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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 88 „Neuer Loches-Platz

Anfrage zur nächsten Sitzung des  Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr, in der der Punkt „Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 88 ‚Neuer Loches-Platz'“ behandelt wird

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herren Schulte,

die Fraktion der WNKUWG Freie Wähler stellt zu bestimmten Szenarien hinsichtlich des Loches-Platzes nachfolgende Fragen:

 

Szenario „Umplanung – Verschiebung“:
(Einbeziehung der Flurstücke Gemarkung Dorfhonschaft Flur 34, 35, 36, 37 (städtisch) und 552, 351,29, 268, 348 und 26 (privat) und Verschiebung des Baukörpers bis zu ca. 10m parallel zur Dellmannstraße in Richtung SW)

  • Um wie viele Quadratmeter würde der Kirmesplatz größer?
    Wie sähe dann der Aufstellplan aus und wie viele Anbieter würden im Vergleich zur heutigen Situation dann dort Platz finden?
  • Wie viele Parkplätze könnten dann insgesamt angeboten werden?
  • In welcher Planungsphase befindet sich das Objekt derzeit?
    In welche Planungsphase müsste bei einer Umplanung zurückgegangen werden?
    Welcher Zeitverzug wäre hiermit verbunden?
    Welche Kosten wären hiermit verbunden?
  • Wer wäre im Falle einer Umplanung hiergegen klageberechtigt?
    Gegen wen oder was würde sich eine solche Klage vor welchem Gericht richten?
    Welcher Zeitverzug wäre hiermit verbunden?
    Welches Kostenrisiko wäre hiermit verbunden?

 

Szenario „Normenkontrollklage“:

  • Wer wäre zu einer Normenkontrollklage klageberechtigt?
  • Vor welchem Gericht würde eine solche verhandelt und wie viele Klageinstanzen sind hierbei möglich?
  • Welcher Zeitverzug wäre hiermit ungünstigen Falls verbunden?
  • Welches Kostenrisiko wäre hiermit verbunden?

 

Wir regen dringend an, die juristischen Aspekte von einem anderen Rechtsanwaltsbüro als dem bislang für uns in dieser Sache tätigen beantworten zu lassen, da es diesem Büro kaum abzuverlangen ist, eine Position zu vertreten, die den aktuellen Tatsachen entspricht, dessen bisherigen Aussagen jedoch in Zweifel ziehen würde…

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Flüchtlingskosten für die Stadt Wermelskirchen

Netto-Kosten für Flüchtlinge
Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 15.11.2018 und des Haupt- und Finanzausschusses am 03.12.2018:

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit fragen wir an, wie hoch die Netto-Kosten (Gesamt-Aufwendungen minus Erträge von Dritten) für die Stadt Wermelskirchen in den Haushaltsjahren 2015, 2016 und 2017 waren, sprich der Aufwand der aus dem Haushalt der Stadt Wermelskirchen netto in den besagten Jahren zu tragen war?

Laut Aussage der Verwaltung in der jüngsten Sitzung des HuF ist in der Zeit vom 21.06.2018 bis 01.10.2018 die Zahl der abgelehnten und geduldeten Flüchtlinge um 34 von 112 auf 78 zurückgegangen – die Zahl der insgesamt zu versorgenden Flüchtlinge habe sich jedoch nicht geändert.
Wir fragen zudem an, wie diese Aussage im Detail zu erklären ist?

Weiter fragen wir an, wo im Jahresdurchschnitt 2017 betrachtet der prozentuale Anteil der abgelehnten und geduldeten Flüchtlinge zur Gesamtzahl der Flüchtlinge lag.

Thorn Seidel
Mitglied des Rates

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Verbesserung der Verkehrssicherheit

Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 05.11.2018:
Verbesserung der Verkehrssicherheit

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herren Schulte,

die Fraktion der WNKUWG Freie Wähler beantragt, der Ausschuss möge die Stadtverwaltung beauftragen, folgende Maßnahmen umzusetzen:

1. Die Thomas-Mann-Straße (ab der Einmündung der Ampelanlage am ALDI-Parkplatz), die Pfarrstraße, die Kreuzstraße und die Bahnhofstraße werden als Tempo-30-Zonen ausgewiesen.

