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Anfrage: Verkehrsituation im Bereich Dellmannstraße / Durchstich Eich / Eich / Dabringhauser Straße Zukünftige Parksituation Loches-Platz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

nachdem es Thema im Behindertenbeirat war, konnte man in der Presse http://www.rga.de/lokales/wermelskirchen/stadt-laesst-ampelanlage-eich-ueberpruefen-6153480.html nachlesen, dass die Ampelanlage an der Eich wegen zu kurzer Grünphasen für die Fußgänger überprüft wird.
Laut Aussage von Herrn Drescher gehört diese Ampel zu einem System, welches die Dellmannstraße mit einschließt. Das bedeutet, wenn ein Fußgänger diese Ampel aktiviert, hat das Auswirkungen auf den Verkehr auf der Dellmannstraße aber auch Dabringhauser Straße und Eich.
Bereits heute ist die gesamte Verkehrslage dort äußerst fragil. Störungen führen zu größeren Beeinträchtigungen aller Verkehrsteilnehmer.

In einer gemeinsamen Sitzung aller Fraktionen Anfang Januar zum Thema Entwicklung des Loches Platz hatte der Linksunterzeichner nach den konkreten PKW-Zahlen gefragt, mit welchen Isaplan bei den einzelnen Entwürfen gerechnet hat.
Mir bzw. allen Teilnehmern wurde zugesagt, dass die Fraktionen diese Zahlen nachgeliefert bekommen.
Nachdem nun eine mehrheitliche Entscheidung für die 5 verbleibenden Entwürfe getroffen wurde, ohne dass die zugesagten Zahlen zum fließenden Verkehr nachgeliefert wurden und hinterfragt werden konnten, frage ich an, wann wir diese Zahlen bekommen?

In der gleichen Sitzung hatte ich nach den Untersuchungen zum Fußgänger- und Radverkehr gefragt. Meine Sorge, dass wegen der hervorragenden fußläufigen Erreichbarkeit des Loches Platz die Zahl der Fußgänger, welche die Ampelanlagen an der oberen und unteren Eich benutzen, in den Haupteinkaufsszeiten stark ansteigt und diese Ampeln für den Autofahrer dann quasi „dauerrot“ zeigen, hatte ich mitgeteilt.
Mir bzw. allen Teilnehmern wurde zugesagt, dass es zu der Phase 2 eine entsprechende Bewertung des Fußgänger- und Radverkehrs in Verbindung mit der Entwicklung des Loches Platz geben wird. Sofern es kostenträchtige Veränderungen der in der Presse  genannten Ampelanlage für Fußgänger am Durchstich Eich kurzfristig geben wird, sollten die entsprechenden Ergebnisse und Themen koordiniert werden. Ist dies sichergestellt?

Ferner hatte ich in der genannten Sitzung nachgefragt, ob derzeit auf dem Loches Platz Stellplätze für Geschäfte, Büros, Praxen, Gastronomie, etc. nachgewiesen sind und ob dafür eine Stellplatzablöse bezahlt wurde. Ich frage an, ob dies der Fall ist und wie die entsprechenden Zahlen nebst dem Konzept zur alternativen Ausweisung der entsprechenden Stellplätze (in der gesetzlich erforderlichen Nähe) aussehen?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Jan Paas
(Mitglied des Rates)

 

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Parkplätze bleiben zunächst gesperrt

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Rainer,

aufgrund der heutigen Presseberichterstattung bitte ich Dich ganz herzlich, Dich dieses Themas anzunehmen und den Ratsbeschluss wie auch den mit 800 Unterschriften dokumentierten Bürgerwillen umzusetzen und den Platz zum Parken unverzüglich wieder zu öffnen.

Zwei Dinge muten im Moment hinsichtlich des Verwaltungshandelns sehr seltsam an:

Erstens ist die Verkehrsführung genau die Selbe wie in den letzten 4 Jahren auch, als dort geparkt werden konnte.

