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Petition: Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung Teil 2

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

24. März 2019


Pet 2-19-08-610-015437
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Ihr Schreiben vom 18.03.2019 bedanke ich mich der Form halber, da es ausschließlich bekannte Allgemeinplätze, unstrittige Zahlen und die Darstellung von Zuständigkeiten und Zusammenhängen enthält.

Insofern äußere ich mich natürlich hinsichtlich der Erledigung meiner Petition gegenteilig und bestehe auf einer parlamentarischen Prüfung durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hinsichtlich folgender Punkte:

1. Den Städten und Gemeinden wird von wem auch immer zu wenig Geld zur auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsproblematik zur Verfügung stellt.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Bund den Ländern überhaupt genügend Mittel zur auskömmlichen Finanzierung der Flüchtlingsproblematik zur Verfügung stellt, die diese dann an die Städte und Gemeinden weiterleiten können, damit das Land seinen Verpflichtungen aus dem Konnexitätsprinzip nachkommen kann.
2. Mir ist nicht bekannt, dass Städte oder Gemeinden Beschlüsse gefasst haben, dass sie Flüchtlinge aufnehmen, wenn der dafür entstehende Aufwand nicht von Dritten übernommen wird.
3. Mir ist weiterhin nicht bekannt, dass Städte und Gemeinden willentlich Beschlüsse gefasst haben, dass die auftretende Deckungslücke durch die in eigener Hoheit zu beschließenden Gemeindesteuern und damit von den Bürgern gedeckt werden soll, was aber realiter die Folge von 1. ist.

Zu Ihrem Hinweis betreffs der nicht vorliegenden Verstöße gegen Artikel 16a GG, die Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesregierung, die sie führende Bundeskanzlerin und die eigentlich zuständigen parlamentarischen Kontrollorgane erlaube ich mir den Hinweis, dass die Verstöße nur deshalb nicht „vorliegen“, weil sich bislang aus Gründen der politischen Opportunität keine Stelle der Judikative trotz tausendfacher Anträge aus der Bürgerschaft damit befassen wollte.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse

Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vom 18. März 2019

Bundeskanzleramt
Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Herr Ministerpräsident Armin Laschet
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Der Präsident des Landtags NRW
Petitionsausschuss
Postfach 10 11 43
40002 Düsseldorf

22. November 2018

Petition:
Übernahme der Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

Wermelskirchen ist mit etwas unter 35.000 Einwohnern eine mittlere Kreisstadt im Rheinisch-Bergischen Kreis in NRW.

Wie die meisten Kommunen in NRW ist sie seit Jahren strukturell unterfinanziert und befindet sich seit 2012 im Haushaltssicherungskonzept.

Die seit Jahren schlechte finanzielle Situation der Stadt ist nicht in falschem Handeln von Verwaltung und/oder Politik begründet, sondern liegt daran, dass über die Jahre die auf die Stadt seitens Bund und Land übertragen Aufgaben immer mehr und/oder deren Standards immer höher wurden, die dafür benötigten finanziellen Mittel aber nicht mit wuchsen.

Beispielhaft seien hier nur genannt:

–         Umsetzung der Rechtsansprüche für Kinder- und Hortplätze

–         Sicherstellung des Brandschutzes

–         Umsetzung der Inklusion

–         Einführung der Sekundarschule

Wermelskirchen setzt diese sicherlich wichtigen und nützlichen Themen allesamt gesetzeskonform um, muss hierfür aber die Steuern, Gebühren und Abgaben stets anpassen.

Dies ist bis zu einem gewissen Grad auch nachvollziehbar und akzeptabel, werden für die Bürger und Steuerzahler dadurch die Lebensbedingungen gesichert bzw. verbessert.

Nicht akzeptabel ist jedoch, dass die Stadt Wermelskirchen jährlich einen hohen sechsstelligen Betrag – in 2017 waren es 784.545,63 € – für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung netto aus ihrem Haushalt zuschießen muss, die an anderer Stelle fehlen bzw. für die ggf. auch Steuern erhöht werden müssen.

Seit 2016 halten sich in Wermelskirchen zwischen 400 und 500 Flüchtlinge auf, von denen 20-25% abgelehnt und geduldet sind, sich aber dennoch in Wermelskirchen befinden und Kosten verursachen.

