Antrag auf Beschluss einer
Satzung für Transparenz und Informationsfreiheit (Transparenzsatzung)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion der WNK UWG beantragt, der Rat möge Satzung für Transparenz und Informationsfreiheit (Transparenzsatzung) beschließen.
Ein Entwurf ist in der Anlage beigefügt.
Begründung:
In Nordrhein-Westfalen sollen die Bürger in Zukunft einfacher an Informationen der Verwaltung kommen. Während die Bürger die Einsichtnahme in Akten bisher meist erst beantragen und dafür oft Gebühren zahlen müssen, sollen in Zukunft alle wichtigen Informationen proaktiv im Internet veröffentlicht werden.
Diese Satzungsempfehlung soll auf kommunaler Ebene dazu die Grundlage schaffen und die Informationslast umkehren. Im Ergebnis soll mehr Transparenz geschaffen und damit das Vertrauen in das Handeln von Politik und Verwaltung gefördert und gleichzeitig das Kostenbewusstsein der Kommunen erhöht werden. Die Gemeinden verpflichten sich, von sich aus Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne, Geodaten und weitere Informationen zu veröffentlichen. Dies soll in einem für jedermann einsehbaren zentralen und kostenlosen Informationsregister geschehen.
Das Bündnis „NRW blickt durch“ -bestehend aus dem Bund der Steuerzahler, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland–hat dem nordrhein-westfälischen Landtag bereits im Februar 2014 einen Gesetzentwurf für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz(TIFG NRW) mit der Bitte übergeben, diesen Vorschlag in den Landtagsberatungen möglichst weitgehend zu berücksichtigen.
In machen Kommunen gab es seitdem erfreuliche Entwicklungen hin zu mehr Transparenz. Die rot-grüne Landesregierung jedoch lässt entgegen ihrer Ankündigung mit einem Vorschlag für ein Transparenzgesetz auf sich warten. Daher sah sich das Bündnis „NRW blickt durch“ veranlasst, neue Impulse in Richtung Transparenz und Informationsfreiheit auf kommunaler Ebene zu geben.
Auf Grundlage dieser Satzungsempfehlung für Transparenz und Informationsfreiheit in den Kommunen von Nordrhein-Westfalen (Transparenzsatzung) haben die Kommunen die Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern möglichst viele Informationen zur Verfügung zu stellen und damit ihren Beitrag für mehr Transparenz zu leisten. Hierbei sollte jede Kommune über die – auch rechtliche – Durchsetzbarkeit der einzelnen Bestimmungen selbst entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Henning Rehse
PDF-Download
Entwurf Transparenzsatzung