Zweitens die zeitlichen Abläufe: Ursprünglich war für die Sitzung des StuV am 30.11.2015 seitens der Verwaltung angekündigt worden, vor Schließung des Platzes über das weitere Vorgehen zu beraten. Dies ist nicht erfolgt, sondern der Platz wurde ohne Beteiligung der Politik Anfang Februar 2016 geschlossen. In der Sitzung des StuV am 29.02.2016 lag der Antrag von WNK UWG und FDP vom 11.02.2016 auf Öffnung des Platzes bereits über 2 Wochen vor. In dieser Sitzung wurde ausdrücklich vereinbart, das Thema nicht bis zum 25.04.2016 warten zu lassen sondern es weitere zwei Wochen später am 14.03.2016 im Rat zu entscheiden, was dann auch mit riesiger Mehrheit positiv erfolgt ist. Die Verwaltung hätte in Kenntnis all dieser Dinge über 4 Wochen Zeit gehabt, ihre Position vorzutragen – schlussendlich in der Ratssitzung, wo es zu anderen Themen genügend Tischvorlagen gab. Nichts davon ist geschehen, stattdessen zaubert die Verwaltung jetzt ein „Verzögerungs-Kaninchen“ passend zu Ostern aus Hut!

Liebe Grüße
Henning Rehse

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Errichtung von zwei Kunstrasenplätzen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die im Briefkopf vertretenen Fraktionen beantragen, dass nachfolgender Antrag unter Tagesordnungspunkt 5 der Ratssitzung am 14.03.2016 beraten wird und beschlossen wird.

Der Rat der Stadt beschließt,

a) den Neubau von zwei großen Kunstrasenplätzen gem. der Planung der Firma Ingenieurbüro Vennegeerts vom 4. Januar 2016 in dem Zeitraum von 2016 bis 2018.

b) Der Sportplatz Höferhof wird ab 2016, spätestens 2017, in eine Kunstrasenanlage umgewandelt.
Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von € 676.643,52 plus € 65.000 Planungskosten sind in den Haushalt 2016/2017 einzustellen
Der Eigenanteil des Vereins soll einmalig in Form einer Geldeinlage bzw. Sacheinlage in Höhe von € 100.000,00 eingebracht werden. Weiterhin soll sich der Verein verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von bis zu € 20.000,00 p.a. in Eigenleistung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket des Kreises mit einer Summe von € 150.000,–, sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes gem. Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit € 99.071,45 eingebracht werden.

c) Der große Tennenplatz Eifgen wird ab 2018, spätestens 2019, in eine Kunstrasenanlage umgewandelt.
Die entsprechenden Haushaltsmittel in Höhe von € 596.011,50 plus € 65.000 Planungskosten sind in den Haushalt 2018/2019 einzustellen. Die Vergabe der Nutzungsstunden erfolgt entweder durch das Sportamt oder durch den Stadtsportverband. Die Vergabe richtet sich nach den am Spielbetrieb angemeldeten Mannschaften und deren Trainingsnotwendigkeiten. Ferner sollen auch für andere Gruppen wie z.B. Schulen und freie Spielgemeinschaften Zeiten für Trainings- und Sportmöglichkeiten vorgehalten werden. Die Nutzer der Sportanlage sollen sich verpflichten, einen Anteil der heute anfallenden Unterhaltsaufwendungen mit einer Summe von bis zu € 30.000,00 in Eigenleistung zu erbringen. Zur Finanzierung sollen Mittel aus dem Investitionsförderungspaket mit einer Summe von € 150.000,–, sowie aus der Reduzierung des Unterhaltsansatzes Sportstätte Tente gem. Kostenaufstellung Sportplätze aus 2013 mit € 46.546,13 eingebracht werden.

d) Die Sportstätte Tente wird aufgegeben. Eine Renaturierung ist nicht vorgesehen.

 

Mit besten Grüßen
gez. Christian Klicki
– Fraktionsvorsitzender CDU –
gez. Jochen Bilstein
– Fraktionsvorsitzender SPD –
gez. Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender WNK UWG –

 

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Antrag zum Haushalt 2016: Fortsetzung Inklusionshilfe

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der  WNK UWG beantragt,

  • die Verwaltung zu beauftragen ein Konzept zur Finanzierung der Inklusionshilfe über das Schuljahr 2016/2017 hinaus zu erstellen und hierbei auch Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland (LVR) (Stichwort „Notfalltopf Inklusion“) aufzunehmen,
  • vorsorglich und als „ultima Ratio“ 80.000 € in den  Haushalt 2016 aufzunehmen.

Begründung:

Der Sinn der Inklusionshilfe ist innerhalb der Verwaltung wie auch fraktionsübergreifend unumstritten. Es wäre müßig, hier erneut die Sinnhaftigkeit der Maßnahme zu beschreiben.