Für deren Rückführung in die Heimatländer besitzt die Stadt Wermelskirchen keinerlei Kompetenz und Handlungsmöglichkeit, zahlt jedoch die anfallenden Kosten des Bleibens.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es für die seit 2015 praktizierte Art und Weise der „Zuwanderung“ keinerlei Parlamentsbeschlüsse gibt, sie gegen das Grundgesetz Artikel 16a, die Dublin-III-Verordnung, das Schengen-Abkommen und die Einreisebestimmungen der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, ohne dass dies irgendwen an maßgeblicher Stelle interessieren würde.

Auch hat der Rat der Stadt Wermelskirchen keine Beschlüsse fassen dürfen, Flüchtlinge aufzunehmen, unterzubringen, zu versorgen und die hierfür benötigten Kosten zu tragen – geschweige denn wurden die betroffenen Bürger dazu gefragt.

Da die Flüchtlinge nun mal hier sind, gebietet die Humanität es, diese angemessen unterzubringen und zu versorgen.

Die Konnexität gebietet es jedoch auch, dass primär der Bund und nachgeordnet das Land für die Kosten dieser den Kommunen übertragene Aufgabe als „Verursacher“ komplett aufkommt.

Ich richte daher stellvertretend für die Bürger Wermelskirchens wie auch aller Bürger Deutschlands die Petition an Sie, rückwirkend bis 2015 den Kommunen die bislang nicht gedeckten Kosten für die Flüchtlingsunterbringung und –versorgung zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
Fraktionsvorsitzender

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Entschädigung von Grabbesitzern auf dem Stadtfriedhof sowie dem Friedhof Dabringhausen, deren Gräber durch das Sturmtief „Eberhard“ beschädigt / zerstört worden sind

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek
– Rathaus –

Entschädigung von Grabbesitzern auf dem Stadtfriedhof sowie dem Friedhof Dabringhausen, deren Gräber durch das Sturmtief „Eberhard“ beschädigt / zerstört worden sind

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

das Sturmtief „Eberhard“ hat bekanntlich auf dem Stadtfriedhof an der Berliner Straße sowie dem Friedhof Dabringhausen für erhebliche Schäden durch umstürzende Bäume gesorgt.
Während auf dem Stadtfriedhof durch den Sturz einer etwa 180 Jahre alten Buche, lt. Medienangaben, ca. 30 – 40 Gräber verwüstet wurden, sind auf dem Friedhof Dabringhausen weit weniger Gräber betroffen.
Glimpflich ging „Eberhard“ für die Grabbesitzer auf dem Waldfriedhof Eickerberg aus, da wohl hier keine Schäden zu verzeichnen waren.

Ungeachtet der rechtlichen und ggf. versicherungstechnischen Aspekte bitten wir Sie, dass die Stadt Wermelskirchen die betroffenen Besitzer der Gräber anschreibt, so dass in der Folge der Aufwand für die Aufarbeitung der Gräber (Grabaufmachung, Arretierung von Grabsteinen mit Ausrichtung, Reparatur von Kreuzen und Steinen, Heckenanpflanzungen) von der Kommune getragen werden.
Hierbei kann es sich um sächliche Hilfe durch den Bauhof als auch Übernahme von Kosten handeln.

Die Friedhofssatzung sieht vor, dass die Inhaber von Gräbern von der Stadt angeschrieben werden, sofern der Pflegezustand mangelhaft ist bzw. sich Grabsteine gelockert haben. Es kann daher nicht sein, dass Bürgerinnen und Bürger selbst für Schäden aufkommen müssten, deren Ursache sie nicht zu verantworten haben.

Wir bitten hier um eine bürgerfreundliche Lösung und um Entschädigungsleistungen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch die Stadt Wermelskirchen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Haring
Sachkundiger Bürger

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Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für Obdachlose sowie Erstellung eines Betreuungskonzepts für Obdachlose und temporär Wohnungslose

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek
– Rathaus –

Antrag zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion, hier:
Schaffung von zusätzlichem Wohnraum (bei Fortführung der Einrichtung in Kenkhausen) für Obdachlose sowie Erstellung eines Betreuungskonzepts für Obdachlose und temporär Wohnungslose

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

die Besichtigung der Obdachlosenunterkunft Kenkhausen durch die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Inklusion hat uns als WNK UWG Fraktion Freie Wähler gezeigt, dass die Verwaltung alles Erdenkliche veranlasst, den obdachlosen Menschen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen.
Deutlich wurde bei dem Besuch jedoch auch, dass die Einrichtung an ihre Kapazitätsgrenze stößt und bauliche Mängel, die die Stadt nicht zu vertreten hat, eine weitere Folge sind. Weiter ist leider davon auszugehen, dass sich die Fallzahlen erhöhen werden, da die Situation auf dem heimischen und großstädtischen Wohnungsmarkt (z. B. Köln, Leverkusen) sehr angespannt ist.
Gerade letztere Entwicklung werde zu einem erhöhten Zuzug ins Umland, also auch nach Wermelskirchen, führen.