Begründung:

In diesem Bereich gibt es aufgrund des Busbahnhofs und der Schulwege ein hohes Fußgängeraufkommen. Deren Sicherheit soll durch die Einrichtung der Tempo30-Zone erhöht werden.
Zudem ist der südliche Teil der Thomas-Mann-Straße bereits seit Jahren als Tempo-30-Zone ausgewiesen; eine Unterteilung der Straße in zwei verschiedene Geschwindigkeiten ist nicht sinnvoll.
Der neue Fahrbahnbelag in Teilen der beschriebenen Straßen – insbesondere der Busspur in der Pfarrstraße – führt zu deutlich höheren Abrollgeräuschen, als der vorherige Belag. Durch Tempo 30 sollen diese Geräuschbelastungen gesenkt werden.

 

2. Über die Verbindungsstraße entlang der Feuerwache wird im Bereich der Einmündung am AJZ in die Wolfhagener Straße ein Zebrastreifen eingerichtet.

Begründung:

Die Fußgängerverbindung aus dem Wohngebiet Wolfhagen über die Fußgängerbrücke über die B51 am AJZ wird sehr stark frequentiert. Die Querungen über die B51 und den Brückenweg sind mit der Fußgängerbrücke und der Überquerungshilfe gut gesichert. Lediglich die Verbindungsstraße müssen die Fußgänger ungeschützt passieren. Diese Situation gilt es zu verbessern.

 

gez. Stefan Kind
gez. Klaus Brosze
Wahlkreisbetreuer

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Um- und Durchsetzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Wermelskirchen – OV öffentliche Sicherheit und Ordnung

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.10.2018:
Um- und Durchsetzung
der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Wermelskirchen
– OV öffentliche Sicherheit und Ordnung –


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Rat hat in seiner Sitzung am 09.07.2018 die im Betreff genannte Verordnung beschlossen.

Die Fraktion der WNK UWG stellt dazu folgende Fragen:

1.Wie hoch sind die im § 18 (3) genannten Geldbußen?
Gibt es hierzu einen „Bußgeldkatalog“? Falls ja, wie sieht dieser aus?
Ist die Höhe der Bußgelder zeitgemäß und entfalten sie bei Verstößen eine abschreckende Wirkung?
2.Wie hoch waren in den Jahren 2015 bis 2017 die Erträge aus den verhängten Bußgeldern?

3. Wie viel Personal im Außen- bzw. Innendienst sieht das Ordnungsamt als notwendig an, um die Verordnung inhaltlich wie flächendeckend nachhaltig umzusetzen?

4. Wie hoch könnte sich bei intelligentem Ressourcenmanagement und angepassten Bußgeldern der Kostendeckungsgrad entwickeln?

5. Plant die Verwaltung im Sinne vorgenannter Fragen die Erstellung eines Konzeptes und beabsichtigt sie, dieses den Gremien zur Kenntnis vorzulegen?
Falls ja für wann ist das geplant?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Anja Güntermann
Mitglied des Rates
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Anzeige eine Verkehrsgefährdung und Unfallgefahr Thomas-Mann-Straße

Von: WNK UWG [mailto:wnk-wermelskirchen@t-online.de]
Gesendet: Samstag, 18. August 2018 12:35
An: ‚Drescher, H.‘; ‚Niemz, V.‘
Cc: ‚wnkuwg.kind@web.de‘
Betreff: Anzeige eine Verkehrsgefährdung und Unfallgefahr Thomas-Mann-Straße

Sehr geehrter Herr Drescher,
sehr geehrter Herr Niemz, lieber Volker,

zwischen dem alten Ausbauende der Thomas-Mann-Straße vor dem Haus Nr. 42 und dem jetzigen Bauende der aktuellen Maßnahme mit Abschluss des Eckhauses an der Pfarrstraße Nr. 1 befinden sich einige wenige Meter Bürgersteig, die lediglich noch eine Ansammlung von Löchern, Aufbrüchen, hoch stehen Kanten etc. darstellen.

Auf dieser Fläche ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet und es besteht akute Unfallgefahr!
Ich rege daher an, diese kleine Fläche in Gänze mit einer neuen Verschleißschicht zu versehen.

Mitte Juli ist es dort bereits in Gegenwart zahlreicher Zeugen zu einem Unfall gekommen, der aber mit einem verstauchten Knöchel und ein paar Bänderdehnungen glimpflich verlaufen ist.
Ich konnte den Geschädigten mit Hinweis auf die damals noch bestehende Baustellensituation und dem Versprechen, mich des Themas anzunehmen – was ich hiermit tue – davon abbringen, die Stadt in Regress zu nehmen.