Erneut nicht verschwiegen werden darf aber, dass das Land auch bei diesem Thema den Kommunen eine auskömmliche Finanzierung für diese Aufgaben nicht gewährt. Am 16. Oktober 2013 hat der nordrhein-westfälische Landtag das Erste Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention (9. Schulrechtänderungsgesetz) verabschiedet, das am 1. August 2014 in Kraft getreten ist. Hierin heißt es: „Der gesetzliche Bildungs- und Erziehungsauftrag in § 2 Schulgesetz NRW ist der verbindliche Rahmen für die gesamte Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Schule. Er wird im neuen Absatz 5 um die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen und die inklusive Bildung und Erziehung als Ziele erweitert.“ Insofern verstößt auch in diesem Fall das Land gegen das in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsprinzip.

Auch auf den Aktionsplan der Landesregierung zur Inklusion „Eine Gesellschaft für alle“ sei in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Unabhängig von der Wichtigkeit der Inklusionshilfe für die Betroffenen und unter Hinweis auf das vorher Ausgeführte bestreitet der Antragsteller die Auffassung, Inklusion sei eine freiwillige Aufgabe und insofern im Haushalt der Stadt Wermelskirchen nicht darstellbar. Eine möglicherweise seitens der Kommunalaufsicht geäußerte anders lautende Auffassung, müsste ggf. auch juristisch überprüft werden.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag!

gez. Flavio Günther
gez. Stefan Kind
gez. Thorn Seidel
– Mitglieder im Ausschuss für Soziales und Inklusion –

 

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Parken unterm Weihnachtsbaum

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr am 29.02.2016:
Wiederzulassung des Parkens auf dem Platz unter dem Weihnachtsbaum

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am 30.11.2011 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr wie folgt beschlossen: „Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen beschließt (mit einer Gegenstimme der SPD), dass für die Bauzeit der beiden Innenstadtprojekte „Markt“ Parkplätze auf dem Platz am Weihnachtsbaum zur Verfügung gestellt werden.

Nachdem die Baumaßnahmen in der Innenstadt abgeschlossen sind, hat die Verwaltung den Platz vor einigen Tagen fürs Parken wieder gesperrt.

Daraufhin haben Anlieger, Dienstleister und ihre Kunden Klage darüber geführt, dass diese Parkplätze nunmehr weggefallen sind und nachvollziehbar begründet, warum sie sich für Parken auf dem Platz einsetzen.

Daher beantragen die Fraktionen von FDP und WNK UWG, der Ausschuss möge beschließen, das Parken auf dem Platz wieder zuzulassen.

Eine weitere Begründung erfolgt in der Sitzung des Ausschusses.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag!

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Heinz Jürgen Manderla
gez. Henning Rehse

 

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Antrag zum Haushalt 2016: Abriss Haus Berliner Straße 17a und Herrichtung der Fläche als provisoischen Parkplatz

Antrag zum Haushalt 2016: Bereitstellung von 25.000 € für
– den Abriss des Gebäudes Berliner Straße 17a

– die Nivellierung der unteren Grundstücksfläche und Optimierung der Böschungen, ohne dass hierfür bauliche Sicherungen erforderlich werden
– die Schotterung der unteren Grundstücksfläche zur provisorischen Nutzung als Parkplatz

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der  WNK UWG beantragt, 25.000 € für o.a. Maßnahmen in den Haushalt 2016 einzustellen.
Die Deckung der Ausgabe erfolgt aus der Stellplatzrücklage.

Begründung:

1. Seit mehreren Jahren wird von Verwaltung und Politik gemeinsam versucht, das Grundstück zu vermarkten. Alle Bemühungen diesbezüglich waren bislang nicht von Erfolg gekrönt.
2. Solange das Gebäude existiert, besteht die Gefahr, dass durch vermeintliche Nutzungskonzepte eine Vermarktung oder Nutzung zum Vorteil der Stadt verhindert werden und statt dessen Kosten für die Allgemeinheit anfallen.
3. Der Abriss des Gebäudes steigert den Wert des Grundstücks um die Abrisskosten und erhöht für den Fall eines späteren Verkaufs oder einer Einbringung in ein Gemeinschaftsprojekt dessen Kaufpreis bzw. Einbringungswert.
4. In besagtem Teil der Innenstadt besteht nach wie vor ein großer Parkdruck, insbesondere nachdem die Parkplätze unterm Weihnachtsbaum entfallen sind.

