzeskonform um, muss hierfür aber die Steuern, Gebühren und Abgaben stets anpassen.

Dies ist bis zu einem gewissen Grad auch nachvollziehbar und akzeptabel, werden für die Bürger und Steuerzahler dadurch die Lebensbedingungen gesichert bzw. verbessert.

Nicht akzeptabel ist jedoch, dass die Stadt Wermelskirchen jährlich einen hohen sechsstelligen Betrag – in 2017 waren es 784.545,63 € – für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung netto aus ihrem Haushalt zuschießen muss, die an anderer Stelle fehlen bzw. für die ggf. auch Steuern erhöht werden müssen.

Seit 2016 halten sich in Wermelskirchen zwischen 400 und 500 Flüchtlinge auf, von denen 20-25% abgelehnt und geduldet sind, sich aber dennoch in Wermelskirchen befinden und Kosten verursachen.

Für deren Rückführung in die Heimatländer besitzt die Stadt Wermelskirchen keinerlei Kompetenz und Handlungsmöglichkeit, zahlt jedoch die anfallenden Kosten des Bleibens.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es für die seit 2015 praktizierte Art und Weise der „Zuwanderung“ keinerlei Parlamentsbeschlüsse gibt, sie gegen das Grundgesetz Artikel 16a, die Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, ohne dass dies irgendwen an maßgeblicher Stelle interessieren würde.

Auch hat der Rat der Stadt Wermelskirchen keine Beschlüsse fassen dürfen, Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen, zu versorgen und die hierfür benötigten Kosten zu tragen – geschweige denn wurden die betroffenen Bürger dazu gefragt.

Da die Flüchtlinge nun mal hier sind, gebietet die Humanität es, diese angemessen unterzubringen und zu versorgen.

Die Konnexität gebietet es jedoch auch, dass primär der Bund und nachgeordnet das Land für die Kosten dieser den Kommunen übertragene Aufgabe als „Verursacher“ komplett aufkommt.

Ich richte daher stellvertretend für die Bürger Wermelskirchens wie auch aller Bürger Deutschlands die Petition an Sie, rückwirkend bis 2015 den Kommunen die bislang nicht gedeckten Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender

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Entschädigung von Grabbesitzern auf dem Stadtfriedhof sowie dem Friedhof Dabringhausen, deren Gräber durch das Sturmtief „Eberhard“ beschädigt / zerstört worden sind

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek
– Rathaus –

Entschädigung von Grabbesitzern auf dem Stadtfriedhof sowie dem Friedhof Dabringhausen, deren Gräber durch das Sturmtief „Eberhard“ beschädigt / zerstört worden sind

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das Sturmtief „Eberhard“ hat bekanntlich auf dem Stadtfriedhof an der Berliner Straße sowie dem Friedhof Dabringhausen für erhebliche Schäden durch umstürzende Bäume gesorgt.
Während auf dem Stadtfriedhof durch den Sturz einer etwa 180 Jahre alten Buche, lt. Medienangaben, ca. 30 – 40 Gräber verwüstet wurden, sind auf dem Friedhof Dabringhausen weit weniger Gräber betroffen.
Glimpflich ging „Eberhard“ für die Grabbesitzer auf dem Waldfriedhof Eickerberg aus, da wohl hier keine Schäden zu verzeichnen waren.

Ungeachtet der rechtlichen und ggf. versicherungstechnischen Aspekte bitten wir Sie, dass die Stadt Wermelskirchen die betroffenen Besitzer der Gräber anschreibt, so dass in der Folge der Aufwand für die Aufarbeitung der Gräber (Grabaufmachung, Arretierung von Grabsteinen mit Ausrichtung, Reparatur von Kreuzen und Steinen, Heckenanpflanzungen) von der Kommune getragen werden.
Hierbei kann es sich um sächliche Hilfe durch den Bauhof als auch Übernahme von Kosten handeln.