Da ich im Juli noch nicht wusste, ob und inwieweit das in Rede stehende marode Stück Bürgersteig im Zuge des Ausbaus der Thomas-Mann-Straße ohnehin repariert wird, was absoluten Sinn gäbe, habe ich zugewartet, bis jetzt die Maßnahme jetzt abgeschlossen ist, ich aber gestern erkennen musste, dass sich an diesem Teilstück nichts getan hat.

Ich bitte, meiner Anregung nachzukommen und verbleibe mit Dank im Voraus und freundlichen Grüßen

Ihr
Henning Rehse

 

Von: WNK UWG [mailto:wnk-wermelskirchen@t-online.de]
Gesendet: Sonntag, 19. August 2018 12:32
An: ‚Drescher, H.‘; ‚Niemz, V.‘
Cc: ‚wnkuwg.kind@web.de‘
Betreff: AW: Anzeige eine Verkehrsgefährdung und Unfallgefahr Thomas-Mann-Straße

Sehr geehrter Herr Drescher,
sehr geehrter Herr Niemz, lieber Volker,

das unten geschriebene bezieht sich natürlich auch auf den in der Verlängerung der Radwegmarkierung sichtbaren maroden Streifen am Rand der Fahrbahn.

Gruß
Henning Rehse

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Kommunale Beschäftigungsgesellschaft für Transferleistungsempfänger

Antrag an den Ausschuss für Soziales und Inklusion,
hier: Implementierung einer kommunalen Beschäftigungsgesellschaft für Transferleistungsempfänger


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bleek,
sehr geehrte Frau Reetz,

die WNK UWG beantragt die Einrichtung einer kommunalen Beschäftigungsgesellschaft für Gemeinarbeit. Weiter möge die Stadt Wermelskirchen in diesem Zusammenhang prüfen, ob eine Verwirklichung im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit mit anderen kreisangehörigen Städten möglich wäre, um hier Synergien zu nutzen.

 

Begründung:

Viele arbeitsfähige Transferleistungsempfängerinnen und Transferleistungsempfänger (ganz gleich welcher Herkunft) haben eine wichtige Befähigung / Grundkompetenz für den ersten Arbeitsmarkt verloren bzw. nie besessen, einen geordneten, strukturierten Tages- und Wochenablauf zu verinnerlichen. So ist es nicht verwunderlich, dass trotz einer wachsenden Wirtschaft, betroffene Mitbürgerinnen und Mitbürger hiervon nicht partizipieren. Eine kommunale Beschäftigungsgesellschaft für Gemeinarbeit ist ein geeignetes Instrument diese Kompetenzen zu vermitteln und zu festigen, mit dem Ziel die Mitbürgerinnen und Mitbürger langfristig für den ersten Arbeitsmarkt zu gewinnen. Der WNK UWG ist klar, dass hierbei besondere Rücksicht auf Sucht- bzw. psychische Erkrankungen sowie Sprachbarrieren genommen werden muss und es eines umfangreichen Netzwerks bedarf, eine berufliche Positionierung der Betroffenen vorzunehmen. Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und größer sind ausdrücklich hiervon ausgenommen.  Für alle anderen Mitbürgerinnen und Mitbürger sollte hier eine interkommunale Zusammenarbeit -unter aktiver Einbeziehung der ArGe- von der Stadt Wermelskirchen geprüft und umgesetzt werden.

Weiter schafft die Teilnahme an der Gemeinarbeit einen sinnvollen und nachhaltigen Beitrag zur Integration und löst die oft beklagte Langeweile in den Wohnungen und Unterkünften auf. Die Teilnahme vermittelt weiter das positive Gefühl, sich einbringen und einen Nutzen für die Gemeinschaft stiften zu können. Dies fördert die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger und baut Vorurteile gegenüber den Empfängern von Transferleistungen, ganz gleich welcher Herkunft, ab.

Wirkungsfelder gibt es viele in unserer Stadt. Grünflächen- u. Friedhofspflege, sowie die Instandhaltung der städtischen Waldgebiete bieten sich als beispielhafte Aufzählung an.