Für die Übergangszeit bis zur Erstellung und Umsetzung eines endgültigen Nutzungskonzepts für die Fläche könnte sie nach Schotterung so als provisorischer Parkplatz genutzt werden.
Dadurch würde der aktuell bestehende eklatante Parkdruck in diesem Bereich der Stadt gemildert UND keine Option für eine spätere endgültige Nutzung der Fläche „verbaut“.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag!

 

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Grundstück an der B 51 für Freizeitanlage

Fraktionsanfrage zur Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus am 23.02.2015:
Grundstück an der B 51 für Freizeitanlage


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

seit nahezu einem Jahr bemüht sich ein in Wermelskirchen ansässiger Gewerbetreibender um den Ankauf einer Fläche entlang der B 51, um  seinen bereits dort bestehenden Standort zu sichern und zu erweitern.

Parallel wird aus Kreisen der Politik massiv befeuert diese Fläche als Option für einen möglichen Standort des „Freizeitparks Rollrausch“ immer wieder ins Gespräch gebracht.

Aus Sicht der WNK UWG wurden in den vergangenen Jahren immer wieder Hoffnungen geweckt und zum Schluss saß Rollrausch mit leeren Händen da und fühlte sich auf die Rolle genommen – und das zu Recht.

Deshalb fragt die Fraktion der WNK UWG folgende Punkte nach, damit die Hängepartie für alle Seiten nicht weiter andauert:

1. Kann besagte Anlage auf dem Grundstück überhaupt errichtet werden, obwohl keine Anbindung für Rettungsfahrzeuge an das öffentliche Verkehrsnetz gegeben ist?
2. Wo könnten für eine solche Anlage die erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden?
3. Besteht hinsichtlich Lärmschutzes genügend Abstand zur Wohnbebauung?
4. Gibt es möglicherweise sonstige Aspekte die das Grundstück für eine Nutzung als Freizeitpark ungeeignet machen?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Norbert Kellner
Sprecher Freizeit und Tourismus

 

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Stellungnahme, Eingabe, Anträge der Fraktion WNK UWG zum Verfahren Loches-Platz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Dr. Prusa,
sehr geehrter Herr Leßke,
hallo Kollegen Fraktionsvorsitzende,

fristgerecht und vereinbarungsgemäß übersende ich Ihnen die Stellungnahme, Eingabe, Anträge der Fraktion WNK UWG zum Loches-Platz nebst begründenden Anlagen:

  1. Die Fraktion beantragt, das Verfahren zum Loches-Platz zu beenden, aufzuheben und den Loches-Platz mittels freihändiger Vergabe an einen Investor zu verkaufen und diesen den Loches-Platz entwickeln zu lassen.
    Begründung:
    Nach Durchsicht aller 10 eingereichten Entwürfe zur Entwicklung des Loches-Platzes kommt die Fraktion der WNK UWG – Fraktion zu dem Ergebnis, dass KEINER der eingereichten Vorschläge in der vorliegenden Form den Anforderungen in dem Maße gerecht wird, dass sich eine Weiterverfolgung ohne Weiteres lohnen würde.
    Zu groß sind die Defizite in verschiedenen Bereichen:
    Fraglich ist, ob die vom Büro CIMA ermittelte „Obergrenze von 2.500m² einer verträglichen Verkaufsflächendimensionierung“ eine Perspektive auch für die nächsten Jahre und Jahrzehnte ist.
    Für die WNK UWG ist das qualitative Format des Einhandels mit Lebensmittelvollsortimenter und Lebensmitteldiscounter sowie Shops in begrenzter Anzahl und Größe nach wie vor der richtige Ansatz.
    Hinterfragt werden sollte allerdings die Größe beider Märkte. Es sei daran erinnert, dass die EDEKA-Märkte in Belten und Tente bei ihrer Eröffnung als das Non-Plus-Ultra der Lebensmittelversorgung galten. Heute, keine zwei Jahrzehnte später, sind sie völlig veraltet und unterdimensioniert. Insofern sollten bei der Größe der Läden auf dem Loches-Platz auch zukünftige Entwicklungen mit berücksichtigt werden.