Die Friedhofssatzung sieht vor, dass die Inhaber von Gräbern von der Stadt angeschrieben werden, sofern der Pflegezustand mangelhaft ist bzw. sich Grabsteine gelockert haben. Es kann daher nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger selbst für Schäden aufkommen müssten, deren Ursache sie nicht zu verantworten haben.

Wir bitten hier um eine bürgerfreundliche Lösung und um Entschädigungsleistungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch die Stadt Wermelskirchen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Haring
Sachkundiger Bürger

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Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für Obdachlose sowie Erstellung eines Betreuungskonzepts für Obdachlose und temporär Wohnungslose

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek
– Rathaus –

Antrag zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion, hier:
Schaffung von zusätzlichem Wohnraum (bei Fortführung der Einrichtung in Kenkhausen) für Obdachlose sowie Erstellung eines Betreuungskonzepts für Obdachlose und temporär Wohnungslose

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

die Besichtigung der Obdachlosenunterkunft Kenkhausen durch die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Inklusion hat uns als WNK UWG Fraktion Freie Wähler gezeigt, dass die Verwaltung alles Erdenkliche veranlasst, den obdachlosen Menschen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen.
Deutlich wurde bei dem Besuch jedoch auch, dass die Einrichtung an ihre Kapazitätsgrenze stößt und bauliche Mängel, die die Stadt nicht zu vertreten hat, eine weitere Folge sind. Weiter ist leider davon auszugehen, dass sich die Fallzahlen erhöhen werden, da die Situation auf dem heimischen und großstädtischen Wohnungsmarkt (z. B. Köln, Leverkusen) sehr angespannt ist.
Gerade letztere Entwicklung werde zu einem erhöhten Zuzug ins Umland, also auch nach Wermelskirchen, führen.

Wir stellen daher den Antrag, dass die Stadt dringlichst weitere Plätze in einem zusätzlichen Gebäude schafft. Vom Aufbau her favorisiert die WNK UWG eine Ein-Zimmer-Belegung (grds. Modell Kenkhausen).

Eine Unterbringung von Menschen in Schlafsälen, wie es heute in Teilen deutscher Großstädte praktiziert wird, lehnt unsere Fraktion als menschenunwürdig ab und ist in Wermelskirchen zwingend zu vermeiden.

Wie eingangs erwähnt, stellen wir hiermit weiter den Antrag, die Verwaltung möge ein Konzept erarbeiten, wie Obdachlose und temporär Wohnungslose eine Betreuung erfahren können. Da es sich hierbei um unterschiedliche Personenkreise handelt ist, sollte sich die Form der Betreuung auch unterscheiden.

Der WNK UWG ist klar, dass das Klientel der obdachlosen Menschen nicht einfach in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt wieder zu integrieren ist. Dennoch möchten wir, dass sich die Stadt (Amt für Soziales und Inklusion) in Verbindung mit sozial-psychologischen Diensten und dem Jobcenter konzertiert mit diesen Menschen beschäftigt und sie begleitet.

Bei den temporär Wohnungslosen konnte die Stadt meist sehr kurzfristig Wohnraum zur Verfügung stellen, wobei die Betonung auf eiligst liegt. Hier halten wir es für geboten, dass bei Bekanntgabe der Räumungsklage gegenüber der Stadt Wermelskirchen, die betroffenen Menschen umgehend persönlich aufgesucht werden, um mit ihnen die weitere Vorgehensweise zu erörtern. Dies ermöglicht der Stadt Wermelskirchen auch zu agieren, statt kurz vor Fristablauf reagieren zu müssen. Auch hier ist eine Betreuung erforderlich, um künftige Obdachlosigkeit zu vermeiden und die Menschen bei ihrem weiteren Weg zu betreuen. In vielen Fällen ist die Räumungsklage die „Spitze des Eisbergs“, d. h. vielschichtige Probleme (familiäre und berufliche Situation, Suchtproblematik und Schulden) bedürfen eine Aufarbeitung in Form eines Konzeptes von mehreren Leistungserbringern (Amt für Soziales und Inklusion, Jobcenter, sozialpsychologischen Dienste, Schuldnerberatung etc.). Die gemeinsame Arbeit sollte hier vernetzt und durch die Stadt Wermelskirchen koordiniert werden.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher
gez. Thorn Seidel
Mitglied des Rates

