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Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 88 „Neuer Loches-Platz

Anfrage zur nächsten Sitzung des  Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr, in der der Punkt „Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 88 ‚Neuer Loches-Platz'“ behandelt wird

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrter Herren Schulte,

die Fraktion der WNKUWG Freie Wähler stellt zu bestimmten Szenarien hinsichtlich des Loches-Platzes nachfolgende Fragen:

 

Szenario „Umplanung – Verschiebung“:
(Einbeziehung der Flurstücke Gemarkung Dorfhonschaft Flur 34, 35, 36, 37 (städtisch) und 552, 351,29, 268, 348 und 26 (privat) und Verschiebung des Baukörpers bis zu ca. 10m parallel zur Dellmannstraße in Richtung SW)

  • Um wie viele Quadratmeter würde der Kirmesplatz größer?
    Wie sähe dann der Aufstellplan aus und wie viele Anbieter würden im Vergleich zur heutigen Situation dann dort Platz finden?
  • Wie viele Parkplätze könnten dann insgesamt angeboten werden?
  • In welcher Planungsphase befindet sich das Objekt derzeit?
    In welche Planungsphase müsste bei einer Umplanung zurückgegangen werden?
    Welcher Zeitverzug wäre hiermit verbunden?
    Welche Kosten wären hiermit verbunden?
  • Wer wäre im Falle einer Umplanung hiergegen klageberechtigt?
    Gegen wen oder was würde sich eine solche Klage vor welchem Gericht richten?
    Welcher Zeitverzug wäre hiermit verbunden?
    Welches Kostenrisiko wäre hiermit verbunden?

 

Szenario „Normenkontrollklage“:

  • Wer wäre zu einer Normenkontrollklage klageberechtigt?
  • Vor welchem Gericht würde eine solche verhandelt und wie viele Klageinstanzen sind hierbei möglich?
  • Welcher Zeitverzug wäre hiermit ungünstigen Falls verbunden?
  • Welches Kostenrisiko wäre hiermit verbunden?

 

Wir regen dringend an, die juristischen Aspekte von einem anderen Rechtsanwaltsbüro als dem bislang für uns in dieser Sache tätigen beantworten zu lassen, da es diesem Büro kaum abzuverlangen ist, eine Position zu vertreten, die den aktuellen Tatsachen entspricht, dessen bisherigen Aussagen jedoch in Zweifel ziehen würde…

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