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Stefan Kind, Sozialpolitischer Sprecher
gez. Thorn Seidel, Mitglied des Rates

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Anfragen Kosten Flüchtlinge

Nachfolgende Anfragen haben den Sinn, Zahlen, Daten und Fakten zu sammeln, aus denen dann weitere Aktionen wie z.B. eine Petition an Land und Bund resultieren, um von dort die bei der Stadt Wermelskirchen verbleibenden Kosten erstattet zu bekommen:

 

An den Vorsitzenden des
Jugendhilfeausschusses
Herrn Michael Schneider

über
Herrn  Ersten Beigeordneten Stefan Görnert

Anfrage zur nächsten Sitzung des JHA

Sehr geehrter Herr Schneider,

zur nächsten Sitzung des JHA fragen wir an ob und in welcher Höhe die nachfolgenden Ausführungen des Bürgers hinsichtlich „Kosten für unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ zutreffend sind und welche Kosten Wermelskirchen für Flüchtlinge aufbringen muss, deren Alter nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist und die somit ggf. keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind?

„Sehr geehrter Herr Hibst –

ich nehme lt. dem Entwurf der Nachtragssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis, dass die Aufwendungen auch für dieses Jahr höher sind als die Erträge – i.e. ungefähr € 1 Mio. Ich denke, es ist in Ihrem Sinne, dass alles getan wird, um diese Lücke zu schliessen.

Nach Lektüre der heutigen Ausgabe des ‘Wermelskirchener Anzeigers’ zum Thema ‘Junge Flüchtlinge nicht untersuchen’ möchte ich darauf hinweisen, dass im Bereich des Jugendamts hier erhebliche Einsparpotentiale vorliegen, wenn ideologische Gesinnung durch verstärktes, auch finanzielles Verantwortungsbewusstsein ergänzt wird.

In Zusammenfassung zeigt der Artikel, wie vom Jugendamt, vertreten durch Frau Barbara Frank, aufgezeigt, dass die Altersfeststellung fundamental vom Leitsatz her geschieht, dass  
* die ‘körperliche und seelische Integrität’ der Jugendlichen nicht gefährdet werden darf  
* die Bundesärztekammer dies auch so unterstützt ( zu dieser Feststellung verweise ich auf den ‘Welt’-Artikel von heute, was die demokratische Wahrheit dahinter ist – s. Passus Montgomery )  
* die Flucht die Reife der Jugendlichen verändert hat ( heißt: Reife = erhöhtes Alter = älter als Altersangabe ??? )  
* geschultes Personal es besser kann als Röntgenuntersuchungen  
* etc. 

Ideologische Leitsätze sind im privaten Bereich okay, aber nicht in Positionen mit Bürgerverantwortung.

In Zahlen zu Ihrer Beurteilung: bei 22 unbegleiteten Jugendlichen in WK ( letzte mir zugängliche Zahl ) und der Übernahme von 41 % Betrugsfaktor wie in Österreich ergibt sich bei einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf von € 4.000 pro Monat p.P. eine jährliche, unberechtigte Haushaltsbelastung für WK in Höhe von über € 400.000.“

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/wermelskirchen/junge-fluechtlinge-nicht-
untersuchen-aid-1.7307794

 

An den
Bürgermeister der Stadt Wermelskirchen
Herrn Rainer Bleek

-Rathaus-

Anfrage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.10.2018:
Kosten für abgelehnte und geduldete Flüchtlinge

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Inklusion am 21.06.2018 wurde auf unsere Anfrage hin mitgeteilt, dass sich derzeit 112 abgelehnte und geduldete Flüchtlinge in Wermelskirchen befinden.

Wir fragen daher an, wie hoch die von der Stadt Wermelskirchen netto zu tragenden Kosten – das Land NRW übernimmt laut Auskunft der Verwaltung in o.a. Sitzung nur 3 Monate die Kosten – für diesen Personenkreis im Jahr 2016, 2017 waren und voraussichtlich 2018 sein werden?