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Bericht über die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion, 21.02.2019

Neben den Berichten des Seniorenbeirats und des Beirats für Menschen mit Behinderung erfolgte eine Anfrage der WNK UWG Freie Wähler zum Thema „Angebote für und Nutzung durch Empfänger von Transferleistungen“.

Diese WNKUWG Anfrage motivierte die Verwaltung dazu, beim Jobcenter um eine entsprechende Präsentation zu bitten.
Das Jobcenter Bergisch Gladbach, vertreten durch die Herren Schulte, Hahn und Müller, stellte allumfänglich und präzise die o. g. Angebote vor und legte konkrete Zahlen für Wermelskirchen in den Fokus der Betrachtung.

Der WNK UWG war es wichtig, dass Leistungsempfängern konkrete Angebote unterbreitet werden, die eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt langfristig garantieren und ermöglichen.

Erstaunlich war, dass die Vertreter von SPD, CDU, dem Bürgerforum, der AFD und den Grünen zu diesem wichtigen Thema schwiegen und sich mit keinerlei Wortmeldungen beteiligten. Einzig die Fraktion der WNK UWG engagierte sich mit Beiträgen und lenkte die Sichtweise auch auf die sog. Arbeitsgelegenheiten von Leistungsempfängern, die weder reguläre Arbeit verdrängen darf, jedoch dem Leistungsempfänger, insbesondere Personen langjährigen Bezugsdauern, eine Befähigung für den 1. Arbeitsmarkt verschaffen können.

Die Stadtverwaltung und das Jobcenter stellten in Aussicht, dass diese Arbeiten auch für Wermelskirchen eine Ausweitung erfahren sollte. Selbst hier blieben die Vertreter der SPD stumm, die doch noch in der November-Sitzung lautstark dies zu einem gar böswilligen Verstoß gegen das Grundgesetz hochstilisiert hatten. Vermutlich hatten sich die SPD Kollegen zwischenzeitlich sachkundig gemacht…

Die WNK UWG wird die Ausweitung der Arbeitsgelegenheiten weiter im Blick halten und in regelmäßigen Abständen Zahlen erfragen.

Neben einer Besichtigung der Obdachlosenunterkunft Kenkhausen, stellte die SPD die Anfrage, ob eine Verbesserung der Belegung und der Wohnsituation in Kenkhausen erfolgen kann. Die Verwaltung prüft das Anliegen und berichtet unterjährig. Für die WNK UWG hat sich gezeigt, dass die Verwaltung alles Erdenkliche tut, um den Menschen dieser Einrichtung zu helfen. Hierfür unser Dank….

Thorn Seidel / Stefan Kind
Fraktion WNK UWG Freie Wähler

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Weitere Beschaffung von Elektrofahrzeugen / Elektromaschinen (u. a. im Bereich der Grünflächenpflege / Straßenbau / Forsten) mittels Förderung durch Bundesmittel, sofern technisch sinnvoll umsetzbar

Antrag an den Ausschuss für Umwelt und Bau
hier: Weitere Beschaffung von Elektrofahrzeugen / Elektromaschinen (u. a. im Bereich der Grünflächenpflege / Straßenbau / Forsten) mittels Förderung durch Bundesmittel, sofern technisch sinnvoll umsetzbar

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Bosbach,

im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ stellt der Bund den Kommunen Gelder für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen zur Verfügung. Dies umfasst nicht nur reine Straßenfahrzeuge, sondern auch Baumaschinen, die u. a. auf Friedhöfen bzw. im Straßenbau oder im Forstbetrieb eingesetzt werden können.