    Zudem besticht kein Konzept überzeugend mit wirklich guten Noten in allen 7 Kriterien. Passen Städtebau- und Denkmalschutz, weisen Kirmes und fließender  Verkehr signifikante Defizite auf, werden die Belange der Kirmes erfüllt, geht dies zu Laste des ruhenden Verkehrs. Ideen wie die Anbindung des Objektes durch die Grünanlage neben den Bürgerhäusern und über den Kreisel Eich sind für die WNK UWG ein absolutes No-Go und konterkarieren den Innenstadtumbau und die Aufenthaltsqualität in der Stadt.
    Des Weiteren sollte bei der Entwicklung des Loches-Platzes auch dessen Umgebung mit einbezogen werden, um für das ganze Gebiet letztendlich ein Konzept aus einem Guss zu erarbeiten. Obgleich diese Aufgabenstellung aktuell noch nicht gefordert wurde, sollte sie mit einbezogen werden.
    Ebenso hält die WNK UWG ihre Forderung nach Wohnbebauung auf dem Loches-Platz aufrecht, um das Entstehen von unbelebten Angsträumen nach Geschäftsschluss zu vermeiden.
    KEINER der  Entwürfe ist es würdig, in der vorliegenden Fassung ernsthaft weiterverfolgt zu werden!
    Wir möchten darauf hinweisen, dass der erstplazierte Entwurf bei 61 von 80 Punkten liegt, das sind 76,25% und bei Schulnoten eine glatte 3. Bei den Entwürfen ist laut Bewertung der Verwaltung folglich keine „2“ oder auch „1“ dabei…
    Wollen wir im Ernst mit einer „3“ den Loches-Platz bebauen?

  2. Hilfsweise beantragt die Fraktion mit den Entwürfen K, L, G und C2 zu deren Optimierung ins weitere Verfahren zu gehen.
    Begründung:
    Da – nach welcher Bewertung auch immer – alle vier erstplatzierten Entwürfe keine befriedigende Punktzahl für eine optimale Bebauung ergeben, schlagen wir alternativ zur freihändigen Vergabe ein Verfahren zur Optimierung der nach dem überarbeiteten Ranking Erstplazierten vor:
    Den vier Erstplazierten geben wir die Möglichkeit, die zur Erreichung einer Punktzahl von möglichst über 75 Punkte („Note 1“) notwendigen Anforderungen der Stadt Wermelskirchen einzuarbeiten.
    Das eröffnet die Chance, eine allseits befriedigende Bebauung dieses, die Zukunft unserer Stadt so entscheidend prägenden Platzes zusammen mit allen Bürgern zu entwickeln.
    Die weitere Begründung u.a. zum überarbeiteten Ranking im Detail ergibt sich aus der beigefügten Anlage.

 

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Die erwähnte Anlage, aus der sich die Begründung für das überarbeitete Ranking ergibt, wird online gestellt, sobald die Verwaltung für die Veröffentlichung ihr grundsätzliches grünes Licht gegeben hat.

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Transparenzsatzung

Antrag auf Beschluss einer
Satzung für Transparenz und Informationsfreiheit (Transparenzsatzung)

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der WNK UWG beantragt, der Rat möge Satzung für Transparenz und Informationsfreiheit (Transparenzsatzung) beschließen.

Ein Entwurf ist in der Anlage beigefügt.

 

Begründung:

In Nordrhein-Westfalen sollen die Bürger in Zukunft einfacher an Informationen der Verwaltung kommen. Während die Bürger die Einsichtnahme in Akten bisher meist erst beantragen und dafür oft Gebühren zahlen müssen, sollen in Zukunft alle wichtigen Informationen proaktiv im Internet veröffentlicht werden.

Diese Satzungsempfehlung soll auf kommunaler Ebene dazu die Grundlage schaffen und die Informationslast umkehren. Im Ergebnis soll mehr Transparenz geschaffen und damit das Vertrauen in das Handeln von Politik und Verwaltung gefördert und gleichzeitig das Kostenbewusstsein der Kommunen erhöht werden. Die Gemeinden verpflichten sich, von sich aus Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne, Geodaten und weitere Informationen zu veröffentlichen. Dies soll in einem für jedermann einsehbaren zentralen und kostenlosen Informationsregister geschehen.

Das Bündnis „NRW blickt durch“ -bestehend aus dem Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie  und Transparency Deutschland–hat dem nordrhein-westfälischen Landtag bereits im Februar 2014 einen Gesetzentwurf für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz(TIFG NRW) mit der Bitte übergeben, diesen Vorschlag in den Landtagsberatungen möglichst weitgehend zu berücksichtigen.