Wir stellen daher den Antrag, dass die Stadt dringlichst weitere Plätze in einem zusätzlichen Gebäude schafft. Vom Aufbau her favorisiert die WNK UWG eine Ein-Zimmer-Belegung (grds. Modell Kenkhausen).

Eine Unterbringung von Menschen in Schlafsälen, wie es heute in Teilen deutscher Großstädte praktiziert wird, lehnt unsere Fraktion als menschenunwürdig ab und ist in Wermelskirchen zwingend zu vermeiden.

Wie eingangs erwähnt, stellen wir hiermit weiter den Antrag, die Verwaltung möge ein Konzept erarbeiten, wie Obdachlose und temporär Wohnungslose eine Betreuung erfahren können. Da es sich hierbei um unterschiedliche Personenkreise handelt ist, sollte sich die Form der Betreuung auch unterscheiden.

Der WNK UWG ist klar, dass das Klientel der obdachlosen Menschen nicht einfach in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt wieder zu integrieren ist. Dennoch möchten wir, dass sich die Stadt (Amt für Soziales und Inklusion) in Verbindung mit sozial-psychologischen Diensten und dem Jobcenter konzertiert mit diesen Menschen beschäftigt und sie begleitet.

Bei den temporär Wohnungslosen konnte die Stadt meist sehr kurzfristig Wohnraum zur Verfügung stellen, wobei die Betonung auf eiligst liegt. Hier halten wir es für geboten, dass bei Bekanntgabe der Räumungsklage gegenüber der Stadt Wermelskirchen, die betroffenen Menschen umgehend persönlich aufgesucht werden, um mit ihnen die weitere Vorgehensweise zu erörtern. Dies ermöglicht der Stadt Wermelskirchen auch zu agieren, statt kurz vor Fristablauf reagieren zu müssen. Auch hier ist eine Betreuung erforderlich, um künftige Obdachlosigkeit zu vermeiden und die Menschen bei ihrem weiteren Weg zu betreuen. In vielen Fällen ist die Räumungsklage die „Spitze des Eisbergs“, d. h. vielschichtige Probleme (familiäre und berufliche Situation, Suchtproblematik und Schulden) bedürfen eine Aufarbeitung in Form eines Konzeptes von mehreren Leistungserbringern (Amt für Soziales und Inklusion, Jobcenter, sozialpsychologischen Dienste, Schuldnerberatung etc.). Die gemeinsame Arbeit sollte hier vernetzt und durch die Stadt Wermelskirchen koordiniert werden.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Kind
Sozialpolitischer Sprecher
gez. Thorn Seidel
Mitglied des Rates

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Weitere Beschaffung von Elektrofahrzeugen / Elektromaschinen (u. a. im Bereich der Grünflächenpflege / Straßenbau / Forsten) mittels Förderung durch Bundesmittel, sofern technisch sinnvoll umsetzbar

Antrag an den Ausschuss für Umwelt und Bau
hier: Weitere Beschaffung von Elektrofahrzeugen / Elektromaschinen (u. a. im Bereich der Grünflächenpflege / Straßenbau / Forsten) mittels Förderung durch Bundesmittel, sofern technisch sinnvoll umsetzbar

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Bosbach,

im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ stellt der Bund den Kommunen Gelder für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen zur Verfügung. Dies umfasst nicht nur reine Straßenfahrzeuge, sondern auch Baumaschinen, die u. a. auf Friedhöfen bzw. im Straßenbau oder im Forstbetrieb eingesetzt werden können.

Die Fraktion WNK UWG Freie Wähler beantragt daher zu prüfen, diese Mittel abzurufen, so dass „saubere“ Ersatzbeschaffungen in Teilen vorgenommen werden könnten.

Begründung:

Der Schutz der Umwelt stellt, vom Grundsatz her, ein hohes Gut dar.