Die Fraktion WNK UWG Freie Wähler beantragt daher zu prüfen, diese Mittel abzurufen, so dass „saubere“ Ersatzbeschaffungen in Teilen vorgenommen werden könnten.

Begründung:

Der Schutz der Umwelt stellt, vom Grundsatz her, ein hohes Gut dar.

Weiter fördert der Bund diese o. g. sinnvollen Investitionen, die auch den Vorbildcharakter der Stadtverwaltung Wermelskirchen unterstreichen.

So wird z. B. das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln (vgl. Wermelskirchener Generalanzeiger vom 24.12.2018, Seite 21) mit fast einer Millionen Euro gefördert. Auch wenn Investitionen nach Wermelskirchen geringer ausfallen dürften, sollte hier dieser begrüßenswerte Vorstoß unternommen werden. Neben diesem positiven Beitrag für die Luftreinheit, würde sich auch die Lärmbelästigung der Maschinen verringern.

Dennoch ist der Fraktion WNK UWG Freie Wähler klar, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen durchaus ihre Leistung erbringen müssen – hier darf es keine grundlegenden Einschränkungen gegenüber den Diesel-Aggregaten geben. Insofern muss eine Auswahl mit Sachverstand -unter Einbeziehung von fachkundigen Experten in den jeweiligen Teams- geschehen. Die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen die Anforderungen an ihre Geräte genau und können eventuelle Restriktionen -im Vorfeld- schnell identifizieren. Insofern setzt die WNK UWG hier auf die Eigenverantwortung.

Neben den Fahrzeugen und Maschinen sind entsprechende (neue) Ladevorrichtungen vorzuhalten.

Zur Verdeutlichung der Gesamtthematik verweisen wir auf die Homepage des BMVI „Übersicht Fördermöglichkeiten – Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

gez. Stefan Kind
Sachkundiger Bürger

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Mountainbiking

Antrag zur Sitzung des Zukunftsausschusses: „Mountainbiking“

Sehr geehrter Herr Wartmann, lieber Dirk
sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

bei seiner Vorstellung im Zukunftsausschuss des RBK hat der neue Geschäftsführer von Das Bergische, Tobias Kelter, ganz deutlich herausgestellt, dass Mountainbiking eines der Hauptthemen für die zukünftige Entwicklung des Tourismus im Bergischen Land wird.

Als Anlage ist mein Projektvorschlag für LEADER beigefügt, der leider bisher nicht tiefer gehend bearbeitet wurde weil er einen Rundkurs durch die 8 Wasserland Kommunen beinhaltete, was wohl zu umfangreich war.

Beim LEADER Prozess gab es ebenfall von Kürtener Seite her Bemühungen um eine Mountainbikestrecke.

Die Fraktion der WNK UWG beantragt daher folgendes:
Die Stadt Wermelskirchen prüft die Realisierung ausgewiesener und ausgeschilderter Mountainbikestrecken auf ihrem Gebiet und strebt eine Vernetzung mit Nachbarkommunen an. Dabei gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem Rheinisch-Bergischen-Kreis sowie mit der Tourismusvermarktung Das Bergische.

Begründung:

Bei einer Bündelung der Mountainbikeaktivitäten auf extra dafür ausgewiesenen und ausgeschilderten Strecken werden Konfliktsituationen mit Wanderern, Hunden, Reitern, etc. minimiert.

Aus Sicht des Naturschutzes sensible Bereiche werden geschützt und der Sport kann ohne Ärger mit Förstern und Jägern ausgeübt werden.

Mountainbiking bietet viel Entwicklungspotential im Bereich des Tourismus, ein entsprechendes Angebot steigert die Attraktivität unserer Stadt.

Sofern sich ein Verein oder (gewerblicher) Betreiber findet kann eine Vernetzung mit einem Mountainbikepark (z.B. nach dem Vorbild Bikepark-Winterberg) erfolgen.