In machen Kommunen gab es seitdem erfreuliche Entwicklungen hin zu mehr Transparenz. Die rot-grüne Landesregierung jedoch lässt entgegen ihrer Ankündigung mit einem Vorschlag für ein Transparenzgesetz auf sich warten. Daher sah sich das Bündnis „NRW blickt durch“ veranlasst, neue Impulse in Richtung Transparenz und Informationsfreiheit auf kommunaler Ebene zu geben.

Auf Grundlage dieser Satzungsempfehlung für Transparenz und Informationsfreiheit in den Kommunen von Nordrhein-Westfalen (Transparenzsatzung) haben die Kommunen die Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern möglichst viele Informationen zur Verfügung zu stellen und damit ihren Beitrag für mehr Transparenz zu leisten. Hierbei sollte jede Kommune über die – auch rechtliche – Durchsetzbarkeit der einzelnen Bestimmungen selbst entscheiden.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse 

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Entwurf Transparenzsatzung

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Anfragen Unterdenkmalschutzstellung Objekt Berliner Straße 17a / Taubengasse und Eifgen 3 (Schmiede)

Pressemitteilung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

vielen Dank für den Versuch der Beantwortung meiner beiden Anfragen.

Ich stelle fest, dass zwar kaum eine meiner Fragen beantwortet wurde, möchte die Angelegenheit allerdings mit nachfolgenden Feststellungen auch auf sich bewenden lassen:

1. Der „Spuk“ um eine mögliche Unterdenkmalschutzstellung des Hauses Berliner Straße 17a ist nunmehr beendet und die demokratisch legitimierten Gremien können wieder frei entscheiden, wie mit dem Objekt umgegangen wird.

2. Die Fragen nach zeitlichen Abläufen, warum in dieser Angelegenheit jahrzehntelang in Sachen Denkmalschutz seitens der Verwaltung nichts passierte, nach Eingang eines Antrags der Grünen jedoch binnen einer Woche gehandelt wurde, kann bzw. will die Verwaltung nicht beantworten.

3. Ebenso können seitens der Verwaltung die Diskrepanzen zwischen Verhaltungshandeln und Aussagen hierzu in den Ausschüssen nicht geklärt werden.

4. Das 6-seitige Schreiben der Verwaltung vom 18.12.2015 in dieser Sache hat in Anbetracht des am 15.12.2015 eingegangenen Schreibens des LVR vom 08.12.2015 und dessen Inhalt nur protokollarischen Charakter.

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse
– Fraktionsvorsitzender WNK UWG –

 

Antwort der Verwaltung auf u.a. Anfragen vom 23.12.2015 und 04.01.2016

Antwort LVR vom 08.12.2015

 

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An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

 

04. Januar 2016

Prüfung Denkmalschutz Objekt Taubengasse Wermelskirchen, hier:
Stellungnahme des LVR

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herr Dr. Prusa,

in Anbetracht des Artikels in der Bergischen Morgenpost vom 04.01.2016 http://www.rp-online.de/app/1.5665588 sowie im Nachgang zu den bereits gestellten Anfragen möchte ich noch folgende Fragen stellen:

1. Warum befand sich bei der von mir am 14.12.2015 vorgenommenen Akteneinsicht in dieser Sache das im beigefügten „Antwortbrief“ des LVR an die Stadt Wermelskirchen erwähnte Schreiben vom 08.12.2015, das die Denkmalwürdigkeit für das Objekt negiert, nicht in der Akte?

2. Wieso findet sich in der Antwort der Verwaltung vom 18.12.2015 kein Hinweis auf vorgenanntes Schreiben, das den ganzen leidigen und peinlichen Vorgang beendet?

Bitte lassen Sie den Fraktionen o.a. Schreiben des LVR vom 08.12.2015 mit darauf sichtbarem Eingangsstempel zukommen.

 

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Antwortbrief LVR

Anlagen zum Antwortbrief LVR

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An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

 

23. Dezember 2015


Anfrage betreffs Unterdenkmalschutzstellung städtischer Liegenschaften im Allgemeinen sowie des Hauses („Schatzes“) Berliner Straße 17a im Besonderen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für die umfangreiche Beantwortung meiner Anfrage vom 15.12.2015 bedanke ich mich zunächst ganz herzlich.