Weiter fördert der Bund diese o. g. sinnvollen Investitionen, die auch den Vorbildcharakter der Stadtverwaltung Wermelskirchen unterstreichen.

So wird z. B. das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln (vgl. Wermelskirchener Generalanzeiger vom 24.12.2018, Seite 21) mit fast einer Millionen Euro gefördert. Auch wenn Investitionen nach Wermelskirchen geringer ausfallen dürften, sollte hier dieser begrüßenswerte Vorstoß unternommen werden. Neben diesem positiven Beitrag für die Luftreinheit, würde sich auch die Lärmbelästigung der Maschinen verringern.

Dennoch ist der Fraktion WNK UWG Freie Wähler klar, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen durchaus ihre Leistung erbringen müssen – hier darf es keine grundlegenden Einschränkungen gegenüber den Diesel-Aggregaten geben. Insofern muss eine Auswahl mit Sachverstand -unter Einbeziehung von fachkundigen Experten in den jeweiligen Teams- geschehen. Die jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen die Anforderungen an ihre Geräte genau und können eventuelle Restriktionen -im Vorfeld- schnell identifizieren. Insofern setzt die WNK UWG hier auf die Eigenverantwortung.

Neben den Fahrzeugen und Maschinen sind entsprechende (neue) Ladevorrichtungen vorzuhalten.

Zur Verdeutlichung der Gesamtthematik verweisen wir auf die Homepage des BMVI „Übersicht Fördermöglichkeiten – Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

gez. Stefan Kind
Sachkundiger Bürger

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Mountainbiking

Antrag zur Sitzung des Zukunftsausschusses: „Mountainbiking“

Sehr geehrter Herr Wartmann, lieber Dirk
sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

bei seiner Vorstellung im Zukunftsausschuss des RBK hat der neue Geschäftsführer von Das Bergische, Tobias Kelter, ganz deutlich herausgestellt, dass Mountainbiking eines der Hauptthemen für die zukünftige Entwicklung des Tourismus im Bergischen Land wird.

Als Anlage ist mein Projektvorschlag für LEADER beigefügt, der leider bisher nicht tiefer gehend bearbeitet wurde weil er einen Rundkurs durch die 8 Wasserland Kommunen beinhaltete, was wohl zu umfangreich war.

Beim LEADER Prozess gab es ebenfall von Kürtener Seite her Bemühungen um eine Mountainbikestrecke.

Die Fraktion der WNK UWG beantragt daher folgendes:
Die Stadt Wermelskirchen prüft die Realisierung ausgewiesener und ausgeschilderter Mountainbikestrecken auf ihrem Gebiet und strebt eine Vernetzung mit Nachbarkommunen an. Dabei gibt es eine enge Zusammenarbeit mit dem Rheinisch-Bergischen-Kreis sowie mit der Tourismusvermarktung Das Bergische.

Begründung:

Bei einer Bündelung der Mountainbikeaktivitäten auf extra dafür ausgewiesenen und ausgeschilderten Strecken werden Konfliktsituationen mit Wanderern, Hunden, Reitern, etc. minimiert.

Aus Sicht des Naturschutzes sensible Bereiche werden geschützt und der Sport kann ohne Ärger mit Förstern und Jägern ausgeübt werden.

Mountainbiking bietet viel Entwicklungspotential im Bereich des Tourismus, ein entsprechendes Angebot steigert die Attraktivität unserer Stadt.

Sofern sich ein Verein oder (gewerblicher) Betreiber findet kann eine Vernetzung mit einem Mountainbikepark (z.B. nach dem Vorbild Bikepark-Winterberg) erfolgen.

Ebenfalls sind Downhillstrecken und sportliche Veranstaltungen denkbar.

Zu prüfen ist ebenfalls inwieweit bestehende und genutzte oder derzeit stillgelegte Einrichtungen wie z.B. das Freibad Dhünn mit einbezogen werden können und mit anderen Freizeitsportlern gemeinsam im Hinblick auf Umkleiden, Toiletten, Parkmöglichkeiten etc. genutzt werden können. Auch wäre ein gastronomisches Angebot am ehemaligen Kiosk des Freibads denkbar.