Abgelehnte und geduldete Flüchtlinge haben ihre Heimatländer vor allem aus wirtschaftlichen Gründen verlassen, sie bekommen in Deutschland aber keine Aussicht, den Status als anerkannter Flüchtling zu erlangen.
Die Kommunen habe immer eine volle Erstattung der Flüchtlingskosten gefordert. Bleiben abgelehnte Flüchtlinge länger als 3 Monate nach Feststellung des Aufenthaltsstatus bzw. der Ablehnung, entstehen Kosten für Unterbringung, Lebensunterhalt und Krankenversorgung. Des weiteren müssen die der Stadt entstehenden Personal- und Sachkosten berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Thorn Seidel
– Mitglied des Rates –

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Zustand der städtischen Kinderspielplätze

An den Vorsitzenden des
Jugendhilfeausschusses
Herrn Michael Schneider

über
Herrn  Ersten Beigeordneten Stefan Görnert

 

Antrag zur nächsten Sitzung des JHA: Zustand der städtischen Kinderspielplätze

Sehr geehrter Herr Schneider,
sehr geehrter Herr Voss,

zur nächsten Sitzung des JHA möchte ich Sie bitten, folgenden Punkt mit auf die Tagesordnung aufzunehmen:

Zustand der städtischen Kinderspielplätze.

Durch Zufall bin ich in den letzten Wochen auf dem Spielplatz Butscheider Berg gewesen. Was ich dort vorfand verschlug mir die Sprache. Hierzu siehe die Bilder im Anhang der Mail.

Wir haben als Politik im Schulterschluss eine Konsequenz gefasst, die Anzahl der Spielplätze beizubehalten, jedoch Flächen die zur Zeit nicht genutzt werden, stillzulegen. Im Gegenzug dafür sollten die verbleibenden Spielplätze in einen „GUTEN“ Zustand gehalten werden.

Die Bilder und auch das Abfahren weiter Spielplätze zeigen jedoch nicht den vereinbarten Zustand. Weitere Spielplätze sind ebenfalls sehr ungepflegt oder wie in Polhausen mit einem Bauzaun ohne Erklärung gesperrt. Es kann verschiedenste Gründe haben, weshalb dies passiert, was aber der gravierendste Grund ist, ist die Kontrolle.
Egal ob es um die Arbeiten vor Ort geht oder die interne Kontrolle ob Beschlüsse von Fachausschüssen oder Rat richtig und dauerhaft umgesetzt werden. Hier muss leider erwähnt werden, dass dies nicht nur im Jugendamt so ist sondern wie ein roter Faden durch die Verwaltung zieht. Viele Dinge gehen schief da nicht richtig, oder gar nicht kontrolliert wird. Das gilt es zu verändern.

 

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dirk Wartmann
– Mitglied des Rates –

 

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Heimatförderung

Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss am 01.10.2018: „Heimatförderung“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern was Menschen verbindet“ – so lautet der tragende Titel für die Heimat-Förderung der Landesregierung.

Über fünf Elemente wird das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Gestaltung von Heimat vor Ort bis 2022 fördern.

Nach Kenntnisstand der WNK UWG ist zur Teilnahme an diesem Förderprogramm ein Ratsbeschluss erforderlich.

Wir beantragen daher eine entsprechende Beschlussvorlage. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Bekanntgabe der vom Land NRW für Sommer 2018 angekündigten Förderrichtlinien auf deren Grundlage zu prüfen ob und in welchen Umfang Mittel aus dem durch die Landesregierung NRW aufgelegten Programm „Heimatförderung“ in den folgenden Bereichen beantragt werden können:

  • Heimat – Scheck
  • Heimat – Preis
  • Heimat – Werkstätten
  • Heimat – Fonds
  • Heimat – Zeugnis

https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/heimat-nrw-ideen-100.html

Die Verwaltung wird beauftragt, unsere Vereine nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie in geeigneter Art und Weise auf Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen.

 

Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Paas
– Mitglied des Rates –

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Zügige Umsetzung des Loches-Platzes – Baubeginn spätestens Frühjahr 2019

Antrag zur Sitzung des Rates am 09. Juli 2018:

Zügige Umsetzung des Loches-Platzes – Baubeginn spätestens Frühjahr 2019

Planerischen, finanziellen, zeitlichen und juristischen Schaden von der Stadt abwenden


 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der WNK UWG beantragt, der Rat möge folgendes beschließen:

 

1. Der Wettbewerb zum Loches-Platz und dessen Ergebnis werden aufgehoben.

Begründung:

– Das von der Anwaltskanzlei vorgeschlagene Verfahren, ist nicht das für die Vermarktung des Loches-Platz anwendbare und zulässige.

– Eine weitere Verzögerung des Projekt Loches-Platzes durch höchst komplexe und zeitraubende juristische Verfahren gilt es zu verhindern.

– Sowohl in der Kommunikation mit mindestes einem der Bieter als auch der Punktvergabe durch die Verwaltung in Runde 1 als auch bei der Ermittlung des Verkehrswerts zwischen Runde 1 und 2 gab es Ungereimtheiten und gravierende Unregelmäßigkeiten.