Ebenfalls sind Downhillstrecken und sportliche Veranstaltungen denkbar.

Zu prüfen ist ebenfalls inwieweit bestehende und genutzte oder derzeit stillgelegte Einrichtungen wie z.B. das Freibad Dhünn mit einbezogen werden können und mit anderen Freizeitsportlern gemeinsam im Hinblick auf Umkleiden, Toiletten, Parkmöglichkeiten etc. genutzt werden können. Auch wäre ein gastronomisches Angebot am ehemaligen Kiosk des Freibads denkbar.

Hilfe für eine nachfragegerechte Umsetzung eines solchen Projekts könnte z.B. angefragt werden beim Mountainbike TeamRhein Berg www.mtbrb.de , weiteren Vereinen und der Sporthochschule Köln.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
Mitglied des Rates

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Personalfluktuation in der Feuerwehr

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2019:
Personalfluktuation in der Feuerwehr

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

namens meiner Fraktion frage ich Folgendes an:

    1. Wie viele Zugänge und Abgänge hat die Feuerwehr (gegliedert nach haupt- und ehrenamtlich wie auch die Jugendfeuerwehr) in den Jahren 2015 bis 2018 zu verzeichnen?
    2. Wie viele der Abgänge waren dabei altersbedingt und wie viele der persönlichen Entscheidung geschuldet?
    3. Wird bei einem Abgang aus persönlichen Gründen ein „Austrittsgespräch“ geführt?
    4. Falls ja, was waren die Gründe für „Austritte“?

    Mit freundlichen Grüßen
    gez. Olaf Allendorf
    (Sachkundiger Bürger)

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    Hausärztliche Versorgung

    Mit der am Mittwoch vereinbarten Bildung des ständigen Gremiums aus Hausärzten, Krankenhaus, Politik und Stadtverwaltung zur medizinischen Versorgung in Wermelskirchen hat die Fraktion der WNK UWG mehr erreicht, als sie bei Einbringung ihrer Resolution
    im Herbst 2018 erwartet hatte.
    Nachdem der Bürgermeister zudem in der Ratssitzung am 10.12.2018 zugesagt hatte, die ersten vier Punkte der Resolution verwaltungsintern umzusetzen, ist die weitere Befassung mit der Resolution entbehrlich geworden.

    Die Fraktion der WNK UWG bedankt sich ausdrücklich bei Bürgermeister Rainer Bleek und dem Management des Krankenhauses Wermelskirchen für die konstruktive Zusammenarbeit, die stets erkennen ließ, dass das Wohl der Bürger und Patienten im Zentrum der Betrachtung und Überlegung standen.

    Wenig Verständnis bringt die WNK UWG für die Querschüsse einiger weniger Hausärzte auf, die sich selbst unautorisiert zu Sprechern dieser in Gänze aufschwangen, dabei aber „interessante“ Einblicke in ihre Sichtweise des Berufsbild eines Hausarztes gewährten.

    Auch ist bedauerlich, dass einige politische Konkurrenten, ihre Energie lieber in das Abbügeln eines Antrags eines Wettbewerbers stecken als konstruktiv am Thema zum Wohle der Bürger mitzuarbeiten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thorn Seidel
    Mitglied des Rates

    Bernd Hibst einstimmig aufgestellt

    Der Bürger-Verein FREIE WÄHLER hat Bernd Hibst jetzt auch offiziell einstimmig als Bürgermeisterkandidaten aufgestellt.
    In seiner Bewerbungsrede kam erneut zum Ausdruck, dass sich bei ihm Sachkompetenz, Erfahrung und Seriosität mit Bodenständigkeit, Freundlichkeit und Ehrlichkeit verbinden – genau das was diese Stadt und ihre Bürger in diesen Zeiten brauchen!
    Die FREIEN WÄHLER freuen sich auf einen gemeinsamen Wahlkampf bis zur Kommunalwahl am 14. September und dann auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im neuen Stadtrat.

    Foto: Daniela Winter