Hilfe für eine nachfragegerechte Umsetzung eines solchen Projekts könnte z.B. angefragt werden beim Mountainbike TeamRhein Berg www.mtbrb.de , weiteren Vereinen und der Sporthochschule Köln.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
Mitglied des Rates

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Personalfluktuation in der Feuerwehr

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2019:
Personalfluktuation in der Feuerwehr

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

namens meiner Fraktion frage ich Folgendes an:

    1. Wie viele Zugänge und Abgänge hat die Feuerwehr (gegliedert nach haupt- und ehrenamtlich wie auch die Jugendfeuerwehr) in den Jahren 2015 bis 2018 zu verzeichnen?
    2. Wie viele der Abgänge waren dabei altersbedingt und wie viele der persönlichen Entscheidung geschuldet?
    3. Wird bei einem Abgang aus persönlichen Gründen ein „Austrittsgespräch“ geführt?
    4. Falls ja, was waren die Gründe für „Austritte“?

    Mit freundlichen Grüßen
    gez. Olaf Allendorf
    (Sachkundiger Bürger)

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    Digitale Modellkommune

    Antrag zur Sitzung des Haupt/ und Finanzausschusses am 25.02.2019:
    Digitale Modellkommune

    Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

    die WNKUWG hatte unter dem 28.01.2018 bereits angefragt, ob sich Wermelskirchen an dem NRW Projekt „Digitale Modellkommune“ beteiligen kann.

    Angesichts der hohen Dynamik, Vielfalt und Reichweite der globalen Digitalisierung stellt sich uns – ein 3/4 Jahr ohne erkennbare Weiterentwicklung bei dem Thema Digitalisierung – die Frage, wie die Strategie und Handlungsfelder der Verwaltung für die nahe Zukunft aussehen.
    Sind wir auf dem Weg zu einer ganzheitlichen digitalen Stadt (smart city) wie z.B. Lemgo https://lemgo-digital.de/index.php/de ?

    Antrag:

    Die oben genannten Fraktionen beantragen die Entwicklung und Umsetzung einer „Digitalisierungsstrategie Wermelskirchen“.
    Damit die jeweiligen Handlungsfelder auch übermorgen noch den Anforderungen einer digitalen Welt gerecht werden, erfolgt eine regelmäßige Fortschreibung.
    Zur nachhaltigen Finanzierung der Digitalisierung werden im städtischen Haushalt die notwendigen finanziellen Mittel abgebildet.
    Dazu werden in Frage kommende  Fördergelder in Anspruch genommen.
    Die Verwaltung unterstützt das Voranschreiten der Digitalisierung im ortsansässigen Handel in geeigneter Art und Weise unter Einbeziehung der WiW.
    Die Verwaltung erstellt hierzu eine Beschlussvorlage.

    Begründung:

    Ab Ende des Jahres 2018 soll eine Gewerbeanmeldung in NRW vom Sofa aus möglich sein. Die Attraktivität unserer Stadt für BürgerInnen, Wirtschaft und Gesellschaft ist in immer größerem Maße von einer gut entwickelten digitalen Infrastruktur abhängig. Dabei ist die Digitalisierung eine permanente Weiterentwicklung. Dem zunehmende Kostendruck sowie dem Fachkräftemangel kann man mit einer Digitalisierungsstrategie etwas entgegen setzen. Dabei geht es nicht nur darum, zukünftig immer mehr Dienstleistungen auch digital abwickeln zu können. Das E-Gouvernment ist längst keine freiwillige Aufgabe mehr sondern auch gesetzlich vorgesehen. Zahlreiche Vorschriften sind bereits in Kraft, weitere Regelungen stehen in der nahen Zukunft bis 2022 an. Das bedeutet, die Verwaltung muss sich dem Thema ohnehin stellen und kann und sollte nicht warten, bis der digitale Wandel uns überrumpelt. Die Weiterentwicklung des digitalen Anfrage- und Antragsmanagements, open data und apps, smart City oder die Überprüfung vorbildlicher Digitalisierungsmodelle anderer Kommunen ist keine ausschließliche Angelegenheit größerer Städte. Auch viele kleinere Kommunen haben sich bereits dem Thema gestellt.

    Wir möchten diesen Antrag mit einem Zitat der Kölner Oberbürgermeisterin Reker zu „Köln digital“ beenden: Zitat: „Als Verwaltung müssen wir besser, flexibler, schneller und bürgernäher werden. Zudem benötigen wir kurze Entscheidungswege und schnellere Reaktionszeiten um auf die beschleunigte Welt in angemessener Zeit reagieren zu können“ Zitat Ende.

    Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

    PDF-Download

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    Zukunftsfähigen Wohnungsbestand in Wermelskirchen sichern und weiterentwickeln

    Antrag und Anfrage zur Sitzung des Zukunftsausschusses:
    „Zukunftsfähigen Wohnungsbestand wie auch Gewerbeflächen in Wermelskirchen sichern und weiterentwickeln“

    Sehr geehrter Herr Wartmann,
    sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

    die Fraktion der WNK UWG beantragt, das Thema „Zukunftsfähigen Wohnungsbestand in Wermelskirchen sichern und weiterentwickeln“ auf die Tagesordnungen der Sitzung des StuV am 26.11.2018 zu setzen, in Zusammenhang mit dem Thema IKEHK  zu behandeln und bittet für die dortigen Erörterungen zuvor um die Beantwortung der u.a. Fragen.

    Gleichzeitig beantragen wir unsere(n)

    die wir hiermit erneut vortragen und beantragen, unter diesem TOP mit zu beraten.

    Da bis Ende des Jahres 2018 seitens der Verwaltung über das IKEHK die Zugangsvoraussetzungen geschaffen werden, um Fördermittel zu beantragen sowie ebenfalls im Rahmen des IKEHK ein Baulandmanagement eingeführt und ein Grundsatzbeschluss des Rates zu beiden vorgenannten Punkten gefasst wurde, zudem die Überarbeitung des Regionalplans Köln Chancen bietet, Flächen für Gewerbe und Wohnbebauung neu auszuweisen, sollte in einem umfassenden TOP zum Thema zukünftiges Wohnen in Wermelskirchen/Einwohnerentwicklung/Gewerbeflächenentwicklung ebenfalls unter Einbeziehung des entsprechenden Ergänzungsantrags der SPD vom 29.09.2018 (Anlage) beraten und Entscheidungen getroffen werden.

    Damit sich der Fachausschuss und die Fraktionen einen besseren Überblick über die zukünftigen Entwicklungen im Bereich Wohnen in Wermelskirchen machen können, beantragen wir die Beantwortung nachfolgender Fragen:

    • Wie bewertet die Verwaltung die Prognosen zur Einwohnerentwicklung der Stadt Wermelskirchen für die nächsten 20 Jahre?
      Nach unserem Kenntnisstand geht der Bürgermeister von „stabilen 35.000 EW, aus, die Regionale 2025 zeigt auf, dass rd. 100.000 Menschen aus Köln in die Umlandkommunen abwandern werden – andere Quellen prognostizieren mehr als 200.000 Abwanderungen, die Stadt Köln zeigt in ihrer Einwohnerentwicklung 2017 auf, dass: Zitat:“Köln verlassen vor allem deutsche Personen im Alter zwischen 30 und 45 Jahren – also in der Altersgruppe, in der Familien mit Kindern überdurchschnittlich zu finden sind“ (Zitat Ende).
      Für die WNK UWG ist nach wie vor eine EW Zahl von 40.000 keine Utopie, da Wermelskirchen durch ein vorausschauendes politisches Handeln stets an Attraktivität gewinnt.
    • Welche Wohnungsnachfrage und Flächenbedarf (Minimum – Maximum Berechnung für 35.000 – 40.000 EW) lässt sich aus dem vorgenannten Punkt errechnen?
    • Welche Inhalte des Projekt RBK 2020, Wohnungspolitisches Handlungskonzept mit dem Themenschwerpunkt „Wohnen in allen Lebenslagen“ treffen für Wermelskirchen zu?
    • Wie hoch ist aktuell der Bestand an Sozialwohnungen in Wermelskirchen?
    • Unter dem Begriff des „preiswerten Wohnraums“ wird jeder individuelle Vorstellungen entwickeln, welche Miethöhe er damit verbindet. Damit Verwaltung und Politik mit einer Stimme reden: bis zu welcher Miete sprechen wir von „preiswertem Wohnraum“?
    • Wie viele öffentliche Mittel für den sozialen Wohnungsbau sind in den zurückliegenden 10 Jahren in unser Stadtgebiet geflossen?
    • Wie viele Wohnungen sind in Wermelskirchen in den letzten 10 Jahren jährlich fertig gestellt worden?
    • Wie hoch ist aktuell der Bestand an Sozialwohnungen in Wermelskirchen? Wie viele Wohnungen wurden jeweils von (kommunalen oder gemeinnützigen) Wohnungsbaugenossenschaften bzw. Siedlungsgesellschaften neu geschaffen bzw. werden von diesen insgesamt vorgehalten?
    • Gibt es aktuelle Erkenntnisse wie viele Wohnungen für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger als „seniorengerecht“ angesehen werden können und wie sich der weitere Bedarf für die nächsten Jahre entwickeln wird?
    • Hat die Verwaltung konkrete Kenntnisse über den im Stadtgebiet vorhandenen Wohnungsleerstand und den baulichen, technischen bzw. energetischen Zustand dieser Gebäude?
    • Wie hoch wird der jährliche Wohnungsbedarf für zugewanderte schutzbedürftige Menschen mit einer positiven Bleibeoption gesehen?
    • Wie wird seitens der Bauverwaltung das Potential von Ausbaureserven zum Beispiel Dachausbau oder Aufstockung – gesehen? Was könnte eine solche Entwicklung fördern, welche Bestimmungen könnten dem entgegenstehen?
    • Sind der Verwaltung strategische Überlegungen, Planungen oder Initiativen der im Stadtgebiet tätigen Bauträger bekannt, weiteren mietpreisgünstigen Wohnraum zu schaffen?
    • Gibt es seitens der Stadt  (des Kreises) ein spezifisches Beratungsangebot über Fördermöglichkeiten bzw. Informationskooperationen mit anderen Trägern, um auch dadurch Impulse zu geben?
    • Das Bauen wird durch ständig neue Vorschriften immer teuerer.
      Wie kann die Stadt mit ihren Möglichkeiten dem etwas entgegen setzen?
      Wären städtebauliche Verträge für städtische Flächen eine Möglichkeit für mehr preiswerten Wohnraum?