– Der derzeitige Kaufpreis liegt über 1 Mio. € unter dem Marktwert.

– Der Siegerentwurf kann mit seinen 59 von 96 erreichten Punkten nicht für eine sinnvolle und zukunftsweisende Entwicklung des Loches-Platzes stehen. Die gerade einmal „ausreichende“ Bewertung verschob sich durch Abgabe einer völlig unzureichenden „Berichtigung“ beim Thema Parkplätze noch in Richtung „mangelhaft“.
Die Parkplatz- und Kirmessituation ist in diesem Entwurf nach wie vor desaströs.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Investor HORUS auf Basis des Entwurfs vom 19.03.2015 (Anlage) und des Kaufpreisangebots vom 24.08.2015, das die korrekte Wertermittlung vom 19.08.2015 widerspiegelt und vollumfänglich berücksichtigt, unverzüglich in Verhandlungen über Verkauf des Loches-Platzes und dessen Realisierung einzutreten und diese Verhandlungen beschlussreif bis zur Ratssitzung am 08.10.2018 abzuschließen.

Begründung:

– Eine weitere Verzögerung der operativen Umsetzung des Projekt Loches-Platzes gilt es zu verhindern.
Wäre im Spätsommer 2015 den Vorstellungen der FDP, der WNK UWG und einigen weiteren Ratsmitgliedern gefolgt worden, hätte die Eröffnung des Loches-Platzes bereits stattgefunden.
So wurden drei wertvolle Jahre verschwendet, nur um ein Verfahren durchzuziehen, das die Motive einzelner Akteure hinsichtlich der Vergabe kaschieren und böswillige Winkelzüge legitimieren sollte.

– Der Entwurf vom 19.03.2015 erfüllt alle Anforderungen an eine optimale Entwicklung des Loches-Platzes.
Parkplatzsituation und Kirmes sind optimal gelöst.

– Das Thema der damals vermeintlich geringfügig zu hohen Verkaufsflächen muss im Lichte der Einzelhandelsentwicklung perspektivisch mit der Sicht aus 2018 betrachtet werden.

– Der Investor ist nach wie vor interessiert, das Projekt auf Basis des Entwurfs aus März 2015 und des Wertgutachtens und Angebots aus August 2015 umzusetzen.

– Der Investor genießt einen hervorragenden Leumund und besitzt z.B. hinsichtlich der Realisierung des Projekts Etapler Platz in Hückeswagen beste Referenzen, wie der dortige Bürgermeister, Herr Persian, jederzeit gerne und auch öffentlich bestätigen wird.
Bei diesem Projekt wurden im Übrigen, soweit es technisch möglich war, alle Aufträge durch den Investor in der Region vergeben – ein Beispiel für gelebte regionale Wirtschaftsförderung.

– Wie wichtig die Realisierung und der Betrieb eines solchen Objektes durch einen lokalen Verantwortlichen ist, zeigen die Beispiele Markt- und Telegrafenpassage:  erst als diese nach Jahren des Siechtums von örtlichen Investoren übernommen wurden, geht es sichtbar und nachhaltig mit diesen Objekten aufwärts.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob an die seitens der Stadt beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Schadenersatzforderungen hinsichtlich mängelbehafteter Beratung zu richten sind bzw. zu prüfen, ob bereits fehlerbehaftete Aufträge und Informationen seitens Mitarbeitern der Verwaltung an die Kanzlei gegeben wurden und wer dafür ggf. haftbar gemacht werden kann.

Wir bitten um Zustimmung zu unseren Anträgen!

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Bernd Hibst einstimmig aufgestellt

Der Bürger-Verein FREIE WÄHLER hat Bernd Hibst jetzt auch offiziell einstimmig als Bürgermeisterkandidaten aufgestellt.
In seiner Bewerbungsrede kam erneut zum Ausdruck, dass sich bei ihm Sachkompetenz, Erfahrung und Seriosität mit Bodenständigkeit, Freundlichkeit und Ehrlichkeit verbinden – genau das was diese Stadt und ihre Bürger in diesen Zeiten brauchen!
Die FREIEN WÄHLER freuen sich auf einen gemeinsamen Wahlkampf bis zur Kommunalwahl am 14. September und dann auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im neuen Stadtrat.

Foto: Daniela Winter