 

Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass die Beantwortung meiner Frage, welche weiteren städtischen Liegenschaften sich derzeit in einem weiteren (vorläufigen) Verfahren zur Unterdenkmalschutzstellung befinden, sprich ebenfalls die Chance haben „Schätze“ zu werden, nicht beantwortet wurde.
Ich stelle diese Frage somit erneut.

 

Des Weiteren lösen Ihre Antworten weitere Nachfragen aus:

1. Besagtes Objekt befindet sich in einem Gebiet, das bereits seit 4 Jahrzehnten Teil städtischer Planungen ist:
In Stichworten sei nur an das erste Sanierungsgebiet Innenstadt in den 70-er Jahren, den damit zusammenhängenden aus den siebziger Jahren stammenden und am 30.08.1983 vom OVG Münster aufgehobenen B-Plan „Innenstadt“, den sich anschließenden B-Plan Nr. 23 – Innenstadt – Teil A sowie die „Aussiedlung“ der ursprünglichen Bewohner des Hauses wie auch später dort untergebrachter Obdachloser wegen des mehrfach unmittelbar bevorstehenden Abrisses erinnert.
Stets wies die städtische Planung auf dieser Fläche Parkmöglichkeiten aus und immer war während besagter 4 Jahrzehnte das Objekt zum Abriss vorgesehen.
Wie ist es nun erklärlich, dass gerade jetzt – nach über 4 Jahrzehnten – die Verwaltung das Objekt als „Schatz“ erkennt und tätig wird – und dies nach intensiver Korrespondenz mit der Fraktion der Grünen und binnen weniger als einer Woche nach Vorliegen eines Antrags dieser Fraktion in dieser Sache?

2. Richtig ist, dass ich mich im Jahre 2013 um die Möglichkeit einer kostengünstigen „Entsorgung“ des Hauses ins Freilichtmuseum Lindlar gekümmert habe.
Wie ist es nun erklärlich, dass die erwähnten Vorgänge des Sommers 2013 um dieses Objekt zwei Jahre nicht zu Verwaltungshandeln geführt haben, die Verwaltung das Objekt jetzt jedoch als „Schatz“ erkennt und tätig wird – und dies nach intensiver Korrespondenz mit der Fraktion der Grünen und binnen weniger als einer Woche nach Vorliegen eines Antrags dieser Fraktion?

3. Wenn wie ausgeführt die Eintragung solcher Objekte in die Denkmalliste ein Muss ist, wieso ist die Verwaltung dahin gehend nicht schon Jahrzehnte tätig geworden?

4. Wenn wie in der Antwort ausgeführt, „ein Freilichtmuseum Interesse an einem Fachwerkgebäude zeigt, die Denkmalbehörde von Amts wegen ermitteln muss, ob es sich um ein Denkmal im Sinne des Denkmalschutzes handelt“, wieso hat die Verwaltung dies in den vergangenen zwei Jahren nicht getan?

5. Wie ist es erklärlich, dass der zuständige Dezernent, der nachweislich seit den 24.08.2015, 12.14 Uhr per Mail Kenntnis von der Korrespondenz zwischen Stadt und Landschaftsverband hatte, auf ausdrückliche Nachfragen in der Sitzung des StuV vom 14.09.2015 eine nicht zutreffende Antwort gab, in der Sitzung des StuV am 30.11.2015 anders als zuvor protokolliert die Zuständigkeiten nicht darstellte und in der HuF-Sitzung vom 07.12.2015 erneut trotz dezidierter Fragen keine zutreffenden und vollständigen Antworten gab?

6. Sollte es zu einer Unterschutzstellung kommen stellen sich folgende Fragen:
a) Wie viel öffentliche Mittel – sprich Steuergelder –  müssten in das Objekt einmalig bzw. laufend gesteckt werden, um den Anforderungen des Denkmalschutzes an Substanzerhalt und Pflege gerecht zu werden?
b) Welche Nutzung kann sich die Verwaltung für das Objekt vorstellen?
c) Welche einmaligen Kosten sind für die Herrichtung des Objektes für eine solche Nutzung zu veranschlagen?
d) Welche laufenden Kosten sind für eine solche Nutzung zu veranschlagen?
e) Wo werden Stellplätze für welche Nutzung auch immer nachgewiesen?

f) In Ihrer Antwort ist zu lesen: „Die Stadt Wermelskirchen hat bei der Unterschutzstellung eines Objektes durch die Gesetzeslage keine Folgekosten oder sonstige entstehende Kosten zur Bewertung in das Verfahren einfließen zu lassen.“
Schön dass dies so die Gesetzeslage hergibt, nur zahlt diese Gesetzeslage die anfallenden Kosten leider nicht!
– Wie gedenkt die Verwaltung in Anbetracht des HSK die Mittel für die anfallenden Kosten aufzubringen?
– Aus welchen Haushaltspositionen sollen die benötigten Mittel kompensiert werden?