    Begründung:

    Seit 10 Jahre befindet sich sowohl das Thema, wohin Wermelskirchen sich auch hinsichtlich der Einwohnerzahlen entwickeln soll/will – angestoßen und flankiert durch zahlreiche Anträge verschiedener Fraktionen – wie auch das Thema des (sozialen) Wohnungsbaus und der Gewerbeflächenentwicklung quasi in der Schwebe.

    Anträge gelten als eingebracht und quasi irgendwo hingebracht, wo mit ihnen nichts mehr passiert und wo man von ihnen nichts mehr hört.

    Im Zuge der Vorbereitung und Beratungen des IKEHK konnte man feststellen, dass grundsätzlichen Annahmen wie z.B. die, dass die Einwohnerzahl von Wermelskirchen bei 35.000 stagnieren wird/soll, in die Betrachtungen und Bewertungen eingeführt und verschriftlicht werden, ohne dass es dazu irgendwo einen politischen Beschluss gegeben hätte.

    Zudem konnte bislang keine Antwort gegeben werden, wie sich Wermelskirchen hinsichtlich Einwohnerentwicklung und Gewerbeansiedlungen entwickeln muss, um zusätzliche Einnahmen zur Finanzierung des Eigenanteils des IEHK zu realisieren.

    Des weiteren muss mit Besorgnis zur Kenntnis genommen und kritisiert werden, dass die Stadt Wermelskirchen im Zuge der Überarbeitung des Regionalplans Köln, der Eckpfeiler für die nächsten 15 bis 20 Jahre setzt, sich vorsichtig ausgedrückt nicht gerade proaktiv und progressiv präsentiert, um im Rahmen dieser Regionalplanung die Möglichkeit zu bekommen, zusätzliche Flächen für Gewerbe und Wohnungsbau zu entwickeln.

    Alle diese Punkte gehören diskutiert, insbesondere nachdem im IKEHK das Ziel von 40.000 Einwohnern Eingang gefunden hat.

    Mit freundlichen Grüßen
    gez. Jan Paas
    Mitglied des Rates

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    Gehweg und Beleuchtung in einem Abschnitt der L 68 (Dhünn-Neuenhaus – Stadtgrenze Hückeswagen

    Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 11. März 2019:
    „Gehweg und Beleuchtung in einem Abschnitt der L 68 (Dhünn-Neuenhaus – Stadtgrenze Hückeswagen)“

    Sehr geehrter Herr Schulte,
    sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

    im Jahr 1990 wurde den Bürgern von Dhünn Neuenhaus durch die Stadt zugesagt, dass ein Gehweg entlang der L 68 von der Einmündung in die L 409 bis hinauf zu den Wohnhäusern 10 – 22 angelegt wird.

    Im Jahr 1992 wurde diese Zusage durch den Landschaftsverband Rheinland bestätigt.

