Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss am 01.10.2018: „Heimatförderung“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
„Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern was Menschen verbindet“ – so lautet der tragende Titel für die Heimat-Förderung der Landesregierung.
Über fünf Elemente wird das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung die Gestaltung von Heimat vor Ort bis 2022 fördern.
Nach Kenntnisstand der WNK UWG ist zur Teilnahme an diesem Förderprogramm ein Ratsbeschluss erforderlich.
Wir beantragen daher eine entsprechende Beschlussvorlage. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Bekanntgabe der vom Land NRW für Sommer 2018 angekündigten Förderrichtlinien auf deren Grundlage zu prüfen ob und in welchen Umfang Mittel aus dem durch die Landesregierung NRW aufgelegten Programm „Heimatförderung“ in den folgenden Bereichen beantragt werden können:
- Heimat – Scheck
- Heimat – Preis
- Heimat – Werkstätten
- Heimat – Fonds
- Heimat – Zeugnis
https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/heimat-nrw-ideen-100.html
Die Verwaltung wird beauftragt, unsere Vereine nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie in geeigneter Art und Weise auf Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Paas
– Mitglied des Rates –