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Antwort der Verwaltung vom 18.12.2015 auf u.a. Anfrage vom 15.12.2015

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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

für die Akteneinsicht, die mir gestern gewährt wurde, möchte ich mich zunächst bedanken.

 

Die Akteneinsicht ergab folgenden Ablauf:

  • Mit Datum vom 18.08.2015 stellte die Fraktion der GRÜNEN hierzu einen Antrag.
  • Die Befassung mit diesem Antrag und dem Thema war für den 25.08.2015 im Verwaltungsvorstand vorgesehen.
  • Die Mitarbeiterin M.B. der Stadtverwaltung wandte sich am 24.08.2015 per Mail an en Landschaftsverband Rheinland und teilte diesem betreffs der Objekte Berliner Straße 17a und Eifgen 3 (Schmiede) folgendes mit: „Wir würden gerne für o.g. Objekte die Denkmalwürdigkeit überprüfen und hierfür einen Ortstermin mit Ihnen ausmachen.“
  • In der Akte findet sich zudem weitere Korrespondenz, die intensive Kontakte zwischen den Grünen und der städtischen Mitarbeiterin belegt.

 

Ich frage nunmehr an:

1. Wer hat die städtische Mitarbeiterin autorisiert bzw. angewiesen, in dieser Art und Weise tätig zu werden?
2. Ist es üblich, dass die Verwaltung binnen einer Woche nach Eingang einem Antrag einer Fraktion, der bis heute keine Beschlussfassung in irgendeinem Ausschuss erfahren hat –  quasi in  vorauseilendem Gehorsam folgend, entspricht?
3. Inwiefern ist es üblich, dass weniger als 24 Stunden, bevor der Verwaltungsvorstand sich mit dem Thema beschäftigt, seitens nachgeordneter Mitarbeiter Fakten geschaffen werden?
4. Wer hat die Mitarbeiterin autorisiert bzw. angewiesen beim Objekt Eifgen 3 ebenfalls aktiv zu werden?
5. Ist der Mitarbeiterin eigentlich bekannt und bewusst, dass sie politische Beschlüsse betreffs des Verkaufes des Hauses Berliner Straße 17a missachtet und konterkariert?
6. Ist der Mitarbeiterin bewusst, dass sie mit ihrem Handeln in beiden Fällen Schaden für die Stadt in sechsstelliger Höhe verursacht indem sie den Verkauf der Objekte faktisch unmöglich macht?
7. Ist der Mitarbeiterin bewusst, dass sie durch ihr Handeln in beiden Fällen möglicherweise für die Stadt zukünftige Sanierungs- und Unterhaltungskosten in sechs- bis siebenstelliger Höhe verursacht?
8. Werden solche Aktivitäten nicht in das strategische Gesamthandeln der Verwaltung eingebettet sondern stattdessen einem von allen anderen Aspekten losgelösten „Eigenleben“ überlassen?

Die Anfrage, welche weiteren städtischen Liegenschaften sich derzeit in einem (vorläufigen) Verfahren zur Unterdenkmalschutzstellung befinden, halte ich aufrecht.

 

Mit freundlichen Grüßen
Henning Rehse

 

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Chronologie Taubengasse

Bernd Hibst einstimmig aufgestellt

Der Bürger-Verein FREIE WÄHLER hat Bernd Hibst jetzt auch offiziell einstimmig als Bürgermeisterkandidaten aufgestellt.
In seiner Bewerbungsrede kam erneut zum Ausdruck, dass sich bei ihm Sachkompetenz, Erfahrung und Seriosität mit Bodenständigkeit, Freundlichkeit und Ehrlichkeit verbinden – genau das was diese Stadt und ihre Bürger in diesen Zeiten brauchen!
Die FREIEN WÄHLER freuen sich auf einen gemeinsamen Wahlkampf bis zur Kommunalwahl am 14. September und dann auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im neuen Stadtrat.

Foto: Daniela Winter