    Auf Antrag der UWG war die Errichtung dieses Gehwegs Bestandteil der TO einer Sitzung im Jahr 1997 im damaligen Ortsausschuss Dhünn.

    Vorgenanntes können sie aus den 3 Anlagen entnehmen.

    Die WNK beantragte diesen Gehweg letztmalig im Jahr 1998 weil der Schulweg über die Fahrbahn verläuft.

    Zwischenzeitlich hat der VVV dort einen aus Mineralgemisch bestehenden provisorischen schmalen Trampelpfad angelegt, welcher durch Zaunpfähle zur Fahrbahn hin abgesichert ist.

    Im oberen Bereich befinden sich 2 Laternen zur Ausleuchtung.

    Am 22.11.2018 stürzte eine 81 jährige Frau in der Dunkelheit auf dem unteren nicht beleuchteten Teil dieses Weges.

    Ihre erste Reaktion galt nicht ihrer eigenen Gesundheit, sondern sie stellte unmittelbar fest, dass über diesen Weg die Schulkinder laufen und der untere Teil ebenfalls ausgeleuchtet werden muss.


    Gerne greift die WNK UWG diese Anregung auf und beantragt:

    1) Der vorhandene Trampelpfad entlang der L68 wird in dem oben beschriebenen unteren Abschnitt beleuchtet.

    2) Das mehrfach den Bürgern vor 27 und 25 Jahren (also vor über einer Generation) gegebene Versprechen, dass ein befestigter Weg angelegt wird, wird durch Errichtung eines kombinierten Rad- Gehweges umgesetzt.

    3) Der vorgenannte Rad- Gehweg wird bis zum vorhandenen Rad-Gehweg in Bockhacken auf Hückeswagener Gebiet verlängert.

    Wie bereits mehrfach an anderer Stelle geäußert vertritt die WNK UWG den Standpunkt, dass entlang aller Bundes- Landes- und Kreisstraßen auf Wermelskirchener Gebiet ein Rad-Gehweg zur infrastrukturellen Ausstattung gehören sollte.

    Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

    Mit freundlichen Grüßen
    gez. Jan Paas
    Mitglied des Rates

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    Holzwirtschaft: Digitale Standortklassifikation, Geodatenportal

    Antrag an den Ausschuss für Bau und Umwelt am 26. Februar 2019:
    Holzwirtschaft:
    Digitale Standortklassifikation, Geodatenportal

     

    Sehr geehrter Herr Bosbach,
    sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,

    für eine wirtschaftliche Verwertung des Holzes aus unseren Wald- und Forstflächen sind stabile Wälder unerlässlich.

    Die Fraktion der  WNK UWG beantragt die Erstellung einer digitalen Standortklassifikation für alle Wald- und Forstflächen in Wermelskirchen.
    Diese digitale Karte wird im Geodatenportal öffentlich bereit gestellt.
    Daraus entwickelt die für Forst zuständigen Bereiche der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem nordrhein-westfälischen Umweltministerium und der Forstbetriebsgemeinschaft eine Anpassungsstrategie zur Anpassung an den Klimawandel.
    Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten, in der auch die erforderlichen finanziellen Mittel für den Haushalt bereit gestellt werden.


    Begründung:

    Für eine wirtschaftliche Verwertung des Holzes sind stabile Wälder unerlässlich.

    Die Daten der digitalen Standortklassifikation haben für den Waldbesitzer den Vorteil, dass sie eine belastbare Grundlage für die zukünftige Baumartenwahl darstellen. Somit zeigt die digitale Standortklassifikation auf, was wo am besten wächst.

    Seit 2004 ist der Forstbetrieb der Stadt Wermelskirchen nach PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) zertifiziert.

    Das bedeutet, dass die Stadt Wermelskirchen sich dazu verpflichtet hat, ihre Wälder nach folgenden Kriterien zu bewirtschaften:

    • Erhaltung und Optimierung der Waldfunktionen
    • Nachhaltigkeit und damit Stabilisierung des globalen Kohlenstoffkreislaufs
    • Pflegerische und naturnahe Waldbewirtschaftung

    Dabei ersetzt die Anpassungsstrategie nicht die Bewirtschaftungsstrategie für eine naturgemäße Waldwirtschaft und auch das Ertragsprinzip der Forstwirtschaft wird nicht verlassen.

    Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

    Mit freundlichen Grüßen
    gez. Jan Paas
    Mitglied des Rates